ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
Das habe ich gemacht:
• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises
Weiter gilt:
• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...
Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...
Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).
Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.
Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE
[INDENT]"Sehr geehrte Damen und Herren,
das durch Sie benannte Angebot galt als Privatverkauf und ist aufgrund des BGH-Urteils vom 11.09.2008 (Az. I ZR 74/06) nicht untersagt.
Die im benannten Angebot angebotenen Tickets wurden durch meine Person nicht von Werder Bremen erworben.
Mit freundlichem Gruß"[/INDENT]
3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?
Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.
Hallo marcopolo,
da Du die Karten nicht Original von Werder gekauft hasts unterliegst Du auch nicht unbedingt den ATGB. Du hast ja *Deine* Bedingungen mit dem Original Erwerber. Sollen die sich doch an den wenden. :p
Deine Antwort kann man so absenden - aber OHNE modUE ! Wenn Du nichts unrechtes gemacht hasts warum die modUE unterschreiben? So etwas wird vor Gericht eher als Schuldanerkenntnis gesehen. Die interessiert die auch gar nicht. Die wollen nur Geld.
Leider zeigt meine Erfahrung dass es besser ist gar nicht zu reagieren. Deine Argumente verfallen nicht und solange kein Gericht sich meldet (zB gerichtlicher Mahnbescheid) ist das Ganze nur Bluff.
Denke daran - eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.
da Du die Karten nicht Original von Werder gekauft hasts unterliegst Du auch nicht unbedingt den ATGB. Du hast ja *Deine* Bedingungen mit dem Original Erwerber. Sollen die sich doch an den wenden. :p
Deine Antwort kann man so absenden - aber OHNE modUE ! Wenn Du nichts unrechtes gemacht hasts warum die modUE unterschreiben? So etwas wird vor Gericht eher als Schuldanerkenntnis gesehen. Die interessiert die auch gar nicht. Die wollen nur Geld.
Leider zeigt meine Erfahrung dass es besser ist gar nicht zu reagieren. Deine Argumente verfallen nicht und solange kein Gericht sich meldet (zB gerichtlicher Mahnbescheid) ist das Ganze nur Bluff.
Denke daran - eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.
Gruss, derwahreklopp
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
- Die modUE möchte ich zurücksenden, da ich ja tatsächlich das geschützte Foto verwendet habe und mich damit "auf der sichereren Seite" sehe.
- Kannst Du noch einmal Bezug auf meine Frage 1 nehmen?
- Auf die Abmahnung gar nicht zu reagieren finde ich schwierig. Mir oder auch anderen wird etwas vorgeworfen, hiergegen möchte man sich wehren. Deshalb ein separates Schreiben neben der möglichen modUE. Es ist einfach die Angst vor weiteren Schritten dieses Anwaltes.
marcopolo, post: 24534, member: 20891 schrieb:Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
- Die modUE möchte ich zurücksenden, da ich ja tatsächlich das geschützte Foto verwendet habe und mich damit "auf der sichereren Seite" sehe.
- Kannst Du noch einmal Bezug auf meine Frage 1 nehmen?
- Auf die Abmahnung gar nicht zu reagieren finde ich schwierig. Mir oder auch anderen wird etwas vorgeworfen, hiergegen möchte man sich wehren. Deshalb ein separates Schreiben neben der möglichen modUE. Es ist einfach die Angst vor weiteren Schritten dieses Anwaltes.
Warum willst Du Dich für die Nutzung des Fotos rechtfertigen? Sollen die doch eine Verletzung erst mal stichhaltig nachweisen. Ausserdem gilt ja dass dieses ein privater Verkauf ist.
"Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/.
Ich verstehe ja dass man sich wehren will, aber die Taktik zahlt sich nicht aus. Es sei denn Du willst das schnell beenden weil Dir das Ganze auf den Keks geht. Dann wirst Du auch um die Zahlung nicht herum kommen. Angst brauchst Du nicht zu haben. Das ist hier wie Falsch Parken, eine rein sachliche Vorgehensweise. Die Kosten sind gedeckelt dank dem Gesetzgeber.
Jetzt noch zu Deiner Frage 1:
"1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?"
Eine modUE versucht sich ausschließlich auf den einzelnen Vorgang an sich zu fokussieren und vermeidet pauschale Bindungen. Aber modUE's gibt es in vielen Varianten.
