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Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Jetzt schaue ich einfach, ob meine DK beim nächsten Heimspiel noch funktioniert was ja nach euren Aussagen so sein müsste.
Falls die meine Karte doch schon ab sofort gesperrt hätten, müsste ich mich wohl an den Verein wenden, und auf die Inhaberpapiere verweisen oder?
Meine Mitgliedschaft habe ich jedenfalls sofort gekündigt, zuerst sind Sie froh das überhaupt jemand die DK haben will und jetzt so eine Aktion, die sehen von mir kein Geld mehr. DK für die neue Saison hätte ich mir eh keine mehr gekauft.
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Ach jetzt kapiere ich erst. Du sprichst von Ingolstadt oder ?
Bei Dortmund würde die Aussage mit den Dauerkarten nicht passen : die will doch keiner haben
dann nehme ich meine Aussagen von oben mit den 10% über Preis ist i.o.. Wieder zurück.
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Hatte auch gedacht das er eine BVB Dauerkarte hätte. Aber da war ja gestern das Heimspiel, also muss es Ingolstadt sein.
Die DK muss funktionieren, ansonsten direkt zur Clearingstelle / Geschäftsstelle gehen und Freischaltung verlangen. Wenn Zutritt verweigert wird, direkt die Unterlassungsklage auf den Weg schicken. Rechtsanwalt Moebius aus Hannover hat sowas meines Wissens schon gemacht, immer mit Erfolg. Such dann einfach mal im Netz, da findest du garantiert was.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hallo,
Hab mich neu angemeldet da ich heute Post von BH erhalten habe.
Ich verkaufe häufiger Tickets die nicht benötigt werden, immer zum Originalpreis über das Fanboard vom BVB.
Gegen Berlin hatte ich zwei nicht benötigte Tickets, allerdings war das Angebot freier Tickets recht groß, also entschied ich mich die Karten bei Ebay anzubieten, um nicht auf den Karten sitzen zu bleiben.
Vorgeworfen wird mir: atgb nicht abgebildet. Preiszuschlag über 15 Prozent. Das Ticket wurde mit Absicht einen Erlös über 15 Prozent zu erzielen verkauft.
Im Verkaufstext hatte ich geschrieben, es gelten die Atgb des Veranstalters. Die Tickets waren für 100 Euro sofortkauf eingestellt, sowie der Option "Preisvorschläge werden akzeptiert ". Ich war also davon ausgegangen die tickets bewusst auch für 100 euro zu verkaufen.
37,70 x2 zuzüglich BVB Porto (6euro ) zuzüglich 15 % ,komme ich auf knapp 94 €. Verkauft wurde für 95€.
Ich soll jetzt 1035 Euro überweisen und die UE unterschreiben. Bin echt verzweifelt grad, weil ich gar nix böses im Sinn hatte.
Kann da jemand einen Rat geben? Besten dank
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[USER=20421]@alex80[/USER]
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.
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Pöhler, post: 23167, member: 20413 schrieb:[USER=20421]@alex80[/USER]
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.
Ok, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber die abzubilden, wäre mir leider im Leben nicht eingefallen.
Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.
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Guten Morgen,
ja bei mir handelt es sich um eine Ingolstadt Dauerkarte.
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dachte wenn ich auf das BGH Urteil verweise, muss ich die Atgb nicht mit abbilden, da mir genau das gleiche vorgeworfen wird und ich auch nichts abgebildet habe? Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch.
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Jan120420, post: 23133, member: 20416 schrieb:Könnte ich das so weg schicken?
Heute kam dies zu dem schreiben,
ra e brief vom:
01.09.2015, 09:15 Uhr
Betreff:
Hannover 96./.xxxx xxxx/xx
Sehr geehrter Herr xxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespondenz sowie Ihr Schreiben vom xx.xx.2015.
Hannover 96 nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die – wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Gursky, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
Ihrem Rückruf sehen wir bis nunmehr bis zum xx.xx.2015 entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei http://von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 und 17.00 bis http://18.00 Uhr sowie freitags zwischen 09.00 und 11.00 und 15.00 bis http://16.00 Uhr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Haumann, LL.M.
Rechtsanwalt
[EMAIL='info@becker-haumann.de']
[/EMAIL]
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Probier es, dass Du aus einer Notlage verkauft hast, aber die anderen Fragen woher die deine Daten haben, kann niemand genau beantworten, außer eine Klage.
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Kontakt mit dem entsprechenden Verein aufnehmen, dann klärt sich das mit der DK von allein.
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Der Möbius freut sich immer auf solche Sachen, wie er mir geschrieben hat
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Wirst Du wegen eines Bildes abgemahnt? Falls nicht, dann brauchst Du keine UE abgeben.
Den Vorwurf wegen den Kartenverkauf weist Du zurück, in dem Du erklärst, warum Du die Karten verkauft hast. Die werden Dir zwar nochmal ein oder zwei Briefe schicken, aber wird denen nix bringen.
Falls die Dich von irgendwas sperren, frag dann mich.
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Nicht anrufen, die wollen Dich dann nur weichklopfen, was sie mit ihrer rednerischen Fähigkeit schaffen sollten. Ist nur ein Bettelbrief, den jeder bekommt. Die tauschen immer nur die Adressen aus.
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Pöhler, post: 23167, member: 20413 schrieb:[USER=20421]@alex80[/USER]
Es reicht eben nicht aus, auf die Atgb hinzuweisen.
Du musst sie mit abbilden.
Inwiefern du dann gegen Urheberrechte verstößt weiß ich leider nicht.
Falsch. Ich muss nicht einmal darauf hinweisen. Gemäß BGH Urteil ist eine Weitervereinbarung sowieso nicht möglich.
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alex80, post: 23168, member: 20421 schrieb:Also ich gebe meine Karte zum Originalpreis ab plus der 15% , gut waren dann 16-17%, und schon muss ich mehr als 1000 Strafe zahlen? Das kann ja nicht sein.
Die 15% hat doch nur der Verein in seinen ATGB erfunden. Strafrechtlich bist du nicht zu belangen, es gibt kein Gesetz das den Verkauf von Tickets verbietet und bei Verhinderung schon gar nicht. Hier regelt ausdrücklich der Markt die Preise, wie auch im BGH Urteil aufgeführt.
Kurz um: Wenn du eine Dauerkarte hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen um dem Entzug der DK zum Saisonende entgegenzuwirken. Wenn du keine hast, würde ich es so regeln. Sofern du gegen keine Urheberrechte verstoßen hast (Logo, Stadionplan, etc.) könnte man natürlich auch einfach gar nichts machen. Unterlassungsansprüche haben sie gegen mich dann ja nicht in der Hand, strafrechtlich sowieso nichts. Alternativ kann ich auch einfach mal die Geschäftsstelle anschreiben und den Fall schildern, insbesondere die Hochrechnung die hier schon abgegeben wurde. Wenn nichts passiert, direkt die Mitgliedschaft kündigen und niemals mehr auch nur 1 Cent in welcher Form auch immer, bezahlen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
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Man Jan, persönliche Daten in einem öffentlichen Forum?
Nimm die mal besser raus ..
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Jetzt nochmal zum Thema..
Die Reaktion von BH kam ja sehr schnell (1 Woche). Ich habe meine Antwort (incl. angepasster UE vom befreundeten RA) bereits im Juli zurückgesandt und bislang keine Rückmeldung erhalten.
Könnte das bedeuten, dass sich BH mit meiner Antwort zufrieden gegeben hat und die Sache erledigt ist?
 Ich weis, blöde Frage. Aber wie schnell reagiert BH in der Regel auf das erste Antwortschreiben?
Viele Grüße
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killthemob, post: 23171, member: 20285 schrieb:[USER=20421]@alex80[/USER]
Wirst Du wegen eines Bildes abgemahnt? Falls nicht, dann brauchst Du keine UE abgeben.
Den Vorwurf wegen den Kartenverkauf weist Du zurück, in dem Du erklärst, warum Du die Karten verkauft hast. Die werden Dir zwar nochmal ein oder zwei Briefe schicken, aber wird denen nix bringen.
Falls die Dich von irgendwas sperren, frag dann mich.
Nein, ich habe nur die Tickets fotografiert, dachte einfach ich mache da nix falsches, deswegen habe ich nur die Plätze abgedeckt und den Code, nicht aber die Ticketnummer. (eigene Doofheit)
Ja sperren wäre Supergau, hab zwar ein paar Drähte zu BD, aber wenns da was bewährtes gibt, nehme ich es gerne an.
ldb, post: 23173, member: 19842 schrieb:Die 15% hat doch nur der Verein in seinen ATGB erfunden. Strafrechtlich bist du nicht zu belangen, es gibt kein Gesetz das den Verkauf von Tickets verbietet und bei Verhinderung schon gar nicht. Hier regelt ausdrücklich der Markt die Preise, wie auch im BGH Urteil aufgeführt.
Kurz um: Wenn du eine Dauerkarte hast, würde ich mir einen Anwalt nehmen um dem Entzug der DK zum Saisonende entgegenzuwirken. Wenn du keine hast, würde ich es so regeln. Sofern du gegen keine Urheberrechte verstoßen hast (Logo, Stadionplan, etc.) könnte man natürlich auch einfach gar nichts machen. Unterlassungsansprüche haben sie gegen mich dann ja nicht in der Hand, strafrechtlich sowieso nichts. Alternativ kann ich auch einfach mal die Geschäftsstelle anschreiben und den Fall schildern, insbesondere die Hochrechnung die hier schon abgegeben wurde. Wenn nichts passiert, direkt die Mitgliedschaft kündigen und niemals mehr auch nur 1 Cent in welcher Form auch immer, bezahlen.
Die Mitgliedschaft ist bei mir eine Herzenssache, die wird nie gekündigt. DK´n laufen alle auf den Fanclub, da wird nix passieren.
Ich soll 250€ zahlen zuzüglich 780€. Am Anfang des Schreibens wird erwähnt das weitere "Auktionen" bekannt sind (meine Bewertungen), diese aber nicht Teil der Abmahnung sind. Im weiteren Verlauf des Schreibens werden eben doch die älteren Verkäufe hinzugezogen um den Streitwert/Schadenersatz zu berechnen.
Die Artikelnummern die im Schreiben erwähnt werden finde ich nicht einmal in meinen Bewertungen (da sind 5 Verkäufe zu sehen), vorgeworfen werden mir 9 ältere Verkäufe. Lustigerweise waren das zum Teil richtige Notverkäufe, 1 Tag vorm Spiel, 1 Ticket über , nichtmal für die Hälfte des Originalpreis abgegeben, nur im den Verlust einigermaßen in Grenzen zu halten.
Also ich antworte einfach das ich die Karten aus einer pers. Notsituation verkauft habe um nicht auf den Tickets sitzenzubleiben?
UE lasse ich komplett weg? Auch nichts modifiziertes?
Ich weiße die Forderung vollumpfänglich zurück?
Die älteren Verkäufe sind komplett unwichtig? Das waren z.T. sowieso Tickets die ich selbst bereits nicht ganz zum Originalpreis gekauft habe.
Danke für die Hilfe.
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alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Nein, ich habe nur die Tickets fotografiert, dachte einfach ich mache da nix falsches, deswegen habe ich nur die Plätze abgedeckt und den Code, nicht aber die Ticketnummer. (eigene Doofheit)
Ja sperren wäre Supergau, hab zwar ein paar Drähte zu BD, aber wenns da was bewährtes gibt, nehme ich es gerne an.
