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Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht.
Ich glaube [USER=20413]@Pöhler[/USER] und ich haben uns da falsch verstanden. Fakt ist: Dein Kollege muss sich mit BH auseinandersetzen, er wurde abgemahnt und muss seine Situation erklären. Die lautet nun mal das es nicht sein Account war/ist, das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:
Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt. Von BH würde ich aber nach Erfahrungen aus diesem Forum aber nur Standardbriefe erwarten, ich würde es daher aussitzen. Klage wird BH nicht einreichen, denn dort müssten sie beweisen das ich der Accountinhaber bin,das bin ich nun mal nicht und die Klage würde nicht mal zugelassen werden.
Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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ldb, post: 23203, member: 19842 schrieb:Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht. Gut zu wissen, aus Sicht der Kanzlei ist die Abmahnung per E-Mail also schon rechtskräftig.
Wie verhält es sich denn mit der Reaktion meines Kumpels. Er muss sich ja an die Frist halten - ein normaler Brief alleine wäre ja eventuell etwas riskant.
Eine E-Mail vorab mit dem gleichen Schreiben wie die postalische Antwort und im Anschluss das Ganze per Brief abschicken wäre demnach die gleiche Vorgehensweise wie die der Kanzlei und somit völlig ausreichend, richtig?
ldb, post: 23203, member: 19842 schrieb:...das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:
Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt.
Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
Er ist im Besitz einer Dauerkarte und der Mitgliedschaft, ja.
Gibt es Erfahrungswerte ob BH die Aussage "ist nicht mein Account" direkt akzeptiert oder ob man wirklich in Gefahr läuft die Dauerkarte/Mitgliedschaft einzubüßen?
Also falls BH es nicht glaubt, das Ganze aussitzen und jedes Mal sagen es sei nicht der eigene Account?! Im Schlimmsten Falle meldet sich der FC und droht mit Kündigung..?
Andere Alternative die von dir genannte negative Feststellungsklage. Die kann man aber auch noch auf den Weg bringen wenn der FC ernst macht und dies als letzten Notnagel nutzen,oder?
ldb, post: 23203, member: 19842 schrieb:BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen. Danke für deine Hilfe!
Vorab vielleicht kurz eine Frage zu meiner Strategie:
In seiner Abmahnung standen ja auch 2 Auktionen meines ibäh Accounts drin, die nicht Bestandteil der Abmahnung sind( da diese halt nicht über einen Testkäufer gekauft wurden).
Wenn ich die gleiche Abmahnung bekomme, reagiere ich NUR auf die Auktion, die Bestandteil der Abmahnung ist?
Oder erkläre ich auch die 2 anderen Auktionen? Da es 3 Auktionen sind, könnte man ja annehmen es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf.
Ist halt ein Zwiespalt zwischen Rechtfertigung/Vorbeugung falscher Annahmen und das Wecken schlafender Hunde?! BH weiss zwar von den Auktionen, kann diese aber nicht Abmahnen da diese an Privatpersonen und keine Testkäufer verkauft wurden.
Oder sind die anderen Auktionen ein Tatbestand den ich rechtfertigen MUSS um zu Belegen dass die abgemahnte Auktion ein reiner Privatverkauf war?
Nochmals tausend Dank für Eure Hilfe! Anfängliche Nervosität beim öffnen einer solchen E-Mail weicht nach ein wenig Recherche und Hilfe hier ganz schnell.
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Kurzform da mobil unterwegs:
Die negative Feststellungsklage kann jezt schon auf den Weg gebracht werden, das liegt allein in meiner Hand.
Vielleicht mal zum FC eine Mail schicken und alles darstellen, die entscheiden letztlich ob jemand für den weiteren Kartenkauf gesperrt wird und die Dauerkarte am Saisonende nicht mehr verlängert wird. Die Mitgliedschaft kündigen werden sie ihm nicht, dazu müsste ja laut Satzung vereinsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden. Außerdem wird man in Köln nicht freiwillig auf Mitgliedsbeiträge verzichten ;-)
Einen Testkauf wird es übrigens nicht gegeben haben. Entweder hast du mal in einer Auktion die genauen Plätze angegeben und/oder etwas vom Strichcode war zu sehen, etc. oder ein Käufer hat sich verpetzt.
Die Vereine geben ja kein Geld auf eBay und Co aus nur um den Erstkäufer ausfindig zu machen, ist ja rausgeworfenes Geld was sie nie wieder rein holen.
