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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Schon sehr witzig wie sie das Urteil versuchen gegen die Abgemahnten zu verwenden. Oder sie haben es selbst nicht verstanden......
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)
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biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Habe nochmal mit meinem Sohn gesprochen, der war änlässlich eines Grillmittags bei mir.(Lecker)

Also, er versteht das Urteil auch als Grundsatzurteil und Rechtsfortschreibung. Ausserdem verstösst seiner Meinung nach die ATGB gegen §§ 280, 281 und 282 BGB. Schon ein Verstoss gegen einen der §§en macht zumindest den § 6 der ATGB unwirksam und die Abmahnungen in dem Bezug hinfällig. §280 wurde vom BGH ja schon im Urteil Zitiert und Interpretiert.

Zitat:§ 280 BGB (Original)
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

Dazu kommt die Interpretation des BGH

Zitat:BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Dementsprechend bleibt nur der Verstoss gegen Urheber- und Markenrechte.
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ldb schrieb:
biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.


Naja, warum wollen die eigentlich immer telefonieren? Weiß das jemand?
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biborE schrieb:
ldb schrieb:
biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.


Naja, warum wollen die eigentlich immer telefonieren? Weiß das jemand?
weil man die Leute am Telefon leichter unter Druck setzen kann als in Briefen alle paar Wochen...
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Genau das wollen sie mit Telefonaten erreichen.

Die "Delinquenten doof und dusselig reden, damit sie zahlen. Ausserdem können sie dann bei einem falschen Wort nachhaken und den Druck erhöhen.

Deshalb habe ich selbst von einem Telefongesprächabstand genommen. Ein falscher Zungenschlag und schon hätten sie waas in der Hand um das Forum und mich mundtot zu machen.
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Zitat:Hi,
Also zuerst einmal: Hört sich gut an. ModUE angenommen, daher wird mich keine einstweilige Verfügung ereilen.
Aber warum weicht ein Mandant freiwillig von einer Regulierungssumme ab wenn er meint sich im Recht zu befinden und Aufwände gehabt hat? Die würde ich mir aber sowas von bezahlen lassen, es sei denn ich weiß das es eventuell zu keiner Zahlung kommt. Dann muss ich als Geschädigter klagen. Hier herrscht aber keine Aussicht auf Erfolg, lediglich für die begangene Urheberrechtsverletzung können ein paar müde Euros eingefahren werden. Diese sind den Aufwand aber nicht wert. Also versuche ich hier mit einer drastischen Reduzierung der Schadenssumme den Beklagten zu locken, damit er wieder ruhig schlafen kann.

Erstmal vielen Dank für die Kommentare. Ich finde es gut, dass B&H zumindest die mod. UE angenommen hat. Aber auch die 210€ will ich eigentlich nicht zahlen. Man hat mir für die Zahlung eine Frist gesetzt. Sollte ich nun nochmals (vielleicht mit Verweis auf die Paragraphe, die Krennz gepostet hat) antworten, oder würdet Ihr es einfach verstreichen lassen?

Schonmal vielen Dank u. Beste grüße!
nort.face
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Ich lass sie Klagen.
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Hallo Experten,

tut mir leid das ich euch mit meinem Anliegen auch noch belästige, ich hoffe dennoch auf euere Hilfe.
Ich habe mir jetzt einige Seiten hier durchgelesen aber speziell meinen Fall nicht gefunden.

Ich hatte meine "persönliche" Dauerkarte bei eBay für die Hinrunde reingestellt. Startpreis 1 Euro mit einem BVB Logo. Im Text wurde verfasst das man auf einen Briefumschlag bietet und das ich die Karte gratis dazulege, da ich aus persönlichen/beruflichen Gründen die Hinrunde nicht ins Stadion kann.
Kurz nach der Beendigung der Auktion wurde das Angebot seitens Ebay gelöscht, mit einem Hinweis das es gegen Markenrechtsverletzungen von Borussia Dortmund verstößt (MC019).

Mit was muss ich denn jetzt alles rechnen ?

Wegen dem BVB Logo eine modUE abgeben mit Hinweis auf BHG ... ?
Sollte ich meinen Rechtsanwalt hinzuschalten wenn etwas kommt oder kann man dies auch ohne diesen machen?
Und wie sind die Chancen das meine Dauerkarte gesperrt wird, bzw, ich mein Vorverkaufsrecht verliere, habt ich da Erfahrungen ?
Bis jetzt habe ich immer nur von Eintrittkarten, die über nicht direkt vom BVB gekauft wurden gelesen, aber wie sieht es dann speziell in meinem Fall aus?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Ich hoffe ihr könnt mir gute Tipps und Erfahrungen schildern.