Sollte alles in Ordnung gewesen sein, gesperrt wird da nichts. Falls doch machen sie sich Schadenersatzpflichtig. Gibt schon entsprechende Urteile.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Die Mitgliedschaft ist bei mir eine Herzenssache, die wird nie gekündigt. DK´n laufen alle auf den Fanclub, da wird nix passieren.
Dir will jemand an den Kragen und dich kräftig zur Kasse bitten, du wirfst weiterhin fröhlich zum Jahresanfang 62€ hinterher? Denk mal drüber nach. Kleiner Tipp: "Echte Liebe" ist ein Marketingspruch, wahrscheinlich abgeleitet aus der Liebe zum Geld.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Ich soll 250€ zahlen zuzüglich 780€. Am Anfang des Schreibens wird erwähnt das weitere "Auktionen" bekannt sind (meine Bewertungen), diese aber nicht Teil der Abmahnung sind. Im weiteren Verlauf des Schreibens werden eben doch die älteren Verkäufe hinzugezogen um den Streitwert/Schadenersatz zu berechnen.
Wie werden die 250€ begründet und wie die 780€? Zufällig mit "Rechtsverfolgungsgebühr"? Hast du schonmal was mit BH zu tun gehabt und eine UE / modUE abgegeben?
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Die Artikelnummern die im Schreiben erwähnt werden finde ich nicht einmal in meinen Bewertungen (da sind 5 Verkäufe zu sehen), vorgeworfen werden mir 9 ältere Verkäufe. Lustigerweise waren das zum Teil richtige Notverkäufe, 1 Tag vorm Spiel, 1 Ticket über , nichtmal für die Hälfte des Originalpreis abgegeben, nur im den Verlust einigermaßen in Grenzen zu halten.
Dann würde ich das BH neben allen anderen Fakten auch so mitteilen.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Also ich antworte einfach das ich die Karten aus einer pers. Notsituation verkauft habe um nicht auf den Tickets sitzenzubleiben?
UE lasse ich komplett weg? Auch nichts modifiziertes?
Korrekt. Sie haben keinerlei Unterlassungsansprüche gegen mich in der Hand, sofern kein Logo/Stadionplan genutzt wurde. Das fotografieren der Karte fällt eindeutig nicht darunter. Hier gehört aus meiner Sicht das Logo eindeutig zum angebotenen Artikel, wie zB beim Verkauf eines Schuhs das Markensymbol aufgestickt ist.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Ich weiße die Forderung vollumpfänglich zurück? Ja.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Die älteren Verkäufe sind komplett unwichtig? Das waren z.T. sowieso Tickets die ich selbst bereits nicht ganz zum Originalpreis gekauft habe. Wenn ich Karten von Dritten erwerbe bin ich sowieso nicht mehr an die ATGB des Vereins gebunden.
alex80, post: 23176, member: 20421 schrieb:Danke für die Hilfe.
Gerne
Letztlich würde ich an deiner Stelle umgehend die Geschäftsstelle anschreiben. Die sind zwar in Dortmund mehr als unfreundlich, wenn du aber ausführlich erklärst warum und wieso du verkauft hast, dann wird sich das sicherlich auf diesem Wege einfacher lösen lassen.
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total Unterschiedlich, die werden auch bei Dir nochmal ankommen. Werden sich aber das Porto sparen und nur ne Mail schicken.
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Greif den letzten Satz von [USER=19842]@ldb[/USER] auf. Sind zwar unfreundlich, aber die lösen das Problem wirklich schnell, notfalls nach einer kleinen "Drohung"
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ldb, post: 23177, member: 19842 schrieb:Wie werden die 250€ begründet und wie die 780€? Zufällig mit "Rechtsverfolgungsgebühr"? Hast du schonmal was mit BH zu tun gehabt und eine UE / modUE abgegeben?
