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Unverlangt zugesandter Online-Gutschein-Landgericht Gießen
#1
Zitat:Unverlangt zugesandt

Wer einen versehentlich und unaufgefordert zugesandten Online-Gutschein einlöst, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Nach Auffassung der Richter gib es keinen Straftatbestand, der die Einlösung eines solchen Gutscheins verbietet.
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... gesandt-2/
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#2
Re: Unverlangt zugesandter Online-Gutschein-Landgericht Gie

Ich habe noch bestimmt ein Duztzend dieser Dinger, dann werde ich die mal einlösen Big Grin
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