MfG Peter
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Wann hattest du die Auktion reingestellt, also war die DK für diese jetzt kommende Hinrunde eingestellt?

Dein Vorkaufsrecht wirst du wohl erst zur nächsten Saison verlieren, hattest du die DK schon bezahlt und war sie schon in deinem Besitz bzw. Dir zugesandt?
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Für die kommende Hinrunde, die Auktion ist jetzt 4-5 Tage vorbei. Die Dauerkarte ist bezahlt aber noch nicht in meinem Besitz, bzw. wohl schon auf dem Versandweg zu mir.
Kann es sein das sie für diese Saison deswegen gesperrt wird ? Die Wahrscheinlichkeit das ich die Lebenslange-Vorverkaufsoption verliere ist also hoch?

MfG und Danke
Peter G.
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Hey!

Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.

Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?

SGG
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Cecero schrieb:Hey!

Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.

Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?

SGG

bei mir hats 3 wochen gedauert
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- sorry Fehlinfo - Wink
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@gelbsucht,

gab es für Dich keine Möglichkeit Deinen Platz für die Zeit Deiner Abwesenheit an BD zurückzugeben oder als frei zu melden und, vor allen Dingen, die Kosten dafür zurückzubekommen?

Bisher wurde von einigen Usern (nicht nur hier) behauptet, dass es bei BD fast unmöglich ist die Tickets zurückzugeben.

Der Weiterverkauf von privat an Tickethändler ist nicht zu bemängeln. Der Verkauf von Privat an Privat ist noch umstritten aber, wenn es nach dem gleichen Rechtsgrundsatz geht, ebenso erlaubt. Das müsste ein Gerichtsverfahren klären, vor dem sich BH wohl scheut, weil sie keine Erfolgsaussichten sehen.

Ich gebe in dem Fall nur eine modUE bezüglich des Logos ab und harre der Dinge die da kommen.
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Dauerkarten sind nicht personalisiert, die sind zu 100% übertragbar. Auch hier gilt das BGH Urteil.

Wenn die DK noch nicht bei dir ist, das Geld aber abgebucht, dann könntest du Glück haben das sie bei dir ankommt. Wenn sie ankommt, wird sie in keinem Fall gesperrt und behält für die Saison 13/14 ihre Gültigkeit. Vielleicht lässt B&H es wie so oft schleifen und du wirst mit deiner Kundennummer nicht gesperrt, dann kannst du sie auch ab nächstem Jahr verlängern. Wenn dir das Geld zurück überwiesen wird kannst du dir sicher sein das deine DK weg ist, d.h. ab sofort ist die Option weg und für 13/14 gibts auch keine DK.

Nein, eine Möglichkeit seine DK offiziell für einzelne Spiele zurück zu geben gibt es nicht. Ist aber auch egal, denn sie ist nicht personalisiert. Es steht zwar ein Name drauf, aber sie ist zu 100% übertragbar.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Cecero schrieb:Hey!

Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.

Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?

SGG

Denke da bist du wohl durchgerutscht.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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ShadowDuke schrieb:
biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
[/quote]


Ich denke, ich werde mich auch nicht mehr bei denen melden. Ich habe jetzt zwei mal eine modUE abgesendet. Geld bekommen die eh nicht ohne klage von mir. Soll mich auch telefonisch melden.

Was denken die sich eigentlich. Die werden das hier doch auch mitlesen...

Gruß
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Cecero schrieb:Hey!

Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.

Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?

SGG

Hey,

das ist interessant zu lesen, genau das gleiche ist mir auch passiert, ich war auf einmal gesperrt und habe bei BD angerufen und dort wurde mir gesagt, das ich von deren Anwälten hören würde, dies ist jetzt schon über 5 Monate her, bisher kam nichts!

Wurde seitens Ebay deine Auktionen im nachhinein beendet oder nicht? (Bei mir war dies nicht der Fall)

Wie oft hattest du bei Ebay Karten eingestellt und hattest du dabei Logos oder ähnliches verwedent (ich habe mehrmals Karten angeboten und Logo oder ähnliches nie benutzt)

Mir wurde dann noch von BD gesagt das ich 1 Jahr als Mitglied gesperrt bin!
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ldb schrieb:Dauerkarten sind nicht personalisiert, die sind zu 100% übertragbar. Auch hier gilt das BGH Urteil.

