@[USER=20251]gerpoe[/USER] Ich kann mich wie von @[USER=16]Krennz[/USER] beschrieben verhalten, muss dann allerdings wohl noch einige Bettelbriefe und Drohungen aushalten oder ich wähle den Weg, den @[USER=19842]ldb[/USER] beschrieben hat und bringe eine neg. Feststellungsklage auf den Weg. In meinen Augen die cleverer Art mit einer unberechtigten Abmahnung und deren möglichen Folgen umzugehen.
Richtig, immer feste druf. BH muss endlich mal kapieren, dass sie auf dem falschen Weg sind.
Auf diese Art und Weise können sie den Sachwarzhandel nicht unterbinden.
Solange die DFL keine Möglichkeit schafft das Tickets (Kleine Inhaberschuldverschreibungen/kleine Inhaberpapiere) gegen Kostenerstattung zurückgegeben werden können bleibt nur der Weg über die einschlägigen Internetportale. Das ist vom BGH (Ergänzungsgericht für Gesetze) so beschlossen worden im Urteil I ZR 74/06. Solange der BGH oder der Bundestag kein anderes Gesetz beschliesst sind Kleine Inhaberpapiere genau so handelbar wie ein Pfund Kaffee. Da beisst weder eine Maus, noch BH, einen Faden ab.
Nee kann nicht jeder behaupten, weil ibäh ja persönliche Daten zu jeden account erfasst.
Natürlich kann mich keiner dazu zwingen, die persönlichen Daten eines Dritten ohne seine Zustimmung weiter zu geben, täte ich das, würde ich gegen das BDSG verstoßen.
Es kommt immer öfter vor, dass Drittkäufer die Tickets zum Gewinnverkauf von normalen Anbietern kaufen. Sie sind dann nicht an die ATGB (AGB) der Vereine gebunden und dürfen die kleinen Inhaberpapiere/Tickets zu jedem Preis rechtmässig verkaufen. Das dann BH die Erstkäufer abmahnt ist eine totale Freschheit. Das heist im endeffekt, das diese Erstkäufer einen RA mit einer nega´tiven Feststellungsklage beauftragen müssen um sauber aus der Sache rauszukommen.
Hallo zusammen mich hat's leider auch erwischt,ich habe letzte Woche über einen Arbeitskollegen von deren Bekannten 5 Tickets für das Spiel am 05.12. gegen Hoffenheim bekommen.Leider sind zwei Bekannte von mir weil sie beruflich verhindert waren abgesprungen.Daher dachte ich mir ich setz die übrigen zwei Karten bei ebay Kleinanzeigen rein.Nach ca. 2Stunden online kam dann ihre Anzeige wurde gelöscht!!! Und heute bekomme ich Post vom Anwalt mit der Aufforderung 250 € zu zahlen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.Jetzt soll ich noch nen Haufen Kohle bezahlen und habe die übrigen Karten immer noch am Hals....Wie soll ich mich jetzt verhalten??? Ich hab schon viel gelesen in diesem hilfreichem Forum,aber ich finde keine mod.Ue. Bitte um Hilfe......
In dem Fall bin ich nicht an die ATGB gebunden, da mich ein Erstkäufer nicht wirksam an die ATGB des Vereins binden kann.
Ich schildere BH daher kurz die Sachlage und bitte ihn unhöflich sich seine Abmahnung wohin zu hängen. Ich bin hier voll durch das Urteil des BGH I ZR 74/06 gedeckt.
Solange ich keine urheberrechtlich geschützten Logos, Sitzüläne etc. verwendet habe bin ich aus der Sache raus. Ansonsten Ändere ich die modUE aus meiner Signatur entsprechend ab und schicke sie mit.
@[USER=20252]Schuppe123[/USER]
Hast du einen Stadionplan oder ein Logo genutzt?
Wenn ich nicht der Ersterwerber bin oder die Karten von Freunden habe, dann lasse ich über meinen Rechtsanwalt eine negative Feststellungsklage los. Die Kosten trägt (auch bei sofortiger Anerkennung), BH.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Hey zusammen, danke nochmal an die Admins und Moderatoren, die hier m.E. eine wirklich tolle Arbeit leisten!