Ich habe die Abmahnung zur "kostenlosen Ersteinschätzung" einem Anwalt übergeben. Ich bin gespannt was ich für eine Rückmeldung erhalte und werde hiervon berichten. Derartiges konnte ich beim lesen der Beiträge bisher nicht finden.
Mich wundert es zudem sehr, dass diese Abmahnung über mehrere Jahre immer wieder verschickt werden. Es muss sich somit in jedem Fall für die Kanzlei finanziell lohnen, da schienbar irgendwelche Leute "einfach so" bezahlen, weil sie es nicht besser wissen oder einfach zu eingeschüchtert sind. Das ist unfassbar/traurig.
marcopolo, post: 24536, member: 20891 schrieb:Eine Rückmeldung von meiner Seite:
Ich habe die Abmahnung zur "kostenlosen Ersteinschätzung" einem Anwalt übergeben. Ich bin gespannt was ich für eine Rückmeldung erhalte und werde hiervon berichten. Derartiges konnte ich beim lesen der Beiträge bisher nicht finden.
Mich wundert es zudem sehr, dass diese Abmahnung über mehrere Jahre immer wieder verschickt werden. Es muss sich somit in jedem Fall für die Kanzlei finanziell lohnen, da schienbar irgendwelche Leute "einfach so" bezahlen, weil sie es nicht besser wissen oder einfach zu eingeschüchtert sind. Das ist unfassbar/traurig.
Da bin ich mal gespannt. Wäre dankbar über eine Rückmeldung.
derwahreklopp, post: 24537, member: 20864 schrieb:Da bin ich mal gespannt. Wäre dankbar über eine Rückmeldung.
Gruß, derwahreklopp
Die kostenlose Ersteinschätzung ist - abweichend des Internetauftritts - nicht kostenlos. Jegliche Rückmeldung ist ausschließlich in einem persönlichem Beratungsgespräch möglich (EUR 100,-).
marcopolo, post: 24538, member: 20891 schrieb:Die kostenlose Ersteinschätzung ist - abweichend des Internetauftritts - nicht kostenlos. Jegliche Rückmeldung ist ausschließlich in einem persönlichem Beratungsgespräch möglich (EUR 100,-).
marcopolo, hier ist in der Tat eine Art Mafia-Netzwerk am werkeln. "Die-die-Abmahnen" und "Die-die-die-Abgemahnten-verteidigen". Beide profitieren von dem gleichen unseligen amoralischen Abmahnwahn, den es so nur in Deutschland gibt.
Die haben alle nur finanzielle Interessen und kümmern sich wenig um Deine Interessen. Nur freie Foren wie dieses wo sich Geschädigte selber organisieren helfen wirklich und ohne Geld.
Justin79, post: 24473, member: 20852 schrieb:Ich habe es so gemacht.
Denke das reicht für dich auch. Auch noch schreiben von Vfb mit schicken
Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben nichts mehr gemacht
Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?
Justin79, post: 24541, member: 20852 schrieb:Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?
Der wahreklopp, was denkst du?
Justin, alles gut soweit.
Alle Schreiben vom Abmahner sind Bluff. Ohne einen Gerichtlichen Mahnbescheid ist das alles nur Papier.
Und selbst dann müssen die eine Gerichtsverfahren anstreben und das dauert. Und selbst dann müssen die einen Richter bekommen der nicht Deiner Argumentation folgt.
Update von meiner Seite: Ich habe nicht reagiert und warte nun auf weitere Post
Auch ich habe (wie marcopolo) mir nun einmal Einschätzungen von Anwälten eingeholt (alle waren gut recherchiert und hatten bereits exakt zu diesem Fall verteidigt). Der Tenor ist unterschiedlich ausgefallen, hier die wichtigsten Inhalte der Einschätzung:
Anwalt: Pauschale in Höhe von EUR 260,00 zzgl. MwSt. und ich würde nichts an die Kanzeli BH zahlen müssen
Anwalt: "...bei den von der Gegenseite geforderten Gebühren ist es aus unserer Sicht kaufmännisch nicht sinnvoll, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wenn Sie zukünftig keine Karten mehr verkaufen wollen, ist eine Möglichkeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und telefonisch mit der Gegenseite eine Verringerung der geforderten Gebühren zu verhandeln."
