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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
BH scheint jetzt total durchzudrehen. Oder die Leute vom FAnclub, die BH über Verkäufe informieren.

Mensch Leute, die Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen und damit für Privatpersonen frei handelbar, egal was in den ATGB steht. Ausserdem hat der BGH den Verkauf von Inhaberpapieren (Fussballtickets) in Notfällen (Krankheit, persönliche Verhinderung, keine Lust) ausdrücklich erlaubt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Denn jeder Kartenkauf stellt für sich einen neuen Kaufvertrag dar. Es ist also kein Dauerschuldverhältnis. Dementsprechend dürfte auch § 280 BGB ziehen, wonach eine Unterlassungsverlangen für die Zukunft und weitere Schuldverhältnisse nicht zulässig ist. (Sehe ich und der BGH in I ZR 74/06 jedenfalls so )

Übrigens, BH bewegt sich da auf sehr dünnem Eis.

Wie war das mit dem Esel und dem Eis?RolleyesRolleyesBig Grin
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Hallo zusammen,

ich bin gerade richtig durch den Wind. Bin seit Jahren glühender BVB-Anhänger und auch Mitglied. Fahre zu fast jedem möglichen Spiel, sofern ich Tickets bekomme.

Jetzt hatte ich gestern eine Mail von Becker&Haumann im Mailpostfach. Darin wurde mir Schwarzhandel unterstellt.
Zitat:Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketprei


Ich hatte Tickets gegen Galatasaray weitergegeben, da ich aus privaten Gründen leider nicht konnte - allerdings nur zum Orginalpreis plus Porto.

Jetzt habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass der Käufer die weiterverticken wollte.

Ich bin ziemlich aufgebracht jetzt, zumal ich am Sonntag meine gesamte Familie mit ins Stadion zum Gladbach-Spiel nehme und es ein totales Fiasko wäre, wenn die Tickets gesperrt wären.

Kann mir hier wer kurzfristig auf die Sprünge helfen?
Borussengrüße
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Hi @[USER=20222]Borusse90[/USER]

es sieht also so aus als wenn BH in dem Angebot ein Foto der Tickets gefunden hatte und sie dir daher zuordnen konnte. Das du gar nicht der Verkäufer bist, ist ein fataler Fehler seinerseits. Du könntest jetzt sogar zum Anwalt gehen, der weist die Abmahnung für BD kostenpflicht zurück. BH zahlt also im Endeffekt drauf, von dir bekommen sie nichts und müssen deinen RA bezahlen. Wäre eine Lösung, die andere wäre die Selbstinitiative.

Ich sende also ein kurzes Schreiben das ich die Karten Privat und zum Originalpreis weiterverkauft habe. BH solle doch bitte im Rahmen seiner Möglichkeiten den echten Verkäufer ausfindig machen.

Deine Gladbach Karten werden sie nicht sperren. Die waren nie Gegenstand irgendeiner Auktion und fallen damit nicht in den Rahmen dieser Abmahnung.

Hat BH dir in der Abmahnung damit gedroht irgendwelche Tickets zu sperren? Es gab diese Woche eine Klage gegen den BVB auf Schadensersatz, weil eine gültige Karte wegen Weitergabe gesperrt wurde. Dortmund musste hier sämtliche Kosten erstatten, den Fehler werden sie daher also nicht nochmal machen. Sei also wegen deiner Karten für das Wochenende beruhigt Wink
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Vielen Dank @Idb für die schnelle Antwort.

Das klingt ja schonmal gut. Ich habe sogar alle Daten des Weiterverkäufers. Soll ich die BH ebenfalls mitteilen?

Nunja, sie drohen mir mit einer Sperrung und eines Stadionverbots, sofern ich diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe. Habe gerade nochmal genau nachgelesen. Darin heißt es:

Zitat:3. Vertragsstrafe
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Dort heißt es, wir zitieren abermals wörtlich:
„Punkt 6:
…(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuld-haften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern.