Nun ist BH noch einen Schritt weitergegangen und versucht mich quasi zu erpressen... Ich fasse es einfach nicht!
Kurz zur Vorgeschichte:
Zitat:Ich hatte Tickets gegen Galatasaray weitergegeben, da ich aus privaten Gründen leider nicht konnte - allerdings nur zum Orginalpreis plus Porto. Nunja, sie drohen mir mit einer Sperrung und eines Stadionverbots, sofern ich diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe.
Habe daraufhin an BH geschrieben, dass ich nicht konnte und die zum OP weitervertickt habe.
Nun die kommt die Härte:
Zitat:Gem. der ATGB sind Sie allerdings auch dazu verpflichtet uns den Namen und die Anschrift der Person mitzuteilen, an die Sie die Karten weitergegeben haben. Sollten Sie dieser Mitteilung nicht nachkommen, würde dies eine Verletzung der ATGB bedeuten, die ggf. auch mit Erhebung einer Vertragsstrafe zu ahnden wäre.
Das Schreiben ist datiert auf den 25. November. Ich war über das Wochenende in Frankfurt (u.a. zum Spiel des BVB) und habe es erst am Montag gesehen. Sie haben mir eine Frist bis zum 1. Dezember gesetzt, also genau am Montag.
Ich bin einfach fassungslos und fühle mich erpresst und genötigt.
Dass die mir nichts können, ist mir inzwischen auch klar, aber ich möchte das nicht so im Raum stehen lassen und dagegen vorgehen.
Was kann ich tun?
Vielen Dank schonmal!
---Edit---
Habe gerade nochmal nachgeschaut und es steht noch nicht mal spezifisch in den ATGB drin, dass ich den Namen und die Anschrift der Person nennen MUSS.
Zitat:6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets
...
(3) Bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers (Ticketinhabers), ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den neuen Erwerber bzw. Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Dieser muss mit der Fortgeltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden sein. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
Ein Mittel wäre eine negative Feststellungsklage, denn mit der Aufforderung das Du den Namen des Käufers preisgibst versuchen die Dich zum Verstoss gegen das BundesDatenSchutzGesetz BDSG zu verleiten.
@[USER=20222]Borusse90[/USER] Hab ich das richtig verstanden, dass die in der Abmahnung zum Gegenstand gemachte Auktion die deines Käufers ist? Der ebay-account ist also nicht der von dir?
Falls dem so ist, hast du BH mitgeteilt, dass du nicht Inhaber des Accounts bist und die Abmahnung somit zurückweist?
Wenn BH so reagiert, obwohl ich wie Aikon schreibt geantwortet habe, dann ist es langsam Zeit für die negative Feststellungsklage. Kostet mich nichts, gibt BH aber eins auf die Zwölf.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Hallo zusammen,
habe heute ebenfalls von BH eine Abmahnung bekommen und soll nun 250 € bis 10.12 zahlen sowie die UE unterschrieben zurück schicken!
Kann mir leider keinen Rechtsanwalt leisten da ich noch Student bin un das Geld sowieso nie reicht. :/
Zu 2. sind dann noch 2 weitere Auktionen mit je 2 Tickets aufgelistet!
Es war KEIN Sofortkauf dabei, sondern alles Auktionen.
Hierzu muss ich sagen dass die unter 1tens sowie 2tens genannte Auktion mit mehr als 15% Preisaufschlag verkauft worden sind.
Ein Logo habe ich dummerweise auch in allen Fällen benutzt.
Noch etwas zu meiner Lage. Ich habe die beiden Tickets um die es aus erstens geht verkauft weil ich wegen meiner damaligen finanziellen Situation ( wie gesagt ich bin Student) nicht Anreisen haben können. Dazu muss noch erwähnt werden dass ich etwa 170 km vom Stadion entfernt wohne.
