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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Wenn ich dickfellig bin schreibe ich dem Verein, dass ich gegebenenfalls eine negative Feststellungsklage gegen den Verein loslasse die eine Prüfung der ATGB beinhaltet. Mal gucken, wie schnell die einkniicken.

Nimm doch mal den Beitrag 2762 und schicke ihn an den Verein. Ich erlaube es ausdrücklich und verzichte auf mein Unheberrecht.

Darf im übrigen auch jeder Andere.
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Die neg. Feststellungsklage ist natürlich auch nicht verkehrt. Macht dem betroffenen Verein so ziemlich alle ausgesprochenen Abmahnungen zunichte.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Aber der Verein kann doch trotzdem für sich bestimmen, wer vom Ticketing ausgeschlossen wird und wer nicht oder? Also was soll es bringen?
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Die Frage an der Sache ist ja - kennen die meine Mitgliedsnummer? Heute früh war ich für die Bayern nämlich noch über Hotline frei und könnte bestellen.
Leider ist gerade nix im VVK, so dass ich es testen könnte. Das schreiben ist von B&H und wurde heute erstellt um 13:32. Ich bin mit sofortiger Wirkung von allen drum und dran ausgeschlossen.
Mal gucken, hab ja noch n paar Wege notfalls an Tickets zu kommen.

Zumindest im Onlineshop komme ich mit meinen Daten nicht mehr rein - hab da mal 2013 oder so drüber bestellt, sonst immer nur beim Ruppi, falls es Online war.
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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Also BH bekommt die Daten über das Veriprogramm von ebay und gibt sie an die Vereine weiter.

In dem Falle würde ich mich auf das Gerichtsurteil vom BGH I ZR 74/06 berufen, wonach ich in Notfällen meine Ticlets verkaifen kann. Und zwar frei. Die AGB/ATGB verstossen m.E. gegen 307, 308, 309 BGB soweie gegen 807 (793 - 797BGB ) §1 GWB und WpHG

Denn Tickets sind nach 807BGB kleine Inhaberpapiere also eigentlich Inhaberschuldverschreibungen und diese sind nach WpHG (Wertpapier -Handels-Gesetz) eine frei handelbare Ware. Genau wie eine Kiste Bier oder ein Pfund Kaffee. Das sage ich als Kaufmann. (Grosshandelskaufmannsgehilfe und Einzelhandelskaufmann mit staatlicher Prüfung der 40 Jahre bei der WestLB/LBSWest gearbeitet hat.)
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Der Verein kann dich nicht ohne Grund sper. der Verkauf ist nicht Verboten sonderen auch erlaubt laut ATGB aber mit EINSCHRÄNKUNGEN
;-) das würde ich dem Verein nochmalschreiben.
Das Logo hat im Grunde nichts damit zutun (reicht aber leider für eine Klage) sind Zwei Sachen lese dir bitte die ATGB noch mal durch.

An dem Vorstand würde ich das Schreiben
Kopf nicht hängen lassen.......
Lg
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hatte heute auch ein zweites Schreiben bekommen. Wenn ich nicht in 2 Tagen 1000€ überweise, werde ich vom Online Ticketing ausgeschlossen. Dagegen kann man wohl schreiben was man will. Wenn die einen sperren, dann sperren die einen. Wie soll man sich dagegen schon wehren. Schreiben an den Vorstand? Die haben doch Becker und Haumann beauftragt und wissen genau worum es geht. Die wollen doch die Sperre. Also ist man dagegen machtlos oder nicht?
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wir haben ja gesagt es wird schwierig bei dir da du einige Karten Verkauft hast.
ich Schreib mal Krennz an ob der eine Idee hat ich würde aber nicht zahlen. Würde lieber davon mit meiner Frau im Urlaub fahren.
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Spirido, post: 22239, member: 20297 schrieb:hatte heute auch ein zweites Schreiben bekommen. Wenn ich nicht in 2 Tagen 1000€ überweise, werde ich vom Online Ticketing ausgeschlossen. Dagegen kann man wohl schreiben was man will. Wenn die einen sperren, dann sperren die einen. Wie soll man sich dagegen schon wehren. Schreiben an den Vorstand? Die haben doch Becker und Haumann beauftragt und wissen genau worum es geht. Die wollen doch die Sperre. Also ist man dagegen machtlos oder nicht?