---Edit---

Nachtrag: Macht es Sinn, beim BVB anzurufen und sich zu beschweren und dann auch gleich den aktuellen Status des Mitgliedskontos zu erfragen oder können die einen dann auf Verdacht vorsorglich erst recht sperren?

Sorry. Mich macht das einfach so wütend. Würde eher 1000€ für einen RA bezahlen, als 500€ völlig ungerechtfertigt an die.
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Auf gar keinen Fall würde ich Daten des Käufer an BH senden. Hat ja auch was mit Datenschutzgesetz zu tun. Dort heißt es vereinfacht: Persönliche Daten sind vertraulich zu behandeln, ausgenommen der Inhaber hat der Weitergabe zugestimmt.

Versuch dich mal mit deinen Daten beim BVB Online anzumelden. Wenn das geht, ist das Konto nicht gesperrt. Bei Sperrung des Mitgliedskontos kannst du dich direkt an den BVB wenden und vielleicht das Schreiben an BH als Kopie dort hin senden. Die UE unterschreibe ich in KEINEM Fall! Auch wenn BH mir damit droht "Unterschreiben, sonst sofort gesperrt". Da nehme ich die Sperre in Kauf und Klage dagegen. Die Erfolgschancen hierfür sehe ich persönlich als äußert gut.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Wenn ich fresch bin schicke ich BH eine email mit drei lachenden Smileys am Anfang und weise ihn, wegen der Ticketsperre, auf das Urteil des AG Dortmund Aktenzeichen 421 C 7921/14 hin. Sowie auf das Urteil des BGH I ZR 74/06 und den Irrtum in Bezug auf die fehlerhaften Ermittlungen bezüglich der Verkäuferaccounts. Denn das ist ja inzwischen Gang und Gäbe bei BH. Ausserdem weise ich ihn darauf hin, dass ich die Karte zum Originalpreis weiterverkauft habe und der Käufer diese dann bei ebay teurer vertickt hat. Name und Anschrift nene ich nicht, soll BH seine Arbeit ordentlich machen.
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Hallo,

ich habe heute ebenfalls eine Abmahnung (vorab per eMail) erhalten. Für das Spiel gegen Istanbul hatte ich die Karten zum Originalpreis weitergegeben, da ich etwa eine Woche vorm Spiel absehen konnte, dass ich an dem Tag nicht kann. Scheinbar hat der Käufer diese dann bei eBay Kleinanzeigen eingestellt (Link zur in der Abmahnung angegebenen Anzeigennummer ist tot). Ich selbst habe noch nie Karten zum höheren Preis abgegeben oder versteigert. Mit meinen Daten komm ich bei bvb.de auch nicht mehr rein. An den Anwalt soll ich die Unterlassungserklärung schicken und 250 EUR zahlen. Außerdem hab ich noch Karten für das Heimspiel am Sonntag.
In dem Abmahnschreiben steht eine Telefonummer drin, bei der man von 17-18 Uhr heute anrufen kann, um den Sachverhalt zu klären. Nachdem ich hier gelesen habe, sollte man dies aber besser vermeiden. Andererseits mach ich mir Sorgen, Sonntag nicht ins Stadion zu kommen bzw., dass meine Mitgliedschaft gesperrt wurde.

Wie geh ich nun am besten vor? Welche Kosten würde das verursachen, mit einem Anwalt dagegen vorzugehen. Das einzige, was ich vom Käufer der Karten habe, ist die Handynummer und die Geschäftsadresse.

Danke schon einmal für die Hilfe.
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@[USER=20225]user1909[/USER]
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Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

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Hallo Borusse90 ich hatte gestern genau das gleiche Problem wie Du. Ich werde nun ein Schreiben an BH senden, dass ich nicht Inhaber dieses Ebay-Accounts bin und mit der Auktion nichts zu tun habe. Was ja über Ebay definitiv beweisbar ist. Sie (BH) sollen bitte den echten Verkäufer ausfindig machen.
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Es gilt inzwischen, dass ein echter Privatverkäufer, der aus persönlichen Gründen sein Ticket verkaufen muss nicht rechtlich belangt werden kann. Egal wie die ATGB/AGB lauten.

Eine Ticketsperre ist, da Inhaberschuldverschreibung, kleines Inhaberpapier, (im Endeffekt das Gleiche) nicht zulässig. Nur BH ist inzwischen Lernresistent und versucht mit haltlosen Drohungen und Androhungen (Verstoss gegen § 240 StGB Nötigung) durchzudrücken, dass User die vorformulierte UE abzugeben, die weit über das übliche Mass hinausgeht. Das ist wiederum rechtlich nicht zulässig. Denn seit dem 1.11.2014 muss BH in seiner Abmahnung einmal die Kosten genau aufschlüsseln und dem "Delinquenten" auch die über die abgemahnte Verfehlung hinausgehende UE erläutern.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha...aft-46977/

M.M. sind daher die Abmahnungen von BH rechtlich unwirksam, die nach dem, 1.11.2014 erfolgt sind.
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Macht es Sinn den Verstoß gegen §240 StGB Nötigung zur Anzeige zu bringen?
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Sprech mal mit nem anwalt drüber. M.E. schlägt BH mit seinen Aüsserungen in seinen Drohschreiben weit über die Stränge
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Jetzt bin ich auch betroffen leider :/
Wollte meine zwei Karten Scp gegen BVB verkaufen, da ich selber ein Spiel hab und nicht kann.
Hatte die Karten (sind nicht für den Gästeblock, sondern für Scp) bei ebay kleinanzeigen eingestellt ohne Preisangabe. Eigentlich auch eher unbewusst, da ich dachte nur bei ebay direkt wäre nicht erlaubt. Kaum eine Stunde später bekam ich dann folgende Email:
...

Nun meine Frage: Soll die Sache auf sich beruhen lassen und das Geld für die Tickets als "Lehrgeld" zahlen oder gibt es eine Möglichkeit doch noch die Karten zurückzubekommen.

Viele Dank schonmal Smile
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Ich verweise auf das Urteil des http://Amtsgerichts Dortmund unter Verweis auf den § 807 BGB (Inhaberpapiere)

Fussballtickets sind Inhaberschuldverschreibungen, die den Inhaber das Papier berechtigen am, auf der Karte aufgedruckten Termin, ein Fussballspiel zu besuchen. Wer diese Tickets (Kleine Inhaberpapiere) sperrt macht sich strafbar, oder zumindest Schadenersatzpflichtig.

Also schreibe ich:

Da ich selber Spieler des Vereins xyz bin kann ich den Termin für das Spiel SCP gegen BVB nicht wahrnehmen. Dementsprechend habe ich die Tickets nach BGH-Urteil I ZR 74/06 bei ibay zum Kauf angeboten.

Das Amtsgericht Dortmund hat in seinem Urteil Az.: 421 C 7921/14 die Sperrung von Fussballtickets verneint. Bezieht sich dabei auf § 807 BGB und auf die entsprechenden §§ BGB über Inhaberpapiere bzw. kleine Inhaberpapiere, die den Inhaber des Papiers berechtigen das auf der Karte abgedruckte Spiel uneingeschränkt zu besuchen.

Ansonsten werden Schadenersatz ( gezahlte/mögliche Ticketpreise, Anwaltskosten, An- und Abfahrkosten, Gerichtskosten, evtl. noch Unterbringung und Verpflegung) und eine Wiedergutmachung, sowie eine Pressemitteilung fällig.

Sollte also mein Käufer das Spiel nicht besuchen dürfen, können Sie sich schon auf viel Spass einrichten.

Übrigens, die von Ihenn ziteirten §§ ATGB sind für Privatkäufer nicht anwendbar, da i.d.R. nicht wirksdam vereinbart

MfG
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Vielen Dank schonmal,

in dem Urteil geht es aber doch eher um die Sicht des Erwerbers, oder nicht?

Selbst wenn ich nun die Sperrung mit Verweis auf das Urteil rückgängig machen könnte, würde ja dennoch die Gefahr bestehen, dass sie mich dann wegen Vertragsbruch, wie ich es hier schon öfter gelesen habe, zur Rechenschaft ziehen?!
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@[USER=20230]gesli[/USER] Ich schreibe es genauso wie @[USER=16]Krennz[/USER] . Der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 deutlich gemacht, dass Verkäufer bei persönlicher Verhinderung verkaufen dürfen. Folglich würden die ATGB einer Kontrollklage für diese Fälle nicht standhalten. Da ich nun selber ein Spiel habe und somit verhindert bin, darf ich mein Ticket verkaufen.
Es ist somit egal ob ich Verkäufer aus einer Notlage bin oder Erwerber. Für beide Konstellationen können die ATGB nicht greifen.

Ein Verein, der ein Ticket sperrt und eine der o. g. Konstellationen vorliegt, macht sich strafbar und es wird teuer für den Verein, denn wie im Urteil des AG Dortmund noch einmal klar gestellt wurde sind Tickets kleine Inhaberpapiere. Sofern das Ticket ordnungsgemäß bezahlt wurde, muss derjenige, der mit dem Ticket das Spiel besuchen möchte auch die Gegenleistung dafür bekommen, nämlich den Zugang zum Stadion und folglich zu seinem Block dürfen.
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Wir brauchen, zu einer Beschwerde beim BGH, Eure Abmahnungen von BH ohne anonimisiereung, dass heisst mit KLarnamen. Wir geben Euch noch den geschützten Port bekannt, wo diese Schreiben hochgeladen werden können. Wir werden Eure Namen etwas unkenntlich machen und dem Gerich, auf Verlangen, Eure Abmahnungen mit KLatrnamen zur Verfügung stellen. Dazu brauchen wir Eure Einverständniserklärung. Deshalb ist es Nötig, dass Ihr uns vom BDSG in dem Falle befreit und wir Eure Abmahnschreiben gegen BH und die DFL-Vereine verwenden dürfen. Ihr bekommt von uns Nachricht.
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@[USER=20230]gesli[/USER]
Ich setze Paderborn außerdem eine Frist bis zum 14.11., 12 Uhr mir zu bestätigen das die Eintrittskarten freigeschaltet sind oder zu versichern den Betrag zu erstatten. Andernfalls erwirke ich aufgrund genannter Urteile eine einstweilige Verfügung da auch zukünftig Wiederholungsgefahr besteht.

Geld behalten sowie Karte sperren hat der BVB / S04 bereits gemacht, durfte anschließend teuer bezahlen.

Hart bleiben, entweder mit einem Anwalt die Deckungszusage der Rechtsschutz einholen oder selbst zahlen. Chancen aus meiner Sicht sehr gut die EV+Klage durch zu bekommen.

Nichts zu tun, das machen andere auch. Quasi typisch Deutsch. Nur deswegen kommen die Vereine damit durch. Deswegen volle Kraft voraus. Wer sich sein Recht nicht nehmen lassen will, der klagt.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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@[USER=19842]ldb[/USER] Genau das wollte ich auch noch anmerken Wink
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Rein in die Vollen, man kann nur gewinnen. Und sollte der Ra unsichersein, darf er sich gerne per Postfach an uns wenden.

Es wird inzwischen argumentiert, das das Urteil I ZR 74/06 zu alt sei um noch greifen zu können.

Das stimmt so nicht, denn dann müssten alle Gesetze zu alt sein.

Der BGH hat die Aufgabe die Rechtsprechung fortzuschreiben bis es neue Gesezte gibt. Und solange es keine neuen Gesetze gibt sind die Urteile Gesetzersatz. Das wissen auch die RAs, die wollen das aber, teilweise, nicht wahrhaben.

