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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Hallo, ich bin auch betroffen seit dem 18.11.2014. Ich fahre seit 38 Jahren zum BVB und besitze zwei Dauerkarten seit über 20 Jahren. Wegen Urlaub bzw. Verhinderung habe ich zwischen 2012 bis heute 3 mal meine Tickets bei äbei verkauft.
Dafür soll ich nun 800€ Strafe zahlen.
Wenn immer möglich verteile ich sonst meine Tickets zum Normalpreis unter Freunden und Bekannten, das können die alle vor Gericht bezeugen.
Ich habe nun Eure modUE an BH und 100€ überwiesen. Habe die Details und Gründe der Verkäufe erklärt und das bei Massenabmahnungen und Standardbriefen 100€ reichen sollten ( siehe Filesharing).
Heute kam die drohende Mail der Ticketsperre und das die modUE und 100€ nicht reichen.
Da mich diese kommerzielle Gier des Vereins schon länger auf den Geist geht würde ich das gerne ohne Raus aussitzen. Ist das ratsam?
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@[USER=20257]Jens77[/USER] Warum hast du 100 EUR überwiesen? Wenn ich in 3 Jahren 3 mal Tickets aus einer persönlichen Notlage verkauft habe, hätte die Erklärung der Verkäufe gegenüber BH vollkommen ausgereicht, denn solche Verkäufe dürfen gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 straffrei erfolgen. Zudem habe ich Zeugen, die mich entlasten könnten, weil ich stets versucht habe die Tickets zum Normalpreis im Freundeskreis loszuwerden.

Mit dem Filesharing ist es etwas anders gelagert. BH mahnt den grundsätzlichen Ticketverkauf ab. Wenn ich nun einen Schleichbezug begehen würde, die Tickets also bei BD kaufe um Sie dann gewinnbringend weiter zu verkaufen, dann ist eine Abmahnung von BH berechtigt und er kann eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 EUR verlangen. Das lag bei mir jedoch offensichtlich nicht vor. Die urheberrechtlichen Verletzungen sind nicht einmal Bestandteil der UE von BH. Er will sie somit offenbar nicht abstellen, denn würde seine Abmahnung auf die urheberrechtlichen Bestandteile abzielen, könnte er m. E. tatsächlich nur die 155€ bei Ersttätern verlangen. BH kann die UE aber auch nicht beliebig vollstopfen mit Dingen, die ich in Zukunft zu unterlassen habe, denn nach der Reformierung des UrhG Ende 2013 (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) würde die UE dann möglicher Weise zu weitgehend sein.

Des weiteren besitzt du 2 Dauerkarten, die bist du in der nächsten Saison wohl los, denn BH lässt oft eine 12- monatige Ticketsperre aussprechen und damit bekommst du deine Dauerkarten nächstes Jahr nicht mehr, denn die Ticketsperre liegt dann in der Reservierungszeit.

Wenn ich du wäre, würde ich nun zu einem auf BH spezialisierten Rechtsanwalt gehen und eine negative Feststellungsklage loslassen, um feststellen zu lassen, dass hier kein Schleichbezug vorlag, sondern ich gem dem o. a. BGH Urteil gehandelt habe, somit wären die ATGB für mich nichtig. Nur so kann ich auch meine 100 EUR zurückfordern und ich behalte ggf. auch meine Dauerkarten.
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Irgendjemandx hat meinen Mailaccount gehackt, aber egal. Ich komme hier immernoch rein. Big Grin:p

Warum hast Du eine modUE und die 100€ überwiesen? Was wird Dir im Einzelnen vorgeworfen?

M.E. ist Dein Handeln mit dem BGH-Urteil I ZR 74/06 vollkommem gedeckt.

BH will, wie @[USER=20127]Aikon[/USER] schon sagt, jeglichen Verkauf von Tickets, insbesondere über ibäh, verhindern.

