Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

.jpg   IMG_1162.JPG (Größe: 152.72 KB / Downloads: 43)
.jpg   IMG_1163.JPG (Größe: 122.65 KB / Downloads: 41)
Hallo Leute,

auch mich hat es erwischt.
Ich habe im offiziellen Ticketshop 5 Karten gekauft. Zwei für mich und einen Kumpell und drei wollte ich verschenken. Da aber die diejenigen, die die Karten geschenkt haben sollten (alles eine Familie) anderweitig verhindert sind, habe ich bei Kleinanzeigen reingesetzt. Als Bild habe ich - unwissend wie ich war- eine Abbildung vom Werder Bremen Logo verwendet. Die ATGB habe ich nicht mit in der Anzeige eingefügt.
In dem schreiben der Kanzlei wird mir vorgeworfen, dass ich die Bildrechte verletzt habe und die ATGB nicht mit aufgeführt habe.
Ich habe diesbezüglich schon zwei Scheiben gefertigt.
Meint ihr das reicht so aus oder sollten man was verändern?

Viele Grüße!
Zitieren
http://Diese modifizierte UE ist von ein... für B&H.
https://rechti.de/thread/modifizierte-un...rung.7204/
Genau so schreiben. Natürlich mit euren Daten. Und per Einschreiben mit Rückschein. Es könnte sein, dass dann nochmal eine Unterlassungserklärung kommt, weil die 15 % nicht erwähnt sind. Schreiben dann ignorieren. Und alles wird gut. Anwaltskosten können guten Gewissens gespart werden. Oder auf mein Konto...Rolleyes
Zitieren
Guten Morgen,

ich habe eine von zwei Karten bei ibäh reingesetzt, für ein Bundesligaspiel in einem Monat. Die Karten liegen mir noch nicht vor, dies schrieb ich auch in die Auktion."Versand der Karte erfolgt nach Erhalt der Karte durch WB" Zudem gab ich an, das ich die eine Karte aus privaten Gründen verkaufen muss. Habe die Auktion per sofortkauf reingesetzt mit preisvorschlag senden.Leider etwas "teurer" als die 15%. Habe einen Käufer gefunden, welcher meinen preisvorschlag angenommen hat, dieser lag unter den angegeben Sofortkaufspreis bei ibäh.Nach der Auktion erhielt ich drei Stunden später eine Nachricht von ibäh, das sie den Artikel wegen verletzungung des Urheberrechts gelöscht haben. Hätte einen Stadionplan Bonn WB als Foto in die Auktion mit reingelacht.Der Käufer teilte mir mit, das er den Betrag bereits überwiesen hat, den Betrag hat er bereits von mir zurücküberwiesen bekommen. Als Rechtsinhaber wird BH genannt. Habe die Karten über WB auf offiziellen Weg bestellt auf meinem Namen. Aus privaten Gründen wollte ich eine abgegeben, die andere Karte selbst nutzen. Zu meiner Frage:

1.: Falls WB mir die Karten noch schicken sollte (Betrag wurde bereits vom Konto abgebucht), kann ich dann trotzdem zum Spiel oder werden die Karten gesperrt?

2.: Wie sollte ich mich verhalten falls ein schreiben von BH kommen sollte? (Wovon ich ausgehe)


Bitte um eine Rückmeldung, gerne auch per PN. Vielen Dank im Voraus
Zitieren
Guten Tag,

erst einmal vorweg - ihr seid Klasse!

Ich habe einige Seiten durchforstet, aber bin ein wenig überfordert. Wir haben ebenfalls ein Schreiben erhalten.

Unser Fall lautet so:
Meine Freundin hat zwei Karten in Egay Kleinanzeige reingesetzt und ein Screenshot beider Vereinslogos verwendet. Ich habe die Karten allerdings anderweitig verkauft und Sie löschte daraufhin Ihre Anzeige wieder. Dennoch bekam Sie jetzt das Schreiben, dass Sie die ATGB nicht aufgeführt hat + das mit den Bildrechten (sorry, habe die Mail nicht zur Hand). Sie soll natürlich auch die 250,00 Euro bezahlen und ist fix und fertig. (=ich bekommen natürlich die Schuld ;-D)
Die modUE habe ich bereits gefunden und diese werden wir auch verwenden (danke dafür). Allerdings weiß ich nicht so recht, was wir als "normales" Schreiben dazu geben sollen. Das Blöde an der ganzen Sache ist, dass Sie bereits per Mail geantwortet hat, dass Sie die Karten nur reingesetzt hatte, weil unklar war, ob ich Zeit habe, aber Sie die Karten im Endeffekt nicht verkauft hat. Desweiteren hat Sie geschrieben, dass auf den Karten "Freikarte" stand und Sie deshalb den Preis auf Egay genannt hat, den Sie selbst dafür bezahlt hat. Ich bin dann später auf euer Forum aufmerksam geworden und würde mich über weitere Tipps freuen.

Haben wir dadurch schon verloren oder besteht noch Hoffnung?

Ich bitte um Rückmeldung, gerne auch per PN. Vielen Dank im Voraus

LG
Zitieren
Hallo BVB_93,

wann wurden die Karten reingestellt und wielange dauerte es bis post von HB kam?

Wurden die Karten gesperrt oder konnte man noch ins Stadion?
Zitieren
Bei den Personen, die die Karten privat weitergegeben haben und der Käufer dann anschließend weiterverkauft hat:

Ist da jemals noch etwas gekommen seitens der Abmahn Kanzlei nach Schilderung? Habt ihr trotzdem die mUE abgegeben?
Zitieren
Eine Frage: Hat jemand selbt gehandelt und eine negative Feststellungsklage genutzt um die Brüder zu stellen?
Zitieren
Hallo,

Habe jetzt auch ne Abmahnung erhalten von o.g. Anwaltskanzlei. Selbiges Muster wie schon so oft. Bei mir geht es nur um
1. Fehlende Abbildung der ATGB
2. öffentliches Anbieten bei Ebay Kleinanzeigen

Nun meine Frage:

Ich schreib BH ne Stellungnahme mit BGH Urteil und gut is. Ne Mod.UE muss ich ja nicht abgeben?

Und was kommt besser: wenn ich denen schreib dass ich meine Karte angeboten habe da ich verhindert war oder dass ich die Karte meines Bekannten angeboten habe, da er verhindert war?? Wo bin ich auf der sichereren Seite oder spielt das keine grosse Rolle? Ist beides abgedeckt durch das BGH Urteil?

Danke für eure Hilfe
Zitieren
Wann haben sie denn die Karten bei eböy reingesetzt und wielange dauerte es bis das schreiben bekam?
Zitieren
4 Wochen
Zitieren
[USER=20785]@ulrich25[/USER]
genau, die mod. UE benötigt man lediglich bei urheberrechtlichen Gründen wie Darstellung von Logo oder Stadion.. Zu dem Verweis auf das BGH-Urteil reicht es auszuführen, dass du aus einer privaten Notlage heraus verkauft hast. Antworte innerhalb der Frist, in der Regel kommen noch 1-2 Briefe , die du dann ignorieren kannst.
Zitieren
Hallo [USER=20538]@Schwimmnudel[/USER] und die anderen Forumskollegen hier Smile

Ich habe ebenfalls ein Schreiben bekommen und hier echt fast 40 Seiten durch gelesen ... Vielen Dank hierfür !

Mir wurde ebenfalls vorgeworfen :

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Angebot der Tickets mit einem Preiszuschlag.
- Die Tickets sind öffentlich bei "Ebay Kleinanzeigen" angeboten wurden.


Wie ich jetzt hier lese, benötige ich hier keine modifizierte UE senden, richtig ?

Ich würde folgendes Schreiben verfassen - wäre um kurze Rückmeldungen sehr dankbar, ob dies reicht Smile



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.


Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich zeitlich verhindert gewesen bin. Dadurch, dass das Angebot von Ebay-Kleinanzeigen vorzeitig beendet wurde, kam allerdings erst gar kein Verkauf zustande wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen konnte.


Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.


Desweiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.


Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.
Zitieren
Bei mir sind wir jetzt soweit dass man von Ursprünglich 500€ "nur noch" 275€ haben möchte. Die modifizierte UE wurde bereits angenommen. Mein RA empfiehlt mir dass ich die Forderung nun begleichen sollRolleyes. Ich allerdings bin der Meinung dass Ich da gar nix Zahlen werde und es darauf ankommen lasse. Mal gucken ob die die Forderung ggfs. Einklagen.
Wurden denn schon Leute hier vom Ticketkauf gespeert und vom Verein ausgeschlossen ?
Zitieren
Ich lese hier immer wieder das ebay-kleinanzeigen die Daten rausgeben würde? Das kann aber doch eigentlich nur die Email-Adresse sein oder?
Zitieren
Sollte man eigentlich - auch wenn die mUe nicht angenommen wurde nicht auf die Schreiben reagieren? Hat da jemand Erfahrungen?
Zitieren
Würde immer auf den falschen Adressaten abstellen und sonst keine (!!!) Angaben machen. Ggfs. auf eine Gegenabmahnung auf Kosten der Mandantin (BVB/Biene Maja) und/oder negative Feststellungsklage hinweisen.
Zitieren
habe jetzt ein Widerspruch geschrieben . Nun kam ne Mail mit der Bitte um Rückruf. Sollte man da anrufen oder eher nicht? Hat da wer Erfahrungen, was die da wollen?

Hier die Mail:

Der VfB Stuttgart nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die – wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Verhoeven, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
Zitieren
Die wollen Dich verbal bearbeiten und hoffen dass Du reagierst und Dinge sagst, die sie gegen Dich verwenden wollen.
Zitieren
Also ignorieren und auf keinen Fall melden?
Zitieren
Wenn man noch NICHTgeantwortet hat, sollte man folgende Überlegungen anstellen:

- Kann Verkäufer der Karten für die Kanzlei ermittelt werden (bei Viagogo und Ebay Kleinanzeigen eher nicht)
- Dann, ist denn der Adressat für die Forderung der richtige, denn die Forderung muss an den richtigen Adressaten gerichtet werden, sonst
wird es gar nicht mehr nötig sein um die Gültigkeit des BGH Urteil und ähnliches zu kommunizieren
Zitieren
Ich habe denen aber wie bereits erwähnt einen Widerspruch geschrieben mit Nennung des BGH Urteils und Verkauf aus privater Notlage eben. Was mache ich dann? Hat jemand von euch da mal.angerufen?
Zitieren
Abwarten, die werden auf die Ungültigkeit des BGH Urteils ansetzen, da Du ja einen Verkauf eingeräumt hast.
NIE etwas einräumen!!!
NIE abrufen!
Warten ob die erstmals eine Klage versuchen, dann kannst Du immernoch reagieren.
Zitieren
Ja gut so stand es eben immer in dem Thread hier schon etliche Male.
Ich habe einen Verkauf auch nie eingeräumt weil es auch nie zu einem gekommen ist. Nur eingeräumt, dass ich die Tickets angeboten habe.
Ich habe wie gesagt einen Widerspruch geschrieben und damit hat sich die Sache eigentlich erledigt.
Da BGH Urteil ist doch rechtskräftig und deckt solche Fälle ab oder sehe ich das falsch?
Zitieren
In dem Beitrag vom juraforum wird das ganz gut erklärt. In der Regel bei einem einmaligen Verkauf greift das BGH Urteil. Wird öfter oder mit großem Gewinn verkauft, geht man zu Recht von gewerblichen Handel aus.
https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilr...rverkaufen
Zitieren
Sehr geehrte Community, ich bin neu hier, weil es mich nun ebenfalls mit einer Abmahnung von BH erwischt hat.
Das Forum hat mir wirklich schon sehr weitergeholfen, dafür bedanke ich mich aufrichtig. Ihr schafft es den Leuten ein wenig die Panik nach so einer Abmahnung zu nehmen.

Aber der rechtliche Ansatz erschließt sich mir nicht zu 100 Prozent, daher würde ich gern meinen Sachverhalt schildern, um eine weiterhelfende Antwort zu erhalten.
Ich habe im Forum schon sehr viele Seite und Sachverhalte gelesen und auch entsprechenden Lösungsansätze verstanden. Aber so einen ähnlich gelagerten Sachverhalt wie meinen habe ich noch nicht lesen können.

Zu meinem Sachverhalt:
Ich hatte zwei Karten für das Spiel Borussia Dortmund vs. FC Augsburg und konnte das Spiel leider nicht besuchen, da meine Tochter erkrankt war. Die zwei Karten habe ich dann einzeln über ibääh verkauft, was im nachhinein nicht wirklich schlau war. (habe extra auch noch ein Ebay-Account eröffnet Sad...naja, aus Fehlern sollte man lernen!

Jetzt wurde mir mit dem üblichen Schreiben von der Kanzlei vorgeworfen, dass ich ein Ticket über die Internetplattform viangogo weitergegeben hätte und mir werden folgende Rechtsverletzungen zur Last gelegt:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets wurden öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. ibääh Kleinanzeigen, stubhhub, viangogo, seatwahve, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben und veräußert.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis.
Die Forderung beträgt 250 Euro und die Unterzeichnung sowie Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung.

Fazit: So wie es ausschaut hat der Ebay-Käufer das Ticket bei viangogo weiterverkauft.

Nachdem ich hier ca. 40 Seiten akribisch durchgearbeitet habe, würde ich BH eigentlich wie folgt antworten:
1. KEINE mod. Unterlassungserklärung zusenden, da nicht nötig
2. Das Ticket aus einer privaten Notsituation heraus angeboten habe und auf das BGH Urteil verweise....

Wäre das aus Eurer Sicht so ok und reicht das aus? Der Vorwurf an sich stimmt ja nicht, da ich das Ticket über ibääh und nicht viangogo verkauft habe, was die Sache natürlich nicht besser macht. Oder spielt das keine Rolle, da mein Ticket letztendlich über dritte bei viangogo gelandet ist.

Über eine kurze Einschätzung von Euch würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im Voraus :-)
Zitieren
Hallo nochmal,
wäre nett, wenn mich jemand kurz unterstützen könnte. Bald endet die Frist von BH und mir ist noch nicht ganz klar, was ich am besten antworte.

Danke!
Zitieren
Habe mir heute mal eine tel. Einschätzung vom Anwalt eingeholt. Er war der Meinung: Entweder rechtssicher mit mod. Unterlassungerklärung oder Augen zu und durch und abwarten, aber dann auf keinen Fall auf das Schreiben antworten.
Zitieren
Es hat schon bei so vielen aus dem Forum geklappt, also wird es bei dir auch klappen. Immer weiter Wink
Zitieren
Hallo ich habe heute auch post bekommen und natürlich bin ich gleich aufgebracht gewesen.
Ich wollte am 18. März 2 Tickets verkaufen für das BL Spiel zwischen RB Leipzig - Bayern München.
Ich habe als Bild bei Ebay Kleinanzeigen die Logos der Verein im RB Stadion hochgeladen. Da wir dann uns aber doch entschieden haben zufahren, habe ich die Anzeige wieder gelöscht.

Jetzt habe ich post bekommen auf eine Bezahlung von 250€ und folgende Punkte werden mir zulasten gelegt:
 Die ATGB wurden nicht abgebildet.
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.
 Die Tickets sind öffentlich bei „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten worden

Soll ich jetzt auch eine Modifizierte Unterlassungserklärung schreiben ? Und wenn ja was muss ich da schreiben ? Oder lieber zum Anwalt gehen ? ( Hab leider keine Rechtsschutzversicherung)

Es gibt ja einen offizielen Ticketzweitmarkt von RB , gibts deswegen mehr Probleme ?

Danke schonmal im Vorraus für eure Hilfe
Zitieren
Hallo heberik,

bei mir stellt sich die selbe Frage zwecks Ticketbörse!
Bzw habe den selben Fall!
Bin gespannt was die Community antwortet
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste