Das spricht dafür, dass der Käufer ein Fan war, der die Daten an BD weitergeleitet hat. BD hat dann unter der Adresse mit gleichem Nachnamen einen DK-Inhaber gefunden, der auf die Artikelbeschreibung zutrifft und die Sache an BH abgegeben. Eventuell kann mir das einen Vorteil verschaffen, jedoch kann ich das nur über einen Anwalt klären.
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Okay hört sich alles nicht gut an aber trotzdem euch vielen Dank für alles
Ic h habe da inzwischen ne ganz andere Idee.
Ist Die DK ein Namens- oder ein Inhaberpapier?
Bei Namenspapier muss sie Überschrieben werden, was BD nicht verweigern darf, bei Inhaberpapier hat der Inhaber der DK jederzeit das Recht die Karte frei zu benutzen.
Da der Käufer (K) die Bezahlung verweigert ist mir ein materieller Schaden, zumindest, in Höhe des Betrages entstanden den ich für die Karte bezahlt habe. Ich kann also den K auf Schadenersatz, ggf. sogar bis zur Auktionshöhe, in Anspruch nehmen wenn ich die Karte noch habe.
Da ich hier sowieso zum Anwalt gehen muss, kann der das gleichzeitig erledigen.
Der K und BH werden sich noch wundern, was da auf sie zukommt.
Denn ich habe mit der regulären Beendigung der Auktion mit dem Höchstbietenden einen regulären Kaufvertrag, den der K erfüllen muss. Tut er das nicht, ist er mir Schadenersatzpflichtig.
Ebenso ist es, wenn die Auktion von Dritten unberechtigt abgebrochen wird. Wenn BH über das VeRi-Programm private Auktionen, die vom BGH-Urteil gedeckt sind, abbricht, macht er sich Schadenersatzpflichtig. Ggf. sogar in Höhe des letzten gebotes vor Abbruch, zumindest aber in Höhe des Ticketpreises zuzüglich Auktionsgebühr und sonstigen Kosten.
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Grüße! Erstmal danke für die geilen Tipps die man hier bekommt, supergeiles Forum  .
Wollte einfach mal einen Zwischenstand meiner Lage abgeben. Hab vor 2 Wochen auch das Standardschreiben bekommen, weil ich zwei Karten bei Ebay verkauft habe. (Grund: Keinen Urlaub für den Spieltag bekommen). Hier die Anschuldigungen aus dem Schreiben:
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf" beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
und BH fordert:
Erstatten Sie die angefallenen Kosten in vollständiger Höhe von 250,00 EUR binnen obig genannter Frist auf unser nachstehendes Konto ....
Habe als Antwort, fristgerecht die modifizierte UE aus dem Forum abgegeben und natürlich nichts bezahlt  .
Zwei Tage später hatte ich schon die Antwort von BH:
die abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur.....
Hinsichtlich der Kostenfrage bzw. einer möglichen Ratenzahlungsvereinbarung stehen wir für Rückfragen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei...
BH hat mir jetzt wieder eine 14-tägie Frist gesetzt um zu antworten. Meine Frage an euch, würdet Ihr antworten und auf das BGH Urteil IZR 74/06 hinweisen oder ignorieren und abwarten was noch kommt?o_O
Danke schon mal und werde euch auf dem laufenden halten was so passiert!!
Deine modUE ist angekommen. Das ist das wichtigste. Eine EV können die mir nicht mehr vorlegen.
Ich warte einfach ab, ob noch was kommt.
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 danke für die Antwort, dann werde ich auch mal abwarten!!
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aussie, post: 20922, member: 20184 schrieb:Sehr interessante Diskussion hier, in die ich mich (leider) auch einbringen muss. Der Grund dafür:
Heute e-Mail erhalten, dass Auktion gelöscht wurde (nach erfolgtem Verkauf!) aufgrund Urheberrechtsverletzung eines unautorisierten Bildes.
