06-06-2013, 09:37 AM
Zitat:Unverlangt zugesandthttp://www.lawblog.de/index.php/archive ... gesandt-2/
Wer einen versehentlich und unaufgefordert zugesandten Online-Gutschein einlöst, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Nach Auffassung der Richter gib es keinen Straftatbestand, der die Einlösung eines solchen Gutscheins verbietet.

