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Guten Tag,
Ich habe vorgestern auch eine Abmahnung von Becker und Haumann erhalten.Ich habe letztes Jahr im Juli 2 Karten für Leverkusen Wolfsburg (14.02.15) bei eBay Kleinanzeigen zum Originalpreis verkauft,da ich kein Fan dieser Mannschaften bin und somit nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollte. Nun bekam ich ein Schreiben dieser Kanzlei und mir wird folgendes vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Tickets wurden öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten
- unautorisierte Nutzung des Sitzplans der Bayarena
Ich habe in der Anzeige nur den Block angegeben ( keine Reihe,Sitzplatz etc) und ich habe als Bild den Stadionplan bearbeitet und den Block umrandet.
Nun wurde ich aufgefordert eine Unterlassungserklärung einzureichen bis zum 9.3 und 250 € zu bezahlen.
Ich habe schon gelesen man soll eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und ein schreiben mit der Begründung warum man nicht kann.
Was passiert denn wenn die UE nicht akzeptiert wird? Muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen oder soll ich lieber zum Anwalt gehen?
Gibt es schon Fälle,in denen man heil aus der Nummer rausgekommen ist?
Bin absolut ratlos zur Zeit.
Ich Bitte um Hilfe,vielen Dank
MFG
Hi @Schaak97
lass Dich nicht einschüchtern.
Die modUE die hier angeboten wird ist vollkommen im Falle der Urheberrechtsverletzung ausreichend. Selbst wenn die die nicht anerkennen bin ich dann erstmal aus der Sache raus. Zahlen brauche ich erst, wenn ein Gerichtsurteil ergeht, was unwahrscheinlich ist.
Alles andere ist heisse Luft.
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Ich darf meine Karten auf Ebay Verkaufen es war ja auch zum OP.
wegen den Sitzplan evt eine Mod UE
Ich habe heute nochmal einiges nachgelesen.
1. BH kann von Privatverkäufern nicht verlangen das sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein. Jeder Zweitkäufer ist nicht mehr an die ATGB/AGB gebunden.
2. Darf ein erstkäufer seine Karte mittels einer Auktion teurer verkaufen? Ja. Es ist jedem Zweitkäuffer überlassen wieviel er für das Recht die Veranstaltung zu besuchen bezahlt.
3.
Ich habe heute mit RA Haumann von Becker und Haumann telefoniert.
Ziel der Abmahnungen ist im Endeffekt den Schwarzhandel mit Gewinnerzielung zu unterbinden.
Wer seinje Tickets zum Originalpreis weiterverkauft hat nichts zu befürchten.
Jeder Fall wird geprüft.
Daher gilt weiter.
Bei einer Verletzung von Urheber- Markenrechten eine modUE abgeben und eine Begründung für den Verkauf an BH schicken.
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[USER=16]@Krennz[/USER] Erstmal Respekt für dein und das Engagement der Anderen Administratoren!
bei Originalpreis => keine Befürchtungen ok!
gab es aber mehr Infos wie B&H bei den anderen verfahren will, die zu einem höheren preis verkauft haben und eine modUE abgegeben haben, die ja nicht anerkannt wurde
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Es wurden bereits Personen abgemahnt die lediglich die ATGB nicht abgebildet haben. Aussage aus meiner Sicht nicht wahr.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich sehe die aussage von Haumann auch kritisch.
Ich werde deshalb eine Anfrage an den BGH weiterbetreiben. Sobald ich einenn Anwalt finde, der beim BGH zugelassen ist und sich mit unserer Problematik auskennt werde ich ihn bitten uns zu unterstützen.
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Erstmal besten Dank an die Admins für die vielen Antworten!
Der Weg ist ja nun schon zigfach vorgezeichnet, aber gibt es jemanden, der den schon
"zu Ende" gegangen ist? Ich bin bei Stufe 2, UE abgegeben, für nichtig erklärt. Wer hat
schon länger als, sagen wir mal, drei Monate "die Füße still" gehalten? Gibt es Erfahrungsberichte zu Schritt 3?
Besten Dank!
Einige haben vermeldet, dass sie die Mitgliedschaft gekündigt haben und keine Beiträge mehr zahlen, wenn du das meinst.
Einen Prozess hat BH bisher nicht angestrebt. Würden die u.E. auch verlieren.