Der Sachverhalt ist eigentlich so wie bei den meisten hier drin (Bild von der Südkurve benutzt). Nur gibt es zwei Punkte, die zu erwähnen sind:
1. Verkauf der Tickets wurde über das e-Bay Konto gemacht, das ich zwar immer nutze und wo auch meine finanziellen Daten hinterlegt sind (Rechnungsadresse; Kreditkarte, Paypal etc. sowie meine e-Mail-Adresse), aber auf den Namen und die alte Adresse meiner ex-Freundin läuft.
2. Weder Staatsbürger von Deutschland, noch wohnhaft in Deutschland.
Zu 1: Ich gehe einmal davon aus, dass das Schreiben nicht zugestellt werden kann, da die Postadresse seit 10 Jahren nicht mehr existiert. Die e-Mail-Adresse (meine) ist allerdings bei e-Bay hinterlegt also dürfte das Schreiben per e-Mail bei mir ankommen und somit als zugestellt gelten.
Zu 2: Hat das irgendwelche Einflüsse?
P.S: ja, ich werde umgehend ein eBay-Konto für mich selber erstellen. War nur zu faul, dies zu machen...
So, nun ist der Brief doch tatsächlich gekommen, bzw. per e-Mail (Brief wird nicht zugestellt werden können).
Natürlich werde ich nun die modUE aus dem Forum senden. Ich gehe davon aus, dass ich mich auch als Nicht-Deutscher, wohnhaft nicht in Deutschland auch auf das BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 berufen kann? Bezahlen werde ich ebenfalls nichts, obwohl da steht, dass, wenn ich eine modUE einschicke "nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt".
Frage an die Experten: wie oben beschrieben lautet das e-Bay Konto nicht auf meinen Namen, der Verkauf wurde aber durch mich gemacht, die E-Mail-Adresse gehört auch mir (darum habe ich die Abmahnung erhalten). Ich möchte die ex-Freundin da raushalten. Erkläre ich BH im Schreiben, dass ich die erwähnte Transaktion vorgenommen habe und daher ich der Schuldner der Urheberrechtsverletzung bin?
Danke für die Unterstützung.
Aussie
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Die Abmahnung ist aktuell nicht korrekt adressiert. Du kannst keine modUE verfassen da du nicht der Abgemahnte bist.
BH kennt nur die uralte Anschrift, ob sich die Mühe gemacht wird an die aktuelle heran zu kommen, glaube ich nicht. Bei der Masse die dort täglich versendet wird, haben die keine Zeit weiteres Geld und Zeit zu investieren. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich gar nichts machen. Sollen sie doch kommen. Privatverkauf bleibt Privatverkauf, von höchster Stelle der Gerichte gestattet.
Ich hätte meine Mailadresse ja schon längst gelöscht, dann wäre die Abmahnung niemals angekommen und der nette Mailer Dämon hätte sie zurück gewiesen..
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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ldb, post: 21027, member: 19842 schrieb:Die Abmahnung ist aktuell nicht korrekt adressiert. Du kannst keine modUE verfassen da du nicht der Abgemahnte bist.
BH kennt nur die uralte Anschrift, ob sich die Mühe gemacht wird an die aktuelle heran zu kommen, glaube ich nicht. Bei der Masse die dort täglich versendet wird, haben die keine Zeit weiteres Geld und Zeit zu investieren. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich gar nichts machen. Sollen sie doch kommen. Privatverkauf bleibt Privatverkauf, von höchster Stelle der Gerichte gestattet.
Ich hätte meine Mailadresse ja schon längst gelöscht, dann wäre die Abmahnung niemals angekommen und der nette Mailer Dämon hätte sie zurück gewiesen..
Vielen Dank für die Info. - Damit ich aber die Fäden in der Hand behalten kann, würde ich BH gerne mitteilen, dass der Brief an mich addressiert werden sollte oder ist das nicht clever? Denn die E-Mail haben sie ja und via eBay (Lieferadressen / Rechnungsadressen) finden sie vielleicht auch meine Adresse heraus (oder via BD)? Ich meine die Urheberrechtsverletzung mit dem Bild aus dem Stadion habe ich ja begangen... -
Andernfalls wird eine Person hinengezogen, die mit der Sache rein gar nichts zu tun hat.
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Was genau über Veri herausgegeben wird kann dir sicherlich @[USER=20127]Aikon[/USER] genauer erklären.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich schicke die mod UE mit dem Hinweis auf meine neue Anschrift und dem Grund des Verkaufs. Sowie den Hinweis, dass sie mich gerne in A verklagen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen, trotz des BGH-Urteils vom 28.9. 2009 Geld zustehen würde. Zumal die ATGB auch gegen adäquate §§ in A verstösst. Preisbindungsverbot, Benachteiligung von Verbrauchern etc., und ich das ggf.an die Arbeiterkammer abgebe.
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Krennz, post: 21030, member: 16 schrieb:Ich schicke die mod UE mit dem Hinweis auf meine neue Anschrift und dem Grund des Verkaufs. Sowie den Hinweis, dass sie mich gerne in A verklagen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen, trotz des BGH-Urteils vom 28.9. 2009 Geld zustehen würde. Zumal die ATGB auch gegen adäquate §§ in A verstösst. Preisbindungsverbot, Benachteiligung von Verbrauchern etc., und ich das ggf.an die Arbeiterkammer abgebe.
Vielen Dank - ich nehme man kann A auch durch mit einem anderen deutschsprachigen, mehr oder weniger europäischen Land erseztzt werden?
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aussie, post: 21032, member: 20184 schrieb:Vielen Dank - ich nehme man kann A auch durch mit einem anderen deutschsprachigen, mehr oder weniger europäischen Land erseztzt werden? Krennz, post: 21030, member: 16 schrieb:Ich schicke die mod UE mit dem Hinweis auf meine neue Anschrift und dem Grund des Verkaufs. Sowie den Hinweis, dass sie mich gerne in A verklagen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen, trotz des BGH-Urteils vom 28.9. 2009 Geld zustehen würde. Zumal die ATGB auch gegen adäquate §§ in A verstösst. Preisbindungsverbot, Benachteiligung von Verbrauchern etc., und ich das ggf.an die Arbeiterkammer abgebe.
Vielen Dank - ich nehme man kann A auch durch mit einem anderen deutschsprachigen, mehr oder weniger europäischen Land erseztzt werden?
Du erwähnst "neue Adresse": Kann ich auch mitteilen, dass ICH den Verstoss begangen habe? Ich möchte den effektiven Inhaber des eBay-Kontos raushalten? Ich meine alles lief über mich, der Account läuft halt dummerweise auf den anderen Namen (ich werden den Account umgehend löschen und einen eigenen erstellen...)
@[USER=20184]aussie[/USER] Ich würde es wie @[USER=19842]ldb[/USER] machen. Der Brief kann nicht zugestellt werden, er wird meine Ex also nicht erreichen. Selbst wenn BH sich bemüht die aktuelle Adresse herauszufinden und den Brief ins Ausland schickt, bin ich nicht derjenige, der die modUE verfassen muss. Das ibähh-Konto läuft nicht auf meinen Namen, also bin ich der falsche Adressat.
"Wir leiten personenbezogene Daten auf Anfrage auch an Strafverfolgungs-, Aufsichts- oder Steuerbehörden weiter, soweit wir dazu verpflichtet sind. Außerdem werden Daten auf Anfrage an Rechteinhaber im Rahmen des VeRI-Programms übermittelt." Dies ist eine Aussage von ibähh. Ich vermute, dass man Lieferadressen nur an Behörden weiterleiten wird, wenn dies nötig wird. Im Zusammenhang mit dem VeRI-Programm kann ich mir dies nicht vorstellen, kann es allerdings auch nicht 100%ig ausschließen.
