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EuGH: Bildschirm- und Cachekopien keine Urheberrechtsverletzung -
#1
http://EuGH: Bildschirm- und Cachekopien...letzung -




Zitat:Die Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit der kurzfristigen Datenspeicherung auf dem Computer ist nicht nur in Deutschland aktuell. Hier sorgte zuletzt die große „Redtube“- Abmahnwelle durch „http://The Archive AG“ hinsichtlich der Legalität des „http://Streaming“ für Unsicherheit. Doch auch der Europäische Gerichtshof (http://EuGH) hat sich jetzt zu dieser Thematik geäußert. Mit Urteil vom 5. Juni 2014 (C-360/13) hat er entschieden, dass das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht gegen das http://Urheberrecht verstößt. Hierunter fällt neben dem „Streaming“ auch das „Caching“, was eine technisch bedingte Zwischenspeicherung von Daten bezeichnet.............................................................





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