Sie bedenken dabei nicht, dass ein Ticket eine kleine Inhaberschuldverschreibung ist und damit ein frei handelbares Wirtschaftsgut darstellt. (807 BGB) und damit die §§ 793, 794, 796, 797 BGB zur Anwendung kommen und auch verschiedene §§ des Aktienrechts greifen. Daneben auch der § 1 GWB.

Die haben bei der Neuformulierung ihrer ATGB nur auf das BGH-Urteil geschielt und versuchten es auszuhebeln, ohne zu bemerken, dass sie damit etliche §§ der ATGB ungültig machen.

Der BGH hat ja, z.B. den § 2 ATGB HSV in seiner Wirksamkeitr für Privatpersonen angezweifelt. Er hat den Verkauf aus persönlichen Gründen im Endeffekt genehmigt.

Mit diesen Argumenten habe ich gute Karten bei einer negativen Feststellungsklage
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Der Ursprung von Borussia ist das alte Wort für na, wer weiss es, richtig, das neulateinische Wort für Preussen. Also heisst BD eigentlich Ballspiel-Verein-Preussen Dortmund.

So wie die alten Preissen handelt auch BH. Entweder ihr gehorcht, oder ihr werdet bestraft. Abweichungen werden nicht erlaubt. Auf Befehl strammstehen und nicht selber denken, das tun wir.

Scheixx PreissenWinkBig Grin
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich verstehe nicht warum jemand 150€ und andere 800€ Zahlen sollen, obwohl es ja nur um eine Aktion geht die beanstandet wird. Ist das nicht schon Willkürlich ?
Auch wenn ich alles zahle erwarte ich doch die Sperre meiner Jahreskarten. Wer nicht kuscht muss büßen, Kritik ist derzeit nicht erwünscht.
Ich habe in 38 Jahren ca. Tausend Spiele gesehen, von der 2. Liga bis zum Londonfinale und werde vom Verein wie einer dieser Ganoven behandelt die vor dem Stadion mit 20 Tickets handeln. Ich werde morgen die komplette Familie (5Personen) beim BVB abmelden, so spare ich schon mal eine Menge Geld.
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Es ist keine Willkür. Die minimale Vertragsstrafe, die BH verlangt sind 250 EUR. Je nach Art des Tickets (Tageskarte/Dauerkarte) und Anzahl der Karten je Auktion und Anzahl der vorhergehenden Auktionen, ergibt sich da ein Muster, das BH da nutzt.

Wie sahen denn deine Auktionen aus, bzw. was wird dir konkret vorgeworfen, dass du eine modUE abgegeben hast?

BH hat eine gewaltige Macht, da er offenbar sehr gute Kontakte zu BD hat und diese dann in Form von massiven Drohungen ausleben kann. In dem Zuge fällt mir ein Beitrag ein, der vor kurzem auf dem Blog eines Rechtsanwalts erschien. (http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot...rsten.html). Teilweise ist das m. E. Nötigung und wenn ich mich da nicht gewaltig gegen wehre, also mit einem Anwalt BH die Grenzen aufzeige, wird das hier immer so weitergehen und noch schlimmer werden.

Und dein Vergleich ist völlig richtig. BH behandelt Leute, die gem. dem BGH Urteil legal Tickets verkaufen wie Schwerverbrecher. zumindest ist mir bisher nicht aufgefallen, dass BH den wirklichen Schwarzmarkt zu bekämpfen versucht, denn abgemahnt wird hier bislang jeder.

Möchtest du dich denn mit Hilfe eines Anwalt dagegen wehren?
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Wenn ich Dauerkarten habe, hilft mir hier wohl wirklich nur ein Anwalt. Eine Garantie ist das jedoch nicht, die Dauerkarten laufen als Abo und können ohne Angabe von Gründen, einseitig gekündigt werden.

Ich finde, an deinem Beispiel sieht man sehr schön, was "Echte Liebe" wirklich bedeutet. Du wirst deine Dauerkarten vermutlich verlieren, aber ich würde mich einen schxxx um den Verein kümmern wenn er mir doof kommt. Da packe ich lieber die Klagekeule aus, damit sie wenigstens Kollateralschäden erleiden.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hallo,
ich habe zwar einige juristische Kenntnisse möchte jedoch nochmal soweit dies überhaupt möglich ist auf Nummer sicher gehen. (Ich werde diesbezüglich noch einmal einen renomierten Anwalt fragen und mglw. hier dazu nochmal Stellung nehmen).
-> Habe eine Abmahnung + Unterlassungserklärung von BH bekommen.

Ich habe 5 Tickets bei Werder.de online ersteigert und 3 Stück dann bei Ebay verkauft, da Freunde von mir aus privaten Gründen abgesprungen sind.

Rechtsgutsverletzung die heiligen 4 Formeln des Forums (was ich sehr aufmerksam Verfolge)

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet
- Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


Habe ein Foto von einem ebay - Nutzer übernommen und dann selbst verwendet (Werder Logo + Ostkurve -> sieht aus wie das Werder-Ticket)
-> ModUE und Gut?

Zudem habe ich eine Unterlassungserklärung dazu geschickt bekommen. Bei mir ist jedoch die Besonderheit, dass mein ebay-Name ein vollkommen anderer ist, als in der Unterlassungserklärung gerügt. In der Abmahnung selbst, ist dieser richtig! (Sehr dubios das ganze, neben den ganzen Rechtschreibfehlern...)

Also Standart-Prozedur? ModUE + Zweites Schreiben in dem hervorgeht, dass ich die Tickets privat Veräußert habe (war das erste mal überhaupt) ?

Der Brief würde in neben der ModUE in etwa so aussehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich habe heute von Ihnen eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung vorab per E-Mail zugeschickt bekommen. Hiergegen möchte ich mich in diesem Schreiben wenden.


"
Sämtlicher Inhalt der Abmahnung und Unterlassungserklärung wird hiermit ausdrücklich bestritten. Die Rechtsgutverletzungen in der Abmahnung sind schlicht falsch. Zudem verstoßen Sie nicht gegen Möglichkeiten eines Ticketverkaufs im Privaten (BGH, 11.9.2008 I ZR 74/06 Rn.33,40 zit. n. juris; Weller NJW 2005, Seite 934ff.; ). Ich habe die Tickets schließlich für mich und meine Freunde gekauft wovon ein Teil (aus privaten Gründen) abgesprungen ist.



Weiterhin möchte ich Sie darauf Aufmerksam machen, dass sämtlicher Inhalt der vorformulierten Unterlassungserklärung unrichtig ist. Ein Ebay-Account wie "-------" sowie ein Artikel mit der Artikelnr. "11111111111" wurde nicht von mir eingestellt. Es handelt sich wohl diesbezüglich um eine Verwechslung. Die Unterlassungserklärung wird unter keinen Umständen unterschrieben an Sie zurückgesandt.


Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an und bitte um eine kurze postalische Bestätigung.



Mit freundlichen Grüßen
----

*Anlage ModUE bzgl. des Logos.

"


Vielen Dank, ich meld mich spätestens Donnerstag was mir der Anwalt noch mitgeteilt hat.
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Hallo @[USER=20259]aine[/USER] und willkommen im Forum.

Zuerst finde ich es sehr gut, dass du zusätzlich zu diesem Forum auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Die Kosten sollten jedoch überschaubar für dich bleiben, wenn du ihn konsultierst, denn gegen BH kannst du dich sicher auch selbst wehren.

Möglichkeit 1:
Ich kann dein Schreiben so an BH senden, wenn ich jedoch sämtlichen Inhalt bestreiten will, dann schicke ich auch vorerst keine modUE wegen des Logos ab. Wie du ja weißt, interessiert BH die Nutzung des Logos wohl nicht. Eine Abmahnung hat den Sinn und Zweck etwas abzustellen, BH nimmt die Nutzung des Logos allerdings nicht in seine UE mit auf, also will er sie wohl auch nicht abstellen. Ich kann daher den Weg wählen, wie du ihn beschrieben hast, dabei allerdings die modUE weglassen und zudem darauf hinweisen, dass die vorgefertigte UE auch deshalb nicht unterschrieben werden kann, weil sie den einzigen Punkt gegen den ich verstoßen habe, nämlich die Nutzung des Logos, nicht enthält.

