Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Warum hastr Du die Tickets reingestellt?
Zitieren
Ich werde das Spiel nicht besuchen können, habe das vor paar Tagen erst erfahren. Timing ist bescheiden, aber da ist man machtlos. Wieso fragst du?

edit oben eingefügt:
Wollen nun 800 Euro Schadensersatz und eben diese UE haben.
Zitieren
Um welchen Verein handelt es sich bei dir?
Zitieren
BD.

Habe mich hier natürlich durchgelesen und stelle fest, dass dieser Privatverkauf seitens des BGH "safe" ist. Trifft das zu? Das Thema mit Vereinslogos trifft bei mir ja nicht zu.

Danke für eure Antworten!

edit: Hatte vergessen zu erwähnen, dass ich schon mal in den letzten Jahren Tickets verkauft habe - diese sind auch in dem Schreiben angefügt, aber nicht Gegenstand der Abmahnung. Daher kommen dann wohl die vergleichbar hohen 800 Euro. Meine berufliche Situation erlaubt es mir nicht immer, meinen geplanten Stadionbesuchen nachzugehen. Zu vielen Spielen schaffe ich es ja zum Glück.

edit2: Interessant ist, dass in der UE meine alte Anschrift hinterlegt ist. Ich bin letztes Jahr umgezogen und BD sowie ibäi haben meine neue Anschrift sofort erhalten, zumal ich seitdem auch Tickets erhalten und wahrgenommen habe. Genauso bei eBay. Woher haben die also diese veralteten Daten? Das schriftliche Schreiben wird mich möglicherweise also gar nicht erreichen. Die Mails habe ich auch nur zufällig im Spam entdeckt.
Zitieren
Ich schildere BH meine persönliche Situation überr Mail und das die Verkäufe wegen persönlicher Verhinderung durch das BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt sind.
Zitieren
hallo,
ich habe auch eine abmahnung erhalten und hab ein paar fragen hierzu:
Mir wird vorgeworfen: 1)Die ATG wurden nicht abgebildet 2) Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden 3) Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig 4) Unautorisierte Nutzung bzw Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena

hab das ticket per sofortkauf mit preisvorschlagsfunktion angeboten. es war nicht mein ticket. habs für nen bekannten gekauft, der nun nicht mitkann. (ist das erlaubt und vom privatverkauf gedeckt?) in der strafbewehrten unterlassungserklärung fordern die gar nicht, dass ich den sitzplan der hdi-arena nicht mehr abbilden darf. sollte ich dies in einer mod. ue aufführen? nach endlosem recherchieren scheint das ja der einzig richtige verstoß zu sein. danke schonmal.
Zitieren
Du hast es richtig erkannt.

Ich fertige eine modUE und erkläre BH in einem zweiten Schreiben, dass ich die Karte im Auftrag eines Dritten gekauft habe, da der verhindert war durfte ich sie, um nicht darauf sitzen zu bleiben, lt BGH-Urteil I ZR 74/06 verkaufen. Ausserdem vsrstösst 96 gegen §§ 307 ff, 807,793 etc. BGB
Zitieren
ah super. danke. dann versuche ich mich mal an einer mod.ue wegen des sitzplans.
Zitieren
Musste nur bei Krennz in den Links gucken, dort findest du eine.
Zitieren
die von krennz hatte ich jetzt so verstanden, dass sie allgemein für logos etc. ist. ich würde gerne lieber konkret versprechen nur den hdi-sitzplan nicht mehr abzubilden. oder mache ich da einen denkfehler. ich finde die mod. ue in den links zu weitgehend für meinen fall.
Zitieren
Ich ändere den Text einfach auf den -Sitzplan der HDI-Arena- ab.
Zitieren
Wer wird denn aktuell noch von BH abgemahnt? Nur BD und 96 Fans?
Zitieren
Danke krennz, werde ich so machen. Woher haben die denn aber meine alte Adresse? Im Sommer habe ich diese bei ibäi und BD auf die neue umgestellt. Und was wäre, wenn ich die Spammail gar nicht gelesen sondern direkt gelöscht hätte? Per Post wird mich ja nichts erreichen, die werden Ihren Wisch als unzustellbar zurückerhalten. Was würde also passieren, wenn ich - konkret auf meinen Fall bezogen - gar nicht antworten würde, weil ich möglicherweise weder Brief noch Spammail erhalten hätte?
Zitieren
Probieren kannst das ja mal, aber die können natürlich auch eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten und dann sind die sauer.
Zitieren
wie macht es sich eig. bemerkbar, dass man keine Tickets mehr über die Hotline ordern kann? Erkennt das System die Mitgliedsnummer nicht mehr oder wie?
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
Zitieren
Mitgliedsnummer wird erkannt aber die schöne Stimme sagt du kannst keine KAUFEN..
blödes Gefühl.
Das kommt aber sehr selten vor so einfach gehts bei den auch nicht.
Lg
Zitieren
wenn also der Bestellvorgang ganz normal läuft wie immer, die Geld abbuchen, kommen auch die Karten....
[url]Spenden für den guten Zweck, als kleines "Danke schön"[/url]

http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
Zitieren
In der Regel ja, da sich die Vereine, bevor sie das Mitglied sperren, erst mal die Unterlagen von BH zukommen lassen und selbst entscheiden, ob gesperrt wird oder nicht.

BH ist also nur sowas wie ein Schreibknecht.
Zitieren
Ja [USER=16]@Krennz[/USER] so sieht es aus
Zitieren
Und wenn sich das überschneiden sollte?

Freitag: Tickets gekauft.
Montag: Tickets per Lastschrift bezahlt worden.
Dienstag: Erfahren, dass man Spiel nicht wahrnehmen kann, Tickets fix verkauft. Am selben Tag noch Email von BH.
Heute Samstag: Noch keine Tickets da.

Ich meine, ich habe kein Problem damit dem Käufer sein Geld zurückzugeben, weil ich wider Erwarten doch keine Tickets erhalte. Aber dann müsste ich meinen Kaufpreis vom BVB ja auch zurückerhalten...

Wie sicher seid ihr euch bzw. inwieweit ist das rechtlich in Ordnung, wenn ich die Tickets nun gar nicht erst erhalte? Dann erübrigt sich ja auch der Weiterverkauf, denn im Grunde kann ich nichts verkaufen, was mir wieder weggenommen wurde (also garnicht erst zugestellt wurde). Damit würde der Vorwurf von BH doch auch im Nebel verpuffen, oder?

Antwort darauf wäre super, auch von dir Krennz. Smile
Gruß
Zitieren
Wenn ich die Tickets nicht erhalte, dann starte ich eine Rücklastschrift. BH läuft für mich dann ins leere und BD bleibt auf den Rücklastschriftkosten sitzen.
Zitieren
du hast einen Gültigen Kaufvertrag Geld wurde auch abgebucht also warst du noch nicht gespert
Lg
Zitieren
Hallo zusammen,

ich hatte auch vor längerer zeit auch eine Abmahnung von B&H bekommen, mir wurde fogendes vorgeworfen:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Ticket bei Ebay Kleinanzeigen angeboten
- Preisaufschlag von über 15 %
- Abbildung des Sitzplans der SGL Arena

Bin dann wie folgt vorgegangen, habe eine modUE angefertigt und erklärt BH in einem zweiten Schreiben, dass ich die Karte im Auftrag eines Dritten gekauft habe, da ich verhindert war, daher durfte ich laut BGH-Urteil I ZR 74/06 die Ticket verkaufen.
Zudem merkte ich an, das ich keine weitere Unterlassungsansprüche außer wie angegeben, bereit bin abzugeben. Bei Nichtanerkennung der modUE weise ich bereits jetzt darauf hin, ein Mandat zu erteilen.

ca. 2 Wochen später die Antwort durch BH:
Um hier eine einvernehmliche Lösung im Sinne beider Parteien finden zu können, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt xxx, vorgeschlagen. Dadurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine Mehrkosten. FC Augsburg nimmt Faninteressen sehr ernst und wird Ihr Vorbringen bei der Beurteilung des vorliegenden Falles gegebenenfalls nicht unberücksichtigt lassen. Ihrem Rückruf sehen wir bis nunmehr bis zum xxx entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung.

habe nicht darauf geantwortet!