Ich habe im Moment weder das Geld die 250 €+Gebühren ( Wie hoch wären diese ?? ) zu zahlen, noch kann ich mir einen Anwalt leisten
Ich weise vorab noch einmal darauf hin, dass das Verkaufen von Tickets über ibäh nicht grundsätzlich vom BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Mit anderen Worten heißt das, dass ich bei einer möglichen Klage, die allerdings sehr unwahrscheinlich ist, schlüssig nachweisen muss, dass ich mich in einer persönlichen Notlage befand und aus dieser Notlage heraus die Tickets verkaufen musste. Wenn ich mir also Tickets besorge und dann feststelle, dass ich mir die Anreise nicht leisten kann, wird ein Richter mich ggf. fragen, ob ich das nicht schon vor dem Kauf der Tickets hätte abschätzen können. Kann ich dies erklären, ist der Verkauf durch das BGH Urteil gedeckt.
Allerdings können natürlich plötzliche, unerwartete finanzielle Engpässe bei Studenten dazwischenkommen die mich in solch eine Notlage bringen können, wie z. B. eine unplanmäßige Reparatur etc.
Ich schreibe BH also, dass ich mir aus Grund xyz nicht die Anreise zum besagten Spiel leisten konnte und somit die Tickets aus dieser persönlichen Notlage heraus gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen durfte.
Außerdem nehme ich die modUE aus meiner Signatur und ändere Sie entsprechend auf die mir vorgeworfene urheberrechtliche Verletzung (Vereinslogo) ab.
Ich zahle kein Geld, sende BH auf keinen Fall die beigefügte UE zu, auch wenn er mich im Laufe der Zeit sogar dazu nötigt.
Wenn du noch Fragen bezüglich der Formulierung etc. hast, kannst du dich gerne melden.
Was ist mit den anderen, unter 2 genannten Auktionen??
Ist es nicht erheblich nachteilig für mich dass mehrere "Verstöße" vorliegen ??
Die beiden weiteren Verstöße sind wie der erste genauestens aufgelistet.Sprich mit Auktionsnummer etc.Bin mir nicht sicher ob BH von den Endpreis der erzielt wude herausfinden kann.Dazu muss ich noch sagen dass bei einer der nicht geahndeten Auktionen ein erheblicher Mehrpreis erzielt wurde! :/
Wie hartnäckig ist BH und mit welchen Konsequenzen muss ich durch das Eingeständnis zur urheberrechtlichen Verletzung rechnen!?
Die unter 2 genannten Auktionen sind nicht Gegenstand der dir vorliegenden Abmahnung. BH macht damit aber klar, dass er Kenntnis von weiteren Verkäufen über deinen Account hat und sie in einem Prozess vorlegen kann, wenn er meint er hat es hier mit jemanden zu tun, der die Tickets verkauft um damit Gewinn zu erzielen. Außerdem kann er auch diese Fälle noch abmahnen, was BH bisher nicht gemacht hat. Es wurde meist immer die letzte Auktion zum Gegenstand gemacht, weitere Abmahnungen, die sich auf die anderen Auktionen beziehen verschickt er bisher nicht.
Natürlich kann er den Endpreis einsehen, wenn ihm die Auktionsnummer bekannt ist.
Die urheberrechtlichen Verstöße interessieren BH recht wenig, sie sind Mittel zum Zweck, also sind Aufhänger dafür um über VeRI an deine Daten zu kommen. Sofern ich eine modUE abgebe, wie oben beschrieben, muss ich noch einige Bettelbriefe und Drohungen seitens BH aushalten, bevor Ruhe ist. Geklagt hat er aufgrund der Rechtslage bisher nicht, wichtig ist jedoch, dass ich BH auch plausible Gründe für die unter 1 genannte Auktion nenne.
Hallo. Bin neu hier und hätte gerne ein Paar Information zu meinem Sachverhalt, wenn es geht.
Habe auch am 04.12.2014 eine Abmahnung von B&H bekommen.
