Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Jan120420, post: 23120, member: 20416 schrieb:hattest du so etwas ähnliches auch schon? was hast du wenn gemacht?


Ja ich habe gerade auch einen aktuellen Fall von Abmahnung.
Ich habe das meinem Rechtsanwalt übergeben und habe ihn - in Rechtsanwalts Kauderwelsch - meinen Standpunkt schreiben lassen.

Denkt bitte dran, dass die Gegenseite auch hier mitlesen könnte.
Wenn die hier lesen dass ihr ängstlich seid oder unsicher, dann ist das für die ein gefundenes fressen.
Deswegen würde ich hier niemals fertig formulierte Briefe abdrucken , so könntet ihr wieder erkannt werden.

Mein Rat an alle : sucht euch professionelle Hilfe. Lasst euch beraten.
Lasst das jemanden machen, der sich damit auskennt.
Dieses Forum ist toll als erste Anlaufstelle. Habe ich so empfunden. Wenn man völlig geschockt diese Abmahnung erhält und beim googeln auf dieses Forum stößt ist man schon etwas beruhigter.
Aber Rechtsberatung kann eben hier nur bedingt geleistet werden.
Investiert das Geld, dass der Verein von euch haben will, lieber in einen Anwalt.
Zitieren
Hallo Pöhler,
mir ist gerade noch was aufgefallen in dem Mahnschreiben von BH, es wird sich auf einen Account bezogen der gar nicht unter meinem Namen läuft, ich nutze zwar den Account jedoch wurde dieser damals von einer Bekannten angelegt. Wie kommt BH auf meine Adresse bzw. meinen Namen der wird nirgends erwähnt in dem Account?

Könntest du mir bitte eine private Nachricht schicken, falls das hier geht bezüglich meines Briefes an BH der hier weiter oben im Beitrag steht, ob ich den so abschicken kann, oder was du anders schreiben würdest?

Vielen Dank
Zitieren
Janker.
Hattest du denn Karten verkauft oder die Auktion vorher abgebrochen ?
Wenn du Karten verkauft hast, dann wirst du ja deine Adresse als Absender angegeben haben.
Dann wird dich ein Käufer angeschwärzt haben oder es war ein Testkäufer.

Wenn dem nicht so ist, hat bh den falschen abgemahnt.
Zitieren
Hallo Pöhler,

ja ich hatte die Karten verkauft, allerdings hat meine Schwester die Karten verschickt, da ich nicht daheim war, und die hat eine ganz andere Adresse als ich. Dann kann BH auch nicht meine Adresse haben, es sei denn die hätten IP Adressen oder so was angefordert.

Ich schreibe jetzt einfach einen Brief wie oben geschildert an BH und warte ab, kannst du mich evtl. unterstützen wie ich den Brief formulieren soll, oder kann ich den Text verwenden den ich oben erwähnt habe?

Danke
Zitieren
Und deine Schwester hat IHRE Adresse als Absender genannt, oder DEINE ????
Zitieren
Wenn du namentlich eigentlich nirgendwo auftauchst, dann solltest du schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn die können dir gar nichts. Nullinger.
Wie kommen die denn auf deine Adresse ? DIESE Frage sollte ein Rechtsanwalt mal stellen.
Ich empfehle dir, nichts selber zu schreiben.
Zitieren
Sie hat Ihre Adresse auf den Brief geschrieben, war schon bei einem Rechtsanwalt aber das hätte ich mir sparen können, die hat nur gemeint ich sollte eine modUE abgeben, und das Geld am besten bezahlen weil wenn ich nichts mache, droht mir eine Einstweilige Verfügung.

Der RA hatte null Ahnung, und hat zu mir gesagt ich solle nicht auf Leute in Foren hören, denn da schreiben nur Leute die nicht vom Fach sind.
Dieser RA hatte mehr Angst als ich, und wollte auch noch 200 Euro dafür das er mir die modUE schreibt.
Zitieren
Also wenn es so ist, wie du sagst, dass der eBay Account gar nicht deiner ist, deine Schwester ihre Absender Adresse an gegeben hat, wirst du nirgendwo erwähnt.
also sollte man die Abmahnung dir gegenüber zurück weisen, denn du hast damit doch gar nicht zu tun.
Such dir einen Rechtsanwalt, der sich auskennt.
Kennst du niemanden, der dir einen Anwalt empfehlen kann ? Oder hast du keinen in deinem Wohnort, mit dem alle zufrieden sind?
Mein Anwalt hat mir auch dazu geraten, die Erklärung ( modifiziert ) zu unterschreiben.
Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht möchte.
dementsprechend hat er auch einen Brief verfasst.
Mein Anwalt hält auch nichts von solchen Foren. Ich hätte ihm aber mal den Link gegeben und er hat hier die Beiträge mal überflogen.
Na ja, ich sag jetzt besser nicht, wie er das gefunden hat.
Aber letzendlich nübin ich sein Kunde und er muss nach meinen Wünschen handeln
Das hat er auch getan.
Und natürlich kostet ein Anwalt Geld. Der macht das nicht aus lauter Lust und Liebe.
Aber das Geld ist mir allemal dort besser investiert als es Bh in den Rachen zu werfen
Zitieren
Kann bitte jemand die Abmahnung vom BVB hochladen mit den 15% Preisaufschlag und mit den Rechten am Logo sowie der 250€ Strafe? Habe meine leider verlegt und benötige diese für den Anwalt.

vielen Dank im Voraus!
Zitieren
pflug001, post: 23131, member: 20418 schrieb:Kann bitte jemand die Abmahnung vom BVB hochladen mit den 15% Preisaufschlag und mit den Rechten am Logo sowie der 250€ Strafe? Habe meine leider verlegt und benötige diese für den Anwalt.

vielen Dank im Voraus!
Die hast du auch per Mail bekommen oder nicht? Ich habe leider von 96 bekommen
Zitieren
Jan120420, post: 23118, member: 20416 schrieb:Guten Tag,
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen, Hannover 96 Tickets reingestellt, ich konnte durch meine Arbeit erst nicht hin gehen, wieder rum weis ich jetzt das ich doch nicht arbeiten muss, daraufhin habe ich die Tickets wieder raus genommen.
Prompt kam ein Mahnschreiben von Becker und Haumann..

mir wird vorgeworfen,
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig

daraufhin wollte ich ein Schreiben verfassen und hoffen das ich nichts unterschreiben muss und die 250€ nicht zahlen muss.
hier ist das Schreiben.

Betreff.: Akten Nr.: XXXXXXXXXXXX



Sehr geehrter Herr Haumann,


heute habe ich von Ihnen eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verplfichtungserklärung und Abmahnung bekommen.


Diese beinhalten:

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet

2. Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden

3. Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.


Zu Punkt 1.:

Von Privatkäufern kann man nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.


Zu Punkt 2.:

Neben dem wirksamen Einbezug müssen die AGBs zur Gültigkeit einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307, 308, 309 BGB Stand halten.


a) Nach in der Literatur vertretener Ansicht stellt das Verbot der Weiterveräußerung ein Abtretungsverbot bezüglich in Fußballtickets verbriefter Forderungen gemäß

§399 Alt. 2 BGB dar, was nur bei rechtfertigender Interessen wirksam durch AGBs in den Vertrag einbezogen werden kann. Die Interessen des Verwenders müssen dabei deutlich überwiegen, da das AGB-rechtliche Abtretungsverbot die Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern für Dritte einschränkt

.

b) Ein vollständiger Abtretungsausschluss stellt nach der Ansicht der Literatur eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I BGB dar, die auch nicht mit dem Ziel der Unterbindung des Schwarzmarktes gerechtfertigt werden kann.


c) Als Rechtfertigung führen die Vereine regelmäßig die Trennung rivalisierender Fangruppen zur Sicherheit des Publikums, sowie die Unterbindung des „Schwarzhandels“ an.


d) Beides greift im Ergebnis zur Rechtfertigung nicht durch. Die Trennung rivalisierender Fangruppen ist kein Argument, da die Tickets anonym verkauft werden und so bereits der Erstverkauf nicht zur Verwirklichung dieses Interesses beiträgt. Die Vergabe nicht personalisierter Tickets kann ohnehin nicht verhindern, dass eine Vermischung der Fangruppen der jeweiligen Heim- und Gastmannschaft stattfindet oder die Tickets an solche Personen gelangen, die sich später an Schlägereien beteiligen.


Zudem sprechen gegen eine Rechtfertigung durch die genannten Interessen die verbleibenden gewichtigen Interessen der Ticketinhaber auf der anderen Seite. Die Karten müssen als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben, damit bspw. bei

Verhinderung durch Krankheit, Beruf etc. selbige an andere Personen weitergegeben und verkauft werden können. Nur so kann ein finanzieller Schaden verhindert werden. ( BGH-Urteil I ZR 74/06 )


Zu Punkt 3.: Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig.




Des weiteren wurde das Angebot sofort entfernt und die Karten wurden nicht verkauft, da diese benötigt werden.

Ein Preisaufschlag von über 10 % ist somit nicht entstanden.( Karten wurden nicht verkauft )


Ich bitte darum dies bei einer Verwarnung zu lassen.

Des weiteren sehe ich die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.

Anbei sende ich Ihnen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu ( diese nicht unterschrieben und auch nicht bezahlt )


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX

Ich hätte bis zum 1.09.2015 wohl Zeit,

Ich bitte um Hilfe,
Danke im vorraus Smile


Könnte ich das so weg schicken?
Zitieren
[USER=20416]@Jan120420[/USER] Ja, habe ich auch per Mail bekommen, aber leider automatisch gelöscht worden nach einiger Zeit. Wäre super, wenn du mir deine Abmahnung schicken würdest, ist ja im Prinzip die gleiche, nur von H96
Zitieren
pflug001, post: 23134, member: 20418 schrieb:[USER=20416]@Jan120420[/USER] Ja, habe ich auch per Mail bekommen, aber leider automatisch gelöscht worden nach einiger Zeit. Wäre super, wenn du mir deine Abmahnung schicken würdest, ist ja im Prinzip die gleiche, nur von H96


Abmahnung oder Ue?
Zitieren
Hallo,

ich habe jetzt folgendes Antwortschreiben von BH erhalten:

- UE wird nicht anerkannt und zurückgewiesen
- Vorlagen aus Internetforen sollten nicht verwendet werden
- wenn ich nur "Störer" bitte telefonisch melden
- raten zur Überprüfung durch einen Anwalt
- nochmals vorformulierte UE (die aber vergessen wurde mitzuschicken Big Grin)
- 250€ Schadensersatz zahlen im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung entgegen zu wirken

Was mache ich nun? Ich antworte nicht und warte ab ob ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet wird? (Ich hatte Stadionplan und Logos verwendet.... Ticketpreis bei Kleinanzeigen war 0€ VB.)
Zitieren
Ich habe heute nach 5 Monaten wieder Post bekommen. Wir fordern Sie letztmalig auf die Angelegenheit zu klären. Ansonsten müssen wir gerichtliche Schritte mit weiteren Kosten einleiten stand darin....Kam das bei anderen auch so ein Schreiben?
Zitieren
Ja, hier haben so einige schon nach 6 Monaten oder mehr immer mal wieder einen Bettelbrief bekommen. 99% der Leute haben glaube ich einfach nichts gemacht. Musste mal alles ab Seite 80 oder so lesen, sollte mehrmals vorkommen.

Das Anwälte von "solchen Foren" nichts halten ist doch klar. Kostet mich reihenweise Aufträge. Wer sich die Mühe macht und hier 50 Seiten liest, weiß doch wie BH tickt. Dazu gibt es ein eindeutiges Urteil des BGH. Wenn ich das verstanden habe, weiß ich was BH wirklich gegen mich in der Hand hat. Das man im eigenen Ermessen handelt sollte jedem bewusst sein. Ebenso das dies hier ein Forum ist wo sich Betroffene austauschen können und sollen und hier keinerlei Rechtsberatung gegeben wird.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Zitieren
[USER=20413]@Pöhler[/USER] , halt doch einfach mal deine Füße still.

Niemand muss sich einen Anwalt nehmen. Warum den? Wo wird irgendwer verklagt? Die ModUE ist von einen Anwalt geschrieben!
Wegen was anderen kann BH einen nicht belangen, außer wegen eines benutzten Bildes. Wozu also einen Anwalt und unnötig Geld rausschleudern?
Ich bin auch ohne Rechtsanwalt- irgendwas zu zahlen etc. von BD wieder entsperrt worden. Bekommst Du auch Provision für den Fall, dass Du jemanden deinen Anwalt weiter vermittelst?

An alle: Jedem ist es freigestellt sich einen Anwalt zu nehmen, aber unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies NICHT nötig ist. Die ModUE wurde von einen Anwalt verfasst und hat vor Gericht bestand. Und wegen den nicht wasserfesten ATGB der Vereine wird sicher niemand vor Gericht gezogen, da haben die Vereine zu große Panik, dass diese überprüft werden.

Melde mich hiermit wieder aus dem Urlaub zurück, bin aber noch zur Zeit Internetlos.
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
Zitieren
Und wieder etwas neues von BH, jetzt kam ein Brief in dem mir mittgeteilt wurde dass ich jetzt gesperrt wurde für weitere Tages bzw. Dauerkartenkäufe, dies ist nach Rücksprache mit der Mandantin erfolgt und ebenfalls wird mir verboten dieses Recht des VVK auf dritte zu übertragen häh? was soll denn dies bedeuten.:eek:

Das witzige daran ist, ich habe gar keine Dauerkarte für diesen Dorfverein.
Wie sieht es denn aus, könnte ich mein Geld zurück verlangen wenn ich Mitglied wäre?

Die drehen immer mehr durch bei BH sollte ich auf den Brief überhaupt reagieren, eigentlich ist das doch lächerlich oder?
Zitieren
In so einen Fall, falls man wieder freigeschaltet werden möchte, immer denn Verein kontaktieren.
Bisher ist mir kein fall bekannt, wo dies nicht geklappt hat.

Nein, dass Geld würdest Du in dem Fall nicht zurück bekommen. Normal wird man nicht aus Gründen des Ticketerwerbes Mitglied.
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
Zitieren
OK das ist eigentlich gar nicht nötig, dass ich den Verein kontaktiere da es eh keinen VVK für Mitglieder gibt sondern nur für Dauerkarteninhaber und einen freien Verkauf, was ja noch lustiger ist man hat als Mitglied null Vorteile bei denen.

Wie wäre es bei einer Dauerkarte, dürfte die gesperrt werden falls dies überhaupt technisch Möglich ist.
Und es steht ja in dem Brief nach Rücksprache mit der Mandantin, also wurde die Sperre ja vom Verein ausgesprochen oder ist dies auch nur gelabere von BH, und die haben gar nicht mit dem Verein gesprochen?
Zitieren
Jancker
Wie kommen die darauf, DICH sperren zu wollen ?
Dir gehört der Account bei eBay nicht
Du hast keine Karten unter deiner Absender Adresse verschickt
Sind das überhaupt deine Karten gewesen ?
wenn es doch Sponsorenkarten waren ( glaube ich hattest du mal geschrieben) , wirst du auch dort namentlich nicht erwähnt.

Oder hattest du auf die erste Abmahnung hin geantwortet ?
Zitieren
killthemob, post: 23143, member: 20285 schrieb:[USER=20413]@Pöhler[/USER] , halt doch einfach mal deine Füße still.

Niemand muss sich einen Anwalt nehmen. Warum den? Wo wird irgendwer verklagt? Die ModUE ist von einen Anwalt geschrieben!
Wegen was anderen kann BH einen nicht belangen, außer wegen eines benutzten Bildes. Wozu also einen Anwalt und unnötig Geld rausschleudern?
Ich bin auch ohne Rechtsanwalt- irgendwas zu zahlen etc. von BD wieder entsperrt worden. Bekommst Du auch Provision für den Fall, dass Du jemanden deinen Anwalt weiter vermittelst?

An alle: Jedem ist es freigestellt sich einen Anwalt zu nehmen, aber unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies NICHT nötig ist. Die ModUE wurde von einen Anwalt verfasst und hat vor Gericht bestand. Und wegen den nicht wasserfesten ATGB der Vereine wird sicher niemand vor Gericht gezogen, da haben die Vereine zu große Panik, dass diese überprüft werden.

Melde mich hiermit wieder aus dem Urlaub zurück, bin aber noch zur Zeit Internetlos.

Ups. Das ist aber eine nette Begrüßung. Wusste nicht, was hier für ein Ton herrscht.

Ich habe übrigens nie geschrieben, dass jemand verklagt wird. Lies am besten nochmal genauer nach.
Gleichzeitig verbitte ich mir die Unterstellungen, ich würde Werbung für meinen Anwalt machen, ausdrücklichst. Das ist eine Unverschämtheit.
Und natürlich bleibt es jedem frei gestellt, ob er sich einen Anwalt nimmt, oder nicht.
Du rätst den Usern hier keinen Anwalt aufzusuchen und ich rate zum Beispiel im Fall "Jancker" dringend dazu.
Ich denke so ein Forum lebt doch wohl von unterschiedlichen Meinungen.
Zitieren
[USER=20413]@Pöhler[/USER]

Hallo Pöhler, ja genau so ist es ich werde nirgends erwähnt, deswegen frage ich mich ja auch wie kommen diese Vögel von BH auf meine Adresse? Kann es sein das BH meine Kontodaten auch über BH bekommen hat und diese abgeglichen hat? Da der Account zwar nicht auf meinem Namen läuft die Gebühren aber von meinem Konto abgebucht werden.

Und was sollte ich dem Verein schreiben, also welche Begründung sollt ich angeben damit die Sperre aufgehoben wird?
Zitieren
[USER=20414]@Janckerc[/USER]

Dauerkarten kann man ohne Probleme sperren, der Barcode ist dann einfach ungültig.
BH wird dem Verein empfohlen haben Dich zu sperren, wahrscheinlich ohne irgendwelche genaueren Infos.

Dein Problem wird aber sein, dass Du ZEHN Karten gleich vertickst. Wenn man bedenkt, dass der FCI nicht gerade ein großes Stadion hat und immer ausverkauft sein wird, könnte man dir dies schon als gewerblich auslegen, vor allem das die Karten Gratis waren! Wie willst Du dann die Gewinnabsicht abstreiten?
Da ich keine Lust habe mir alle Beiträge von Dir anzuschauen, warum hast Du 10 Stück verkauft?

[USER=20413]@Pöhler[/USER]
Einen Anwalt benötigt man normal nur bei einer Klage.

Im Fall Jancker würde ich aber auch zu einen raten, vor allem wegen der Menge der Karten. Da spielt es keine Rolle woher BH die Daten hat (Testkäufer?!). Bei 10 Karten kann man Gewerbe unterstellen.
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
Zitieren
[USER=20285]@killthemob[/USER]
Gut das mit der Dauerkarte kann mir egal sein, ich habe ja wie gesagt keine.
Wir wollten eigentlich mit unserem Verein zu dem Spiel gehen, da aber unser Spiel verlegt worden ist konnte keiner von uns zu dem Ingolstadt Spiel gehen, deswegen haben wir die Karten verkauft.

In der Abmahnung stehen aber nur 2 Karten, und von weiteren Auktionen ist nur die Rede das hier BH Kenntniss erlangt hat.
Die Frage ist ja immer noch wie kommt BH auf meine Daten? Dies kann eigentlich nur über die Bankverbindung auf Ebay funktionieren, und dann frage ich mich ist diese Vorgehensweise legal, es kann doch nicht jeder meine Bankdaten anfordern oder?

Testkäufer funktioniert auch nicht denke ich, da dieser nicht meine Daten hätte die Karten wurden von jemand anderem verschickt, mit einer ganz anderen Adresse.

Also Gewerbe kann ich mir nicht vorstellen, habe die Karten für 1 Euro angeboten und auch keine Versandkosten verlangt, da wir nur froh waren die Dinger wieder los zu haben.
Zitieren
Jancker die einschätzung , ob man gewerblich eingestuft wird hat nichts damit zu tun, für was für einen preis du anbietest , sondern wie hoch die Anzahl deiner verkauften artikel sind.
Und bei 10 Karten wird es da schon eng.
Zitieren
Guten Morgen,

ich bin neu hier, bei mir geht es auch um eine Abmahnung von Becker und Haumann.
Ich hatte 2 Karten Ingolstadt gegen Dortmund verkauft, kurz darauf kam die Abmahnung mit den Vorwürfen ATGB nicht abgebildet, 10% über normal Preis, und öffentlich die Karten verkauft, ich habe wie hier gelesen auf das Urteil des BGH verwiesen, und auch noch dazu geschrieben, das Tickets Inhaberpapiere sind. Ich musste die Karten verkaufen, da mein Schichtplan geändert wurde und ich am Sonntag nicht zu dem Spiel gehen konnte. Als ich meine Antwort weggeschickt habe per Einschreiben, kam gleichzeitig ein neuer Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich für den weiteren Erwerb von Tages, bzw. Dauerkarten sowie die Übertragung auf dritte gesperrt wurde.

Meine Frage dazu ist jetzt, da ich hier die passende Antwort noch nirgends gefunden habe.
- Dürfen die meine Dauerkarte einfach so sperren, da ich doch nach dem BGH Urteil eigentlich nichts falsch gemacht habe?
- Und was bedeutet Übertragung auf dritte, mit diesem Satz kann ich gar nichts anfangen?
- Und auf welches Urteil kann ich verweisen, damit meine Dauerkarte wieder frei gegeben wird, sonst hätte ich ja das komplette Geld für die DK umsonst ausgegeben, oder ist dies rechtens?

Vielen Dank
Zitieren
Guten Morgen,

die Dauerkarte (n) bleiben immer für die laufende Saison freigeschaltet, es wird mir lediglich der Dauerkartenvertrag gekündigt und ich kann nach dieser Saison nicht mehr verlängern. Dauerkarten und Tageskarten sind kleine Inhaberpapiere, sie müssen dem jenigen der sie besitzt Zutritt zum Stadion ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle ob sie zwischengehandelt wurden oder nicht. Außerdem betrifft es in diesem Fall ja auch nicht direkt die DK sondern nur die Karte gegen Ingolstadt. Die war sicherlich auch gültig.
Die Kündigung für deine DK wirst du allerdings nicht vermeiden können. Ist halt vertragsfreiheit bzw. Kündigungsrecht beider Partner in diesen ach so tollen und praktischen DK Abo Verträgen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Zitieren
Monika.
Übertragung auf Dritte:
als dauerkatzeninhaber darfst du die Karte ganz offiziell an jemanden anders überschreiben. -> sowas könnte man ja machen, um dieser Sperre zu entgehen.
Das darfst du aber nicht.
Zitieren
Monika, post: 23158, member: 20420 schrieb:?....kurz darauf kam die Abmahnung mit den Vorwürfen ATGB nicht abgebildet, 10% über normal Preis .......

10 % über dem Preis der Karten ist doch absolut im Rahmen der Atgb.
Was haben die für ein Problem ?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste