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Danke für die Antworten.
Meint Ihr, es bringt etwas die Fanbetreuung / Fanbeauftragten anzurufen?? Ich denke eher nicht. Die haben für so etwas kein Verständnis.
Ich würde dann die ModUE abgegeben, dann ist gut, oder?
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Also es bringt dir nur etwas wenn du eine Dauerkarte hast und diese bei einem Ausschluss vom Ticketverkauf verlieren würdest. Die juristische Sache ist ins Rollen gebracht, da kann die Fanbetreung nichts mehr tun.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Ohje, das wäre ja blöd, wenn die DK weg wäre.
Soll ich warten bis evtl. mein Account gesperrt ist oder vorher alles abklären?
Vieleicht werde ich ja nicht gesperrt?
Was soll man dem Fanbeauftragten schreiben, bzw. mitteilen? Hab da leider keinen Plan.
Ist sicher, dass man gesperrt wird und die DK weg ist?
Der Fanbeauftragte ist für folgendes Verantwortlich:
- Fanbetreuung bei Heim- und Auswärtsspielen
- Organisation von Fanreisen zu Auswärtsspielen
- Verwaltung und Betreuung der Fanclubs
- Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen und Behörden (z.B. DFB, DFL, Fanbeauftragte und Fanprojekte anderer Vereine, Polizei, Stadt Braunschweig etc.)
- Präventionsarbeit im Bereich Gewalt und Alkohol
- Ausstellung von Fahnenpässen, etc.
Da steht leider nix von Dauerkarten etc.
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Also ich würde da einfach ein vertrauliches Gespräch suchen und gleich mit offenen Karten spielen. Ist aus meiner Sicht ein echter Blödsinn die Leute auszuschließen nur weil sie aus Zeitgründen mal eine Karte abgeben mussten. Sollte es für den BTSV in Liga 2 gehen, werden sie genug freie Plätze im Stadion haben. Sich dann die Kunden selbst weg zu nehmen wäre sehr dumm.
Wird in der Abmahnung denn davon gesprochen das dein Account gesperrt wird? Bei den BVB Abmahnungen steht es drin. Aber DO kann man mit BS nicht vergleichen, in DO stehen die Kunden schlange für Eintrittskarten, da macht sich der Verein bzw. die GmbH & Co KGaA nicht das Geschäft kaputt.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Sorry, ich meinte Fanbetreuung.
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Also, das der Account auf jeden Fall gesperrt wird, steht nicht drin. EB behält sich "Sanktiontionen" laut ATGB vor.
Noch etwas steht hier in der Abmahnung:
"Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind
verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu
welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert
wurden."
Das ist doch quatsch, oder?
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paul197070, post: 20049, member: 20097 schrieb:Also, das der Account auf jeden Fall gesperrt wird, steht nicht drin. EB behält sich "Sanktiontionen" laut ATGB vor.
Noch etwas steht hier in der Abmahnung:
"Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind
verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu
welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert
wurden."
Das ist doch quatsch, oder?
Steht das in der Abmahnung oder in der beigefügten UE? Bei BD stand das zu Beginn der Welle zumindest in der UE.
Genannte Daten würde ich ausschließlich nach einem Gerichtsbeschluss herausgeben.
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Beides steht nur in der Abmahnung.
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Das geht die einen ******dreck an. Wenn ich 4 Karten online kaufe und selbst mit 3 Freunden hin gehe, weiß der Verein auch nicht wer die anderen 3 sind. Kaufe ich in der Geschäftsstelle, wissen sie noch nicht einmal wer ich bin. Verkaufe ich ein Ticket vorm Stadion zum normalen Preis, weiß ich auch nicht wer das ist.
Ihr Auskunftsrecht sollen sie mal schön vor Gericht erstreiten. Freiwillig gebe ich solche Daten nicht heraus.
Viel spannender allerdings die Frage: Was wollen die dann damit?
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Okay, also nur die Mod UE abgeben und alles wird gut?
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paul197070, post: 20053, member: 20097 schrieb:Okay, also nur die Mod UE abgeben und alles wird gut? modUE + Begleitschreiben
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
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okay.
