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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
@[USER=20261]Sammy o[/USER] warum hast du denn die Anzeige geschaltet und wie viele Tickets hast du angeboten?
Um welchen Verein handelt es sich?
Hast du ein Logo aus dem Internet verwendet oder selbst ein Foto gemacht, z. B. vom Ticket, auf dem das Logo des Vereins zu sehen war?
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@[USER=20127]Aikon[/USER] danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich bin selbst Mitglied beim bvb. Habe dann für das Spiel 4 tickets erworben. 2 Kollegen sind dann leider angesprungen also bin ich hin mit mein Bruder und die anderen hab ich dann verkauft. Leider weiß ich aber nicht mehr ob ich da ein Logo aus dem Netz genommen habe oder einfach die karten fotografiert hab. Hört sich komisch an ist leider nunmal so. Karten sind von Borussia dortmund
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Ich nehme die modUE aus meiner Signatur, ändere sie entsprechend ab, also trage die persönlichen Daten ein und das Aktenzeichen, die Unterlassungsgläubigerin und ändere die Urherberrechtsverletzung auf die Verwendung des Vereinslogos ab.

Außerdem teile ich BH in einem separaten Anschreiben mit, warum ich die Tickets verkauft habe, also weil 2 meiner Freunde abgesprungen sind. Rechtlicher Hintergrund ist das Urteil I ZR 74/06 des BGH. Das Urteil besagt, dass ich in einer persönlichen Notlage meine Tickets veräußern darf. Ich würde auch darauf hinweisen, dass ich die Tickets nicht überteuert angeboten habe.
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Für mich hast Du gemäss des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt und das Vereinslogo, wenn Du die Karten selber fotografiert hast ist unerheblich. Wie einige RAs inzwischen raten würde ich das Ganze ignorieren. Tickets/Marken (nach § 807 BGB) sind gemäss Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) frei handelbar, insbesondere, wenn es nach dem BGH-Urteil geht.

Ich schreibe weder einen Brief zurück, noch schicke ich die UE unterschrieben zurück.

Bei einem selbstgemachten Foto habe ich eine Handelsware abgebildet, qwie ein Pfund Kaffe oder wein Päckchen Butter.

Aber sicherheitshalber, klann ich swie @[USER=20127]Aikon[/USER] sagt verfahren
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und dann erstmal abwarten bis die Kanzlei antwortet oder hat sich das mit der Mod UE und dem zusätzlichem Schreiben getan ?
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@[USER=16]Krennz[/USER] und wenn ich das Bild aus dem Internet genommen haben sollte müsste ich jedoch die mod UE schicken. Oder ? Gehn wir mal davon aus zumal in dem Abmahnschreiben nur die Anzeige in schriftform zu sehen ist ohne dem anzeigebild.
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Wenn ich sicher gehen will schicke ich die modUE und eine begründete Erklärung und gut ist.
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Die werden antworten und die modUE ablehnen, was mich jedoch nicht beunruhigen muss, da ich gem dem BGH Urteil als Privatverkäufer aus o. g. Notlage heraus die Tickets verkauft habe. Somit muss ich auch keine UE abgeben, die den generellen Ticketverkauf verbietet. Ich muss zudem mit einer Sperre bei BD rechnen. Ich kann dann 12 Monate keine Tickets mehr über meinen Mitgliedsaccount bestellen.
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Wäre echt doof wenn man dann vom Verein für 1 Jahr gesperrt wird weil man mal 2 tickets verkauft hat und das Logo in der Anzeige benutzt hat. Wo find ich jetzt nochmal die mod UE ?? Meine letzte Frage erstmal ;-)
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http://www.rechti.de/thread/modifizierte...rung.7204/
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Ok danke an beide das ihr euch Zeit genommen habt für meine Fragen. Angenehme Nacht
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Hallo,

hatte für ein Spiel von Leverkusen (hoffe es passt trotzdem in den Thread hier) 6 Tickets als "Notfall-Option" geordert (Hätte ich keine Karten für mich / Freunde im Gästeblock über den Gastverein bekommen, hätte ich die über Leverkusen gekauften Tickets selber genutzt). Da ich Tickets im Gästeblock bekommen habe und niemand aus dem Bekannten- / Freundeskreis die anderen Tickets haben wollte, habe ich diese bei Viagogo verkauft. Der orginal Preis pro Karte lag bei 60€. Bei Viagogo habe ich die Karten für 75€ verkauft (Durch Abzüge von Viagogo etc. bleiben mir pro Karte 61€).