Möglichkeit 2:
Ich schreibe alles so wie du formuliert hast, füge die modUE bei, ändere jedoch meinen Text etwas ab, sodass deutlich wird, dass ich gem. dem BGH Urteil wegen der Verhinderung der Begleiter auch so handeln durfte und bestreite eben nicht alles. Dies ist die sicherere Variante, obwohl ich mir zu 100% sicher bin, dass BH es auf eine Klage nicht drauf ankommen lässt.

Btw: In deinem Text meinst du sicher: "Zudem verstoßen sie nicht gegen Möglichkeiten..." Ansonsten ergibt das meiner Meinung nach keinen Sinn.

Fordert BH 250 EUR von dir?
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Danke für die nette Begrüßung und schnelle Antwort!

-Bzgl. des Rechtschreibfehlers vielen dank, war natürlich nur ein Tippfehler.

Die BH verlangen 250€ genau.


Deiner Ansicht nach wäre es also sicherer, den Verstoß gegen die Urheberschaft bzgl. des Logos einzugestehen und dies nicht zu bestreiten?
Zudem frage ich mich, ob ich die BH darauf aufmerksam machen soll, dass sie in ihrer Unterlassungserklärung, einen völlig anderen, nicht von mir benutzten EbayAccount auflisten.

2. Alternative
a) ModUE wie hier im Forum öfter neschrieben.
b) Einen kurzen Text aufsetzen, aus dem hervorgeht dass mein Handeln im Rahmen des BGH Urteils ... rechtmäßig sei.

Hier frage ich mich im Allgemeinen, ob es nicht noch einmal eine Spur rechtssicherer ist, den sämtlichen Inhalt der BH zu bestreiten, da die BH dann gezwungen ist a) den Beweis zu erbringen und b) im Falle der möglichen Beweiserbringung noch die unrechtmäßigkeit festzustellen müsste. Also vllt doppelten Aufwand hätte.
(Hoffe hab mich nicht zu missverständlich ausgedrückt Big Grin)

Quasi so wie ichs gemacht habe: Bestreiten und dann darauf eingehen das im Falle ..."Zudem mein Handeln noch rechtmäßig sei"
(Waren nur meiner Überlegung, letzen Endes finde ich die 2. Alternative deinerseits auch überzeugend)

Der Text an sich würde in etwa so lauten (ohne zu bestreiten also, deine/ihre Variante)


Hiermit beziehe ich mich auf ihre Schreiben vom.......

Mit diesem Schreiben bringe ich zum Ausdruck, dass ich die Karten privat veräußert habe, da meine Freunde aufgrund persönlichen Verhinderns nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, nachdem ich die Karten ersteigert habe. Ich unterliege ebenfalls nicht der Preisbindung.
Mein Handeln ist daher vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt.

Ich sehe die Sache daher als erledigt an und bitte diesbezüglich um eine postalische Bestätigung.

In der Anlage finden sie die ModUE bzgl. der Verwendung des Vereinslogos


Theoretisch in Ordnung?


LG
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Eine grundsätzliche Frage: Wo hast Du die Tickets ersteigert?

Denn das ist entscheidend für die Verteidigung.
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@[USER=16]Krennz[/USER] Er hat sie auf der Seite von WB gekauft, so wie ich das verstanden habe.
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Auf ganz normalen Wege übers Ticketing online bei werder.de - werder.de/tickets

erwarten mich daher größere Probleme?
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Nein, da meine Begleiter verhindert waren habe ich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 aus einer Notsituation heraus die Tickets legal verkaufen dürfen.
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Dann habe ich sie bei Werder ordnungsgemäss gekauft und nicht ersteigert.