Tickets sind Ihaberschuldverschreibungen und damit schuldet der Verein dem Karteninhaber den Besuch des Fusballspiels (Inhalt der Schuldverschrebung) wer die Tickets sperrt macht sich, auch über den Ticketpreis hinaus, Schadenersatzpflichtig.
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Habe heute die Mail mit dem Schreiben losgeschickt. Wenn es etwas neues gibt, werde ich euch informieren! Smile
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Habe heute eine Antwort erhalten. Vorab nochmal meine Mail:

Guten Tag,

gestern habe ich von Ihnen eine Email erhalten, dass Sie meine Tickets für das Spiel SC Paderborn gegen Borussia Dortmund gesperrt haben, da ich diese auf Ebay angeboten hätte.

Ich habe die Tickets extra nicht auf Ebay angeboten, sondern ohne kommerziellen Hintergedanken bei Kleinanzeigen, da ich selber an diesem Tag ein Spiel habe und den Termin nicht wahrnehmen kann. Des Weiteren lehne ich als Fußballfan überhöhte Ticketpreise, wie z.B. auf Viagogo oder Ebay zu finden ab.

Meine Anzeige habe ich mittlerweile gelöscht und die Tickets im Bekanntenkreis zum Originalpreis weitergegeben.

Laut BGH-Urteil I ZR 74/06 ist der Privatverkauf von Tickets bei Verhinderung, ohne gewerblichen Hintergrund, mir erlaubt. Im Anhang der Mail finden Sie die Begründungen des Urteils (Quelle:http://www.lexetius.com).

Des Weiteren hat das Amtsgericht Dortmund in seinem Urteil Az.: 421 C 7921/14 die Sperrung von Fußballtickets verneint. Dabei bezieht sich das Urteil auf §807 BGB und auf die entsprechenden §§ BGB über Inhaberpapiere bzw. kleine Inhaberpapiere, die den Inhaber des Papiers berechtigen das auf der Karte abgedruckte Spiel uneingeschränkt zu besuchen.

Aufgrund dessen möchte ich Sie bitten die Tickets bis zum http://18.11.2014 wieder zu entsperren oder mir alternativ den Betrag zurückzuerstatten, da Ihre §§ ATGB nicht für Privatkäufer anwendbar sind, da i.d.R. nicht wirksam vereinbart.

Ich hoffe, dass Sie meine Situation verstehen. Hiermit möchte ich noch einmal betonen, dass ich lediglich nicht auf den mir entstandenen Kosten sitzen bleiben möchte und ich keinerlei kommerziellen Profit erzielen wollte.

Beste Grüße
XXX

Und hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,


vielen Dank für Ihre email und die ausführliche Darstellung.


Nach Rücksprache mit unserer Geschäftsführung akzeptieren wir Ihre Entschuldigung und gehen davon aus, dass Sie künftig keine Tickets mehr unzulässiger Weise bei ebay oder ähnlichen Portalen anbieten werden.


Als Verwarnung bleiben Ihre beiden Tickets für das kommende Heimspiel gegen Borussia Dortmund gesperrt und sind für dieses Spiel ungültig.

Von weiteren Sanktionen und Konsequenzen gemäß unserer Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (z.B. Ticketkaufsperre, Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro, Stadionverbot) sehen wir in Ihrem Fall aber ab.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Wir bitten Sie, von weiteren Rückfragen abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen
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Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass es sich bei Fußballtickets um kleine Inhaberpapiere handelt und eine Sperrung nicht erlaubt ist. Sollte ich nicht unverzüglich die Bestätigung erhalten, dass die Tickets entsperrt werden, muss ich eine einstweilige Verfügung beantragen und Sie auf Schadenersatz verklagen.
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Hallo zusammen,

ich bin wohl der nächste Abgemahnte in eurem Club. Ich habe 4 Karten für das Spiel Bayer Leverkusen gegen den 1. FSV Mainz 05 bestellt, welches ich nicht selber wahrgenommen habe. Die Karten habe ich an eine Arbeitskollegin abgegeben, selbstverständlich zum Originalpreis. Soweit so gut.