Jetzt habe ich ein Schreiben samt Frist zum 19.12 der Kanzlei B&H bekommen, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich die ATGB nicht abgebildet habe, das Ticket öffentlich im Internet angeboten habe sowie einen Preisaufschlag von über 15% verlangt habe. Die Kanzlei hätte nun gerne 250€ sowie eine Unterlassenserklärung zu unterzeichen, die mir untersagt zukünftig Tickets mit einem Aufschlag von 10% öffentlich zu verkaufen, beim Weiterverkauf die ATGB von Bayer04 vereinbaren sowie einzubeziehen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen sowie die 250€ zu zahlen.

Aufgrund des BGH Urteil darf ich die Tickets ja scheinbar privat kaufen und verkaufen. Durch das Preisbindungsverbot ist die 15% Regelung ebenfalls hinfällig und die ATGB sind in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens.

Eine Frage die bleibt, wie kommt die Kanzlei an meine Daten? Es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass Bayer 04 / die Kanzlei die Tickets selber gekauft hat (Da es print@home Tickets waren, steht meine Adresse auf den Tickets)? Dürfte Viagogo mit Sitz in der Schweiz meine Daten herausgeben? Könnte auch ein anderer Käufer meine Daten an Bayer 04 / die Kanzlei gegeben haben? Wäre diese Weitergabe der Daten rechtens?

Hier würden mich mal eure Meinungen interessieren.. Des Weiteren habe ich bereits um Rückruf bei meiner Rechtsschutzversicherung gebeten und werde euch nach dem Telefonat auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank.
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Hallo @[USER=20262]testperson[/USER]
mit Viagogo haben wir leider keine Erfahrung. Ich kann mir daher nur denken, dass Dein Käufer die Daten an BH weitergegeben hat. Oder Bayer hat eine der Karten gekauft und die Daten an BH weitergegeben.

So wie wir, bezüglich der Gültigkeit der ATGB, sehen inzwischen auch etliche Rechtsanwälte das.
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Also bei mir in der Abmahnung steht das ebay die Verkäufer Information weitergegeben hat.
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@[USER=20262]testperson[/USER] Bei Viagogo hat sich BH bisweilen die Zähne ausgebissen, da er dort nicht so einfach an die Daten der Verkäufer kommt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem Viagogo Daten an BH übermittelt hat. Auch lässt sich in den Datenschutzbestimmungen von Viagogo kein ähnlicher Hinweis finden, der dem von eBay ähnelt. eBay gibt die persönlichen Daten ja auf Anfrage der Rechteinhaber heraus.

Es liegt daher Nahe, dass jemand die Tickets gekauft hat, der im Zusammenhang mit BH steht. Dieser Person ist es nicht gestattet deine Daten ohne dein Einverständnis an BH zu übermitteln. Es wird jedoch sehr schwer sein, nachzuweisen, wie BH letztendlich deine Daten bekommen hat. Das würde man nur bei einer Klage vor Gericht erfahren. Da BH sowieso nicht klagt, müsste dein RA die Klage erheben, damit geklärt wird, woher die Daten stammen. Ggf. bekommt BH dann ordentlich einen drauf, wenn man ihm nachweisen kann, dass er unseriöse Praktiken nutzt um Abmahnungen zu verschicken.

Kam es denn bei dem Verkauf der Tickets zu irgendwelchen Unregelmäßigkeiten? Man hat ja manchmal so ein Bauchgefühl, dass das Verhalten des Käufers etwas suspekt ist.
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@[USER=20261]Sammy o[/USER] Bei dir ist die Sache anders gelagert. Über eBay kann BH sich bequem die Daten anfordern lassen (siehe meine Signatur bzgl. VeRI), Viagogo ist eine völlig andere Plattform, mit anderen Datenschutzbestimmungen und AGB.
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ich habe mich im Übrigen bei ebay über diese Verhaltensweise beschwert und warte noch auf eine Antwort.
Sollten diese Antworten melde ich mich zurück.
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@[USER=20259]aine[/USER] Sie werden dir antworten, jedoch bekommst du nur bla bla bla zu hören.
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Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis. Sie haben uns kontaktiert, da Sie befürchten, dass das Veri Programm missbräuchlich verwendet wird. Ihre Verunsicherung verstehe ich gut.