Was soll in das Begleitschreiben rein?
Das ich verhindert war und deswegen der Kartenverkauf, korrekt?
Oder fehlt noch etwas wegen Gesetze etc.?
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Vorgeworfen wird mir:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.
Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.
Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.
Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.
Mit freundlichen Grüßen
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paul197070, post: 20055, member: 20097 schrieb:okay.
Was soll in das Begleitschreiben rein?
Das ich verhindert war und deswegen der Kartenverkauf, korrekt?
Oder fehlt noch etwas wegen Gesetze etc.?
Würde dazu noch das BGH Urteil erwähnen welches es mir erlaubt unter bestimmten Umstände meine Eintrittskarte zu verkaufen.
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sihtastic, post: 20056, member: 20108 schrieb:Vorgeworfen wird mir:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.
Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.
Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.
Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.
Mit freundlichen Grüßen
Das kann ich exakt so als Stellungsnahme absenden. Vorraussetzung (deswegen rot markiert) ist aber das die Karte NICHT DIREKT von mir bei EB gekauft wurde sondern wie geschrieben, von einem Dritten.
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ldb, post: 20057, member: 19842 schrieb:Würde dazu noch das BGH Urteil erwähnen welches es mir erlaubt unter bestimmten Umstände meine Eintrittskarte zu verkaufen. Würde das so aussreichen als Begleitschreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom …….sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich aus privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft, um mit Freunden das Spiel zu besuchen.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heisst es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Trotz allem, wäre ich über eine schnellstmögliche außergerichtliche Einigung erfreut und erwarte eine schnellstmögliche Antwort auf dieses Schreiben und die vorliegende modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung.
Mit freundlichen Grüßen,"
oder den letzten Satz weglassen?
Hier die ModUE (habe ja nur ein Logo benutzt)
Hiermit verpflichte ich,
Name / Adresse
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, vertreten durch ihren Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –
dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
@[USER=20097]paul197070[/USER]
Den letzten Satz lasse ich weg. Ansonsten klasse formuliert.
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Danke Dir, Krennz.
Wann alles abschicken? Ich habe noch ein wenig Zeit bis die Frist abläuft.
Erst wohl vorab per E-Mail und dann per Post als Einwurfeinschreiben, korrekt?
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paul197070, post: 20061, member: 20097 schrieb:Danke Dir, Krennz.
Wann alles abschicken? Ich habe noch ein wenig Zeit bis die Frist abläuft.
Erst wohl vorab per E-Mail und dann per Post als Einwurfeinschreiben, korrekt? Würde es nur per Post machen. Wenn ich es vorher maile können sie mir gleich darauf eine negative Antwort erteilen. Sollen sie sich ruhig durch ihre Poststapel wühlen. Das verzögert die Zeit einer einstweiligen Verfügung (nach Faustformel 30 Tage, hat BH aber noch nie gemacht) um einiges, wenn man sich mal die Reaktionszeiten der anderen abgemahnten hier ansieht.
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Okay, Danke für den Tip. Danach wird bestimmt noch ein Brief kommen, wo drin steht das ich mich telefonisch bei denen melden soll.
Was ich aber dann NICHT mache.
Danach dürfte Ruhe sein, oder?
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paul197070, post: 20063, member: 20097 schrieb:Okay, Danke für den Tip. Danach wird bestimmt noch ein Brief kommen, wo drin steht das ich mich telefonisch bei denen melden soll.
Was ich aber dann NICHT mache.
Danach dürfte Ruhe sein, oder? Vermutlich schon. Es kann auch sein das noch 1-2 böse Briefe kommen, anschließend ein Bettelbrief. Aber dann sollte ich es überstanden haben.
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Hallo,
ich hatte Heute Morgen auch eine Abmahnung in der Post von B und H. Mir wird vorgeworfen:
"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin, Eintrittskarten zum DFB Pokalfinale 2014 der Herren über das Internetauktionshaus „eBay“ angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind bei Ausfüllung des Online-Anmeldeformulars auf der BVB-Homepage ( http://www.bvb.de/auslosung) Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese liegen zudem in der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund aus und sind im Übrigen jederzeit im Internet auf der Seite.....
und:"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets für das DFB Pokalfinale 2014 der Herren im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamenxxx auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin und des DFB verletzt wurden:
Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten.