Anwalt: "Grundsätzlich stellt bereits das Anbieten von Tickets über öffentliche Internetplattformen wie ebay einen Verstoß gegen die ATGB dar... Der vereinseigene Zweitmarkt ist die einzige zulässige Quelle Karten zu verkauft. Sofern dort kein Abnehmer gefunden wird, gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf die Karten anderweitig anzubieten.Den Vorwurf der Markenrechtsverletzung nutz die Gegenseite nur, um an Ihre Daten zu gelangen. Eine Unterlassungserklärung muss hier nicht abgegeben werden.Im Übrigen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. In diesem Fall dürfte ein Vergleichsbetrag von ca. 150€- 200€ vereinbar sein.Für eine Vertretung würden wir ein Pauschalhonorar von 170,00 inkl. MwSt. berechnen.
Mein Fazit: Die erhaltenen Infos bestätigen mich, nicht zu reagieren, da der Markenrechtsmissbrauch scheinbar nicht von Relevanz ist für BH und die Gebühren der Anwälte für mich im Vergleich zur geforderten Zahlung zu hoch sind. Zu Anwalt 3 ist zu sagen: Er gibt zwar die meisten Infos, aber es scheint mir so, als wolle er mir etwas "Angst" machen. Daraufhin habe ich noch genauer recherchiert und festgestellt, dass der Anwalt seine Kanzlei ganz in der Nähe von Dortmund hat (wo auch die Kanzlei BH sitzt)… Ob diese sich kennen, ist nicht auszuschließen. Könnten auch einen Deal miteinander haben...-> ist aber reine Spekulation… (ich hoffe nur, falls sie sich kennen und einen Deal haben sollten, dass meine Anfrage bei Anwalt 3 nicht BH erreicht).
Justin79, post: 24541, member: 20852 schrieb:Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?
erster Brief November, zweiter Brief kurz nachdem ich die Erklärung gesendet hatte usw.
Mir geht es da Ähnlich. Im dritten Brief schien es mir als ob die etwas zurückrudern. Der vierte Brief hat wieder einen ganz anderen Ton.
Mir ist das Egal ich hatte die Karten zum gleichen Preis verkauft, wie ich Sie gekauft hatte. Der Vorwurf war bei mir auch das ich die ATGB nicht abgebildet hatte bzw. darüber informiert hatte. Das man solches vielleicht bei der Übergabe auch machen kann ist denen egal.
ja mir ist das auch egal was die schreiben. Ich habe das Ticket zum Selbstkostenpreis verkauft. Das Ticket wurde vor Ort persönlich übergeben und auf die ATGB hingewiesen.
Ignoriert die Abmahnkanzlei einfach, auch zweite oder dritte Schreiben sind nur dem verzweifelten Wunsch geschuldet, Einnahmen zu generieren. Falls jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, d.h.wenn derjenige wirklich gar nichts damit zu tun hat oder er die Karten unentgeltlich weitergegeben und den Empfänger darüber informiert hat, dass er diese nicht außerhalb des vom Verein vorgegebenen Rahmens weiterveräußern darf, sollte nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand unbedingt eine negative Feststellungsklage abgereicht werden, dies dann selbstredend ohne sich vorab mit Becker & Haumann in Verbindung zu setzen.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.
ConniLoh, post: 24548, member: 20898 schrieb:Ignoriert die Abmahnkanzlei einfach, auch zweite oder dritte Schreiben sind nur dem verzweifelten Wunsch geschuldet, Einnahmen zu generieren. Falls jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, d.h.wenn derjenige wirklich gar nichts damit zu tun hat oder er die Karten unentgeltlich weitergegeben und den Empfänger darüber informiert hat, dass er diese nicht außerhalb des vom Verein vorgegebenen Rahmens weiterveräußern darf, sollte nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand unbedingt eine negative Feststellungsklage abgereicht werden, dies dann selbstredend ohne sich vorab mit Becker & Haumann in Verbindung zu setzen.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.
Hallo, habe auch ein schreiben bekommen.
Soll bis zum 08.04 250 Euro überweisen und die UE zurückschicken.
Habe 2 Tickets fürs Spiel von stuttgart gegen hoffenheim am 16.03. bei e- Kleinanzeigen verkauft da ich es selbst doch nicht zum Spiel geschafft habe.