Jetzt stellt sich die Frage, Wurde ich vor Kauf ordnungsgemäss auf die ATGB hingewiesen, wenn nein, gelten sie nicht für mich, denn wenn ich erst nach Kauf auf den Tickets, oder der Rechnung den Hinweis fand sind die ATGB nicht wirksam mit mir vereinbart und ich brauche mich nicht daran halten.

Ausserdem bin ich durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 bei Privatverkäufen geschützt, sofern ich nicht zur reinen Gewinnerzeilung verkaufe.

Daneben gilt der § 807 BGB in Verbindung mit dem BGH- Urteil, da eine Kleine Inhaberschuldverschreibung eine frei handelbare Ware ist, genau wie ein Pfund Kaffee oder ein Stück Butter.

BH will grundätzlich den Verkauf über Platte formen verbieten, bzw. Unterbinden. Doch so einfach geht das nicht.
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Krennz, du hast natürlich recht. Ich war wohl noch im "ibäh" Fieber. Tschuldige die missverständliche Formulierung. Ich habe sie regulär übers Ticketing erworben Smile

mMn sind die ATGB wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden.

Bei AGB`s im Internethandel genügt idR ein durch Häckchen gesetztes Zeichen das man die AGB`s akzeptiert, und die AGB`s auch in zumutbarerweise beim Vertragsschluss zugänglich waren.

Das ist mMn der Fall, wenn man beim Online-Kauf (glaube ich mich zu erinnern, dass dies hier der Fall war) ein Häckchen setzt und ein hinter der AGB stehende Link angeklickt werden kann. Hier ist sowohl Hinweis auf die AGB deutlich und in zumutbarerweise zu erlangen.


Vielen Dank!
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Die ATGB sind auf auf jeden Fall wirksam mit in den Vertrag einbezogen worden, weil ich die Tickets über die offizielle WB-Seite bestellt habe.

Sofern ich die Möglichkeit habe, Rat von einem RA zu bekommen, der sich mit der Vorgehensweise BH's auskennt, würde ich dem RA das Mandat erteilen und BH ordentlich eins um die Ohren hauen.

Wenn ich mich selbst gegen BH wehren möchte ist es sicherlich ratsam, eine modUE bzgl. des urheberrechtlichen Verstoßes mitsamt der Erklärung an BH zu schicken, dass ich mich gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 völlig legitim verhalten habe. Ich zahle dann natürlich kein Geld und ignoriere auch die Drohungen seitens BH, die auf mein Schreiben folgen werden. Dies ist ein sicherer Weg.

Wie bereits mehrfach von mir mitgeteilt, wird die urheberrechtliche Verletzung in der Abmahnung wohl nicht wirkungsvoll abgemahnt und auch die beigefügte UE ist nicht darauf ausgelegt, diese in Zukunft abzustellen, daher würde ich mich persönlich sogar trauen, keine modUE an BH zu schicken, BH ferner darauf aufmerksam zu machen, dass die Anschuldigungen "Die ATGB wurden nicht abgebildet", "Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauft" beendet" und "Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15 % des Originalpreises" allesamt rechtlich nicht durchsetzbar sind, da der BGH deutlich gemacht hat, dass die ATGB für eben solche o. g. Käufe unwirksam sind. Zudem sind Tickets "kleine Inhaberpapiere", die ich dann auch als normale Auktion mit 1 EUR Startpreis auf einer Auktionsplattform meiner Wahl anbieten kann. Hier regelt das Angebot die Nachfrage, somit erledigt sich auch der Punkt, dass der erzielte Preis unter 15% des Originalpreises liegen muss. Ich würde BH klar aufzeigen, dass ich die vorformulierte UE in keinster Weise unterschreiben kann, da sie den grundsätzlichen Verkauf von Tickets verbietet, was jedoch höchstrichterlich in Konstellationen wie meiner erlaubt wurde, sie nicht die urheberrechtliche Verletzung beinhaltet und zudem aus Fragmenten zusammengesetzt ist, die aus verschiedenen ibäh-accounts zusammengesetzt ist, mit denen ich nichts zu tun habe.

