@[USER=20264]H4rib0[/USER] Teile uns doch bitte noch mit, welche Auktion zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wurde. Die Auktion mit dem einen Ticket oder die mit den 4 Tickets?
Woher kommt das oder die Tickets, aus der Auktion, die zum Gegenstand gemacht wurde?
Wichtig ist nun erst einmal, dass alles im Namen deiner Mutter verfasst werden muss. Du darf hier keine Erklärungen abgeben, da du nicht der Abgemahnte bist.
Die modUE muss zudem separat zur Erklärung verfasst werden. Also 2 Schreiben aufsetzen.
@[USER=20264]H4rib0[/USER] @[USER=16]Krennz[/USER] hat die modUE bzgl. der unautorisierten Nutzung des Vereinslogos abgeändert und ein paar Details bzgl. des erlaubten Verkaufs durch das BGH Urteil I ZR 74/06 von dir geändert. Damit hast du schon einmal etwas Hilfestellung bekommen.
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Die Auktion mit den vier Tickets wurde zum Gegenstand gemacht.
Die Tickets kommen direkt vom BVB.
Inwiefern seperat zur Erklärung?
Also eine Seite modUE und eine Seite Erklärung?
Bin absolut kein Experte in solchen Sachen...
Um die Frage von oben nochmals aufzugreifen: Ist eine Fristsetzung aus Sicht meiner Mutter sinnvoll ?
Hast du die Tickets von BD gekauft oder deine Mutter?
Was meinst du mit Fristsetzung?
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
ich habe sie gekauft
mit Fristsetzung meine ich sowas wie: ich erwarte Ihre Rückmeldung bis zum ...
sowas in der Art, damit man auch weiß ab wann man Ruhe haben kann
Ok, du hast also die 4 Tickets von BD gekauft, sie dann quasi deiner Mutter überlassen, die sie dann mit ihrem ibäh-account verkaufen wollte.
Wenn ich deine Mutter wäre würde ich nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich erkläre, dass ich die Tickets von einem Dritten bekommen habe, somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und sie demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach §807 BGB und sind wie frei handelbare Waren einzuordnen. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei ibäh kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Die modUE verfasse ich auf einem 2. Schreiben, da hat @[USER=16]Krennz[/USER] ja schon den Teil bzgl. der urheberrechtlichen Verletzung korrigiert.
Eine Fristsetzung schreibe ich nicht in die Erklärung, denn Ruhe hab ich sowieso nicht vor BH. Betteln wird er und die modUE wird er auch ablehnen.
Also Schreiben aufsetzen, modUE aufsetzen und dann wieder hier melden. Wir schauen dann noch einmal drüber.
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Hier das Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich die Tickets von einem Dritten erhalten habe und ich somit nicht wirksam an die ATGB gebunden war und ich die Tickets demnach auch gemäß dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen durfte. Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen nach
§807 BGB und sind frei handelbare Waren. Ich erwähne zudem, dass es zu keinem Verkauf bei eBay kam und die Tickets dann anderweitig weitergegeben wurden.
Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte dadurch, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.
Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Mit freundlichen Grüßen
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Die modUE ist demnach so wie oben von @[USER=16]Krennz[/USER] denke ich zu übernehmen, oder nicht?
Deine Mutter hat doch keine Freunde zum Spiel eingeladen, dass bezog sich doch auf dich, deine Mutter muss die Erklärungen abgeben.
BH hat nicht gegen das BDSG verstoßen. Wenn ich ein Logo des Vereins bei ibäh nutze ist BH berechtigt, die Daten des account-Inhabers anzufordern. Das ist völlig rechtens, Wie kommst du darauf, dass er gegen das BDSG verstoßen hat? Es hat euch ja niemand bei BD angeschwärzt o. ä.
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
hab den nun Wink verstanden, sorry.
Na ich dachte alleine dadurch, dass sie Daten bei ibäh bekommen und verwerten wäre das ein Verstoß gegen das BDSG.
Aber dann hat sich das geklärt!
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Muss in dem Anschreiben auf die modUE verwiesen werden?
Im Sinne von: in der Anlage befindet sich zudem eine modUE
Danach bin ich dann auch ruhig und danke euch von ganzem Herzen und vor allem für Eure Geduld mit mir.