Wenn eine Abmahnung auf ein genau ein Angebot abzielt dann interessieren andere nicht. Wenn Urheberrechtsverletzungen begangen wurden (Abbildung Stadionplan, Logo, etc) dann muss ich die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft nie wieder dagegen verstoßen.
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Hallo
Ich habe heute per Mail auch eine Abmahnung bekommen.
Ich soll 250 Euro bezahlen und den Schrieb unterschrieben zurücksenden.
Ich hatte bei jbei Kleinanzeigen 3 Mitfahrer zum Heimspiel gegen Hertha gesucht .
Darin habe ich nur erwähnt das ich auch noch 3 Karten für die Mitfahrer habe.
Ohne Preis und ohne jegliches finanzielles Interesse.
Ich hatte als Bild das BVB Logo benutzt.
Jetzt wird mir die unautorisierte Nutzung des Logos und die Nichtnennung der ATGB vorgeworfen.
Ich habe keinen Brief erhalten, nur diese Mail (bei jbei Kleinanzeigen ist wohl eine falsche Anschrift hinterlegt)
Muss ich die 250 Euro bezahlen, ich habe nun wirklich nichts "schlimmes" gemacht.
Danke für Antworten
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Was steht denn in der Abmahnung für ein (postalischer) Empfänger drin?
Schreibe doch mal den BVB an und frage sie was sie sich dabei denken solche "Anwälte" zu beauftragen. Ich denke das könnte sich auf diesem Wege sehr schnell erledigen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Also Postadresse steht meine Arbeitsadresse drin, diese hatte ich mal zu Beginn angegeben.
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Dann wird wahrscheinlich auch dort noch die Abmahnung per Post hingeschickt werden.
Ich würde hier wirklich zunächst die Geschäftsstelle informieren und schauen was passiert. Würde hier auch nochmal deutlich machen das ich die Karten an die Mitfahrer natürlich zum normalen Preis abgegeben habe.
Wenn sich die Geschäftsstelle nicht melden sollte, halte ich natürlich die Frist ein und gebe für das Logo eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dort garantiere ich für die Zukunft die Verwendung des Logos zu unterlassen. Die Abbildung der ATGB würde ich nicht mit in die modUE aufnehmen, es ging ja nicht einmal um einen Kartenverkauf.
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Hallo,
habe gesehen, dass hier viele Leute dabei sind, die evtl wissen was zu tun ist....
Habe heute eine Abmahnung erhalten....
Erklärung:
Hatte am 02.09.2015 Tickets über die Vorverkaufs-Hotline beim BVB gekauft (bin Mitglied). Daraufhin habe ich meinem Freund berichtet, dass ich zwei Karten bekommen habe und wir dann am 20.09.2015 zum Spiel fahren können.... Daraufhin hat er mich sofort dran erinnert, dass wir an dem Wochenende auf Familienfeier müssen.
Also habe ich die Karten bei Ebay rein gestellt.
Startgebot 1,00 Euro - Endstand: 120,00 Euro. Ca. einen Tag nach der Ersteigerung bekam ich dann die Email von Ebay, dass mein Angebot gelöscht wurde etc....
In der Anhörung steht:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden......
Darüberhinaus hätten die noch zwei weitere Auktionen gefunden (die Jaaaaahre her sind) und nicht Bestandteil der Abmahnung sind.
Als Schadensersatz fordern sie 500,00 Euro.
Zeit mich zu äußern, bzw. die Strafe zu zahlen habe ich bis zum 24.09.2015.
Da ich mich gar nicht auskenne und im Forum soooo viel steht, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hier wer helfen könnte....
1. Muss ich diesestrafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben????
2. Was muss ich denen schreiben und wie?
3. Was ist bisher bei euch oder den anderen passiert nachdem das Geld NICHT überwiesen wurde???
Werde den Betrag nicht überweisen, zumal ich so viel Geld gar nicht habe... Hat wer ne Idee?? Danke schonmal...
ps.: wenn möglich genaue Formulierungen... Habe echt KEIN Plan
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hallo.
Lies einfach die letzten Seiten. Dort steht alles nötige.
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Interessant alles, aber irgendwie doch nix neues....
Einige User können sich mal etwas die Mühe machen und ein paar Seiten lesen, da kommt deren Fall sicher auch vor und man kann dann schnell lesen, wie man vorgehen kann.