Die 250 € werden begründet als Vertragsstrafe (erheblicher Verstoß gegen ATGB, sowie die "positive Erkenntnis des Rechtsverstoßes sowie der erzielte Gewinn  )
Die 785,20€ werden begründet als Kostenerstattungsansprüche (§§ 683, 677, 670 BGB), die Kosten der Abmahnung. Die Höhe berechnet sich nach dem STreitwert der hier bei 12500€ angesetzt wurde (wegen der "weiteren Verkäufe"). Eigentlich liegt der Anspruch bei 906€, freundlicher weiße bietet man mir pauschal 785,20€ an.
BD werde ich anschreiben, ohne hier einen auf Überfan machen zu wollen, wenn Du Jahrelang, auch zu Zeiten von echt schlechtem Fußball dem Verein zu nahezu jedem Spiel hinterherreist, und dann kommt so eine Unverschämtheit ins Haus geflattert.... Da biste echt bedient. :eek:
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Alex. Was deine Enttäuschung angeht kann ich dich sowas von verstehen.
Mir geht es genau so. Wenn ich überlege, wie klein der Prozentsatz der Karten , die ich verkaufen musste gemessen an den Karten , die ich in meinem Leben schon gekauft und benutzt habe, ist, dann grenzt die ganze Aktion schon an Frechheit. Steht in deinem Brief auch sinngemäß : Bd liegt die Kommunikation mit ihren Fans am Herzen , etc etc. ?
Dann schreib doch Akki mal eine Brief in dem du ihm das alles mal schilderst.
Und wie er sich zum Beispiel die 15% zum Kartenpreis vorstellt, wenn man die Karte selbst bei eBay zu teureren Preisen erstanden hat ?
Denn auch dazu sind ja wohl 80% der Borussen bereit.
Ich habe im Moment leider sehr wenig Zeit, aber wenn ich etwas mehr Luft habe, mache ich mir auch nochmal in Form eines Briefes an Akki "Luft".
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Streitwert ist wie immer maßlos übertrieben. Wäre ja mal interessant wie sie diese Summe zusammenlügen wollen. Würde so verfahren wie bisher geschrieben.
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Pöhler, post: 23180, member: 20413 schrieb:Alex. Was deine Enttäuschung angeht kann ich dich sowas von verstehen.
Mir geht es genau so. Wenn ich überlege, wie klein der Prozentsatz der Karten , die ich verkaufen musste gemessen an den Karten , die ich in meinem Leben schon gekauft und benutzt habe, ist, dann grenzt die ganze Aktion schon an Frechheit. Steht in deinem Brief auch sinngemäß : Bd liegt die Kommunikation mit ihren Fans am Herzen , etc etc. ?
Dann schreib doch Akki mal eine Brief in dem du ihm das alles mal schilderst.
Und wie er sich zum Beispiel die 15% zum Kartenpreis vorstellt, wenn man die Karte selbst bei eBay zu teureren Preisen erstanden hat ?
Denn auch dazu sind ja wohl 80% der Borussen bereit.
Ich habe im Moment leider sehr wenig Zeit, aber wenn ich etwas mehr Luft habe, mache ich mir auch nochmal in Form eines Briefes an Akki "Luft". Ja steht drin, BD liegt die Kommunikation am Herzen, ja ich wird mal was schreiben, das mir die Kommunikation auch am Herzen läge, wenn Sie vor so nem Brief beginnen würde.
Hab ja noch ganz vergessen das ich ja beim Verkauf auch die Ebay Gebühren mit einberechnet hatte, Summa Summarum bleiben dann sogar ein paar Cent minus, bei meinem großen gewinnorientiertem Verkauf. Ohne Worte .
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Mach die Rechnung gleich in deinem Schreiben an die Geschäftsstelle auf, das wird sich dann hoffentlich ganz schnell erledigen.
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Ziemlich ausführliche Email an die Geschäftsführung ist raus. BH bekommt morgen seine Post. Will ja keine Fristen versäumen.
