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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Und, vor allen Dingen, warum hast Du sie verkauft?
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Aikon, post: 21193, member: 20127 schrieb:Hallo @[USER=20203]Smokeyjjoe[/USER]

Bitte gib uns noch ein paar Infos.
Beziehen sich die Punkte der Unterlassungserklärung alle auf das Verkaufen von Tickets oder wird auch die Unterlassung der Nutzung des Vereinslogos gefordert?
Wo hast du die Tickets gekauft? Wie viele Tickets hast du verkauft und aus welchem Grund?

Die Unterlassungserklärung sieht folgender Massen aus (wie von Svwole)
[Bild: 8pyc4izn.jpg]
Auf dem obigen Schreiben kann ich das mit Logo nicht erkennen. Aber im Brief wird die Logo Verwendung untersagt.

Die Tickets wurden direkt bei Werxxx Brxxxx online gekauft.
Fünf Tickets wurden verkauft. Aber zwei wurden explizit Abgemahnt.
Der Grund dafür ist ein mehr als 120 km Anfahrtsweg in der Woche. Der nächste Tag war ein Arbeitstag. Sowie die schlechte Verkehrlage großräumige Umleitung in meiner Region. (Keiner meiner Freunde wollte eine Karte haben)

Oder meintest du was anderes?
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"zwei wurden explizit abgemahnt". ich gehe davon aus, dass die beiden Tickets als Gegenstand der Abmahnung aufgeführt sind und die weiteren drei dann unter: "Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:"

Oder hast du 5 Tickets verkaufen wollen, hast jedoch nur 2 verkaufen können?
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Aikon du hast recht der Satz ist im Brief enthalten. ""Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:""

Alle fünf Ticket wurden verkauft. 1 Ticket wurde sogar unter dem Verkaufspreis verkauft.

Was muss ich jetzt genau machen?
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Ne,.Ne ist schon richtig.

Du warst also in einer Notlage, die lt. BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist.

daher schreibe ich BH an, dass ich und meine Freunde das Spiel nicht besuchen konnten weil wir aus verkehrstechnischen Gründen zu lange Unterwegs wären und unsere Arbeitgeber uns nicht erlaubt haben unsere Arbeit früher zu verlassen und später anzutreten. Dies lt. dem BGH-Urteil so gedekct ist, die Abmahnung und die ATGB gegen etliche Gesetze verstösst und ich aus diesem Grunde nur eine modUE wegen Benutzung des Vereinslogos. (siehe meine Signatur) abgebe.
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Hallo Krennz

was meinst du mit "meine Signatur"?
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Was wird dir denn nun vorgeworfen? Der Verkauf der 2 Tickets oder der Verkauf von 5 Tickets?
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Also im Brief steht:

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Sx Werxxx Brxxxx in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den IBÄH-Accout.....
(2 Ticket Verkäufe werden aufgelistet)

2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:
(und dann werden alle fünf Tickets aufgezählt)
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Zu 1.: Die 2 Tickets waren Bestandteil einer Auktion oder war es jeweils 1 Ticket in 2 Auktionen?
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Es waren 2 Tickets in einer Auktion.
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Alles klar und weiter unten werden 5 weitere Tickets aufgeführt, die jedoch nicht Gegenstand der Abmahnung sind, richtig?
Die 2 Tickets aus der Auktion, die dir vorgeworfen wird, hattest du auch verkauft, weil sich kein Kunpel finden ließ, der in der englischen Woche mit dir zum Spiel fährt?
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Jein unten werden weitere drei Ticket aufgezählt (insgesamt 5 Tickets "alle Tickets") und die sind nicht Gegenstand der Abmahnung.
Ja die 2 Tickets habe ich verkauft weil mich meine Kollegen hängen gelassen haben (Englische Woche).
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Ich schreibe BH, dass ich das Spiel zusammen mit einem Freund besuchen wollte, wir jedoch dann erfahren haben, dass es weitreichende verkehrstechnische Umleitungen geben sollte und wir aufgrund des folgenden Arbeitstages entschieden haben, dass wir das Spiel dann nicht besuchen können. Da wir uns in einer persönlichen Notlage befanden durften wir die Tickets gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen. Ich weise daher Ihre Abmahnung samt der UE zurück, da ich nichts Verbotenes getan habe und die Nutzung des Logos nicht wirksam nach § 97a UrhG abgemahnt wurde.