Ich habe die Karten allerdings auch bei eBay-Kleinanzeigen angeboten. Dort war als Bild der Sitzplan der BayArena zu sehen. Aus meiner eigenen Dummheit habe ich die Sitzplätze angegeben, für welche ich die Karten anbiete. Auch hier war das Angebot gegen Originalpreis. Hätte ich gewusst, dass das Thema nun so große Wellen schlägt, hätte ich wohl die Beschreibung „nicht so genau“ vorgenommen. Ich denke über den Weg haben sie mich identifiziert…

Folgende Rechtsverletzungen werden mir vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der BayArena

Der Vorschlag seitens BH sind die Zahlung von 250 Euro, sowie die Unterzeichung der mitgeschickten UE. Diese werde ich selbstverständlich nicht unterzeichnen.

Ich habe auch schon einen Anwalt kontaktiert, doch bin ich mir nicht sicher, ob ein Termin bei ihm etwas bringen wird. Die Kosten für den Anwalt sollen sich zwischen 100 und 200 Euro belaufen.

Theoretisch könnte ich doch die modifizierte UE hier aus dem Forum wegschicken, oder?

Und nochmal für mich zur Klarheit, mir wird nicht vorgeworfen, dass ich die Karten verkauft habe, oder?

Bin für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

Donjupp
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Die modUe von hier für den Sitzplan ist schonmal ganz gut.

Dann kann ich noch BH mitteilen, das ich die Karten nicht über ibäh, sonder ganz privat an eine Arbeitskollegin zum Origin alpreis verkauft habe unde dies auch beweisen kann.

Im übrigen warte ich eine Reaktion von BH auf meine Mail an BH ab.
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Eine blöde Frage von mir, Sie schreiben in der 1. Person Singular, hat das einen besonderen Grund? Oder sehe ich diesen nur nicht.

Das Problem ist ja aber meiner Meinung nach, dass ich die Karten angeboten habe bei den Kleinanzeigen. Lohnt der Weg zum Anwalt überhaupt? Oder bin ich nur zu blauäugig?
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Hallo @[USER=20232]Donjupp2009[/USER] .

wir schreiben hier in der 1. Person Singular, weil wir keine Rechtsberatung geben dürfen, wir sind keine Juristen.

Du hattest 4 Tickets, die du letztendlich an deine Arbeitskollegin weitergeben konntest.Warum hattest du alle 4 Tickets zum Verkauf angeboten? Waren du und die 3 Begleiter alle verhindert?
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Ah das erklärt es wohl Smile

Ich habe die Karten gekauft, weil ich das Spiel besuchen wollte mit meiner Freundin und 2 weiteren Personen. Nun habe ich aber einen Tag später. als der Kauf schon getätigt worden war, Karten für Gladbach gegen Bayern in der Post von einem Bekannten. Da die Spiele nahe aufeinander Folgten (2 Wochen) wollte ich aus zwei Gründen die Karten nicht mehr selber verwenden. Zum einen der finanzielle Aufwand und zum anderen aus gesundheitlichen Gründen. Wenn ich mal ins Stadion fahre, dann geht das ein bischen an meine Substanz. Das Laufen vom Parkplatz zum Stadion etc.

Ich habe mich im Prinzip für das eine Spiel entschieden.
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Ich kann kein Latein, mit Singular, Plural etc. stehe ich auf Kriegsfuss.Smile

Wir schreiben hier in der "Ich"Form, weil wir hier nur schreiben dürfen, was wir, als Team, machen würden wenn.......

Es gibt z.B. bei Aikon und mir in der Signatur den Hinweis, dass wir hier nur unsere Meinung weitergeben und keine Rechtsberatung machen. .
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@[USER=20232]Donjupp2009[/USER]

Dann bin ich, aus gesundheitlichen Gründen, voll vom BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt.Da beisst Die Maus (BH) keinen Faden ab.
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