Wenn die DK noch nicht bei dir ist, das Geld aber abgebucht, dann könntest du Glück haben das sie bei dir ankommt. Wenn sie ankommt, wird sie in keinem Fall gesperrt und behält für die Saison 13/14 ihre Gültigkeit. Vielleicht lässt B&H es wie so oft schleifen und du wirst mit deiner Kundennummer nicht gesperrt, dann kannst du sie auch ab nächstem Jahr verlängern. Wenn dir das Geld zurück überwiesen wird kannst du dir sicher sein das deine DK weg ist, d.h. ab sofort ist die Option weg und für 13/14 gibts auch keine DK.

Nein, eine Möglichkeit seine DK offiziell für einzelne Spiele zurück zu geben gibt es nicht. Ist aber auch egal, denn sie ist nicht personalisiert. Es steht zwar ein Name drauf, aber sie ist zu 100% übertragbar.

Damit ist eigentlich alles dazu gesagt, jetzt kannst du nur hoffen das du für diese Saison noch deine DK bekommst, aber ehrlich gesagt würde ich eher drauf tippen, dass BD Dir die DK nicht zuschickt und das Geld Dir zurücküberweist.
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BarneyS schrieb:
ShadowDuke schrieb:
biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.


Ich denke, ich werde mich auch nicht mehr bei denen melden. Ich habe jetzt zwei mal eine modUE abgesendet. Geld bekommen die eh nicht ohne klage von mir. Soll mich auch telefonisch melden.

Was denken die sich eigentlich. Die werden das hier doch auch mitlesen...

Gruß



ich sehe das ähnlich, ich werde mit sicherheit nix weiter machen. habe meine "pflicht" getan! modue war ihnen nicht ausreichend genug. nicht mein problem! ich bin mir weiter keiner schuld bewußt, werde auch nicht anrufen oder nochmals auf bgh oder/und modue hinweisen. einmal muss reichen!
diese methoden sind echt grausam! anstatt sich mal den ganzen schwarzmarkthändler auseinader zusetzen :evil: :recht:
die standen gegen malaga und vorallem gegen madrid zu hauf in der schlange und drängelten und sorgen für die eskalationen!! das macht mich richtig wütend, wenn ich wieder dran denke!!! :evil: :evil: zigeunerbanden en masse, sorry, aber es war/ist so!
ich habe fertig :wink:
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biborE schrieb:
ldb schrieb:
biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr... :-)

Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.


Naja, warum wollen die eigentlich immer telefonieren? Weiß das jemand?


Ich habe gerade irgendwie nen Blackout, kann mir mal jemand helfen, wie ich das am geschicktesten formuliere?
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Was meint Ihr?

Ende Mai bekam ich die Meldung das meine Auktion von eBay aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht gelöscht wurde im Auftrage von BD in Vertretung durch B&H. Bis heute kam aber nichts weiteres?!

Haben die etwa mich vergessen/übersehen, oder haben die das abmahnen eingestellt?
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@biborE

Ich schreibe denen, dass ich keine weiteren Erklärungen als die bereits vorhandene modUE abgebe.
Hierbei berufe ich mich auf den vom BGH zitierten § 280 BGB

Zitat:BGB § 280 Abs. 1 (aus dem Urteil)
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

Mal sehen, wie BH reagiert.

@airwave

abwarten und Kaffee trinken.
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Habe mal scharf zurückgeschossen, mal schauen was kommt...

[Bild: f8sre2ri.jpg]
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Das liest sich gut.

Bin gespannt wie BH reagieren
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Mir reichts halt langsam. Und wieso soll ich da noch nen Blatt vorn Mund nehmen?

Wenn sie mir nun nochmal schreiben, werde ich denen mal eine UE zuschicken, wo sie mich doch bitte in Ruhe lassen sollen. :-D
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Krennz schrieb:Das liest sich gut.

Bin gespannt wie BH reagieren

die werden wieder mit irgendwelchen Standardtexten kommen Wink
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Wenn ich denen zeige, dass ich weiss wovon ich rede wird es denen schon schwer fallen nur noch Copy/Paste- Nachrichten zu versenden.

Der BGH hat nunmal so entschieden und damit sind die Abmahnungen wegen Verstössen gegen §6 ATGB meiner/unserer Meinung nach hinfällig.

Lediglich die Verwendung von Logo, Namen und Stadionplan sind abmahnfähig. Doch dafür gibt es wenig bis keine Kohle.
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