Ich würde hier absolut gar nichts tun. Wenn ich nachweisen kann das es Privat war, dann lasse ich mir nicht ans Bein pinkeln. Klage aus meiner Sicht mehr als unwahrscheinlich.

Es gilt weiterhin: Nicht die UE unterschreiben, nicht bezahlen. Füße still halten, allen Drohungen wiedersetzen. Bettelbriefe aushalten, nicht einschüchtern lassen. Die Ticketsperre sollte dir egal sein, die lässt sich sowieso nicht umgehen. Die würden sie dir auch verpassen wenn du zahlst.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Sehe icdh wie [USER=19842]@ldb[/USER] Die sperren alles was sich sperren lässt. Ohne Rücksicht auf Verluste.

Ich gehe hin und kündige in dem Falle meine Mitgliedschaft, denn wenn ich keine Karten beziehen kann, brauchen die von mir auch keine Mitgliedsbeiträge.

Auf der anderen Seite, wenn ich gute Freunde haben kaufen die mir evtl. sogar tickets und ich komme trotzdem rein.:p

Sollten die in dem Falle wirklich klagen erhebe ich gegenKlage und lasse die AGB/ATGB vom Gericht prüfen, ob die nicht gegen geltendes Recht verstossen und, sobald das Gericht geprüft hat, kann ich das dann ggf. an den BGH zur Gegenprüfung verweisen. Kostet allerdings n. paar € . Da lasse ich mich von nem Anwalt für Vertragsrecht beraten. Kann auch auf diese4s Forum verweisen,
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Ich wäre mir da sehr sicher: Es kommt keine Klage.
Für den unwahrscheinlichen Fall das doch eine kommt: Ich kann nachweisen das alles Privat war. Damit bin ich aus der Nummer raus.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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das stimmt wohl. Danke für die schnellen Antworten.
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Moin Forum. Habe bereits einige Seiten durchgelesen, vielen Dank für den Support hier.
Nun hat mich auch folgende Meldung über die Bucht erreicht.
"Ihr Angebot wurde entfent: Urheberrechtsverletzung - unautorisiertes Bild".
Rechteinhaber: WB mit Kontakt BH.
Hier handelte es sich übrigens um ein selbtsgeschossenes Foto aus dem Stadioninnenraum.
Ich habe kein Logo, kein Sitzplan sowie Ticket abgebildet.
Ich nehme an, die Tage erwartet mich nun das viel zitierte Schreiben.
Vorab würde ich mir gerne 2-3 Infos von euch einholen.
Ist die modUE hier trotzdem nötig?
Reicht in diesem Fall ein Anschreiben/Verhinderungsschreiben?

Besten Dank schonmal im voraus.
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Moin Moin an die Küste.

Wo de geele Ginster blöht im Dünesand, wo de Wellen schlagen an de Ostseestrand wo de Möwe schriee wig in Stumrgebruus, do it meene Heemat, do bün ick to huus.

Wegen dem Foto gebe ich eine modUE ab, da ich garnatiert keine Einwilligumg vom Stadionbetreiber hatte ein Foto öffentlich verwenden zu dürfen. Alles Andere wie gehabt. Anschreiben, warum weshalb wieso, danach Füsse stillhalten und abwarten. Gelegentlich mal hier melden.
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Besten Dank. Ich werde euch auf dem laufenden halten.
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Pardon, für den Doppelpost.
Eine kurze Frage hätte ich da noch.
Da es sich in diesem Fall wirklich um einen Privatverkauf und Einzelfall handelt, da es terminlich nicht zu dem Datum passte ist es umso ärgerlicher.
Rechtsschutz ist in meinem Fall vorhanden. Gibt es Erfahrungen mit Abgabe an die Rechtsschutzversicherung, oder ist es empfehlenswert das ganze vorerst über den privaten Weg zu gehen?
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das sind hier fast alles Einzelfälle ;-) viele haben nur mal eben eine oder 2 Karten Verkauft
mach es wie Beschrieben.
Du darfst ja deine Karten weiter geben nur halt mit dem Foto ist das immer so eine Sache darf ich oder nicht.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Lg
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Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich lese hier schon einige Tage mit, da ich am vergangenen Montag eine Mail von Ebay bekam.