Jetzt vor 3 Tagen wieder ein Schreiben durch BH
:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom xxxx und unsere E-Mail vom xxx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben.
Auf das obige Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und for-dern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum xxx
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung nachzukommen.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der benann-ten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantin gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefalle-nen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB).
Der FC Augsburg legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden, die, wie unserer Mandantin be-wusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen daher zu nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung:xxxx
Sollten Sie die o.g. Fristen abermals ergebnislos verstreichen lassen, muss unsere Mandan-tin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung be-steht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung ihrer rechtmä-ßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Meine Frage lautet wie kann ich jetzt vorgehen soll ich Antworten oder nicht, wenn ja was kann ich schreiben??

Vielen Dank schon mal im vorraus.
Zitieren
Ich weise BH, mit Kopie an FCA, darauf hin, dass ich nach Urteil I ZR 74/06 gehandelt habe, Tickets nach § 807, 793-797 BGB kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen sind und nach Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine handelbare Ware und demzufolge frei handelbar sind. Sie dürfen gerne klagen, ich würde dann eine AGB Kontrollklage gegensetzen und mich auf die §§ 307-309 BGB berufen.

Für den FCA würde ich noch druntersetzen: Wie sie sehen versucht BH Leute einzuschüchtern, hat aber, nach Aussage von BD, keine Chance das durchzuziehen. Wenn Sie diese Tour weiter durchziehen brauchen Sie Siich nicht zu wundern, wenn Sie unter Mitgliederschwund leiden.

BH ist im gleichen Tennisclub wie der Vorstand von BD und meint sich hier eine sprudelnde Einnahmequelle erschlossen zu haben, wo ein kleine Forum gegensteht.
Zitieren
Gar nichts machen. Schreiben in den Kamin werfen.
Zitieren
[USER=16]@Krennz[/USER]. Muss man auf so etwas überhaupt noch antworten? Die wissen doch selber das dies Bullshit ist.
Zitieren
Danke Krennz für die schnelle Antwort,

ich habe mir auch schon gedanken gemacht und folgendes verfasst:

ich nehme Bezug auf Ihre E-mail vom xx und möchte Sie nochmals, auf meine E-mail vom xxx hinweisen.

Nach BGH-Urteil I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich Verhindert war frei verkaufen. Nach § 807BGB ist eine Eintrittskarte eine kleine Inhaberschuldverschreibung und darf nach Wertpapier Handels-Gesetz frei verkauft werden. Die ATGB verstossen mit ihren 15% ausserdem gegen das in Deutschland geltende Preisbindungsverbot.

Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine Bestätigung.

ich denk das kann ich auch so raussicken oder soll ich wirklich schreiben das Sie es versuchen können mich zu verklagen?
Zitieren
Schreib einfach so wie Du meinst.

Ich bin momentan durch den Tod meiner Schwiegermutter etwas sehr agressiv.
Zitieren
Krennzi alles wird gut.......
[USER=20307]@hoffl[/USER] du hast alles geschrieben was zu machen ist du kannst oder hast ja deine Ansicht geschrieben berufe dich darauf.

das würde ich auch so machen......nach Urteil I ZR 74/06 gehandelt habe, Tickets nach § 807, 793-797 BGB kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen sind und nach Wertpapier-Handels-Gesetz (WpHG) eine handelbare Ware und demzufolge frei handelbar sind. Sie dürfen gerne klagen, ich würde dann eine AGB Kontrollklage gegensetzen und mich auf die §§ 307-309 BGB berufen.
Zitieren
Hallo,

stellt ein selbstgeschossenes Foto aus dem Stadion auch eine Urheberrechtsverletzung dar? BH hat meine Auktion mit dieser Begründung stoppen lassen.

Warum darf ebay überhaupt meine Daten weitergeben und Inhalte vergangener Auktionen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste