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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
Ich habe heute auch vorab per Mail die Abmahnung von Becker Haumann bekommen. Allerdings an eine alte Anschrift addressier und daher wird die Post nicht ankommen. Gilt eine Mail als zugestellt?

Auch mir wird vorgeworfen:

Vorwurf:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der VK lag über 15%
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions
-Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen angeboten bzw. veräußert

Ich soll die Unterlassungserklärung unterschreiben und 250€ überweisen.
Ich habe ursprünglich 4 Tickets im Mitglieder VVK vom BVB erworben, wovon ich 2 bei eBay eingestellt habe (Startgebot 1€) da diese nicht mehr benötigt wurden.

Was soll ich nun tun?
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Hallo in die Runde

ich habe eine Abmahnung vom Lentze Stopper Anwalt bekommen. Die sind zuständig für den FC Bayern München, aber das ist wohl auch identisch wie die Anwälte vom BVB
Ich habe Karten von einem gekauft für das Halbfinale Bayern-BVB, ich kann aber leider nicht am 26.4. Ich muß am 27.4. in Schwerin sein, und das schaffe ich mein besten willen nicht. Also habe ich die Karten bei Ebay angeboten mit Preisvorschlag. Ich wollte die Anzeige rausnehmen, da ich einen gefunden habe der tauschen wollte gegen das Bundesligaspiel am 8.4. Das wurde auch gemacht. Ebay hat die Anzeige aber vorher rausgenommen also gelöscht....wegen Markenrecht....Bayern LOGO

Mir wird vorgeworfen

Der FCB hat ebenso wie andere Bundesligisten auch, ein nachhaltiges Interesse daran, den
Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz
der eigenen Fans zu bekämpfen. Es ist nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen und
Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs
weitgehend kontrollieren können, welche Personen Tickets erwerben. Bei einem anonymen Verkauf
über Online-Verkaufsplattform wie z.B. „eBay“ ist eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Darüber
hinaus soll weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu
erschwinglichen Preisen gewährleistet werden........................


Mit anderen Worten, Hooligens kaufen nur Tickets mit erhöhten Preisen?????

Weiter


Weitergabe ihrer Tickets für den Fall der kurzfristigen Verhinderung zu bieten, hat der FCB seit der
Saison 2016/2017 eine offizielle Zweitmarkt-Plattform eingerichtet. Hier wird den Fans unter
https://tickets.fcbayern.de/Internetverk...eting.aspx die legale Gelegenheit geboten,
ihre Dauer- und/oder Tageskarten von FCB-Heimspielen zum Weiterverkauf anzubieten, falls sie an
einem Spieltag verhindert sind und ein bestimmtes Spiel nicht selbst besuchen können. Damit wird
den Fans ein serviceorientierter und offizieller „Ticket-Zweitmarkt“ mit einer transparenten und fairen
Preispolitik angeboten. So bekennt sich der FCB mit der eigenen Zweitmarkt-Plattform dazu, die
Fairplay-Regeln der Bundesliga zu berücksichtigen. Durch die Abwicklung auf der offiziellen FCBZweitmarkt-
Plattform werden sowohl Sicherheits- als auch Ticketing-Regularien gewährleistet – im
Gegensatz zum illegalen Ticket-Schwarzmarkthandel.
II.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-
Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten-Abo (nachfolgend gemeinsam „ATGB“) unserer
Mandantin, nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „eBay“ / eBay-
Kleinanzeigen angeboten und/oder veräußert haben. Danach ist die Weitergabe von Tickets
folgendermaßen eingeschränkt:

Ist damit jetzt gemeint, falls ich verhindert bin, darf ich die Karten nur an den Zweitmarkt anbieten????
Leben wir in einer Demokratie oder im Sozialismus????


Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
• Die Tickets sind zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
• Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden.

Wir fordern Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungsund
Verpflichtungserklärung abzugeben, indem Sie die beigefügte Vorlage
a) mit dem aktuellen Datum versehen,
b) unterzeichnen sowie
c) unverzüglich im Original an uns zurücksenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben,
weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe
nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen
tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Als Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben wir uns notiert:
18.04.2017, 18.00 Uhr.




In der UE steht:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Jahreskarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele des FC Bayern München öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet) oder bei sonstigen nicht von der Gläubigerin autorisierten Online-Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/oder Tickets zu einem höheren als dem jeweiligen Originalpreis weiterzugeben und/oder an gewerblich Wiederverkäufer zu veräußern oder anderweitig weiterzugeben;
2. bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.fcbayern.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. EUR 250,00 zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB, IBAN: DE78700202700015, BIC: HYVEDEMMXXX, mit dem Verwendungszweck „2XXXXXXXX-/FC Bayern München“ zu zahlen.



Ich versteh das nicht so ganz:

Was wollen die von mir, die UE wegen dem Logo oder wegen den weiterverkauf??
Wenn das Urteil vom BGH rechtens ist, was will eigentlich Lentz Stopper von mir???

Ich habe mir auch den Bericht durchgelesen

https://www.lhr-law.de/magazin/sportrech...ittskarten



[B]2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?


Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.


Was kann ich jetzt tun???
Mod UE schicken und warten und den den Fall schildern das ich die Karten getascht habe??

Danke euch
D.







[/B]
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So ich habe jetzt die MUE (vordruck von hier) und ein Abschreiben mit dem ich mich auf das Urteil beziehe vorn per Mail rausgeschickt.

Eine Frage hätte ich noch und hoffe auf Antwort
.

Es ging um 2 von 4 Karten die ich über meine BVB Mitgliedschaft erworben habe. Sofern ich für den Mitglieder VVK gesperrt werden sollte macht mir das nichts, aber ich besitze auch eine Dauerkarte und befürchte, das mir diese auch gesperrt werden könnte, obwohl sie nicht Bestandteil der Auktion war.

???
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hallo,
ich habe heute ein schreiben vom Anwalt bekommen, habe den mein Fall geschildert
Das ist für alle mal hilfreich


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass auch das reine Anbieten von Tickets, über Plattformen wie eBay, einen Verstoß gegen die ATGB darstellt, sofern Sie Karten beim Verein erworben haben und die ATGB akzeptiert haben. Das von Ihnen zitierte BGH Urteil ist leider als veraltet zu qualifizieren und nicht mehr auf aktuelle Ticketfälle anwendbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verein die Möglichkeit des Zweitmarktes eingeführt hat. Die ATGB widersprechen dem BGH Urteil leider nicht, da nur das Öffentliche Anbieten untersagt ist, nicht jedoch die private Weitergabe. D.h. Sie können weiterhin Karten an Bekannte weitergeben.


Der Vorwurf der Markenrechtsverletzung ist unbegründet, da es ein Privatverkauf war. Die Gegenseite nutz diesen Vorwurf nur, um über eBay an Ihre Daten zu gelangen.


Es sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten.


Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn tatsächlich Gewinn mit der Weitergabe erzielt wurde, da dieser ansonsten zusätzlich von Ihnen gefordert werden kann.


In Ihrem Fall dürfte ein Vergleichsbetrag in Höhe von 50- 100€ vereinbart werden können.


Im Falle, dass keine Einigung erzielt wird, müssen Sie mit weiteren Sanktionen des Vereins rechnen (Ticketsperre).
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Hi Leute,
ich habe nicht auf die Mail und den Brief reagiert.
Ich sollte eigentlich bis zum 24.02.2017 die 250€ Euro bezahlen. Grund dafür war das anbieten zu einem höheren Preis auf viagogo.
Ich habe meinen Fall nicht finden können, da die meisten ja vorschlagen sofort zu reagieren - aber das habe ich ja nicht.

Wie sieht es jetzt bei mir aus? Habe jetzt seit dem 10.02.2017 keine Nachricht mehr von Lentze + Stopper erhalten.
Möchte aber sehr gerne wieder entsperrt werden, sodass ich wieder selbst zu Spielen hin kann..
Waren E-Tickets, worauf mein Name stand.

Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank schonmal!

LG
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Hallo.
Habe eine Abmahnung per Mail erhalten von Lentze + Stopper.
Ich habe Tickets bei ibäh reingesetzt zu einen Festpreis mit Verhandlungsbasis, da ich aus Privaten Gründen nicht hingehen kann!
Nun habe ich vorgestern eine Mail erhalten und wurde abgemahnt.
Bin ziemlich verunsichert und weiss nicht wie ich reagieren solle.

Wie soll ich genau vorgehen.
Es wird mir folgendes vorgeworfen:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
3. Die Tickets zu einem höherem als dem bezahlten Preis weitergeben worden.
4. Die Tickets sind öffentlich bei Ebäh angeboten worden.
Bin für jeden Tipp und Rat sehr dankbar.

Des Weiteren weiss ich nicht ob ich die Tickets jetzt noch verkaufen darf, da auf das Geld dringend angewiesen bin. Habe die Tickets selber über dritte erhalten und auch nicht den orginal Preis bezahlt. Ich selber kann nicht , da 3 Leute festzugesagt haben und kurzfristig abgesprungen sind und ich jetzt auf das Geld sitzen geblieben bin.
Habe keine Platz und Reihe Angabe gemacht!



Brauche dringend Hilfe!
Da ich nicht weiß wie ich es mit dem Logo machen soll und wegen den Ticketweiterverkauf!!!
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Hallo. ich möchte wie folgt antworten. Des weiteren wollte ich wissen, ob schon Erfahrungen bei lentze+ stoppen gemacht haben. Um zu wissen was mich noch erwartet. des Weiteren wollte ich wissen, ob zitierten BGH URTEILE noch aktuell sind, da ich in einen Thread gelesen habe, dass nicht mehr der Fall ist!


Sehr geehrte Damen und Herren,




ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom xx und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:



Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% Preisobergrenze gegen das Preisbindungsverbot verstößt.

Mit freundlichen Grüßen





Meine modifizierte Unterlassungserklärung



Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB

Widenmayerstraße 28 • 80538 München

Ihr Zeichen

(....)


Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

(......)


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

gegenüber der Firma


FC Bayern München AG
Säbener Straße 51-57
D-81547 München


  • nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
  • Mit freundlichen Grüßen .....
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Hallo zusammen,
bin echt fertig, wütend und auch ängstlich...

Ich habe zum allerersten mal meine Dauerkarte für das Monaco Heimspiel zum "Selbstkostenpreis" !! bei eb** angeboten (Anbieten über den BVB Zweitmarkt ging nicht mehr).
Ich wurde operiert und kann die nächsten Spiele nicht ins Stadion. Zum Selbstkostenpreis deswegen, weil ich Fan bin und keinen Gewinn machen möchte.
Ich habe aber so irgendeine Vorahnung gehabt ob das überhaupt rechtens ist und habe die Auktion noch selben Tag vorzeitig beendet.
Heute habe ich dann die Abmahnung vorab per eMail bekommen..
Das ist dann der Dank dafür. Aber ich hätte es ja eigendlich wissen müssen. Meine größte Sorge ist aber, dass ich keine Dauerkarte mehr bekomme. Das wäre für mich der blanke Horror. Oh man....

Folgendes wird mir zu Last gelegt:

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
[SIZE=13px]-Das Ticket wurde öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei[/SIZE]
eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
[SIZE=13px]-Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des -Vereinslogos[/SIZE]

Bezgl. des Logos (ich hatte das BVB Logo genommen) werde ich eine ModUE abgegeben. Dann warte ich einfach mal ab und gucke was da so kommt.

Hauptsache ich bekomme auch nächste Saison noch meine Dauerkarte....

LG
DD
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[USER=20675]@dynamicduo[/USER]
ich denke zur nächsten Saison wirst du wahrscheinlich nicht gesperrt. Weil die DK wird ja schon im Mai gebucht.
Ansonsten nimm dir einen Anwalt. Kostet leider 250€ bis 300€.
Übernächste Saison ist die DK Kündigung wahrscheinlicher
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Das habe ich befürchtet. Ich werde aber trotzdem auf den BVB zugehen und meinen Fall schildern. Dann brauche ich mir wenigstens nachher nicht sagen, dass ich es nicht probiert hätte.
Bei über 20 Jahre DK Besitz, muss man alles probieren...

Danke dir.

Gruss
DD
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Hi

Gab es eigentlich schon irgendwelche "Klagen" vor Gericht , von Leuten die Briefe von Becker Haumann bekommen haben?
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Nein,

hier sind zumindest keine bekannt geworden...

LG
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Hallo!

Wie sieht die Rechtslage aus wenn man Tickets für das DFB Pokalfinale auf ibäy für das 10-fache verkauft?
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Hallo,

ich habe 2 Karten zum Verkauf angeboten, welche nun von ibäy gelöscht wurden mit dem Hinweis "Markenrechtsverletzung-unerlaubter Inhalt". Die Karten wurden NICHT VERKAUFT! Ich habe die Tickets fotografiert mit Sektor, Block, Platz sodass man den eigentlichen Inhaber rausfinden kann, welcher ein Freund von mir ist, von dem ich die Tickets erhalten habe. Zu dem waren die Logos der beiden Vereine sichtbar als Bild und ein Stadionplan ebenso.

Eine Abmahnung habe ich noch nicht erhalten, wird aber denke ich bald eintrudeln. Wird mein Freund also der eigentliche Inhaber der Tickets belangt, da die Sitzplätze angegeben waren und wird sein Account beim Verein gesperrt inkl. seiner Dauerkarte?

Über eine Rückinfo wäre ich euch sehr dankbar!
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handelt es sich um Karten für das DFB Pokalfinale?
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RB Leipzig - FC Bayern München

Geht hauptsächlich um RB-Tickets!
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Hallo Zusammen,

ich habe letzten Freitag, 5.5.17 ein Schreiben der Anwälte Becker Haumann erhalten in dem es wie in den anderen Beiträgen auch eine Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anbei gab, die folgendes enthält:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Hannover 96 öffentlich oder bei Auktionen und/oder bei nicht von der Gläubigerin autorisierten Verkaufsplattform über 10% des Originalpreises zum Kauf anzubieten/weiterzugeben/weiterzuveräußern;

2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.hannover96.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;

3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigen Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;

4. einen Betrag i. H. v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ IBAN: 785 886 607 / DE22500100600785886607, Bankleitzahl / BIC: 500 100 60 / PBNKDEFF, mit dem Verwendungszweck "........../Hannover96" zu zahlen.

Hintergrund ist folgender:
Ich habe für mich und meinen Freundeskreis eine Fahrt nach Hannover (komme aus Bayern und fahre nicht oft zu Heimspielen) organisiert und wir wollten insgesamt zu acht ein Spiel vor Ort schauen, weshalb ich einen Bekannten in Hannover gebeten habe, mir acht Karten zu besorgen und dieser hat diese an mich per Post geschickt. Leider hat sich zwischenzeitlich die gemeinsame Fahrt zerschlagen, da diverse Freunde abgesagt haben und ich nun geplant hatte nur noch mit einem Freund alleine nach Hannover zum Spiel zu fahren. Daher habe ich ins Ebay 3 x 2 Tickets für das Spiel gestellt als Auktion mit Bild von den Tickets (da ich dachte, es wäre einfacher jeweils 2 zu verkaufen, habe ich die Auktion auf 3 Stück gesplittet, ich habe vorher noch nie im Ebay etwas verkauft und mir extra hierfür einen Account angelegt!) - ich habe eine geringe Laufzeit eingestellt und die Karten sogar unter Originalpreis als Startangebot angelegt. Kurz darauf erhielt ich eine Mail von Ebay dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und das Angebot daher entfernt wird. Trotzdem wurden die Karten weiter von Ebay angeboten und versteigert. Bei der Versteigerung kam ein nicht unerheblicher Mehrerlös heraus, der allerdings von mir nicht einkalkuliert war. Hatte lediglich die Absicht nicht auf den Karten sitzen zu bleiben und wusste nicht wie ich wo ich die Karten sonst hätte anbieten sollen, da Hannover 96 die Karten nicht zurücknimmt. Nun kam das Schreiben der Anwälte und ich habe noch bis Montag Zeit diese Erklärung abzugeben. Im Schreiben selbst ist allerdings noch ein weiterer Punkt aufgeführt, der in der Unterlassungs- und Verpflichtserklärung keine weitere Erwähnung findet:

4. Mehrerlöse
Unsere Mandantin macht zudem einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der erzielten Mehrerlöse gemäß Ziffer 13 ATGB gelten. Dort heißt es wörtlich:
13. Auszahlung von Mehrerlösen
13.1. Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 dieser ATGB durch den Kunden ist der Verein zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
13.2. Höhe: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genanten Kriterien.


Eine Bekannte die Jura studiert, meinte ich solle die 250,00 € zahlen, da im schlimmsten Fall noch höhere Kosten auf mich zukommen könnten. Ich habe hier nun schon einige Seiten durchgelesen, in denen immer wieder von einer Modifizierten Unterlassungserklärung gesprochen wird - gibts hier einen Vordruck? Leider fehlt mir die Zeit alle 137 Seiten komplett durchzulesen. Des Weiteren würde mich interessieren was ihr von der Klausel mit den Mehrerlösen haltet - immerhin ist diese im Teil den man unterschreiben muss nicht weiter aufgeführt. Dass hier ein kleiner Gewinn rausspringt bei der Auktion konnte ich vorher nicht wissen, es hätte genauso gut ein Verlust verzeichnet werden können, das weiß man vorher einfach nicht..

Ich wäre über eine zeitnahe Antwort wirklich sehr froh!!
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Hallo zusammen,

auch mich hat es erwischt mit dem bekannten Brief der Kanzlei Becker Haumann. Allerdings ist meine Geschichte etwas anders und brauche euren Rat.

Folgendes wird mir vorgeworfen:

Tickets für BVB - Köln angeboten zu haben und folgende Punkte nicht beachtet
  • Die ATGB wurde nicht abgebildet
  • Der Angebotspreis lag 15% über dem Orginalticketpreis
  • Unauthorisierte Nutzung bzw Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Signal Iduna Parks
  • Die Tickets wurden öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
Natürlich auch die 250€...


SO aber es fand A: kein Verkauf statt B: die Unauthorisierte Nurzung vom Bild war ein selbstgeschossenes Bild vom Spiel gegen Ingolstadt auf der Süd.

Nun bereite ich eine MOD-UE vor, jedoch hat niemals ein Verkauf stattgefunden soll ich dies dort auch erwähnen? Denn der Tatbestand ist somit ja nur zum Teil erfüllt worden.

Danke euch
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Hallo,

habe auch ein Schreiben von BH erhalten.

2 Karten für das Spiel Werder - HSV über ebay Kleinanzeigen
Vorwurf:
ATGB wurden nicht abgebildet
Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalpreis

Habe mich entschieden die Karten nicht selber zu nutzen, weil zu dem Zeitpunkt meine Mutter im Krankenhaus lag und die Ärzte uns mitgeteilt haben, dass Sie das Krankenhaus wohl nicht mehr lebend verlassen wird.
Tatsächlich ist meine Mutter leider dann auch keine 24 Stunden nach dem Spiel verstorben, was ich natürlich durch eine Sterbeurkunde belegen kann.
Tendiere dazu, den Vorfall auch so zu schildern und auf das BGH Urteil hinzuweisen. Richtig ?

Vielen Dank !
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Hallo habe heute auch eine Mail von Becker und Haumann bekommen wo das drinnen steht was bei euch allen drinnen steht. Was soll ich jetzt machen? 250€ zahlen und das schreiben unterschreiben? Oder garnicht reagieren und warten was passiert? Was passiert wenn man nicht reagiert?
Ich hatte da mal angerufen und als jemand anderes ausgegeben und die dort meinte wenn ich das Geld zahle passiert nichts weiter, dies hätte sie mir auch schriftlich gegeben aber da wollte sie das Aktenzeichen und die email und die hätte ich nicht zur Hand...:-)
Was soll ich jetzt machen?

Danke für eure Antworten im vorraus...
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Freak, post: 24172, member: 20689 schrieb:Was soll ich jetzt machen?
Am besten einfach mal ein bisschen hier lesen (müssen ja nicht mal die ganzen 137 Seiten sein, ein paar Seiten reichen, da wird ja mehrfach alles thematisiert. Und ohne Details was genau vorgeworfen wird, lässt es sich auch nicht explizit sagen.
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Mir wir vorgeworfen:

ATGB wurden. Ich abgebildet.
Unautorisierte Nutzung des vereinslogo
Tickets sind mit mehr als 15% verkauft wurden
Und das ich sie bei eBay angeboten habe.

Wie ich hier rausgelesen habe hat nie niemand Ärger bekommen bzw. Die ue unterzeichnet.
Also einfach nichts machen?

Danke fuh2000 für die schnelle antwort
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Hallo zusammen,
Mich hat es auch getroffen... und habe per Mail gestern (Post wird laut Mail folgen),
ein schreiben von BH bekommen.
Mir wird in dem schreiben vorgeworfen:

Tickets für das Spiel Dortmund gegen Köln bei Ebay Kleinanzeigen angeboten zu haben und folgendes nicht beachtet.

- es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBayKleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder zu veräußern.

- es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der privaten Weitergabe um mehr als 15% des jeweiligen Originalpreises weiterzugeben.

-sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und
einzubeziehen.

Die Karten habe ich auch tatsächlich bei Ebay verkauft, weil ich Krankheitsbedingt nicht hin konnte.
Zahlen soll ich ebenfalls 250 Euro an die genannte Anwaltskanzlei.
Ich habe mir hier wirklich viele Seiten durchgelesen und möchte vorab erwähnen das ich diese Aktion wirklich top finde.Viele Beitrage haben mir auch schon Super weitergeholfen!!! Danke, dafür!
Das ich den Senf natürlich nicht zahlen möchte ist klar. Auch wollte ich der Kanzlei eine ModUE zusenden und den ganzen mist ein Ende zu bereiten. Soweit so gut...
Ich habe jetzt aber folgendes Problem. Ich bin dieses Jahr endlich zu meiner Dauerkarte gekommen über ne Bekannte die einfach kein Interesse mehr hat. Die Überschreibung fand auch schon mit der bekannten persönlich an der FanWelt statt. Ich habe jetzt einfach Angst das wenn ich denen ein schreiben aufsetze und denen nicht das Geld zahle, das ich gesperrt werden könnte und das bevor Überhaupt mein erstes schreiben in den nächsten Tage der Dauerkarten-Zahlung ankommt.... direkt wieder meine Kündigung des Dauerkarten Abos bzw.für nächste Saison in den Briefkasten landet.
Ich gehe sogar soweit zu sagen das ich das Geld lieber bezahlen würde wenn ich dann nicht in Gefahr laufe gesperrt zu werden bzw. die mir meine DK wegnehmen. Will einfach ungern Überhaupt gesperrt werden beim BVB. Unabhängig ob jetzt für Karten oder meiner Mitgliedschaft.


Kann mir da jemand weiterhelfen? Wie kann ich am besten vorgehen?
Mfg mrdittmann
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Guten Morgen,

ich habe Tickets für das Pokalfinale bei e Bay verkauft. 1€ Start als Auktion.
Ich habe weder einen Grund angegeben (geplanter Auslandseinsatz), noch die ATGBs. Ein Logo würde nicht verwendet.

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets sind selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten worden.
Aufgrund des Angebots besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
III.

____

Darauf muss ich jetzt dann gar nicht reagieren, wenn ich das richtig verstanden habe, da ich die ATGBs nicht angeben muss und Tickets verkaufen grundsätzlich nicht verboten werden kann?

Ich danke euch.
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Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Wochen den ersten besagten Brief von BH bekommen. Vorwürfe alle die gleichen wie oft beschrieben. Habe für die Verwendung des Logos eine modifizierte UE abgegeben und versendet.
Heute erhielt ich die Antwort, dass diese UE nach Rücksprache mit der Mandantin (H96) akzeptiert wird.

Ich solle mich jetzt mit denen telefonisch in Verbindung setzen (Frist gesetzt) und die Kostenfrage klären.

Wie soll ich damit umgehen? Oben hat ein User "Detlef" geschrieben, dass das BGH-Urteil veraltet sei und nicht verwendet werden kann?! Wie ist damit zu verfahren? Muss ich den Betrag zahlen?! Von Anrufen wurde ja abgeraten...

Würde mich über eine Antwort freuen!
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Hi,

ich habe auch einen Brief von BH bekommen.

Sachverhalt:

Ich habe über viagogo mir zwei Tickets für das DFB-Pokalfinale Eintracht Frankfurt - Borussia Dortmund gekauft. Pro Ticket habe ich 650€ gezahlt. Da meine Begleitung nun leider nicht mitkommt, habe ich dieses eine Ticket bei eBay angeboten für einen Preis von 500€. Dieses Ticket ist allerdings NICHT verkauft worden!

Nun kommt die E-Mail von BH, die mir folgendes vorwerfen und um Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bitten:

ATGB wurden nicht abgebildet
Das Ticket ist selbst oder durch Dritte öffentlich im Internet bei einer nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten worden
Das Ticket ist mit der Absicht, eines Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, angeboten wurden
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans


Vorwurf 1 scheint für mich keine Relevanz zu besitzen, da ich ja nicht der Erstkäufer bin, wenn ich das hier richtig gelesen habe.
Vorwurf 2 zielt auf eBay ab - Grundsatzdiskussion
Vorwurf 3 - ja, 15% mehr als der Originalpreis, allerdings weniger als ich selbst bezahlt habe. Rechnung liegt vor, dass ich mehr bezahlt habe.
Vorwurf 4 - den Stadionplan habe ich nicht von Eintracht Frankfurt (dem "Kläger") oder Hertha BSC Berlin oder Borussia Dortmund verwendet, sondern von einer eher exotischen Stadionseite

Wie schätzt ihr diesen Fall ein? Ist insbesondere Punkt 3, dass ich bei viagogo noch mehr gezahlt habe als ich am Ende gerne gehabt hätte, hier wichtig? Oder eher nachteilig, da der Verkauf über viagogo grundsätzlich nicht erlaubt ist und sollte deswegen nicht erwähnt werden?

Übrigens ist eine falsche Adresse angegeben, in der ich seit mehreren Jahren nicht mehr wohnhaft bin. Wird dadurch die E-Mail zunächst nichtig? Nachsendeantrag lange ausgelaufen.

Die E-Mail kam heute und setzt als Frist den nächsten Werktag am Freitag zur Zahlung einer dreistelligen Summe. Ist solch eine kurze Frist überhaupt gesetzmäßig?

Wie würdet ihr vorgehen?

Da ich aus einer Familie mit juristischem Background komme, wird das sicherlich mit anwaltlicher Unterstützung angegangen werden. Oder sehr ihr das als völlig unnötig an? Ich werde weiter berichten.

Gruß

Erik
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Hallo Leute,
ich habe gestern eine E-Mail im Junk Folder von BH gehabt.
Es ging um eine Forderung über 500€ für die Nutzung des Stadionplans und den Verkauf auf nicht genehmigten Plattformen(Ebay-Kleinanzeigen). Ein Verkauf erfolgte dort allerdings nicht.
Ich habe mich ein wenig informiert und ein Fax an die Rechtsanwaltskanzlei geschickt.

Folgender Inhalt als Einstieg/Deckblatt:

"Anbei die Unterlassungserklärung bezüglich der Nutzung des Sitzplans.
Bezüglich des Vorwurfes gegen den Verstoß des ATGB
gibt es ein Gerichtsurteil "BGH-Urteil I ZR 74/06 von 2009", welches mir erlaubt Privat Tickets zu veräußern.


Desweiteren war der Post zwar auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen gelistet, ein Verkauf erfolgte aber nicht.

Ich befand mich im Urlaub vom 30.04-06.05.2017 und konnte das Spiel nicht wahrnehmen, was ein triftiger Grund für die Weiterveräußerung ist. Daher kann mir keiner verbieten auf einer Kleinanzeigenplattform meine Karte anzubieten.
"

Dann auf Seite 2 erfolgte die modifizierte UE:

"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
xx
xx
xx


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
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Jetzt meine Frage, was kann mir im schlimmsten Fall passieren. Sollen weitere Antworten der Kanzlei einfach von mir ignoriert werden oder habe ich eine Möglichkeit mit einer geringen Summe(für den Verstoß der Nutzung des Stadionplans) den Fall zu schließen.
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Wie ist es bei euch ausgegangen?
Ich habe bezahlt, obwohl man niemals bezahlen sollte.
Und ich habe unterschrieben, sollte man ebenfalls nie tun.

Ich wollte aber einfach Ruhe haben und die DK zur neuen Saison wieder erhalten.
Anderer Weg wäre gewesen Rechtsanwalt für knapp 300€ und ca. 150€ an BH.
War mir aber zu teuer.

Einer von euch wollte die DK umschreiben und nicht bezahlen? Ist das eine Lösung?
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Hallo,

ich habe Antwort erhalten auf meine Unterlassungserklärung.
Kann mir jemand bitte helfen? Die haben die Unterlassungserklärung nicht anerkannt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen am 31.05.2017 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend davon ab, Vorlagen aus Inter-netforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unter-lassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie ledig-lich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr zur Verfü-gung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.
Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforder-lich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unter-lassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets be-zeichnet, für Spiele von Borussia Dortmund öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf an-zubieten, Tickets um 15% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben.

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens 27.06.2017 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entge-gen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbe-trag in Höhe von
500,00 EUR
ausgeglichen wird.
Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum
27.06.2017
entgegen. Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.
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Tripcookie schrieb:Ich habe nun den insgesamt dritten Brief erhalten. (Ich hatte eine Mod-UE als Antowrt wegen des Bildes gesendet)
In dem neuen Brief steht eine neue Frist und der Hinweis, dass der Mandatin empfohlen wird (wenn ich nicht zahle) zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten. .

ldb, post: 24109, member: 19842 schrieb:Ja, ich würde Ruhe bewahren, denn man kann mir nichts mehr. Mod UE ist ja abgegeben, man kann also nur noch wegen der Kostenfrage eine Klage los lassen. Und das lohnt sich nicht, da kommen bei Privatpersonen vielleicht 80€ pro Bild zusammen. Ich wäre hier ganz entspannt.


Hallo ldb, habe nun wieder Post bekommen, mit dem Hinweis, dass die gesetzte Frist ohne Reaktion meinerseits verstrichen ist. Ich sei nicht an einer außergerichtlichen Klärung interessiert. Neue Frist in ca. 14 Tagen. Sollte diese wieder verstreichen, werden sie Ihrer Mandantin empfehlen die Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Ich wurde bisher auch nicht vom BVB gesperrt. Macht es Sinn sich an den BVB zu wenden?
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