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Hallo
Ise
lese bitte auch du dich erst mal hier rein die mühe solltest du dir bitte machen ein paar Seiten nach hinten.
Solltest du danach noch fragen haben werden wir dir sichlich helfen.
Hast du das gemacht was dir vorgeworfen wird wie Beschrieben.
Lg
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Mich hat es nun auch erwischt... Schreiben durch BH wegen Verkauf von BD Tickets.
Weitere Vorgehensweise habe ich mir jetzt schon hier im Forum erlesen... :-) Hierfür schon mal danke!
Bin schon seit Jahren Mitglied bei BD. Selbst meine Frau und mein vor 6 Wochen geborener Sohn sind Mitglieder!
Und mich hat es tatsächlich nur erwischt da ich wirklich zum ersten mal verkauft habe.
Habe sonst immer wirklich jemanden im Freundeskreis gefunden, aber diesmal leider nicht.
In der Summe habe ich nach Abzug von eBay Gebühren und Paypal "nur" 11,38% "Gewinn".
Jetzt aber zu einer kleinen Frage:
Hat jemand von euch schon mal ein Brief an BD geschrieben?! Und erklärt das man ja von denen wir ein Schwerverbrecher behandelt wird?
Wie reagiert BD wenn man mit Kündigung von Familienmitgliedschaften oder sogar ganzer Fanclubs droht?!
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Hallo
merkstar
erst mal würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. (fals Bild verwendet)
Dann in einem Schreiben den Sachverhalt schieldern da ich auch unter den 15% liege da ich ja meine Karten Verkaufen darf und nicht nach den AGB,s verstoßen habe usw.
Drohen würde ich nicht erst mal im guten zahlen würde ich aber auch nicht....
Lg
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Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen auch Post von Becker,Haumann &Co. erhalten. Ich habe damals aus persönlichen Gründen 3 Karten bei ebayKleinanzeigen zum Originalpreis verkaufen müssen. Im Schreiben wird mir zur Last gelegt, dass ich lediglich die ATGB nicht abgebildet habe. Habe mich hier schon ein bisschen eingelesen, jedoch wird den meisten ja noch mehrere Dinge wie z.B. Verletzung gegen die Logo-und Markenrechte oder 15%Gewinn an den Karten vorgeworfen, weshalb von der mod UE geschrieben wurde. Was mach ich denn am besten wenn ich nur gegen die Abbildung der ATGB verstoßen habe? Als Schadensersatz wird 250€ gefordert.
Vielen Dank im Voraus!
LG
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[USER=20430]@Werder95[/USER]
Die ATGB muss ich nirgendwo abbilden.
Ich setze nur ein schreiben auf, in dem ich erkläre warum ich die Karten verkauft habe und gut ist.
UE brauche ich nicht abgeben.
Nicht wundern, wenn die dann nochmal nerven.
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[USER=20285]@killthemob[/USER]
Das heißt ich schreibe einfach eine Nachricht dass der Vorwurf "Nichtabbildung der ATGB" nicht rechtswidrig ist? Oder kann ich mich irgendwo drauf beziehen? Danke für deine Hilfe
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Werder95, post: 23240, member: 20430 schrieb:[USER=20285]@killthemob[/USER]
Das heißt ich schreibe einfach eine Nachricht dass der Vorwurf "Nichtabbildung der ATGB" nicht rechtswidrig ist? Oder kann ich mich irgendwo drauf beziehen? Danke für deine Hilfe
"Nicht rechtswidrig" ist doppelte Verneinung  Das würde heißen es wäre rechtlich in Ordnung. Ich verweise auf das BGH Urteil Az. I ZR 74/06 und teile mit das die Vereinbarung von ATGB nur zwischen BD und dem Erstkäufer vereinbart werden können. Demzufolge bin ich auch nicht verpflichtet diese mit dem Zweitkäufer weiter zu vereinbaren und muss sie auch nicht abbilden.
Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.
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Hi, habe eine Karte über ebay verkauf für ein spiel von 96 da ich leider nicht hin kann. Nun kam ein schreiben erstmal per Mail und wohl die Tage auch per Post. Mir wird vorgeworfen: Das ich die ATGB nicht abgebildet habe, ticket öffentlich bei ebay verkauft wurde und die unautorisierte Nutzung bezieungsweise Abbildung des Vereinslogos.
Soll 250€ und eine UE unterschreiben. Wie muss ich nun genau vorgehen? Muss ich einfach die hier " ausfüllen"? oder muss ich noch was anderes machen? Danke für eure Unterstützung.