Außerdem steht noch dabei, dass ich noch 2 weitere Auktionen schon vor längerer Zeit drin hatte, welche nicht Gegenstand der Abmahnung sind und 15Prozent über Originalpreis lagen. Ich habe lediglich diese Karten das waren sonst einfache Bulispiele verkauft, da ich mal nicht hinkonnte, bei einer von den zweien habe ich nicht einmal Gewinn gemacht.
Die Auktion von den DFb Pokalkarten wurde von mir vorher beendet und ich habe keinerlei Logos etc verwendet. Jetzt ist natürlich noch eine Unterlassungserklärung dabei und eine Kostenforderung von 500€. Bis zum 22.05. abzugeben sosnt erfolgt eine Vertragsstrafe.
Was soll ich jetzt tun?? ModUe??Oder einfach auf Privatverkauf hinweisen?
Schonmal danke für die Antwort!!
I ch weise einfach nur auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin und weise darüber hinaus BH darauf hin, dass selbst der BGH eine Preisbindung für 'Tickets nicht bejaht,
Es gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets, egal wofür.
Sollten die mir weitere Schwierigkeiten machen werde ich eine Kontrollklage beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit dürfte BH klar sein, dass sie in Deinem Fall mit Kohlen gehandelt haben.
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Das heißt die Unterlassungserklärung von denen einfach ignorieren?? Und dann nur auf das Urteil I ZR 74/06 hinweisen? Ist das dann nötig meinerseits mit einer Kontrollklage zu drohen??
Würde ich auf jeden Fall. Um BH klarzumachen, dass e3s hier um mehr als nur Larifari geht.
die scheuen einen Prozess wie der Teufeld das Weihwasser
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Also brauche ich nicht noch etwas von Widerspruch oder ähnlichem mit reinschreiben??
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Wollte mal nachhören ob das u.g genannte schreiben meinerseits reichen sollte???
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin. Darüber hinaus, dass selbst das BGH eine Preisbindung für Tickets nicht bejaht. Ich bitte Sie von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte meinerseits eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
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Ok super danke, dann werde ich das mal per Einschreiben schicken und abwarten was zurückkommt.
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Hallo zusammen...bei über 51 Seiten stelle ich einfach meine Frage,
Ich hatte per Email die BEstätigung erhalten das ich 2 Karten für das DFB Pokalfinale bekommen würde, und müsse nur noch überweisen. Ich regte eine TErminüberweisung an, und stellte aber 2 Tage später fest das ich an dem Wochenende garnicht nach Berlin kann.
Gut also ohne grossartig nachzudenken stellte ich die Tickets bei ebay rein. Darauf hin ca 2-3 Std später sagte mir ein BEkannter das das nicht erlaubt sei....Trotz Angeboten die schon abgegeben wurden, und welche ich dann stornierte, zog ich das Angebot zurück und löschte es auch. Also hatte ich die Karten definitiv nicht verkauft. 2 Tage später erhielt ich dann die Email das die Karten storniert wurden und das ich ein Schreiben der REchtsanwälte bekommen würde. Dieses erhielt ich auch
Folgendes wird zur Last gelegt
Rechtsverletzung gemäss ATGB BVB
Auktion wurde nicht als "Sofort Kauf" angeboten/beendet
Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises ( was ja nicht stimmt, nur das aktuelle Angebot lag höher....die Auktion ist ja von mir mit 0 Euro beendet worden, also hat keiner Verkauf stattgefunden)
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Das Ticket wurde bei Auktionen (ibäh) zum Kauf angeboten
Der VErkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
Also können sie mir ja nur zu lasten legen das ich die Karten angeboten habe, und nicht das ich zu verkauft habe. Logo netc habe ich ja nicht genutzt
Was kann ich eurer Meinung nach tun?
Danke schonmal für eure Antworten
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