"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass vier Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamen „xxxxxxxxxxxxxxx“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. / Interne Nr. / Notiz
Start Update Ende
xxxxxxxxxxxx
4x Tickets BVB-Hoffenheim Block 51
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
08.11.2014 - 11:08:51 11.11.2014 - 08:12:10 10.11.2014 - 20:45:16
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben.
Die Wollen von mir das ich jetzt IHRE UE unterschreibe und ihren genannten Betrag zur entschädigung Bezahle.
Wie gehe ich am besten jetzt vor? Mod.UE und zahlen???
Bitte um Antwort.
Danke im Voraus
Hi @[USER=20255]armencho89[/USER]
Zuerst einmal:
Warum hast du die Karten verkauft?
Hast du die Karten beim BVB gekauft? Oder von Freunden?
Wenn ich an deiner Stelle wäre, unterschreibe ich keinesfalls deren UE. Ich zahle auch kein Geld, denn beides käme einem Schuldanerkenntnis gleich und ich bin ein Leben lang BH ausgeliefert. Ich müsste ihm dann ständig Auskunft erteilen, die ihn eigentlich nichts angehen. In dem von dir beschriebenen Fall gebe ich auch keine modUE ab. Ich habe schließlich keine Urheberrechte in Form von Logo oder Stadionplan genutzt.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Hallo. Erstmal danke für die super schnelle Antwort.
Ich bin Mitglied beim BVB und gehe eig. gerne ins Stadion, sofern es natürlich Zeitlich passt. Ich habe die Tickets aus einem ganz einfachen Grund verfkauft. Wollte mit meinen Freunden zu diesem Spiel. Bei denen ist aber leider was dazwischen gekommen. Deswegen der Verkauf.
MFG armencho89.
Bedeutet du hast die Karte über das Mitgliederkontingent beim BVB bezogen?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Hallo zusammen!
Zuersteinmal vielen Dank für alle Info´s und Ratschläge... Meine Kurzversion:
- Tickets bei ihbä angeboten
- Ihbä "Warnhinweis" inkl. Naumann Infomail Adresse bekommen (und natürlich NICHT kontaktiert). Grund: Stadionplan verwendet
- Abgewartet und nun Post von BN bekommen: Gegenstand der ABMAHNUNG von BN ist:
1. ATGB nicht abgebildet
2. Die Auktion nicht als "Sofortkauf" beendet
3. VK-Preis lag 15% über dem OP
4. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP
Andere, vorherige Ticketverkäufe sind aufgelistet und wurde zur Kenntnis genommen, sind jedoch ausdrücklich NICHT Gegenstand der Abmahnug. Gefordert werden 800Taler und UE
Schiss vor Sperrung u.ä. habe ich nicht! Bezahlen will ich aber auch nicht.
Sehe ich das richtig dass: Nicht-bezahlen und die geänderte UE die Lösung sein müsste?
Vielen Dank im Voraus!
P.S. Fahre gleich ins Stadion... wird Zeit für ein Ende der Durststrecke! ;-)
Wieviel Tickets hast Du denn in welcher Zeit verkauft? Denn 800 oken deutet doch eher auf einen Gewerblichen hin. Da hilft dann eigentlich nur noch ein Rechtsanwalt.
Aikon, post: 21690, member: 20127 schrieb:@[USER=20222]Borusse90[/USER] Hab ich das richtig verstanden, dass die in der Abmahnung zum Gegenstand gemachte Auktion die deines Käufers ist? Der ebay-account ist also nicht der von dir?
Falls dem so ist, hast du BH mitgeteilt, dass du nicht Inhaber des Accounts bist und die Abmahnung somit zurückweist?
Hallo, um ehrlich zu sein weiß ich gar nicht, ob das derjenige ist, dem ich meine Tickets gegeben habe. Der kann sie ja auch theoretisch weitergegeben haben usw. Fest steht, dass ich nicht der Inhaber des Accounts bin. Dies habe ich BH auch mitgeteilt.
Ich habe mal guugle bemüht, werde aber nicht so richtig schlau daraus wie ich jetzt vorgehen müsste, wenn ich eine negative Feststellungsklage einreichen wollte.