Herr
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
Muster + Mann Rechtsanwalt
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt
Ihr Zeichen Datum
(AZ aus dem Anwalt-Schreiben)
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reicht das aus oder muss noch was dazu?
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Koch. Lies dir einfach die letzten 3 bis 4 Seiten durch. Dort steht alles, was du wissen musst.
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Hallo in meinem Brief von Becker Haumann soll ich gar kein Geld zahlen sondern "nur" die Unterlassungserklärung unterzeichnen:
1. Keine Karten über 15% anbieten ( habe ich gar nicht gemacht, konnte nicht zum Spiel und habe die Karten verscherbelt (über 20% Verlust)
2. atgb
3. bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung...blabla
meine Frage: bei der modifizierten Unterlassungserklärung steht ja etwas von Logos. Soll ich den Teil einfach weglassen?
Vorgeworfen wird mir lediglich:
- die atgb wurden nicht veröffentlicht
- Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden.
dass man die atgb nicht veröffentlichen muss wurde hier ja beschrieben, wie sieht es mit dem öffentliche Anbieten bei ebay aus?
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Eine mod UE gebe ich nur ab wenn ich gegen Urheberrechte verstoßen habe. Nicht abgebildete ATGB sowie das Anbieten bei eBay sind gesetzlich nicht verboten, auch in den ATGB steht nirgendwo das ich das Ticket nicht auf ebay anbieten darf. Ich verweise auf das bekannte BGH Urteil Az. I ZR 74/06 das ich aus einer persönlichen Notlage heraus gehandelt habe und das Ticket weiterverkaufen durfte. Im Urteil steht auch das die ATGB nur zwischen Verein und Erstkäufer vereinbart werden können, eine Weitervereinbarung an Dritte ist nicht möglich, demzufolge entfällt auch hier der vorgeworfene Punkt das sie nicht abgebildet wurden.
Ich zahle und unterschreiben nichts. Ich sitze die ganze Sache aus, vor Gericht werden sie nicht ziehen, denn dort haben sie null Chance.
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ok , also keine Unterlassungserklärung.
in den atgb vom fc Augsburg steht aber laut becker &haumann
[...]Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insebesondere im Internet z.B. bei Ebay) [...] zum Kauf anzubieten[...]
gibt es zu dem Vorwurf "Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
auch einen Paragraphen mit dem man antworten kann?
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Selbst wenn es drin steht ist es nicht konform zu gültigem Recht. Ich würde hier nichts tun, BH weiß genau das sie damit nicht durch kommen. Wenn ich diesen Abmahnblödsinn des Vereins beenden will nehme ich mir einen Anwalt und lasse eine Kontrollklage der ATGB auf den Weg bringen, dann prüft diese ein Gericht und wird feststellen: In diesem Punkt nicht konform.
Ich würde BH einfach mal fragen aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie der Meinung sind mir verbieten zu können mein Ticket bei eBay anzubieten.
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Hallo Leute,
ich reihe mich ein bei denen die Post von BH bekommen haben... es geht um einen Verein einer großen Domstadt.
Mein Fall liegt wie folgt:
- festpreis-angebot bei ebay für 5,- €
- im angebot habe ich "meine" dauerkarte angeboten weil ich zum betreffenden spiel nicht konnte
- im angebot habe ich geschrieben welchen preis ich mir vorgestellt habe
- als bild habe ich selbstgemachtes bild aus dem stadion benutzt
- DIE AUKTION WURDE NACH 30 MIN BEREITS WIEDER VON MIR SELBST BEENDET - die karte wurde NICHT bei ebay verkauft sondern am Ende tatsächlich einfach nem Bekannten überlassen.
es kam die übliche abmahnung:
- ATGB nicht abgebildet
- ticket öffentlich bei ebay angeboten
- unautorisierte nutzung bzw. abbildung eines bildnisses aus dem inneren des stadions
--> von verkaufspreis über 15% vom Originalpreis ist NICHT die rede
für nur günstige 250,- €
Jetzt habe ich mich hier eingelesen und bin froh, dass es euch gibt - ich wollte nämlich eigentlich heute bezahlen.
Die Dauerkarte gehört mir gar nicht, ich habe sie von jemand anders "gekauft" bzw. gegen gebühr übernommen. ich habe natürlich viel mehr dafür bezahlt als 15% über normalpreis. dementsprechend lag der preis bei gut dem doppelten des rechnerischen Preises pro Spiel, basierend auf dem umgerechneten Originalpreis der Dauerkarte auf alle Heimspiele der Saison.
Die UE beinhaltet 3 Punkte:
1. eintritts- und dauerkarten zu einem höheren als dem verkaufspreis anzubieten
2. im falle der schuldhaften zuwiderhandlung...
3. 250,- zur abgeltung der ersatzansprüche zu bezahlen
Wenn es eine Möglichkeit gibt denen das NICHT so zu unterschreiben, dann würde ich diese gerne Wahrnehmen.
Deshalb habe ich mich hier etwas eingelesen und bin mir ein kleines bisschen unsicher was ich jetzt tatsächlich zu tun habe bzw. ob die hier vorgefertigte abgeänderte UE 1. HEUTE noch aktuell ist und ob diese in MEINEM Fall auch zutrifft. Und ob dies reicht? Oder muss ich auch noch dort anrufen / dem Verein schreiben?
Denn die Abbildung des Stationinneren ist NICHT Teil der UE - trotzdem wird es aber in der Abmahnung erwähnt. (ZB ist mein facebook-profil zwar nur schwer bzw. gar nicht für Fremde zu finden, aber wenn ich denke, dass da das ein oder andere Bild aus dem Stadion drin ist - da kommt doch was. irgendwann.)
Ich bedanke mich im Voraus
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Würde den Herren schreiben das alle in der UE genannten Punkte hinfällig sind da ich aus einer Notsituation heraus gehandelt habe weil keine Zeit. Dies ist durch das besagte BGH Urteil gedeckt. Nichts unterschreiben, nichts zahlen. Aus die Maus.
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ldb, post: 23255, member: 19842 schrieb:Würde den Herren schreiben das alle in der UE genannten Punkte hinfällig sind da ich aus einer Notsituation heraus gehandelt habe weil keine Zeit. Dies ist durch das besagte BGH Urteil gedeckt. Nichts unterschreiben, nichts zahlen. Aus die Maus. Hi Idb,
ich sollte also auch keine modifizierte UE wegen der Urheberrechtsverletzung abgeben?
Gibt es eine Vorlage den Herren dies zu schreiben, die hier schon Anwendung gefunden hat? Ich frage wegen des "wordings" - da gibt´s ja sicher auch jede Menge Fallstricke.
Was meinst du?
danke
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Wenn es initial nicht in der geforderten UE stand, würde ich es auch nicht modifiziert abgeben. Schau mal auf den letzten 10 Seiten, da ist bestimmt jemand dabei der sein Musterschreiben hochgeladen hat.
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okay, vielen Dank.
- ich gebe also keine modifizierte UE ab OBWOHL dieser "Verstoß" a) der wahrheit entspricht und b) auch im Anschreiben beschrieben wird?
- ich schreibe aber trotzdem zum Sachverhalt des "Notverkaufs" und des nicht-durch-Verkauf-sonder-direkt-durch-mich-beendeten eBay-Angebots
- ich nehme Bezug auf das Ureil vom BGH
- die dauerkarte trägt NICHT meinen namen - hinweis auf kauf von einem dritten und nicht dem verein? ich möchte den verkäfer des tickets sicherlich nicht in die pfanne hauen. auch wenn er das ticket NICHT öffentlich angeboten hat. können die verlangen, dass ich den Namen preisgebe?
- ich packe den auszug vom schreiben der verbraucherzentrale mit ins schreiben?
- ist die erwähnung der Feststellungsklage der ATGB jetzt bereits sinnvoll oder zu aggro?
am besten nur "ja"/"nein" hinter jeden punkt - bevor ich noch dööfer nachfragenmuss
Ich glaub das waren alle punkte die in m einem hirn gerade so rumschwirren
danke
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- Genau, keine modUE
- Das Schreiben würde ich auf jeden Fall aufsetzen, inkl Erwähnung des BGH Urteils
- Würde nicht erwähnen das die DK von jemand anderem ist, dann werden auch keine Fragen gestellt
- Hinweis auf eine ATGB Kontrollklage kann ich geben, aber noch nicht konkretisieren
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Das habe ich gemacht habe sogar fast alle seiten gelesen nur kenne ich mich damit nun wirklich nicht aus und bevor ich es falsch mache wollte ich fragen ob das richtig ist mod. UE und dann noch das man verhindert war. Muss ich da irgendwelche paragraphen nennen?
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