Vorerst gebe ich keine modUE wegen des Logos ab und warte auf die Reaktion von BH. Ich zahle kein Geld.
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Vielen Dank für die schnelle hier im Forum!

Kann ich morgen das Schreiben hier hochladen damit ich nicht irgendwas vergessen habe?!?
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Gerne, aber bitte die persönlichen Daten unkenntlich machen.
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Sehe ich auch so. zumal in der UE es nicht um die UrhG Verletzung geht.
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@[USER=16]Krennz[/USER] Auch die Abmahnung bezieht sich nicht auf die Nutzung des Logos, sondern es wird vielmehr aufgezählt, was durch den Verkauf des Tickets an Schaden entsteht, wie die Sanktionen lauten, wie sich der Streitwert zusammensetzt, etc. M. E. sieht eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (Nutzung des Logos in einer Auktion) ganz anders aus und bezieht sich nicht z. B. auf das Interesse rivalisierende Fangruppen etc. auseinanderzuhalten....
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Aber im Brief steht was mit dem Logo:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemein Ticket-Geschäftsbedienung ("ATBG") unserer Mandantin und durch unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos, Tickets von Sx Werxxx Brxxxx über das Internetauktionhaus....."

#Aikon: Kann ich deinen formulierten Texten trotzdem nehmen?
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Ja, denn trotz des Satzes ist hier m. E. keine wirksame Abmahnung gem. § 97a UrhG ausgesprochen worden. Es fehlt schlichtweg der Punkt in der vorgefertigten UE, die Nutzung des Logos in Zukunft zu unterlassen. Auch wird in der Abmahnung nicht klar, dass es sich um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung handelt, denn auf 8 Seiten werden lediglich die Folgen des (erlaubten) Ticketverkaufs beschrieben. Wer schon einmal eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, weiß, dass da auch schon mal 30 Seiten notwendig sind, um die Urheberrechtsverletzung abzumahnen.

@[USER=19842]ldb[/USER] ich bitte da auch noch um deine Einschätzung.
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Rivalisierenjde Fangruppen auseinander zu hjalten liegt nicht in der Macht von BH. Das ist alles nur ein vorgeschobener Grund um den Verkauf von Tekcets über ebay zu unterbinden.

Solange BH dies behauptet ist die Abmahnung m.E. hinfällig.

Zumal die Abmahnung gegen das BGH-Urteil,. §1 GWB etlichen BGB §§ bezüglich Inhaberschuldvershreibungen etc. verstösst. .
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Okay bis morgen dann lade ich mein Schreiben anonymisiert hoch.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe an Aikon und Krennz
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Den Grund Rivalisierdende Fangruppen auseinander zu halten finde ich auch nur vorgeschoben. Die Möglichkeit an Tickets zu kommen hat eigentlich jeder der Mitglied beim Verein ist. Also ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft z.B. beim BVB und S04 oder Bayern und 1860 etc. möglich.
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Hallo,

auch von mir zunächst einmal ein dickes Dankeschön an die Admins und Mods.
Mit Euren Ratschlägen und Tipps heflt Ihr vielen, zum Teil auch geschockten Fans, die sich auf einmal mit Anwaltsschreiben konfrontiert sehen und damit sicherlich im ersten Augenblick überfordert sind. So erging es auch mir.
Ich hatte mir in den letzten Tagen alle Seiten dieses Threads durchgelesen, da ich froh war ein solches Forum gefunden zu haben.

Zu meinem Fall:

Ich hatte erstmalig Karten bei ebay kleinanzeigen angeboten, da der Kumpel, mit dem ich stets die Spiele besuche indisponiert ist. Wegen Anfanhtsweg von 300km wäre ich zusätzlich auf die Mitfahrgelegenheit angewiesen. Keine Problem also dachte ich, werden die Karten halt verkauft.Kurz nach Erstellung der Anzeige wurde diese auch schon wieder von ebay gelöscht (vermutlich wegen Logo-Verwendung), einen Käufer hatte ich allerdings bereits gefunden.

Letzte Woche kam schlie0lich Abmhanung + UE. Die UE sieht genauso aus, wie beim Kollegen Smokeyjjoe zuvor, lediglich fehlt unter Punkt 1. der letzte Nebensatz bzgl. der Nutzung Sitzplans, bzw des Logos. Dies wundert mich halt etwas, da ich ein Logo verwendet hatte.

Nun folgende Frage:

Muss ich eine modUE in Bezug auf Verwendung des Logos rausschicken, obwohl davon in der von BH vorgefertigten UE nicht die Rede ist (lediglich in der Abmahnung)? Schließlich hatte ich es ja auch verwendet.
Oder meint Ihr in diesem Fall reicht lediglich ein Anschreiben, in welchem ich meinen privaten Verkauf erklräre?

Vielen Lieben Dank im Voraus.

Bin gespannt auf Eure Ratschläge.
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Hallo,

auch von mir zunächst einmal ein dickes Dankeschön an die Admins und Mods.
Mit Euren Ratschlägen und Tipps heflt Ihr vielen, zum Teil auch geschockten Fans, die sich auf einmal mit Anwaltsschreiben konfrontiert sehen und damit sicherlich im ersten Augenblick überfordert sind. So erging es auch mir.
Ich hatte mir in den letzten Tagen alle Seiten dieses Threads durchgelesen, da ich froh war ein solches Forum gefunden zu haben.

Zu meinem Fall:

Ich hatte erstmalig Karten bei ebay kleinanzeigen angeboten, da der Kumpel, mit dem ich stets die Spiele besuche indisponiert ist. Alleine woltle ich natürlich nicht und wegen Anfahrtsweg von 300km wäre ich auch zusätzlich auf die Mitfahrgelegenheit angewiesen. Keine Problem also dachte ich, werden die Karten halt verkauft. Kurz nach Erstellung der Anzeige wurde diese auch schon wieder von ebay gelöscht (vermutlich wegen Logo-Verwendung), einen Käufer hatte ich da allerdings bereits gefunden.

Letzte Woche kam schließlich Abmhanung + UE. Die UE sieht genauso aus, wie beim Kollegen Smokeyjjoe zuvor, lediglich fehlt unter Punkt 1. der letzte Nebensatz bzgl. der Nutzung Sitzplans, bzw des Logos. Dies wundert mich halt etwas, da ich ein Logo verwendet hatte. (Fehler wegen Massenabfertigung?)

Nun folgende Frage:

Muss ich eine modUE in Bezug auf Verwendung des Logos rausschicken, obwohl davon in der von BH vorgefertigten UE nicht die Rede ist (lediglich in der Abmahnung)? Schließlich hatte ich es ja auch verwendet.
Oder meint Ihr in diesem Fall reicht lediglich ein Anschreiben, in welchem ich meinen privaten Verkauf erkläre?

Vielen Lieben Dank im Voraus.

Bin gespannt auf Eure Ratschläge.
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Ich würde in diesem Fall eine modUE senden. Dann kann mir daraus zumindest kein Strick gedreht werden.

Was wird dir genau vorgeworfen?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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ldb, post: 21230, member: 19842 schrieb:Ich würde in diesem Fall eine modUE senden. Dann kann mir daraus zumindest kein Strick gedreht werden.

Was wird dir genau vorgeworfen?

Danke für die superschnelle Antwort.
So hatte ich es mir zunächst auch gedacht und schon mal entsprechend vorbereitet.

Vorgeworfen wird mir laut Abmahnschreiben:

- Die ATGB wurden nicht eingehalten.
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Ich möchte doch bitte 250€ Schadensersatz überweisen und die UE zurücksenden, damit der Fall erledigt wird.
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Wie @[USER=19842]ldb[/USER] schon schreibt gebe ich eine modUE für die Logonutzung ab und schreibe, dass ich aus den hier geschilderten Gründen das Spiel nicht besuchen konnte.Und das dieses Verhalten durch das Urteil des BGH I ZR 74/06 erlaubt ist.
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Hattest du denn bei Kleinanzeigen einen Preis angegeben?
Steht da wirklich das die ATGB "nicht eingehalten" wurden? Oder das sie nicht abgebildet worden sind?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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ldb, post: 21233, member: 19842 schrieb:Hattest du denn bei Kleinanzeigen einen Preis angegeben?
Steht da wirklich das die ATGB "nicht eingehalten" wurden? Oder das sie nicht abgebildet worden sind?

- Einen Preis hatte ich angegeben und dieser lag definitiv 15% drüber.
- Ein Verstoß gegen die ATGB wird mir vorgeworfen.
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Genau 15% drüber oder mehr?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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