Eine Kartensperre kann ich umgehn, wenn ich gute Freunde habe. Die kaufen einfach ne Karte für mich mit.
Ansonsten herrscht nach "Schritt 2" gähnendes Schweigen. Und das von beiden Seiten.
Die modUE, wie sie hier angeboten wird, entzieht BH die Möglichkeit nach Urheber- bzw. Markenrecht eine Klage zu erheben. Damit wird dann ein Prozess in der Richtung unwahrscheinlich. Auch wenn BH sagt, dass er die UE nicht anerkennt. Die Gerichte erkennen diese UE schon seit über 10 Jahren an.
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Guten Morgen,
habe mich versucht hier etwas einzulesen, habe jedoch nicht wirklich etwas gefunden, dass zu 100% auch auf mich zutrifft, deswegen erkläre ich mal kurz mein Problem:
Vorweg: Alle erwähnten Eintrittskarten wurden über die Mitgliedschaft meines Enkels bei Borussia Dortmund erworben, er nutzt selbst eine Dauerkarte, benötigt somit keine weiteren Karten für sich selbst und gibt diese dann mir. Wenn ich die Spiele besuchen kann, nutze ich sie natürlich selbst, ansonsten stelle ich sie bei eBay rein, der eBay-Account läuft auf meinen Namen.
Kleine Vorgeschichte, im November 2013 habe ich 2 Karten per Auktion über eBay verkauft, da ich selber verhindert war.
Mir wurde das selbe vorgeworfen wie den meisten hier, keine ATGB abgebildet, Auktion nicht als "Sofort-Kauf" beendet, Unautorisierte Nutzung des Bildes (Selbstgemachtes Bild aus dem Inneren des Westfalenstadions) und der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis.
Naiv und dumm (und etwas eingeschüchtert) wie ich war, bezahlte ich die geforderten 420€ und unterschrieb die UE.
Den Originalpreis der Karten hatte ich trotzdem noch raus, die 420€ waren also der "Gewinn" den ich daran gemacht hätte und da ich so gesehen eigentlich kein Verlustgeschäft gemacht habe, habe ich das so akzeptiert.
Da es sich beruflich immer ers kurzfristig entscheidet, ob ich zu einem Spiel vom BVB gehen kann, verkaufe ich öfters mal Karten vom BVB, dabei handelt es sich aber meist nur um die Champions League Spiele unterhalb der Woche.
Habe danach im September 2014 und letzte Woche wieder Karten verkauft, allerdings unter dem Vorwand, einen Briefumschlag zu verkaufen und als Zugabe die Karten mit reinzulegen. Alles per Sofort-Kauf. Gestern habe ich danach wieder eine Mail von BH bekommen, in der mir vorgeworfen wird gegen die UE aus 2013 verstoßen zu haben.
Aufgeführt sind die 2 erwähnten Auktionen:
1.Auktion:
- ATGB nicht abgebildet
- Verkaufspreis lag über 15% des Originalpreises
und 2. Auktion:
- ATGB nicht abgebildet.
Der Verkaufspreis für die 2. Auktion lag im erlaubten Rahmen.
Nun fordert man von mir einmal die Vertragsstrafe in Höhe von 500€ und die Freistellung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 393,90€.
Ich denke nicht, dass ich um die Vertragsstrafe herum komme, aber kann ich mir wenigstens die Rechtsverfolgungskosten ersparen? Was kann ich generell sonst noch tun?
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Ich sage dazu nur "Dumm gelaufen" oder "Selber schuld" Wenn ich die UE von BH unterschreibe begebe ich mich in die Hand von BH. Die UE ist so weit gefasst, dass kein damit befasster RA diese unterschreiben würde.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Da kriegt es keiner mehr raus.
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Sorry, aber so blöd kann man doch nicht sein. Hast du nicht gelesen was du da unterschreibst?
Kurz um: Du musst bezahlen.
Da hilft in Zukunft nur, keine Karten mehr zu verkaufen. Nichts anderes.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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[USER=20317]@alan90[/USER] BH ist nicht dumm die Vertragsstrafe ist noch gering es könnten auch 2500€ sein da du schon mal Abgemahnt wordes.
ich glaube wir können dir hier leider nicht Helfen,das musst du selber machen.
Schreib BH einen lieben Brief warum du das gemacht hast Vil verringert er die Kosten noch.