Ich vermute, dass es hier völlig egal sein wird, ob ich die gesamte Abmahnung bestreite oder eine knappe Erklärung + modUE abgebe. BH müsste im Fall der Fälle mit seinem Serienbrief vor Gericht ziehen und der ist nun einmal dermaßen unzutreffend für meinen Fall. BH hat sich noch nie getraut vor Gericht zu gehen, leider hat ihm irgendjemand mal gesteckt, dass er mit seiner Abmahnung vor Gericht nicht weit kommen wird.

Hole dir Rat von deinem Anwalt und warte ggf. noch auf die Meinungen von Krennz und @[USER=19842]ldb[/USER].
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Ich schreibe BH das so wie es @[USER=20127]Aikon[/USER] sagt.

Musste aus persönlichen Gründen verkaufen. Bin dabei durch BGH-Urteil gedeckt. BGH sagt im Urteil "Angebot regelt die Nachfrage" Ausserdem verströsst Preisdeckelung gegen § 1 GWB (GEsetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) da kleine Inhaberpapiere/Tickets (§807BGB) genauso frei handelbar sind wie ein Pfund Kaffee

Zitat:§ 807 BGB
Inhaberkarten und -marken

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § http://793 Abs. 1 und der §§ http://794, http://796, http://797 entsprechende Anwendung.

§ 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.

§ 794
Haftung des Ausstellers

(1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist.

(2) Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss, wenn die Urkunde ausgegeben wird, nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist.

§ 796
Einwendungen des Ausstellers

Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.

§ 797
Leistungspflicht nur gegen Aushändigung

Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist.
.

Hinzu kommt dann noch

Zitat:§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Diese §§ und noch einige Andere hat der BGH zur Grundlage seines Urteils gemacht.
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Hallo zusammen,

zunächst ein großes Dankeschön für die aufschlussreichen Beitäge.
Auch ich bin betroffen und habe Tickets auf offiziellem Wege gekauft und bei eBay als Auktion verkauft. Zudem ein Logo des Vereins als Auktionsbild gewäht und somit einen Betrag von 250 EUR inkl. Zusendung UE zu zahlen.
Leider habe ich direkt angerufen und erwähnt, dass die Tickets aus dem Grunde verkauft wurden, weil zwei Personen abgesprungen sind.
Im Rahmen des Telefonats zeigte ich mich einsichtig.

Ich denke auch das betrifft eine persönliche Notalge? Oder sehe ich das faslch...
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Hallo @[USER=20260]atakri[/USER]

Da hat BH während des Telefonats ja erreicht, dass ich mich für eine Handlung einsichtig zeige, die besonders gem. dem hier viel zitierten BGH Urteil I ZR 74/06 völlig straffrei bleiben muss und ich mich hier überhaupt nicht einsichtig zeigen muss und mich gegenüber BH rechtfertigen muss. Dass der Ticketverkauf grundsätzlich nicht verboten ist, wird BH dir sicherlich nicht aufgezeigt haben, geschweige denn akzeptiert haben, dass du aus einer Notlage heraus die Tickets straffrei verkaufen durftest und die Sache damit erledigt ist, oder?

Vielmehr möchte BH trotzdem seine UE von und das Geld von dir haben stimmt's?

Um welchen Verein handelt es sich denn?

Gezahlt hast du bislang hoffentlich nicht und auch nicht die UE von BH abgeschickt oder?

Du hast Glück, dass ein Telefonat vor Gericht nichts wert ist und du somit hier wahrscheinlich den üblichen Weg gehen kannst.
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Halli hallo liebe Menschen Smile

also bzgl. der Inhaltskontrolle bin ich selbstverständlich auf eurer Seite. Inhaltlich sind die ATGB`s schlicht nicht tragbar.
Ich denke trotzdessen, dass die ATGB`s zwischen WB und mir in den Vertrag einbezogen wurden. Sonst würde es ja reichen, wenn ich behaupte ich habe keine ATGB`s erhalten und bin deshalb nicht daran gebunden.
-> natürlich bin ich weiterhin auch an die ATGB`s gebunden, da es ja Teile gibt, die durchaus wirksam sind. Das nun ein Teil unwirksam ist, bedeutet ja nicht zwangsweise, dass der Rest ebenfalls unwirksam ist.
Ich bin mir sicher das die ATGB`s in den Vertrag einbezogen sind. -> Natürlich sind sie jedoch inhaltlich zum Teil falsch bzw. nicht tragbar.

Zum Gespräch mit meinem Anwalt

Er stimmt euch/uns in allen Dingen zu. Aus privaten Gesichtsgründen kann ich mit den Karten tun und lassen was ich will. Daher sind die 3 Punkte (ausgenommen der Urh.) die moniert werden, schlicht unwirksam.
Bzgl. der ModUE und der Urheberrechtsverletzung, hat er mir gesagt, dass er zunächst! keine ModUE schicken würde. Bei mir sei die Besonderheit, dass ich das Foto, welches ein Produktabbild des WB Tickets zeigt, lediglich von einem anderen kopiert habe. Es sollte jedoch nicht für BH nicht nachvollziehbar sein, wer dieses Foto (außer vor Gericht) des Tickets geschossen hat (BGH (http://I ZR 256/97).

Daher rät er mir unterm Strich auf das postalische Schreiben, mit den Anmerkungen die wir hier öfter getroffen haben entgegenzutreten und zunächst keine ModUE mitzuschicken.
Weiterhin meinte er würde in er der Funktion eines Anwalts schreiben, BH durchaus mit einer Klage drohen würde. Mache ich dies jedoch selber, solle ich dies auf keinen Fall tun.


Ich warte somit erstmal auf Post und melde mich dann ggf. wieder Smile Schicken denen unseren/euren Text leicht umformuliert und warte ab.
Ich sehe dem ganzen zuversichtlich entgegen :p

Grüße
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@[USER=20259]aine[/USER]

Danke das Du uns benaxchrichtigst und die Einschätzung Deines Anwalts mitteilst.

Er ist also gleicher Meinung wie wir. Teile der ATGB sind unwirksam, insbesondere für reine Privatverkäufer.

Das bestärkt uns weiter zumachen.
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Habe bei meinen Recherchen bei Tante Google herausgefunden, dass Inhaberschuldverschreibungen, wozu auch Tickets/Marken (( §807 BGB) gehören dem Handelsrecht gemäss dem Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) unterliegen. Inhaberschuldverschrebungen werden dort unter § 2 (1) 3 a als handelbares Gut aufgeführt.

Das scheint die DFL-Vereine wenig zu interessieren, kann aber zu einer massiven Beschwerde bei der BaFin, mit echten Konsequenzen, führen.
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danke @http://Aikon
es handelt sich um Werder Tickets. Bezahlt habe ich nicht und die UE unterschreibe ich auch nicht!
Habe es nun einem erfahrenen Anwalt gegeben, der sich mit BH gut auskennt. Da zahle ich nicht einmal die Hälfte.
Mein Anwalt hatte noch die Möglichkeit offen gelassen, sich mit dem Streitenden auf einer geringeren Summe zu einigen um bspw. Stadionverbot oder Ausschluss des Ticketing vorzubeugen. Das machen angeblich 70 % seiner Mandanten so. Ich bin jedoch einer von den restlichen 30%. Smile
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Hallo zusammen,

ich möchte auch mal ein kurzes Update zu meinem Fall geben.

Ich hatte ebenfalls als BVB-Mitglied Tickets über den VVK erworben. Aus zeitlichen Gründen musste ein Kumpel absagen, daher entschloss ich mich, die Tickets bei ibäh reinzustellen. Angebot wurde gelöscht, Tickets dennoch verkauft. Anfang Oktober erreichte mich dann die Abmahnung, mit vorformulierter UE, sowie der Aufforderung € 250,- zu überweisen.

