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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
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Was darunter steht formuliert es ja nicht so auf dem Anschreiben Big Grin

Die werden danach ganz kleinlaut sein, da wird nichts mehr auf dich zukommen.
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Ok, dann schick ich es mal so weg. Bin mal gespannt. Hoffentlich geht der schuss nicht nach hinten los...
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Wohl kaum, denn die haben Angxt vor einer Kontrollklage, genau so wie der Teufel vorm Weihwasser.
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Hallo Leute, nun hat es mich leider auch erwischt und ich bin sehr schnell auf dieses Forum ufmerksam gewurden. Nachdem ich zunächst ziemlich aufgebracht war ist nun mein Puls und mein Blutdruck wieder etwas runtergegangen.
Vorgestern habe ich von Becker / Haumann Post bekommen. Vorwurf : 2 Karten Verkauf für ein Spiel von Bayer Leverkusen bei Ebay Kleinanzeigen. Folgende Rechtsverletzungen liegen vor : ATGB wurden nicht abgebildet, Ticket öffentlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten, Preisaufschlag von über 15% ist unzulässig, unautorisierte Nutzung/ Abbbildung des Sitzplanes der Bayarena.
In der Unterlassungserklärung steht jedoch nchts von der Nutzung / Abbbildung des Sitzplanes sondern diese bezieht sich nur auf den Verkauf der Tickets. Ich soll 250€ zahlen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Nun ist es aber so, das ich tatsächlich die Tickets bei Kleinanzeigen verkauft habe, da ich zum besagten Termin nun doch nicht vom Arbeitgeber Frei bekommen habe. So habe ich die Karten bei Kleinanzeigen privat verkauft, per persönlicher Übergabe. So weit so gut, nun habe ich aber den Brief bekommen und dort steht das der jenige der die Karten gekauft hat wieder die Tickets verkauft hat und das mit einem vollen Bild der Tickets in der Anzeige ( nach Recherche von mir Bild der Tickets mit Reihe und Block ). Das Tickets konnte mir zugeordnet werden da ich diese ja bei Bayer Leverkusen gekauft habe. Da die Kleinanzeige des Verkäufers nicht mehr Online ist kann ich die ganze Anzeige nicht mehr finden aber ich habe gesehen das das Bild der Tickets noch über Google gefunden, dort ist aber von dem Sitzplan der Bayarena nichts zu sehen. Einzig und alleine die Tickets. So, ich hoffe ich habe alles so weit beschrieben und hoffe nun auf Hilfe eurerseits. Was kann ich machen? Habe mich gestern schon ein paar Stunden durch gelesen hier im Forum und wertvolle Infos schon erhalten. Würde mich freuen wenn ich abschließend doch noch von dem einen oder anderen ein paar Tips bekommen könnte. Vielen dank - ihr macht einen tollen Job wie ich hier gelesen habe.
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Ich shreibe BH an, dass ich die Tickets an einen Dritten verkauft habe, der sie bei Ebay wieder zur Gewinnerzielung eingestellt hat.

Ich weise alle Vorwürfe zurück und drohe mit einer negativen Feststellungsklage inclusive ATGB Kontrollklage.

die sollen ihre Hausaufgaben ordentlich machen und keine unbescholtenen Bürger versuchen über den Tisch zu ziehen.

Kann ich im Schreiben erwähnen.

Ist quasi ne Ohrfeige an BH. Big Grin

Etwa so
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
fralls es Ihnen entgangen ist. Ich habe die Tickets aus einer nachweisbaren Notlage gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 heraus an einen Dritten verkauft, der sie dann wieder bei Ebay zur Gewinnerzielung reingestellt hat.

Wenn sie ihre Hausaufgaben gemacht hätten, wüssten sie das.

Ich bestreite daher alle von Ihnen gegen mich erhobenen Vorwürfe und schicke Ihnen Ihr Schreiben zu meiner Entlastung zurück.
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Vielen Dank, werde ich morgen dann aufsetzen das Schreiben. Ihr macht wirklich eine tolle Arbeit!!!
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Ist das nicht etwas frech formuliert? Grins
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Weie heisst das immer so schön?

Frechheit siegt!!!!!

Das sind alles ältere Herren, die mit den Voständen verschiedener Vereine per Du sind. Die spielen z.B. mit dem Vorstand von Borussia dortmund im gleichen Tennisklub.
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Der Käufer hatte sie nicht bei EBay reingestellt sondern bei EBay Kleinanzeigen , macht das ein Unterschied ?
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Ne, Ebay ist Ebay, ob die normale Platte form oder Kleinanzeigen spielt keine Rolle. In den ATGB/AGB vieler DFL-Vereine steht geschreiben, dass die Karten nicht über Online Plattformen wie Ebay, Viagogo etc. verkauft werden dürfen, was den deutschen Gesetzen, wie z.B. dem Wertpapierhandelsgesetz, widerspricht.

Tickets sind kleine Inhaberpapiere nach § 807 BGB und sind damit den Inhaberschuldverschreibungen gleichgestellt. Die sind nach WpHG frei handelbar.

Doch die meisten DFL-Vereine versuchen ihre eigene Gesetzgebund zu erfinden und durchzudrücken. Zum Leidwesen der DFL-Vereine, aber auch anderer Veranstalter, gibt ees keine Hnadelsbeschräkungen für Inhaberpapiere. aisserdem gibt es Deutschland ein Preisbindungsverbot mit wenigen Ausnahmen. Dochj die sind in separaten Gesetzen geregelt und betreffen nicht den allgemeinen Handel.
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Danke für die ausführliche Antwort.
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Die verlangen von Dir keine UE wegen dem Bild?
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Nein, in der UE ist von dem Bild nix zu lesen einzig eben bezüglich der Tickets. Komisch oder?
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Kann ich eigentlich bevor ich den Brief abschicken werde, jemanden diesen mal zur Ansicht geben um drüber zu schauen?
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WiE lange dauert es in der Regel bis eine Mail oder ein schreiben kommt? Warte nun schon 10 Tage. Und ich hoffe das der Käufer mit den Karten morgen rein kommt.
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[USER=20347]@mabee[/USER]
Die Karten werden nicht gesperrt sein, habe da keine Angst. Die Vereine riskieren keine Klage.

