https://rechti.de/thread/modifizierte-un...rung.7204/
Genau so schreiben. Natürlich mit euren Daten. Und per Einschreiben mit Rückschein. Es könnte sein, dass dann nochmal eine Unterlassungserklärung kommt, weil die 15 % nicht erwähnt sind. Schreiben dann ignorieren. Und alles wird gut. Anwaltskosten können guten Gewissens gespart werden. Oder auf mein Konto...
Hallo, ich hatte nach dem ersten chreiben eine modi per Einschreiben mit Rückschein zurückgeschickt. Zweite Aufforderung zur Zahlung 4 Monate später erhalten. Aufforderung ignoriert. Im Juno2017 3. Aufforderung zur Zahlung von 250€ erhalten mit Fristzetzung bis August 2017. Ignoriert. Bis heute nichts mehr gehört. Also nur im "1. Fall" eine Modi per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Also locker bleiben und den Ball flach halten.Die Rechtssprechung spricht klar gegen die Anzugträger. Habe auch von niemandem etwas von einer Klage gehört.
Ball Hoy !!!
bei mir ist jetzt auch ein zweites Schreiben mit neuer Fristsetzung eingetrudelt. Nachdem ich nach dem 1. Schreiben einen Widerspruch geschrieben habe, steht in dem zweiten Schreiben nun dennoch drin, dass ich auf das erste Schreiben nicht reagiert hätte. Habe den Widerspruch per Einschreiben weg. Ich denke, dass das alles Standard-Schreiben sind. Werde das 2. Schreiben ignorieren und euch auf dem Laufenden halten.
erstmal vielen Dank für Eure vielen Beiträge und den Wiederaufbau meiner Nerven, nachdem es auch mich heute mit der Abmahnung erwischt hat. Es geht um das Spiel Bayern München - Borussia Dortmund. Ich hatte hierfür zwei Karten zum Preis 80 Euro (beide Karten) über die Hotline bekommen und war leider selber verhindert durch einen privaten Zwischenfall. Ich habe daraufhin die Karten bei Viagogo für einen deutlich günstigeren Preis (120 Euro für beide - habe im Endeffekt nicht wirklich was daran verdient) als die anderen Angebote eingestellt und dadurch die Karten extrem schnell verkauft. Nun kam heute die Abmahnung von BHMG mit der Bitte um die Unterzeichnung der Erklärung und eben die Zahlung der 250 Euro, wie in allen anderen Fällen auch. Vorwurf: 1. keine Abbildung der ATGB, 2. Verkaufspreis lag 15% über dem Einkaufspreis 3. Die Tickets wurden öffentlich bei viagogo angeboten.
Die Abmahnung ist an eine Adresse adressiert an welche ich die Tickets senden lassen habe, dort aber nie gemeldet war (Pendler-Student, der zuhause gemeldet ist). Ich habe nun knappe 3h Beiträge hier im Forum gelesen und mich dadurch etwas beruhigen können, allerdings keinen konkreten Fall zu viagogo direkt gefunden, sondern eher zu Fällen bei anderen Portalen, wo meist kein Kauf zustande kam. Ich habe nun folgendes Schreiben aufgrund der Beiträge hier im Forum formuliert:
Akten.Nr: XY
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich aufgrund einer privaten Notsituation verhindert gewesen bin. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.
Des weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Fragen wären nun, ob dieses Schreiben ausreicht oder ob ich noch in einer gewissen Form auf die ATGB hinweisen muss?
Könnte ich notfalls auch angeben, dass ich die Karten privat weitergegeben habe und sie jemand anderes online gestellt hat oder wird das nicht nötig sein? Die Daten werden Sie ja von viagogo nicht erhalten. Meine andere Frage wäre welche Adresse ihr an meiner Stelle als Absenderadresse angeben würdet oder evtl. komplett darauf verzichten? Meine Frist endet am 07.05.2018. Muss ich sonst noch etwas beachten oder kann ich danach alle weiteren Schreiben ignorieren?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer der Erfahrenen hier weiterhelfen könnte und ich bin euch für eure Hilfe ewig dankbar!
nachdem ich mir jetzt mal alles durchgelesen habe zu meinem Fall
Scheinbar ist die Kanzlei auch für den FCA aktiv, der sich ja gerne als fanfreundlichen Familienverein gibt, gerne 95€ Mitgliedsgebühr verlangt, aber wohl auch nicht vor schäbigen Abmahnanwälten zurückschreckt
Vorgeworfen wird
-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden
-Die Tickets sind öffentlich bei viagogo angeboten worden
Was ich aber bisher nicht gefunden habe, ist dass die Beweissicherung meine Mehrerlöse ermittelt haben will, diese entsprechen allerdings ihrer Fantasie als man selbst bei viagogo hätte bekommen können ...