WEnn A nicht A ist, dann kann ich es nicht an die Arbeiterkammer abgeben.
Da vermutlich die Abmahnung auf einen falschen Namen lautet ist sie sowieso ungültig. Ich kann nur den Verurscher abmahnen und der ist nicht feststellbar.
Das Urteil, das BH jetzt vermutlich anzieht BGH I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch minderjährige Kinder und Jugendliche, die den Familien-PC trotz Verbots für Filesharing benutzt haben und verneint eine allgemeine Störerhaftung.
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Krennz, post: 21035, member: 16 schrieb:WEnn A nicht A ist, dann kann ich es nicht an die Arbeiterkammer abgeben, ansonsten schildere ich BH das so wie gesagt, inclusive der Mitteilung, dass ich einen auf Andere lautenden ebay-Account benutzt habe, der von mir genutzt wird. Das verwirrt BH wahrscheinlich sehr. Ausserdem könnte es die Abmahnung ungültig machen, wenn sie auf einen falchen Namen lautet.
Ok, danke - werde es so machen. A ist CH.
Obwohl. Auch ein über Mail zugestelltes Schreiben gilt als zugestellt.
@[USER=20127]Aikon[/USER] Hast recht. Sorry.
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Ja, die Abmahnung ist natürlich auf den Namen des ibääh-Konto-Inhaber adressiert, aber auf die E-Mail von mir zugstellt, weil meine e-Mail hinterlegt ist.
Ich werde jetzt einfach die modUE schicken, mit dem Vermerk, dass ich das ibääh-Kto einer anderen Person benutzt habe und damit ICH der Verursacher der Urheberrechtsverletzung bin.
ich nehme an, den Text "das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe" lass ich so stehen, da der Gerichtsstand wohl in D liegt und nicht in meinem Land?
Übrigens: was bedeudet dieser Hinweis:
Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.
aussie, post: 21040, member: 20184 schrieb:Übrigens: was bedeudet dieser Hinweis:
Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.
Sehr häufig geht die vorformulierte Unterlassungsverpflichtung, die der Abgemahnte damit eingehen soll, über das hinaus, was der Verletzte nach der geltend gemachten Rechtsverletzung verlangen könnte.
Wird ein Abgemahnter etwa als Täter in Anspruch genommen, besteht ein Anspruch lediglich auf Unterlassung einer täterschaftlichen Urheberrechtsverletzung. Soll in der vorformulierten Unterlassungserklärung darüber hinaus die Verpflichtung eingegangen werden, auch Rechtsverletzungen als Störer zu unterlassen, geht dies über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus. Hierauf muss in der Abmahnung ab sofort ausdrücklich hingewiesen werden.
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Meine Stellungnahme an BH:
· Abmahnung adressiert an den ursprünglichen Inhaber, XXX XXX. Nutzung dieses Kontos durch mich und nicht durch die ursprüngliche Inhaber.
· Die angesprochene Urheberrechtsverletzung damit durch mich geschehen.
· Aufgrund für das genannte Spiel unplanmässig verhindert, habe ich Privatverkauf vorgenommen (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2008 – [url]I ZR 74/06[/url]).
. In der Beilage von mir unterzeichnete Unterlassungserklärung. (Anhang = modifizierte Ue).
Kann ich das so machen? Kann ich damit verplichtet werden, die aktuelle Adresse der Inhaberin offen zu legen?
Nein kannste nicht. Das müssen die selber rauskriegen. Ich bin als Beschuldigter nicht verpflichtet Ermittlungsbehörden oder Ermittlern bei den Ermittlungen zu helfen. Und ja, kannste so machen.
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Schnix gegen Haumann Runde 2...
Habe gerade ein zweites Schreiben bekommen.
Es wird sich auf die bisherige Korrespondenz bezogen. ( Zur Erinnerung habe Karten Sofort-Kauf Original Preis verkauft. Abmichmahnung wegen ATGB. Habe mich auf die hier genannten Urteile bezogen.