[USER=20353]@poltergeist[/USER]
Das ist merkwürdig, da BH eine EV abgeben muss um an deine Daten zukommen, Dich aber null und gar nicht wegen den Bild abmahnen. Allein darum hätte ich schon null Angst vor denen. Da wird eindeutig die EV mißbraucht um wegen was ganz anderen abzumahnen.

Schreib das ruhig 1:1 wie von Krennz.
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Was heißt EV? Stehe gerade auf dem Schlauch, meine Daten haben Sie weil die Tickets mit allen drum und dran von dem Verkäufer als Bild dargestellt wurde.
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EV = Einstweilige Verfügung, doch eigentlich müsste das Veri-Programm heissen.
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Habe nun herausgefunden das der Typ der meine Karten auf eBay Kleinanzeigen weiterverkauft hat auch den Sitzplan abgelichtet hat. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Antwort an BH? Es hat ja jemand anderes die Karten weiterverkauft, und in der UE steht auch nichts von der Sitzplanablichtung.
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Sorry, meinte eidesstattliche Versicherung. Diese benutzen sie ja immer wegen eines Bildes.

Nee, das mit dem Bild hat Null Auswirkungen auf Dich. Es reicht wirklich zu schreiben, dass Du die Karten an einen dritten zum regulären Preis weitergegeben hast und dieser die Karten mit Gewinnmaximierung weiterverkauft hatte.
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Danke für die schnelle Antwort! Ihr macht echt großartige Arbeit!
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So, ich habe mal meine zwei Schreiben fertig. Bei mir wollten die ja 450€ wegen der Abbildung aus dem Stadioninneren. ATGB wurden nicht abgebildet und keine Sofort-Kauf Option.

Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.

Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt, da eine persönliche Übergabe vor Spielbeginn erfolgte.

Somit bestreite ich alle von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung.


Und die modUE:

- per Einschreiben -


Vorab per eMail: info@becker-haumann.de



Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

BD


- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –


dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen von Bildnissen aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.



Grußformel aus Anstand

Wie kann ich noch die Sofortkauf Geschichte entkräften? EInfach, dass ich meine Tickets so veräußern kann, wie ich will?

Vielen Dank im Voraus. Lustigerweise ist meine Abmahnung auch vom 14.04., Abmahnwelle hust hust
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In dem Urteil des BGH steht ja drin, dass ich frei verkaufen kann. Ausserdem steht in § 807 BGB das Tickets kleine Inhaberpapiere also Inhaberschuldverschreibungen sind, die nach Wertpapierhandelsgesetz frei handelbar sind. Ausserdem gibt es in Deutchland ein Preisbindungsverbot.
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Aber der Absatz aus der modUE passt soweit?
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Ja , die mod Ue passt vollkommen.
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Sofortkaufblödsinn würde ich gar nicht ansprechen, da es Dir vollkommen freisteht.
Die jagen halt alles was ein Bild verwendet, weil sie da einfach an die Daten kommen.
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GEnau, mittels des Uhreheber- und Markenrechtsverstosses kommne die an die -Daten der Delinquenten, obwohl sie ja, eigentlich, den freien Verkauf von Tickets über Internet platte Formen unterbinden wollne, was nach der bisher vorherschenden Rechtsprechung garnicht geht. (siehje BGH I ZR 74/06) Auch ist die Preisdeckelung bei 10 bis 15% von keinem Gestz oder Urteil gedeckt, im Gegenteil, saie verstösst gegen das Preisbindungsverbot in der BRD. (BananenRepublik Deutschland Big Grin )

Ich sehe das so: "Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, aber alle machen mit" .

Wior sollen lt. FAZ, oder war es Die Welt? Eine Grossmacht sein. Doch wie kommen wir zu der Ehre, wenn hier, im Endeffekt jeder macht was er will und die geltenden Gesetze und die laufende Rechtsprechung nur als Deckmäntelchen für die allgemeine Abzocke gelten.

ICH BIN DESHALB SAUER
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Der Staat legitimiert das ganze ja, er macht es ja selbst. Wenn wir das aber hier zum Thema machen, kommen wir total vom eigentlichen Thema ab Big Grin
Solange der Bürger fleißig zahlt, ist alles gut. Hauptsache den feinen großen Konzernen geht es gut.
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Hallo.
Ich habe heutew Antwort von BH bekommen auf meine von hier stammende ModUE .
Diese wird nicht angenommen und zurückgewisen. Soll hilfe vom Anwalt nehmen.
Zudem sagten die das ich in der modUE den Fall des Sofortkaufs , also zu mehr verkauft als fairer preisstruktur bla bla ,
nicht mit aufgeführt habe.
Nun zeit habe bis 29.4. 250 sofort zu überweisen oder für 2015/16 gesperrt werde zwecks kartenkauf etc ....


Was tun ?


gruß
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Garnichts.

Ich habe bisher noch nicht gehört, dass jemals eine Klage erhoben wurde.

Denn ich kann immer noch mit einer ATGB/AGB-Kontrollklage drohen. Das wollen die auf keinen Fall., denn die ATGB/AGB verstossen m.W. gegen geltendes Recht.
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