Gerne prüfen wir daher Ihren Hinweis. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es eBay in streitigen Angelegenheiten nicht möglich und zumutbar ist, die Sach- und Rechtslage vollständig aufzuklären. Wir sind gehalten, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber eBay gegenüber versichern, dass diese Angebote ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Ich danke Ihnen jedoch noch einmal für Ihren Hinweis und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-VeRI-Team


So in etwa wird die Antwort ausfallen.
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@[USER=20127]Aikon[/USER] & @[USER=16]Krennz[/USER] Danke für eure Antowrten!

"Unregelmäßigkeiten" lassen sich bei Viagogo glaube ich kaum erkennen. Es waren online Tickets und 3 davon wurden erst 6-7 Stunden vorm Spiel gekauft, aber selbst das ist ja nicht so unmöglich.

Der Anwalt der Rechtschutz sieht das alles sehr ähnlich, war sich allerdings unsicher, ob die "über 15% Klausel" nicht doch rechtens sein könnte. Am Montag soll ich dort noch einmal anrufen und werde dann auch einmal anfragen wie die "Datenbeschaffung" dort gesehen wird.

Eine Klage von meiner Seite wird sicherlich schwierig, da ich für diesen Fall "nur" die telefonische Beratung eines Anwalt habe.

Wäre es auch möglich, einfach zu behaupten, dass ich die Karten privat (nicht im Internet) verkauft habe und dieser oder ein weitere Käufer dann die Karten bei Viagogo eingestellt haben muss? Hier gäbe es vermutlich nur ein Problem, falls Viagogo meine Daten tatsächlich weitergegeben haben sollte..

Ich stelle mal eine Anfrage an Viagogo, ob die ggfs. in meinem Fall Daten rausgerückt haben.

Vielen Dank für die Antworten!
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@[USER=20262]testperson[/USER], behaupten ka<nn ich viel, doch kann ich das auch gerichtsfest beweisen?

Mit der Wahrheit fährt man am Besten.
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Ich würde mich in diesem Fall ganz klar an einen Anwalt wenden, der sich auf BH spezialisiert hat. Die verlangen eine Pauschale von ca 100-150€, die Punkte in der Abmahnung sind ja sowieso hinfällig. Wie soll ich auf viagogo die ATGB abbilden? Ist doch Quatsch.
Ich kann hier auch eine negative Feststellungsklage auf den weg bringen, denn die Abmahnung selbst ist auch inhaltlich falsch. Scheinbar wird da nämlich nicht deutlich gemacht welchen Verstoß ich in welchem genauen Fall begangen habe. Oder steht eine viagogo Transaktionsnummer dabei?

schätze der Käufer hat dich verpetzt.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hallo zusammen,

ich bin erst ein mal sehr froh, das es so ein Forum gibt und so viele Menschen, die hier ehrenamtlich tätig sind Smile

Ich habe heute eine Mail bekommen, weil ich ein Sitzplatz vom SVW in der Auktion hatte. Ich hatte 2 Tickets per Sofortkauf bei Ebay angeboten (15% über dem OP). Tickets hatte über den SVW gekauft (kein Mitglied).

Folgende Nachricht erhielt ich:

Zitat:Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet

• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Weser Stadions

Ich solle nun die UA unterzeichnen und 250,00€ zahlen. Wie könnte ich die UA nun unformulieren ? Wäre um Hilfe wirklich dankbar! Gibt es weiteres zu beachten ? Danke !

Muss ich die 250,00€ mit der geänderten UA dann zahlen?

Was hat das für Konsequenzen für mich wenn ich die Original UA unterzeichne? (Außer das ich keine Ticktets mehr verkaufen darf, was ich eh nicht möchte),
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Wenn ich die 250€ zahle UND/ODER die Original UE unterschreibe, gebe ich den Verstoß zu. BH wird immer tiefer gehende Informationen verlangen die ich nicht liefern muss, wenn ich mich von Beginn an korrekt verhalte.