Wortlaut des Schreibens ist ungefähr: Um eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden soll ich dort anrufen es würden auch keine Mehrkosten entstehen. Bayer 04 würde die Faninteressen sehr ernst nehmen und würde meine Aussagen bei der Beurteilung des vorliegenden Falls berücksichtigen.
Hatte jemand von euch auch schon so einen Fall? Wie seid ihr vorgegangen? Sollte ich überhaupt zurückrufen?
Habe bisher keine Aussage getätigt das ich die Karten verkauft habe.
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Habe 1:1 das gleiche Schreiben heute bekommen bezgl BVB. Ich werde da bestimmt nicht anrufen, was die wollen oder mir vorschlagen sollen die schön schwarz auf weiß machen. Mit solchen Leuten sollte man meiner Meinung nach nichts mündlich machen, vor allem wollen die einem doch bloß Druck machen und ins Gewissen reden. Hat irgendwer Mal ein Gespräch mit denen grführt hier ?
Schnix, post: 21055, member: 20180 schrieb:Schnix gegen Haumann Runde 2...
Hatte jemand von euch auch schon so einen Fall? Wie seid ihr vorgegangen? Sollte ich überhaupt zurückrufen?
Habe bisher keine Aussage getätigt das ich die Karten verkauft habe.
Ich rufe auf keinen Fall dort an und äußere mich auch sonst nicht weiter dazu. BH hat alle Infos bekommen, die er braucht, mehr gibt's nicht und Geld schon mal gar nicht.
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Aber gerate ich die neue gesetzte Frist nicht wieder in Verzug und laufe Gefahr eine teuere Abmahnung zu riskieren?
Also, bisher hat BH nicht geklagt, weil er dann eine Prüfung der ATGB riskiert. Wie die ausgehn würde .............
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hab selbiges Schreiben bekommen.
Bin mir auch unsicher.
Ich mein was sollen die mir vorschlagen?
Die werden mit Sicherheit mind. die nicht angedruckten ATGB ansprechen, die ja noch als "Schuld" bei mir bestehen....
Wobei das dann relativ lächerlich wäre....
Mal schauen, vielleicht gönn ich mir den "Spaß" auch einfach mal.
@[USER=20169]quonamic[/USER] Das sind Anwälte und exzellente Rhetoriker. Die schaffen es ohne Probleme mir ins Gewissen zu reden und mich so zu manipulieren, dass ich nachher sogar glaube, dass die Erde eine Scheibe ist. Ich kann da nur von abraten.
BH, BD und an dere DFL-Vereine wollen mit ihren ATGB den Schwarzhandel unterbin den. Das ist schön und gut. Schelichbezug ist ja nach BGH-Urteil sanktionierbar.
AAAAABER der BGH hat in seinem Uerteil http:// I ZR 74/06 den privaten Verkau...n erlaubt.
Nun sind die Vereine hingegangen und haben ihre ATGB geändert, indem sie zwar den Privatverkauf "zulassen" aber eine Preisdeckelung vornehmen und den Verkäufer dazu verpflichten wollen die ATGB als Gegenstand des Verkaufs zu machen.
Es ist nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erlaubt eine derartige Preisfestschreibung ( http://vertikale Preisbindung) vozunehmen. Da auch Fussballtickets http://Inhaberschuldverschreibungen (Kleine Inhaberpapiere) sind und diese somit eine frei handelbare Ware darstellen wird auch noch gegen die Grundsätze des freien Handels verstossen. Insbesondere, wenn Fussballvereine hingehen und über Intenetplattformen gehandelte Tickets sperren.
M.E. hat BH sich hier ein Gebiet der Gewinnoptimierung erschlossen, dass dermassen vermint ist, dass er früher oder später,(hoffentlich früher) in die Luft fliegt.
Dazu hier nochmal ein Aufsatz incl. Gutachten des RA Moebius
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
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