Lg
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Die Kosten wird er garantiert nicht verringern. Das macht er nur bei den ersten Abmahnungen wo er vor Gericht keine Chance hätte, auch nur 1 Cent einzuklagen. Da nimmt er lieber 150€ statt Prozess und 0,00 €. Das hier hingegen ist aus meiner Sicht ein Vertrag. Zahlt er nicht, wird geklagt. Die Chancen das BH das vor Gericht gewinnt sind nahezu 100%. Die Prozesskosten hat er dann auch noch am Hals.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Das sehe ich allerdings auch so. Nach der ersten Abmahnung mit Abgabe der UE habe ich mich verpflichtet keine Karten mehr über Ebay zu verkaufen. Mache ich es doch kann mich BH voll in die Pfanne hauen. Daher gehe ich ja hin und gebe eine modUE bei Urheber- und Marke3nrechtsverletzungen ab und eine Begründung, warum ich gemäss BGH-Urteil die Karte/n fei verkaufen durfte.
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Moin,
vorab erst mal meinen Respekt für den Job, den Ihr hier macht. Echt Spitze!!!
Ihr könnt euch sicher denken dass auch mich hat ein Schreiben von BH erreicht hat. Nach anfänglichen Schweißausbrüchen bin ich auf dieses Forum gestoßen und sehe die Angelegenheit jetzt etwas entspannter. Vielen Dank dafür!!!
Zur Sache:
Es geht um Karten für WB. Ich bin kein Mitglied und kein Dauerkarteninhaber. Ich bestelle manchmal Einzeltickets die dann ja bekanntlich von WB im Losverfahren vergeben werden. Wenn ich mal verhindert bin, was äußerst selten vorkommt, habe ich eigentlich immer jemanden im Bekanntenkreis oder in der Familie der die Karten mit Freude übernimmt. Vor einigen Wochen war dieses aber nicht der Fall und ich habe die Karten kurzfristig bei ibäy eingestellt. Nach 6 Stunden Auktionslaufzeit fand sich dann doch noch ein Nachbar, der die Karten gerne übernehmen wollte. Ich brach daraufhin die Auktion ab. Erst am nächsten Tab bekam ich von ibäy eine Information, dass meine (bereits abgebrochene) Auktion wegen O-Ton "Ihr Angebot wurde geprüft, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben" nachträglich beendet wurde. Rechteinhaber für die Beschwerde: BH.
Eine Woche Später kam dann das Schreiben von BH (UE + 250 EUR) mit folgenden Vorwürfen:
-ATGB wurde nicht abgebildet
-die Auktion wurde nicht mit der Option "Sofortkauf" angeboten
-unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Witzig finde ich in dem Schreiben den abschließenden Absatz "raten wir Ihnen zusammenfassend zu folgendem"...
Wie hier schon im Forum vielfach empfohlen habe ich die modUE bezüglich des Vereinslogos abgegeben und BH die Gründe für den Notverkauf mitgeteilt. Die 250,00 EUR werde ich erst mal beiseite legen und abwarten was passiert.
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Hallo [USER=20305]@Nordlicht[/USER] so wie es aussieht HABE ICH alles richtig gemacht.
Abwarten rühig bleiben und uns weiter auf den Laufenden halten.
Lg
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Hallo Zusammen,
erstmal vielen Dank für euren Einsatz hier im Forum.
Folgendes:
Habe jetzt nun auch das zweite mal Post von BH erhalten, dass sie meine modUE in dieser From nicht annemmen und sie zurückweisen.
"Die Abgabe einer UE ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene UE über die abgemahnte rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir gerne vor Abgabe der UE zu telefonischen Rücksprache von Momtag bis....."
"Abei übbereichen wir daher nochmals einen von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens ..... an uns zuückzusenden."
und dann möchten sie noch um eine Ticketsperrung zu entgehen die 250€ von mir in den nächsten Tagen.
Jetzt weiß ich auch nicht so richtig was ich tun soll. Füße rühig halten oder wieder darauf reagieren?
LG
Jetzt ist bei mir Füsse ruhighalten an gesagt.
In dem Zusammenhang.
Bei Ebay Kleinanzeigen geistert ein Alexander Mathias Lindh..... herum, der angeblich BVB- Dauerkarten verkaufen möchte.
Vorsicht, das ist ein Betrüber
siehe http://www.auktionshilfe.info/thread_11694p1
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Bei mir ist das erwartete Schreiben auch angekommen.
Inhalt exakt wie bei Stefan oben. Es wird davon abgeraten UE aus Internetforen zu verwenden. Es wird diesbezüglich eine telefonische Rücksprache angeboten oder zur Überprüfung durch einen RA geraten. Dann eine Begründung warum man nicht verkaufen darf und abschließend die bitte die 250 EUR zu überweisen um eine Sperrung für die Saison 2015/2016 entgegen zu wirken.
Ich werde mal abwarten was noch kommt.
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[USER=20305]@Nordlicht[/USER]
Ich bezahle nicht und die UE von BH unterschreibe ich keinesfalls. Füße still halten, nix mehr machen.
Alternativ schreibe ich BH nochmals das ich keine weiteren Unterlassungsansprüche abgeben werde. Mehr nicht.
Ich rufe auch nicht an, die labern mich nur breit. Alle Bettelbriefe in Zukunft aushalten, nicht einschüchtern lassen wie zB "Wir werden klagen!". Alles nur heiße Luft.
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Kann ich dir sagen.
Viel heisse Luft.
Aikon oder [USER=19842]@ldb[/USER] hat mal den BVB angeschrieben und um auskunft gebeten, Was sie gegen Kartenverkauf über Internetplattfoermen zu tun gedenken. Die Antwort war, dass sie gegen Privatverkäufer durch das Urteil des BGH keine wirkliche Handhabe gegen diese haben. Sie können quasi nur gegen Schleichbezieher vorgehen und die bleiben meist anonym und verticken ihre Karten vor dem Stadion.
BH macht sich m.E. wegen Nötigung und Drohung nach StGB strafbar, wenn er reine Privatverkäufer unter Druck setzt und sie zwingen will eine weit gefasste UE abzugeben. Denn der BGH sagt ja auch in seinem Urteil
Zitat:BGB § 280 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 10
1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.
Das heisst für mich, dass BH und der BVB bei reinen Privatkäufern keine UE einfordern können, da ja die Handlungen des Privatverkaufs aus einem Notfall heraus erst in der Zukunft liegen und daher die UE von BH zu weit gefasst ist. Demnach dürften, bei rechtlicher Würdigung und Betrachtung, alle Abmahnungen die BH gegen reine Privatverkäufer verfasst nichtig sein.
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Ich habe die Bestätigung das ich meine UE abgegeben habe.
Sehe ich das jetzt richtig endweder bezahlen oder ich werde gesperrt das sieht ja so aus wie ..........
Erst mal abwarten meine UE ist ok.
Lg
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Wegen eines Bildes und einer nicht beendeten Auktion bin ich nun vom Kartenerwerb ausgeschlossen und noch nicht mal ein Zeitraum wurde angegeben. Ist das herrlich  Muss wohl dann meine Tochter Mitglied werden und ich kündige meine Mitgliedschaft.
Jetzt mal ehrlich, dafür gibt es doch gar keine Grundlage oder? Ah doch, ich hab ja nicht gezahlt und deren UE abgegeben
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[USER=20285]@killthemob[/USER]
Dann würde ich besagtem Verein doch erstmal mitteilen das die Mitgliedschaft gekündigt wird. Vielleicht kommst du ja über Freunde an Tickets, ansonsten organisiere dir Freikarten über Firmen die Sponsor beim Verein sind, da geht eigentlich immer was. Das würde ich der Geschäftsstelle auch definitiv so mitteilen das sie an dir keinen Cent mehr verdienen.
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Einfach bei einem anderen Verein Mitglied werden;-) Haben die dir direkt geschrieben, dass du vom Ticketing ausgeschlossen worden bist?Oder hast du es im Ticketingportal gesehen?
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Einfach mit anderen Namen im Portal erneut anmelden und schon kannst du wieder Tickets bestellen;-) Wenn auch nur die im freien Verkauf. Und kannst du mal nicht, verkaufst du deine wieder bei ebay. Da können die blöd schauen, bis Sie schwarz werden;-) Und wenn Sie die gleiche Adresse sperren, dann nimm die von der Arbeit oder von einem Zweitwohnsitz...dann geht bei denen nix mehr mit sperren;-)
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