Im ersten Moment natürlich der Schock, dann die Suche nach Hilfe. Ich hatte bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Kosten lägen bei ca. € 150,- Er könne die UE anfechten und ablehnen und die geforderte Summe senken, aber eine Garantie, dass damit alles erledigt wäre, könne er nicht geben.

Erfreulicherweise habe ich schließlich dieses Forum finden können. Ich habe mir zunächst die damals kompletten 75 Seiten durchgelesen.
Kurzerhand habe ich auch meinen Fall geschildert und sofort gab es Tipps. Auch ich hatte ein Logo verwedet daher entschloss ich mich, eine modUE kurz vor Fristende zusammen mit einem Begleitschreiben per EInschreiben an BH zu versenden. Keine Emails, kein telefonischer Kontakt, keine Geld von meiner Seite aus.

Anfang November erhielt ich schließlich Rückmeldung, dass meine modUE unzureichend sei und in dieser Art und Weise nicht angenommen werden kann. Immernoch besteht man seitens BH darauf, die vorgefertigte UE unterschrieben zurück zu schicken, sowie die € 250,- zu überweisen.
Diese Aufforderung habe ich, wie mir hier empfohlen wurde, komplett ignoriert.

Seither ist Ruhe, ich habe keinerlei Mails oder Post mehr von BH bekommen. Ich rechne zwar jederzeit noch mit einem weiteren Bettelbrief, aber auch dieser wird komplett ignoriert. Somit hoffe ich, dass die Sache vom Tisch ist, aber sicher kann man sich natürlich nicht sein. Ich wurde beim BVB auch nicht gesperrt, was wohl ein gutes Zeichen ist.

An dieser Stelle möchte ich daher nochmal die Gelegenheit nutzen und mich bei den Betreibern, Admins, Mods und Nutzern dieses Forums, insbesondere ldb, Krennz und Aikon, zu bedanken. Ihr opfert viel Zeit um uns zu helfen. Die sofortige Hilfe hier ist einfach nur Klasse und ihr nehmt vielen, zunächst sicherlich geschockten Fans die Angst, sich jetzt ohne Beistand mit irgendwelchen Abszock-Anwaltsbüros auseinander setzen zu müssen.

Daher nochmals ein riesengroßes DANKESCHÖN Smile

Viele Grüße
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Danke für das Update und für Dein Lob.

Es bestärkt uns weiterzumachen.

Sollten wir uns nicht mehr lesen: "Gesegnete Weihnacht und guten Rutsch".
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Da schließe ich mich @[USER=16]Krennz[/USER] an. Danke.
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atakri, post: 21738, member: 20260 schrieb:Bezahlt habe ich nicht und die UE unterschreibe ich auch nicht!
Da habe ich schon mal die beiden wichtigsten Sachen richtig gemacht. Alles andere wird dir dann sicher dein Anwalt aufzeigen. Ansonsten kannst dich jederzeit wieder an uns wenden. Viel Erfolg.
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@[USER=20260]atakri[/USER] wieso beschäftigst Du einen Anwalt? Hast Du Geld zuviel?

Hier im Forum steht alles was Du wissen musst. Etliche User haben sich damit erfolgreich gewehrt.

Trotzdem

"Gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch"
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Hallo alle miteinander, habe mir ein paar Tipps hier durchlesen können. Habe gestern eine e-Mail und heute per Post ein Abmahnschreiben sowie die Unterlassungserklärung erhalten. Mir wird vorgeworfen bei ebay Kleinanzeigen eine Anzeige geschaltet zu haben und folgende Rechte verletzt zu haben : 1. die ATGB wurden nicht abgebildet. 2. unautorisierte Nutzung bzw Abbildung des Vereinslogo. Gefordert werden 250 € und die UE zu unterschreiben. Könnte mir jemand nur noch mal bitte kurz genau erklären wie ich vorzugehen habe und den Link einer falls vorhanden modUE da lassen. Danke schonmal im Voraus
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