Folgender Hintergrund:
Ich bin Mitglied bei Hannover 96 und habe mir für die Rückrunde ein paar Spiele ausgesucht und im Januar bestellt.
Darunter auch das Spiel gegen die Bayern am vergangenen Samstag, da ich aber eine Berufliche Veränderung im Februar hatte, konnte ich an diesen Samstag nicht nach Hannover zum Spiel. Also habe ich die Karten bei Ebay reingesetzt.
Davon erzählte ich einen Freund, ebenfalls Mitglied, aber hat sich einen anderen Block ausgesucht. Dieser kam dann irgendwann auf mich zu und fragte, ob ich seine Karten auch bei Ebay rein setzten könnte, da er selber keinen Account hat. Natürlich habe ich das gemacht, ohne mir was dabei zu denken. Bis zu der besagten Mail von Ebay.

Nun habe ich heute von BH die besagte Mail erhalten (Brief kommt auch noch) und da beziehen die sich auf die Karten von meinem Freund, meine sind unten aufgeführt, aber nicht als Gegenstand dieser Abmahnung und natürlich die oft gern genommenen 250 Euronen.
Abmahngrund: ATGB, öffentliche Auktion, mehr als 10% vom Ticketpreis, Logo von 96,Logo HDI Arena, wobei ich den Sitzplan genommen habe, dort ist weder 96 noch HDI als Logo drauf.Hatte am Ende der Auktion auch "Privatverkauf" stehen.


Meine Frage dazu, ich gebe die mUE ab und erkläre das dies nicht meine Karten sind/waren?! Oder wie soll ich vorgehen.
Und werden die wegen meiner eigenen Karten nicht mehr tätig?Oder kommt das Seperat, weil die schreiben ja nur, nicht Gegenstand dieser Abmahnung?

Vielen Dank schon im voraus...

Rechtsschutz habe ich auch, aber mit 150€ SB
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Die ist ohne SB.
Besten Dank für all die Antworten bis dato.
Ich melde mich sobald der Liebesbrief bei mir eingetroffen ist. Smile
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Hallo @Red Maverick

In dem Falle bin ich Weiterverkäufer. Das heisst für mich, dass BH hier einen priwerblichen Verkauf versucht zzu konstruiren. Die modUE ist hier für mich, wegen der Sitzpläne etc. erst mal angesagt, aber erst, wenn BH seinen üblichen Sermon losgelassen hat.

Bisher hat keiner der Betroffenen eine Kontrollklage bezüglich der ATGB/AGB losgelassen. Vlt. ist Deine Rechtsschutz bereit dazu da zu finanzieren.
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Die Email hat nichtmal ganze 24 Stunden gebraucht, bis Sie nun wie erwartet eintraf.
Vorgeworfen werden wie erwartet folgende Punkte:

- Die ATGB wurde nicht abgebildet.
- Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet / angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15% des Originaltickets
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion
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Hallo,

ich habe nun auch eine E-Mail von BH bekommen.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
  •  Die ATGB wurden nicht abgebildet


  •  Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten


  •  Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich selber habe noch NIE über Werder Bremen Karten bekommen.
Ich hatte 5 Tickets wovon wir 4 nutzen werden und eins zum Verkauf bei Ebay freigegeben, da wir nur 4 Freunde sind, die dorthin möchten.
Daher haben wir eins über meinen Account verkauft.

Ich soll nun 250,00 Euro Strafe zahlen und eben den Wisch unterschreiben.

Soll ich erstmal die Füße still halten, oder MUSS ich irgendwie Antworten?
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Die modUE muss ich wegen des Logos abgeben. Ansonsten kann ich erstmal die Füsse still halten.
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Habe gerade nochmal mit meinem Sohn und einem Bekannten über BH und die Abmahnungen gesprochen.

Mache mich gerade über Verfassungsbeschwerden schlau und werde eine solche in naher Zukunft abgeben, wenn ich damit klarkomme.