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Alex, in den nächsten Tagen werden die Dich anrufen, also BD
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killthemob, post: 23187, member: 20285 schrieb:Alex, in den nächsten Tagen werden die Dich anrufen, also BD 
Schon passiert heute morgen. Man hat mein anliegen verstanden, ich soll der kanzlei antworten un man wird denen auch was mitteilen. Mal schauen
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Hallo zusammen,
ich habe von einem Freund öfter Karten erhalten und diese teilweise bei Ebay angeboten wenn ich keine Verwendung oder Zeit hatte. Hierbei handelt es sich jedoch um Köln und nicht den BvB. Nun gab es wohl einen Testkauf und er bekam eine Abmahnung von der o.g. Kanzlei mit der Aufforderung eine UE zu unterzeichnen und Schadensersatz i.H.v. 500€ zu zahlen.
Da das Ganze auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich versprochen mich darum zu kümmern wie er/wir uns am besten verhalten sollten.
Die Höhe von 500€ (und nicht 250€ wie hier öfter zu lesen ist) kommt wohl daher, dass im Schreiben auch weitere Auktionen genannt werden die aber nicht Gegenstand der Abmahnung sind.
Ihm wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Der Verkaufspreis lag über dem Originalpreis
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, bin ich gar nicht an die ATGB gebunden, und durfte die Tickets weiter verkaufen.
Ich habe sie zum Originalpreis (bzw. auch zum Geburtstag geschenkt) bekommen.
Wie geht mein Kumpel nun am besten vor?
Er hat die Karten gemäß ATGB weiterverkauft und ich habe dagegen verstoßen.
Was und wie antwortet er nun am besten? Bisher bekam er nur die Vorab E-Mail, das Schreiben ist unterwegs. Wird per E-Mail geantwortet oder zwingend als Einschreiben um auf Nummer Sicher zu gehen?
Im Anschluss wird BH sicherlich auf mich zukommen - wie verhalte ich mich?
Vielen Dank schon einmal vorab!
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Bei mir waren auch vergangene Auktionen nicht Gegenstand der Mahnung , wurden aber aufgeführt. Ich sollte "nur" 250 Euro bezahlen. Kommt wohl drauf an, wie viele Auktionen du beendet hast.
Die rechnen deinen "Gewinn" dann hoch.
Deine Abmahnung enthält keinen neuen Punkt, der hier nicht schon besprochen wurde.
Also schlage ich vor, gehe hier wie alle anderen vor.
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An Stelle deines Kollegen würde ich BH mitteilen das ich nicht der Inhaber des eBay Accounts bin und sehe die Abmahnung daher als gegenstandslos an. Ich unterschreibe und bezahle nichts, das würde vermutlich zur Anerkennung der Schuld meinerseits führen.
Du wirst da wahrscheinlich erstmal nicht viel machen können, er wurde abgemahnt, er muss reagieren.
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Wieso soll den braser Antworten ?
An ihn ist dass schreiben doch gar nicht gerichtet.
Bh hat noch gar nicht mitbekommen, dass da noch eine zweite Person involviert ist.
Der Kumpel kann höchstens Antworten, dass er die Karten mit seinem Account nicht verkauft hat.
Aber das halte ich für gewagt.
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Deswegen schrieb ich "An Stelle deines Kollegen würde ich BH mitteilen .."
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
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Die Abmahnung kam vorerst per e-mail.
Würdest du warten bis der Brief angekommen ist oder sofort reagieren?
Würdest du per Brief/Einschreiben oder ebenfalls per E-Mail antworten?
Immerhin ist es eine Abmahnung...ob da eine lapidare E-Mail ausreicht?
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Auch dir vielen Dank für deine Antworten.
Wieso hältst du es für gewagt wenn er BH antwortet, dass der genannte Account von ibäh nicht ihm gehört und nicht von ihm verwendet wird?
Die entspricht ja nur der Wahrheit.
Irgendwann werden die mich wohl ausfindig machen und ich muss mich auf die ATGB berufen, mit denen ich als Zweitkäufer nix am Hut habe solange es nicht gewerbsmässig ist.
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