Selbst habe ich sie bei EBay ersteigert. Habe keine atgb und einen stadionplan veröffentlicht in der Auktion.
Tickets für 80 Euro verkauft. UVP Haupttribüne auf den Tickets sind für beide 107 Euro. Also unter Originalpreis verkauft!
Was kann ich nun tun? Akzeptieren und bezahlen da ich keine ATGB und den stadionplan hatte?
Max--27, post: 24555, member: 20900 schrieb:Hallo, habe auch ein schreiben bekommen.
Soll bis zum 08.04 250 Euro überweisen und die UE zurückschicken.
Habe 2 Tickets fürs Spiel von stuttgart gegen hoffenheim am 16.03. bei e- Kleinanzeigen verkauft da ich es selbst doch nicht zum Spiel geschafft habe.
Selbst habe ich sie bei EBay ersteigert. Habe keine atgb und einen stadionplan veröffentlicht in der Auktion.
Tickets für 80 Euro verkauft. UVP Haupttribüne auf den Tickets sind für beide 107 Euro. Also unter Originalpreis verkauft!
Was kann ich nun tun? Akzeptieren und bezahlen da ich keine ATGB und den stadionplan hatte?
Grüsse Max
Hallo Max,
Du hast nichts illegales getan, im Gegenteil. Private Verkäufe sind gesetzlich legitim, auch wenn die Vereine das gerne ganz anders darstellen möchten. Da Du die Tickets auch noch indirekt erworben hasts ist das Thema "ATGB" sowieso hinfällig, da muss sich der Verein an den Original Käufer wenden. Das mit dem Stadionplan inkl. Vereinslogo (Markenrechte) ist nur eine Farce um an Deine Adresse zu kommen. Selbstverständlich gehört das Logo zum Ticket - ist ja ein Original und kein Plagiat.
Im Prinzip wollen die nur Kohle kassieren. Am besten nichts machen, da kommen noch ein paar weitere Schreiben und dann ist das meistens erledeigt. Für 250 Euro bekommen die keinen Richter hinter dem Ofen hervor zumal die ja verlieren.
Blos nichts akzeptieren. Wenn Du möchtest kannst Du denen formlos schreiben mit Hinweis auf privaten Verkauf der durch das Urteil vom 11.9.2008 (Az. I ZR 74/06) und das Du nichts zahlen wirst und damit auch keine Veranlassung siehst hier eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Aber wie gesagt - Schweigen ist die größte Strafe für die Abmahner.
Okay, denke dann werde ich ein Formloses Schreiben innerhalb der Frist senden mit der stellungnaheme das ich von Prival und nicht vom Verein gekauft habe und privater Verkäufer bin der berufswegen kurzfristig eingestellt hat, natürlich mit hinweis auf das Aktenzeichen!
Vielen dank für das informative Forum und die nützlichen Hinweise euererseits!
Hallo, bisher als stiller Beobachter des Threads will ich auch mal mein Fall läutern: Ich habe Karten verkauft für das Spiel Roman Weidenfeller und Friends im letzten Jahr im September, die Karten wurden angeboten auf Kleinanzeigen hab blöderweise nicht auf die ATGB hingewiesen. Der Verkaufspreis war VB, aber habe die Karten nachweislich zum gleichen Preis verkauft wie ich sie auch selbst gekauft habe.
Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.
Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.
Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?
J94, post: 24558, member: 20901 schrieb:Hallo, bisher als stiller Beobachter des Threads will ich auch mal mein Fall läutern: Ich habe Karten verkauft für das Spiel Roman Weidenfeller und Friends im letzten Jahr im September, die Karten wurden angeboten auf Kleinanzeigen hab blöderweise nicht auf die ATGB hingewiesen. Der Verkaufspreis war VB, aber habe die Karten nachweislich zum gleichen Preis verkauft wie ich sie auch selbst gekauft habe.
Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.
Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.
Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?
Hallo J94, Du hast ja soweit schon mal anerkannt dass Du etwas zahlen willst. Damit kommst Du an einer Zahlung nicht vorbei. Auf der anderen Seite habe die mit 80 Euro gezeigt dass das Ganze wie auf einem Bazar gehandhabt wird. Diese Zahl können die auch nicht so einfach wieder kassieren.
Mein Vorschlag: Überweise denen die angebotenen 50 Euro und schreibe noch einmal dass Du damit die Angelegenheit als erledigt betrachtest.