Würde ich machen, allerdings würde ich Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schreiben. modUE, da weiß BH direkt, wo er schauen muss, wo du dir die Ratschläge geholt hast.
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Viele vielen Dank für alles!
Allen BH genervten eine besinnliche gesegnete Weihnacht und ein frohes neues Jahr
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Krennz, post: 21781, member: 16 schrieb:Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.
.
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen [..]
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe. Außerdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstoßen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Wäre das so korrekt ?
Ich mache da 2 Schreiben draus. Einal die modUE und zum Anderen die Begründung, warum weshalb wieso. Und die Begründung, weshalb ich nach BGH-Urteil gehandelt habe fehlt auch.
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2014
Bewertung:
0
Erst einmal Danke
Ich habe im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufte.
Daher gelten die ATGB für mich nicht.
Laut BGH regelt das Angebot die Nachfrage. Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstoßen.
Außerdem Teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstoßen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.
und
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
Werder[...]
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Müsste so reichen oder?
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Hallo
Ich habe heute ein Mail bekommen
Drin steht das ich auf ein schreiben leider nicht reagiert habe
Problem wie soll ich reagieren wenn ich garnichts bekommen habe?
Das ist die Wahrheit
Jetzt bekomme ich eine Frist bis zum 20.01
Was soll ich jetzt machen?
Es steht das ich anrufen soll
Was ich natürlich nicht machen werde
Richtig oder?
WEas wirft man Dir denn vor?
Was hast Du gemacht?
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Das kann ich nicht mal schreiben da nichts drin steht is ja das zweite schreiben von denen angeblich.
Denke aber mal weiterverkauf von zwei tickets im Jahr 2014
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Kann aber nichts genaueres sagen da mir das erste schreiben nicht vorliegt
Dann würde ich vorerst nichts weiter tuen.
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Die schreiben das ich was schriftlich erhalten habe hab den Ne Mail geschrieben wie soll ich antworten wenn ich nicht mal ein schreiben erhalten habe
[USER=20179]@as1987[/USER] Ich würde BH auch eine Mail schicken und erklären, dass ich kein Schreiben bekommen habe und dementsprechend auch nicht reagieren kann. In der Regel schickt BH die Abmahnung per E-Mail und per Post. Sofern ich beim Ticketverkauf in 2014 auch eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, könnte BH eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirken, wenn das Postausgangsbuch der Kanzlei ordentlich geführt ist und ein Gericht der Meinung ist, dass es als Beweis genügt.
Es gab mal einen Fall bzgl. Filesharings (LG Erfurt Az. 3 O 1140/08). Dort war das Postausgangsbuch allerdings nicht sorgfältig geführt und das Gericht erklärte daher, dass der Nachweis zum Versand der Abmahnung nicht gebracht ist. Allerdings mag es da auch Urteile geben, wo anders entschieden wurde. Ein BGH Urteil in dieser Sache ist mir auf Anhieb nicht bekannt, daher würde ich auf Nummer sicher gehen.
Hast du denn bei der Auktion, die du vermutest, auch ein Logo, Stadionplan o. ä. verwendet?
Ich habe ansonsten richtig gehandelt, dass ich BH nicht angerufen habe.
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Ich hab nur die Karte fotografiert mehr nicht
2 habe ich die Auktion selbst beendet und eBay hat auch nichts gelöscht .
Hab dennen jetzt geschrieben hallo
Wie soll ich reagieren wenn ich nicht mal das erste schreiben erhalten habe !
Sollen die mirr ne Kopie schicken. Haben die doch bestimmt. oder haben die inzwioschen so wenig Geld durch unsere Arbeit hier, dass die sich keine Briefmarke mehr leisten können
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
Kannst du mich privat anschreiben?
Würde dir das Formular zu kommen lassen
Ok, eine urheberrechtliche Verletzung habe ich dann wohl nicht begangen, ein selbstgemachtes Foto darf ich verwenden.
Die E-Mail ist ok Ich würde nun abwarten, ob BH sich überhaupt noch damit beschäftigen will.
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2014
Bewertung:
0
mir glaubt hier keiner ich hab eine Liste vom Admi erhalten was ich verkauft habe
Leider stimmt nur eine Sache .
Was kann ich jetzt machen?
Vieleicht nutzt jemand meine Daten
Hab mein akount schon längst gelöscht und jetzt erfahr ich sowas .
|