Auch nur ein weiterer Bluff, da Sie ja die Verkaufssumme von Viagogo ohnehin nicht kennen?
War privat verhindert, meine einzige Sorge, hatte mehrere Tickets für Familie, muss man sich da sorgen machen oder gilt hier das gleiche wie wenn man ein Ticket verkauft hat?
bin auch neu in diesem Forum daher bitte nicht rügen wenn ich irgenwie einen Fehler mache.
Es geht um das Spiel Ingolstadt gegen Nürnberg am 21.04.2018
mir werden auch die genannten Vorwürfe unterstellt
1. Weiterverkauf auf ibäh-Kleinanzeigen
2. [B]keine Verweis auf die ATGB
3. Verwendung des Logos (was aber seltsamerweise nicht in der vorgefertigten UE von BH aufgeführt ist)
4. 250,00 € Vertragsstrafe
[/B]
kurz dazu:
wir wollten eigentlich zu acht das Spiel ansehen. Leider mussten 3 Personen (Familie) absagen, darum habe ich die Karten letztendlich verkauft
zum Selbskostenpreis (zzgl. Porto Briefumschlag und Fahrkosten) sprich der Preis lag 2,00 Euro über dem Preis den ich bezahlt hatte.
nun ich habe leider wirklich selbst ein Bild gebastelt mit dem Logo (Karten hatte ich nicht fotografiert)
auf die ATGB´s habe ich leider auch nicht verwiesen.
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Dadurch dass meine Bekannten, denen ich die Karten schenken wollte, leider zeitlich verhindert waren und sich in meinem weiteren Bekanntenkreis kein Ersatz fand, sah ich mich gezwungen die Tickets zu meinem Selbstkostenpreis (zzgl. Porto, Briefumschlag und Fahrkosten) privat weiterzuverkaufen. Dies kommt den in den ATGB´s der privaten Notlage gleich.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets ist in meinem Fall nicht untersagt.
Daher gebe ich nur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der Verwendung des Vereinslogos ab.
Des Weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der in Ihrem Schreiben bezifferten Punkte 1., 2., 3 abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Ich fordere Sie auf, von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine ATGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH,
nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt, dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
soll ich das so abschicken oder ist das Anschreiben eher nicht gut
Guten Tag,
bei mir ist der Fall nochmal etwas anders:
Das wird mir vorgworfen:
Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets für das Spiel vom 1. FC
Köln gegen den 1. FSV Mainz 05 in der Saison 2017/2018 im Rahmen des nachbenannten
Angebots unter Verwendung der Anzeigennummer 844873928 auf der Internetplattform
eBay Kleinanzeigen eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGBBestimmungen
unserer Mandantin verletzt wurden:
Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden.
Allerdings
2. Verzicht auf Kostenerstattungsanspruch
Aufgrund der beschriebenen Rechtsverletzung sind sie unserer Mandantin gemäß §§ 683,
677, 670 BGB zur Tragung der im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und
Aufwendungen verpflichtet. Danach sind Sie grundsätzlich auch verpflichtet, die Kosten
dieser Abmahnung zu tragen, die sich im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des
Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium bei Zugrundelegung eines
niedrigen Streitwerts in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 EUR auf einen Betrag in Höhe von
261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR
belaufen würden. Unter Berücksichtigung der Umstände des hier vorliegenden Falles erklärt sich unsere
Mandantin jedoch bereit, auf die Geltendmachung dieses Zahlungsanspruches Ihnen
gegenüber zu verzichten, sofern die unter obiger Ziffer beschriebene Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung form- und fristgerecht bei uns eingeht. Insbesondere haben wir in
Ihrem Fall berücksichtigt, dass beim von Ihnen eingestellten Angebot die Tickets zu einem
niedrigeren Preis als dem Originalpreis angeboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist
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unsere Mandantin daher bereit, nach Abgabe der benannten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung diesen Vorgang auf eigene Kosten zu beenden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass unserer Mandantin im Rahmen der Aufklärung und
Sachbearbeitung des Vorgangs Kosten entstanden sind, u.a. Ermittlungs- und
Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten. Diese und solche Kosten, die im
Rahmen einer weiteren, ggf. noch notwendigen Sachbearbeitung anfallen, würden konkret
beziffert und im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden, wenn die
Angelegenheit nicht bereits in diesem frühen Stadium durch Abgabe der geforderten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beendet wird. Die Geltendmachung dieser
Schadensersatzansprüche behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor.
Ich habe nochmal per Email nachgefragt und die Antwort erhalten :
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.05.2018.
Die Frist gilt weiterhin bis zum 07.06.2018.
Mit Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung auf dem Postweg ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
Kann ich mich da wirklich drauf verlassen?? Soll ich unterschreiben und gut ist?
letztes Jahr Spt-Nov. drei Schreiben von BH wegen folgendem Werder Bremen betreffend:
- Angebot bei eBay-Kleinanzeigen
- Angebotspreis höher als 15% des OP
- ATGB nicht abgebildet
Ausgesessen, und natürlich kam nix mehr.
Allerdings Sperre meines Accounts für Ticketbestellungen, so dass auch aktuell meine Dauerkarte nicht verlängert wird.
Habe mich jetzt diesbzgl an Werder gewandt, die mich bitten die Angelegenheit mit BH zu klären.
Jemand Erfahrungen wie sowas ausgeht???
Werder will anschließend entscheiden ob die Sperre aufgehoben wird...Erfahrungen dazu eurerseits?
Also ich habe am 26.06.2018 meinen dritten Brief von BH erhalten. Die ursprüngliche Abmahnung stammt vom 16.12.2017. Auf das dritte schreiben werde ich aber auch nicht reagieren wenn die was haben wollen dann müssen die schon klagen .....War bei euch auch so ein langer Zeitabstand dazwischen?
Hallo, habe heute auch eine Abmahnung bekommen.
1. ATBG wurden nicht abgebildet
2. Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
3. Die Dauerkarte wurde öffentlich bei Auktionen....
Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit mit zig Artikelnummer...
Ein Spiel gegen Bayern München in der Saison 2015/2016 ist Gegenstand dieser Abmahnung...
Frage. Ist sowas rechtens? Ist ja schon ziemlich lange her? Gibt es da irgendwelche Fristen? Seit es den Zweitmarkt gibt gebe ich meine Karte immer dort weiter, aber zu diesem Zeitpunkt gab es halt noch keinen Zweitmarkt.
Auch mich hat es Von BH erwischt - allerdings in einer Form die ich bislang noch nicht gelesen habe.
Und zwar habe ich die Information bekommen, dass ich sowohl für ein Spiel aus 2017 sowie ein spiel in 2018 Karten verkauft haben soll.
Meine Frage: Kann sich die maximale Vertragsstrafe von 2500 EUR entsprechend Erhöhen , weil es 2 unterschiedliche Angebote waren? Sprich in diesem Fall maximal 5000 EUR ? Oder erhöht es einfach die Gefahr dass mir 2500 EUR Vertragsstrafe belastet werden?
Oder sind die 2500 EUR begrenzt pro (erster) Abmahnung?
Ui, Sc Freiburg sind die schärfsten der ganzen Liga...
Aber es muss doch in dem Schreiben eine derzeit geforderte Summe stehen, oder was drohen die dir momentan für ne Strafe an?
Es gibt noch kein schreiben, nur eine telefonische Info dass mein Account sperrt wurde aus den genannten Gründen. Habt ihr es schon mal gelesen dass die ausgesprochene Vertragsstrafe höher als 2500 EUR ausgefallen ist? (Durch summierung Verschiedener Verstöße)
Ja auf 2500 EUR hab ich mich auch schon eingestellt.
Fände es nur krass wenn da plötzlich 5000 oder gar 7500 EUR stehen würde...
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis das 1. schreiben kommt? Werden diese Strafen eigentlich vom Verein oder vom Anwalt (wenn vorhanden) festgelegt?
Moin,
Erstmal vorab, das ist ein super Forum!!! Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!!!
ich habe am Donnerstag eine Email von BH bekommen.
Freitag flatterte das Ganze noch mal per Post ins Haus.
Ich habe 2 Tickets der Kölner Haie gegen die Oilers über ebay Kleinanzeigen verkauft.
Leider kann ich zu diesem Spiel nicht selber, da meine Mutter erkrankt ist.
Lade hier mal das Schreiben hoch.
Vielleicht kann mir jemand verraten, wie ich mich verhalten soll?
Modifizierte UE?!
Vielen Dank im Voraus!
EDIT: Also wenn ich mir den Brief so durchlese, weiss ich eigentlich gar nicht was die von mir wollen?!
Womit kann ich denn in meinem Fall antworten?
Wäre super, wenn sich jemand zu Wort melden und mir helfen kann.
Hallo alle miteinander!
Eine kurze Rückmeldung nach einigen Jahren/Monaten:
Ich hatte damals 2 Karten von einem BVB-Heimspiel (2013) verkaufen müssen, weil ich beruflich verhindert war.
Ich bekam im Anschluss Post von BH und wurde zu einer unterschriebenen UE und Zahlung iHv ca. 400€ aufgefordert.
Ich habe daraufhin eine ModUE zurückgeschickt und danach ruhig verhalten.
Es kam nochmal eine Aufforderung iHv ca. 200€ und die Mitteilung, das meine ModUE nicht ausreiche.
Ich habe mich danach nicht mehr gemeldet, das gleiche geschah auf der Gegenseite bis dato!
Daher bleibt ruhig, wer sich wirklich nichts zu Schulden kommen ließ, wird auch nichts befürchten müssen.
Haltet die Ohren steif! Und ein Gruß an das Forum-Team! Saubere Arbeit!
EDIT: Verkauf über ebay.de, hatte blüderweise ein Stadionplan als Bild verwendet. BH konnte so über ebay meine Anschrift herauskiegen, da ich gegen Bildrechte verstoßen hatte. Darum ging es dann aber überhaupt nicht. Sondern um den Verkauf besagter Karten. Ich habe, wie gesagt, NICHTS zahlen müssen!
EDIT2: NIE, wirklich NIE anrufen! eine schriftliche Antwort/Reaktion sollte immer sein!
Hallo, vielen Dank erstmal, ich bin eigentlich auch erst einmal fertig, habe auch seit 3 Monaten nichts mehr bekommen, aber dennoch eine Frage.
Ab wann kann man wohl wieder Tickets beim BVB kaufen ?
Wurde bereits bei jemanden die Sperre aufgehoben ?
Muss ich daf[r etwas aktiv machen?
Wie sieht der Weg aus, wenn man seine BVB Dauerkarten auf jeden Fall behalten möchte (auch über die Saison hinaus natürlich)?
So wie ich das hier quer gelesen habe, entscheidet maßgeblich BH über die weitere Teilnahme am Ticketsystem?
(bei mir war es nur fehlende Abbildung ATGB und öffentliches Anbieten bei eBay.)
Danke für HIlfe!
hab mich schon etwas in die Materie eingelesen, bin mir in meinen konkreten Fall jedoch nicht ganz sicher:
Hab Tickets geschenkt bekommen von jemandem, der sie bei einem Gewinnspiel gewonnen hat. Von einem Sponsor, sogenannte VIP Tickets (inkl. Gastro-Bereich). Auf die ATGB wurde der Gewinner vom Sponsor NICHT hingewiesen (und ich auch nicht von demjenigen, der sie mir geschenkt hat).
So wie ich das sehe müsste es mir doch möglich sein diese Tickets bei ebay zu versteigern und einen ordentlichen Verkaufspreis zu erzielen – oder nicht?
Auf die ATGB sind ja weder ich noch der Gewinner der Karten jemals hingewiesen worden, geschweige denn das sie akzeptiert worden wären! Damit dürfte doch keiner von uns beiden rechtlich zu belangen sein?!
Würde mich über eine juristische Einschätzung oder auch gerne Verweise/Heinweise zu diesem Thema freuen.
Vielen Dank!
PS: Abmahnung ist noch nicht erfolgt, würde gerne bevor ich die Karten verkaufe die Situation juristisch einschätzen können.
wer kann mir helfen und was ich tun soll
Becker Haumann Mankel
Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass ein Ticket für das Spiel von SV Werder Bremen gegen den FC Bayern München in der Saison 2018/2019 auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen unter der Anzeigennummer 98761****eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
Bis 28.11.18 soll ich 250 Euro zahlen
Hatte den stadionplan als Bild und Ticket 25 Euro teurer als ist aber mit Vb bitte um Hilfe
Ticket habe ich aber noch zuhause und wurde nicht verkauft da die Anzeige bei eBay Kleinanzeigen gelöscht wurde
mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:
Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden
Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.
Moin zusammen. Nun habe ich gedacht, ich habe Ruhe von dem Anwaltsverein. Allerdings habe ich jetzt nach Ewigkeiten erneut eine Mail, bzw Brief bekommen, der dritte nun. Ich dachte ich hätte das ausgessen. Dem ist aber nicht so. Ich hab die Mails mal als Anhang ran gepackt. Soll ich weiter die Füsse still halten? Wie sind eure Erfahrungen, was habt ihr gemacht oder nicht gemacht? Hab erneut eine Strafberwährte UE bekommen, obwohl ich damals die ModUE aufgefüllt habe und per Einschreiben hingeschickt habe. Mittlerweile ist die Geschihcte nun schon1 JAhr alt.
Vielen Dank schon mal, gruß Tobias
mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:
Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden
Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.