Das ist keine Garantie aber damit machst Du es denen schwerer zu klagen da ja nur noch 30 Euro als Differenz zu den 80 Euro im Raume stehen.
Mhhh ok dachte ich komme mittlerweile dann gabz weg, ganz ehrlich momentan könnte ich mir noch nicht mal die 50 Euro erlauben als Azubi ignorieren bringt also nichts mehr? Hatte ja eine Frist gesetzt damals mit dem 50 Euro und diese hatten sie ja abgelehnt...
Also muss ich die 50 oder 80 Euro zahlen ?
Notfalls zahle ich dann wirklich 50 Euro am Monatsanfang, am Anfang des Monats nur am liebsten würde ich mir es sparen
J94, post: 24560, member: 20901 schrieb:Mhhh ok dachte ich komme mittlerweile dann gabz weg, ganz ehrlich momentan könnte ich mir noch nicht mal die 50 Euro erlauben als Azubi ignorieren bringt also nichts mehr? Hatte ja eine Frist gesetzt damals mit dem 50 Euro und diese hatten sie ja abgelehnt...
Also muss ich die 50 oder 80 Euro zahlen ?
Notfalls zahle ich dann wirklich 50 Euro am Monatsanfang, am Anfang des Monats nur am liebsten würde ich mir es sparen
OK, wenn Du versuchen willst ganz weg zu kommen dann stelle jede Kommunikation ein. Die werden Dir weiterhin alle möglichen Briefe schicken. Mit allerlei Drohungen. Nicht reagieren!
Solange kein "Gerichtlicher Mahnbescheid" kommt ist nichts passiert ausser heisser Luft. Und selbst dann kannst Du immer noch die Nummer mit den 50 Euro durchziehen. Vielleicht hast Du ja irgendwann mal ein paar Euro mehr.
Mit Chance verläuift das Ganze dann im Sande da der Aufwand an Deine 50/80 Euro ranzukommen für die zu hoch wird. Aber bis dahin muss man das halt aussitzen.
Auf Zeit spielen ist hier die einzige Chance doch noch rauszukommen.Ist eine Option die nicht verwerflich ist.
Mich würde mal interessieren ob es bei irgendjemand mal zur Anklage kam oder vor Gericht ging!? Ist da etwas bekannt... habe hier im Forum bis jetzt nichts darüber entdecken können?!
Oder werden da immer nur die Briefe verschickt, nicht mal per Einschreiben bei mir, die keinen rechtlichen Einfluss haben!
Wird man immer beim BVB für den weiteren Ticketkauf gesperrt , sobald man ein Brief von BH bekommt ?
Das konnte ich jetzt nicht rauslesen?
Oder nur wenn man nicht Zahlt?
Ab wann gibt es Stadionverbot, das würde mich mal interessieren?
Edit:
Darf eBah bzw eBahkleinanzeigen do einfach die Daten an BH rausgeben?
Max--27, post: 24563, member: 20900 schrieb:Mich würde mal interessieren ob es bei irgendjemand mal zur Anklage kam oder vor Gericht ging!? Ist da etwas bekannt... habe hier im Forum bis jetzt nichts darüber entdecken können?!
Oder werden da immer nur die Briefe verschickt, nicht mal per Einschreiben bei mir, die keinen rechtlichen Einfluss haben!
Bis heute sind keine PRIVATEN Klagen bekannt. Bei gewerblichen Verkäufern sieht das schon anders aus.
Das mit dem Einschreiben ist inzwischen vor Gericht egal, die Gericht akzeptieren auch den normalen Posteinwurf. Sollte der Brief nicht als unzustellbar zurück kommen gilt dieser als zugestellt.
Nach 3 vollen Kalenderjahren ist das ganze dann auch verjährt.
Wird man immer beim BVB für den weiteren Ticketkauf gesperrt , sobald man ein Brief von BH bekommt ?
Das konnte ich jetzt nicht rauslesen?
Oder nur wenn man nicht Zahlt?
Ab wann gibt es Stadionverbot, das würde mich mal interessieren?
Edit:
Darf eBah bzw eBahkleinanzeigen do einfach die Daten an BH rausgeben?
Danke und Gruß Wfk
Hallo!
So gut wie jeder Verein sperrt erst mal grundsätzlich. Ob das "immer" ist ist nicht bekannt, aber die meisten Fälle auf jeden Fall.. Solange die Vereine so viele Kartenanfragen haben ist denen eine Reihe gesperrter Kundenkonten sogar recht, so nach dem Motto "Bestrafe einen - erziehe Hunderte" (frei nach Mao).
Deshalb ist das mit dem Zahlen auch völlig egal - die Sperre BLEIBT auch bei Bezahlung. Damit ist ja auch die Unterlassungserklärung eine Farce denn der Verein sperrt genau das was er abmahnt - der legale Bezug eines Tickets.
Stadionverbot ist selten. Die Vereine können dieses kaum durchsetzen - die müssten schon Passkontrolle wie am Flughafen machen - das wäre eine Katastrophe bei jedem Spiel. Stundenlange Warteschlangen vor den Einlasstoren.
DIe Vereine nutzen bei ibäh einen Kniff - das Thema "Markenlogo". Sobald man in seinem Inserat ein Logo ausserhalb des Tickets verwendet (sehr beliebt der Stadionplan) klagen die Vereine bei ibäh auf "Produktpiraterie". Das muss ibäh stoppen und gibt die Kundendaten (leider) frei. Den Vereinen ist aber das mit dem Logo völlig schnippe, keiner wird wg. dem Logo verfolgt sondern wg. dem Ticketverkauf.
Ok und weißt du ob die Sperre dann für die laufende Saison ist oder ab dem Zeitpunkt ein Jahr?
Das mit dem Stadionplan bzw. Ticketbild ist mir noch nicht ganz klar?
Konkreter:
Es wurde auf eBähkleinanzeigen ein Foto vom Ticket hochgeladen auf dem Block Nr. und Reihe zu sehen ist. Preis, Barcode etc, wurden verdeckt.
ATGBs wurden nicht erwähnt.
Anzeige wurde nach einiger Zeit selbst wieder entfernt!
Es gab auch Anfragen aber kein Verkauf .
Ich habe Dich so verstanden das ein Bild vom Ticket nichts verkehrtes darstellt, oder?
Anders evtl, wegen der Block Nummer etc aber da wird gesagt das gehört zum Ticket dazu?!
Wenn dem so ist, hat man da doch was zu befürchten ?
Ok und weißt du ob die Sperre dann für die laufende Saison ist oder ab dem Zeitpunkt ein Jahr?
Das mit dem Stadionplan bzw. Ticketbild ist mir noch nicht ganz klar?
Konkreter:
Es wurde auf eBähkleinanzeigen ein Foto vom Ticket hochgeladen auf dem Block Nr. und Reihe zu sehen ist. Preis, Barcode etc, wurden verdeckt.
ATGBs wurden nicht erwähnt.
Anzeige wurde nach einiger Zeit selbst wieder entfernt!
Es gab auch Anfragen aber kein Verkauf .
Ich habe Dich so verstanden das ein Bild vom Ticket nichts verkehrtes darstellt, oder?
Anders evtl, wegen der Block Nummer etc aber da wird gesagt das gehört zum Ticket dazu?!
Wenn dem so ist, hat man da doch was zu befürchten ?
Danke und Gruß wfk
a) Soweit mir bekannt gelten die Sperren sofort und für 1 oder 2 Jahre, die Laufzeit entscheiden die Clubs selber, auch ob sie Dich wieder zulassen. Ganz nach Gutsherrenart.
b) Wenn ein Logo auf dem Ticket ist dann ist die Nutzung legal, das Logo gehört ja zum Ticket und Du verkaufst ja kein Plagiat. Wenn aber andere Bilder mit Logo benutzt werden dann kann der Eigentümer der Markenrechte hier Einspruch erheben. Am bekanntesten sind Bilder mit dem Stadionsitzplan wo in der Mitte das Vereinslogo enthalten ist.
c) Wenn Du also noch nicht einmal verkauft hast dann würde ich das Ganze rundum ablehnen. Die werden zwar argumentieren "auch der Versuch ist strafbar .." - aber das soll Dich nicht kümmern. Da Privat Verkauf gilt sowieso das BGH Urteil vom 11.9.2008 (Az. I ZR 74/06), der den privaten Verkauf explizit erlaubt, auch mit einer gewissen Gewinnmitnahme.