Ich unterschreibe daher keinesfalls die original UE oder zahle das Geld.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Weswegen hast du denn die Karten verkauft? Du schreibst die Karten wurden für 15% mehr als den OP verkauft, warum wirst du deswegen denn dann abgemahnt? Hast du einen Stadionplan genutzt? Oder nur die Karte fotografiert?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Ich konnte leider aus Zeitgründen nicht an dem Spiel teilnehmen, daher der verkauf. Ich wurde deswegen abgemahnt weil der Verkaufspreis über 15% des Originalpreises lag (ca 30%). Ich habe den Stadionplan leider verwendet und die Karten fotografiert.
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Wegen der Fotos wirst Du ja auch nicdht abgemahnt.

Relevant ist hier nur der Stadionplan. Den Verstoss kann ich mit der hier kommunizierten modifizierten Unterlassungserklärung regulieren.

Die ATGB gelten für mich nicht, da ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.

Die modUE ergänze ich im folgenden Halbsatz wie folgt:
"zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des Weserstadions" usw.

Darüber hinaus teile ich BH in einem zweiten Schreiben mit, dass ich im Rahmen des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe, da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.

Ausserdem Teile ich mit, dass BH m.E. gegen das BDSG verstossen hat und ich mir weitere Schritte vorbehalte.

Der BGH sagt ja selber, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ausserdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie etliechen anderen BGB§§ und dem WpHG (Wertpapierahndels Gesetz) und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% gegen das PREISBINDUNGSVERBOT verstossen.
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Guten Abend..

Ich bitte um Euren Rat...
Ich habe meine Mutter gebeten Tickets von Borussia Dortmund über eBay zu verkaufen, da ich das eine Mal selbst keine Zeit hatte an dem Spiel teilzunehmen- dieses Ticket wurde dann etwa zur Hälfte des Normalpreises verkauft. Beim zweiten Mal wollte ich vier Tickets verkaufen, da auch dort eingeplante Freunde keine Zeit hatten- zu einem Verkauf kam es auf eBay allerdings nicht, da ich die Karten anderweitig losgeworden bin. In der Abmahnung ist wie schon mehrmals oben erwähnt eine Zahlung von 250 € gefordert und die zu unterschreibende UE.
Meiner Mutter ist nun völlig aufgelöst. Es wurden sämtlichen Aktionen auf eBay (Wiedereinstellung, Neueinstellung) dokumentiert, obwohl es hierbei wie oben schon erwähnt, teils nicht mal ein Verkauf zustande kam. Rechtsverletzungen: ATGB nicht abgebildet und unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos-- das Vereinslogo wurde bei Google gesucht und eingefügt.

Ich habe mich daher schonmal an eine modUE gemacht und ein Kurzanschreiben angefertigt- ich wollte Euch nun bitten mir zu sagen, ob man damit ein für allemal Ruhe hat.

Hiermit verpflichte ich,
Name
Straße
Wohnort

,mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

wird eingefügt

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das urheberrechtlich geschützte Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT


Ferner teile ich Ihnen mit, dass die ATGB für mich nicht gelten, da ich im Rahmen des

BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt habe.

Da ich aus einer persönlichen Notlage heraus die im freien Vorverkauf erhaltenen Karten verkaufen durfte.

Der (geplante) Verkauf der Tickets erfolgte, da Freunde, die ich zum Spiel einladen wollte, an jenem Tag keine Zeit hatten.

Ausserdem teile ich mit, dass Sie m.E. gegen das BDSG verstossen haben und ich mir weitere Schritte vorbehalte.

(@[USER=16]Krennz[/USER] habe das mal ein bischen auf die "Reihe " gebracht.)
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Habs mal ein bischen bearbeitet.

das sollte deine Mutter an BH schicken.

Im freien Verkauf ist es oft fraglich, ob die ATGB überhaupt rechtswirksam vereinbart wurden.
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Vielen Dank erstmal! Was genau wurde jetzt angepasst?

Ist eine Fristsetzung aus unserer Sicht noch sinnvoll? Das würde meine Mutter gerne auch mit drin haben...
Rückmeldung bis ...?
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