BH wird davon nicht begeistert sein, aber Verstösse gegen duetsche und europäische Gesetze will ioch nicht dulden.
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Krennz, post: 22257, member: 16 schrieb:Die modUE muss ich wegen des Logos abgeben. Ansonsten kann ich erstmal die Füsse still halten.

Das Bild war in der Auktion... Ist es direkt ein Vereinslogo?


Angehängte Dateien
.jpeg   $_0.jpeg (Größe: 1.76 KB / Downloads: 15)
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Hallo liebe Leute,

zuerst einmal Danke für dieses Forum und die Arbeit die dahinter steckt.
Es tut gut zu wissen, dass man nicht allein darsteht mit dem Ärger.

Ich habe exakt dieselben Probleme.
Habe Heute eine Mail von besagter Kanzlei bekommen mit allem drum und dran, weil ich das Spiel Dortmund-Bayern nicht besuchen kann.
Mein Problem ist da ich in Lübeck wohne, dass ich schon öfter Karten verkaufen musste, weil ich 1. kein eigenes Auto habe und 2. beruflich flexibel bin und mitunter nicht den nächsten Tag frei nehmen kann, wenn ich nachts um 4 erst wieder zuhause bin und natürlich aus persönlichen Gründen einfach keine Zeit mehr habe.
Also öfter meine ich in diesem Kontext, dass ich netto 3 mal Karten verkaufen musste.
Und dazu kommen noch 3 Verkäufe, wo ich die Karten zum Selbstkostenpreis los werden wollte, weil die Zeit einfach drängte.
Da die Kanzlei eben jeden Verkauf aufgelistet hat steht bei dann auch ne Liste von 8 Spielen.
Wobei die sich halt aufs Bayernspiel beziehen.
Ich mache sowas nicht gewerblich, daher würde mich interessieren, ab wann dies gewerblich einzustufen ist. Ich weiß die Grenze ist fließend, dennoch würde ich mich schwer wundern, wenn ich unter diese Grenze fallen würde.
Ich werde Morgen nochmal zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen.
Ich habe für den Verkauf ein eigens gemachtes Bild von der Südtribüne benutzt, fiele das schon unter Urheberrechtsverletzung?

Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten oder?
Nur Füße still halten:-)

Schöne Grüße aus dem Norden.
Stefan
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Meines erachtesn ist das kein Logo. Wer hat da das Urheberrecht dran? Hast Du das evtl. sogar selber gemacht?
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[USER=20323]@stefanHL[/USER] Moin Moin, an deie Küste.

Das Ureil des BGH I ZR 74/06 erlaubt mir im Verhinderungsfall meine Karten frei zu verkaufen.


Ich schreibe BH an und frage, ob sie mit einer negativen -Feststellungsklage einverstanden sind.
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denkt auch ,mal bitte daran ihr habt ja kein


Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).

also könnt ihr eure Tickets Verkaufen (oder in den Müll damit ;-(
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So habe die mUE fertig und den folgenden Text würde ich mitsenden..


Erläuterung meines Falles



Sehr geehrte Damen und Herren,


die mir vorgeworfenen Tatbestände sind schlicht falsch.


Da ich die Karten für den Block W10 nicht über Hannover 96 Sales & Service gekauft habe, muss ich als Privatverkäufer auch keine ATGB darstellen. Ich habe keinen Kaufvertrag mit Hannover 96!


Auch habe ich kein Logo von Hannover 96 oder HDI verwendet!


Dass ich die Karten über Ebay veräußert habe, liegt an einer Beruflichen Änderung meinerseits, aus diesem Grund konnte ich persönlich nicht vor Ort sein.


Da ich die Karten privat weiter veräußert habe ist dies mit dem BGH-Urteil gedeckt. (Urteil vom 01.09.2009, Az. I ZR74/06)


Da man ihr Geschäftsgebaren im Internet gut verfolgen kann, fordere ich Sie auf, mich in Zukunft nicht mehr mit „Abmahnungen“ zu belästigen, ich werde auch ihre geforderte Abmahngebühr nicht bezahlen.


Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und mich weiter mit Briefen und Mailverkehr belästigen, sehe ich mich genötigt, dagegen vorzugehen!

MfG


Ist das so ok??
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