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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
ldb, post: 21235, member: 19842 schrieb:Genau 15% drüber oder mehr?

Bei weitem mehr. Ich habe mir auch nichts dabei gedacht. Schließlich sollte jeder Interessent/Käufer selbst verantworten können, wieviel er für Tickets ausgeben möchte - so zumindest meine Denke. Selbst haben wir zuvor auch schon des Öfteren Karten über ebay erwerben müssen um überhaupt noch irgendwie an Tickets zu kommen um Spiele besuchen zu können. Dies soll natürlich keine Entschuldigung sein, eher vielleicht sowas wie eine Rechtfertigung für mich selbst.
Fakt ist, dass ich die Tickets erworben habe um selbst zum Spiel zu fahren.
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Nee, war so nicht gemeint Wink
Ging nur darum was BH abmahnt und wie es tatsächlich war. Weil du geschrieben hattest du "liegst 15% über dem Preis" und BH hätte dies trotzdem abgemahnt.

Ich würde wie schon geschrieben die modUE senden mit Begründung und Urteil. Mehr erstmal nicht.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Guten Tag
ich habe heute ein ähnliches Schreiben per eMail bekommen. Der Brief kommt wohl noch.

Ich habe 2 Karten für das CL spiel gegen Gala... über die Tickethotline von BD erworben und wollte mit einem Freund dorthin.
Nachdem ich ihn dann angerufen hatte und er mir gesagt hat das er an diesem Tag nicht kann habe ich die Karten bei dem bekannten Auktionshaus eingestellt.

Der Startpreis lag bei 80€ was dem Preis entspricht was die Karten gekostet haben.
Der Endpreis lag bei etwas mehr als dem 4-fachen.
Als Bild hatte ich eine Choreographie verwendet welches bei einer Internetsuche erschienen ist.

Als ich mich auf der Seite von BD als Mitglied anmelden wollte ging es nicht und nach einem Anruf bei der BD Geschäftsstelle wurde mir mitgeteilt das ich für 12 Monate gesperrt wurde auf Grund der Tatsache das ich die Tickets weiterverkauft habe.Dies war bevor das Schreiben bzw die eMail bei mir angekommen ist.

Im Anschluss daran habe ich den Käufer informiert das ich "erwischt" worden bin und ihm unverzüglich den Betrag der Karten erstattet. Die Karten wurden letzten Endes also nicht weitergegebene.
Dieser war natürlich nicht erfreut darüber und hat mir eine negative Bewertung gegeben.

Aus dem Schreiben gehen folgende Punkte hervor :

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Es wurde gefordert:
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
2. Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 250,00€
3. Vertragsstrafe (Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird,...)

Am Ende des ersten Abschnittes der Abmahnung, in dem es darum geht weshalb die Vereine gegen den Schwarzmarkthandel vorgehen (verbindlich dem Sicherheitspapier "Sicheres Stadionerlebnis") steht noch folgender Satz : "Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) bereits höchstrichterlich bestätigt."

Dazu habe ich nun folgende Fragen :
-Wie gehe ich am besten vor?
-Sind die Tickets nun für dieses Spiel gesperrt?
-Falls ja : Gibt es eine Möglichkeit den Kaufpreis erstattet zu bekommen?
-Muss ich mit einem Stadionverbot rechnen?


Ich hoffe ich habe alle nötigen Informationen genannt und hoffe das mir geholfen werden kann.
Falls weitere Informationen nötig sind bin ich gerne bereit diese ihnen mitzuteilen.

Vielen Dank im Vorraus!
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Die tickets sind, rechtlich gesehen, Inhaberschuldverschreibungen und dementsprechend frei handelbar.

In dem Urteil, das BH da zitiert, wird den Vereinen erlaubt gegen schleichbeziehende Schwarzhändler vorzugehen. Gleichzeitig erlaubt der BGH im gleichen Urteil verhinderten echten Privatverkäufern den Verkauf der Tickets auch über Onlinebörsen. Hierbei sagt der BGH aber auch, dass das Angebot die Nachfrage regelt.
Dementsprechend gehen die Abmahnungen von BH meilenweit am Recht vorbei.

Wie hier oft beschrieben gebe ich ein modUE wegen des Bildes aus dem Stadioninneren ab und schildere den Vorgang, warum wieso weshalb und dass das durch das selbst von BH zitierte Urteil gedeckt ist.
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@[USER=20205]Volli[/USER]

Die Karten sind definitiv NICHT gesperrt. Ich hättest sie also dem Käufer überlassen können. Eintrittskarten sind sogenannte "kleine Inhaberpapiere" (Stichwort Inhaberschuldverschreibung). Kurz gesagt: Du kaufst eine Karte und zahlst Geld dafür, also willst du auch die Gegenleistung, nämlich das Spiel ansehen. Ein Stadionverbot (bundesweit) darf in Deutschland "nicht einfach so" ausgesprochen werden, dazu muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein (das ist Strafrecht, Abmahnungen sind immer Zivilrecht). BD hätte höchstens die Möglichkeit dir ein Hausverbot (aber eben nur für Dortmund) zu erteilen, zu so etwas ist hier aber kein einziger Fall bekannt. Selbst wenn, da könnte mich ein Verein nach so einer Aktion mal kreuzweise, da komme ich bestimmt nicht wieder und trage Geld in den Laden.

So viel zu diesem Thema.

Für die Nutzung des Bildes muss ich eine modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) abgeben. KEINESFALLS unterschreibe ich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung (UE). Diese ist ein Schuldeingeständnis, verpflichtet mich zur Zahlung der 250€ und ich lasse damit meine Hosen runter. Muss alles machen, was BH / BD in Zukunft von mir verlangen. Daher: KEINESFALLS unterschreibe ich dies. Auch wenn meine modUE nicht angenommen wird und mir empfohlen wird die vorgefertige UE zu unterschreiben: Ich tue dies NICHT.

Ich erkläre in einem separaten Schreiben weshalb ich die Karten nicht nutzen konnte und diese gemäß Grundsatzurteil BGH Az. I ZR 74/06 aus einer Notsituation heraus verkaufen musste und lege dies der modUE bei.

Witzig, das BH ebenfalls versucht dieses Urteil für seine Zwecke zu missbrauchen. Dummerweise steht dort aber genau drin, wann ich eine Eintrittskarte verkaufen darf. Nämlich dann, wenn ich aus einer Notsituation heraus handeln muss, dazu zählt auch die Verhinderung an der Teilnahme, ganz egal aus welchen Gründen. Das BGH Urteil besagt auch, das Eintrittskarten keinem Weiterveräußerungsverbot unterliegen. Ganz Schlaue Kerle werden nun daher kommen und sagen "Ja, aaaaber: Das Urteil bezieht sich darauf das den Karteninhabern damals nicht gestattet wurde die Karten weiter zu verkaufen, aber in den ATGB steht drin das sie es dürfen, aber bloß mit max. 15% Aufschlag zur Deckelung der Kosten".
Das Argument zieht aber nicht. Denn Eintrittskarten unterliegen keiner Preisbindungspflicht, ihr Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Auch der BGH sieht Eintrittskarten als frei handelbare Wertpapiere an, ähnlich wie Aktien. Da fällt manchmal der Kurs, mal steigt er.

Dies nur als kleinen Abriss.

Als Vereinsmitglied würde ich an deiner Stelle ziemlich angepisst sein. Die Mitgliedschaft würde meinerseits sofort gekündigt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt sie zu nutzen. Die Abmahngeschichte werden sie nicht tragen, sowas wird von RSVs nicht übernommen. Deine Mitgliedschaft beinhaltet aber ein exklusives Kartenvorverkaufsrecht auf das Mitgliederkontingent welches nun nicht mehr von dir genutzt werden kann. Ich würde also zunächst die Mitgliederverwaltung von BD anschreiben und eine anteilige Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages für 2014 fordern und gleich die Kündigung hinterher schieben. Werden sie natürlich ablehnen, aber mit Rechtsanwalt und Klage kann man da sicher etwas reißen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Vielen Dank an Krennz und Idb für die schnellen Antworten die helfen mir schon mal sehr weiter.

Zum ersten Abschnitt:
Das klingt soweit einleuchtent nur habe ich mir die ATGBs mal angeschaut und im Abschnitt 8 "Sanktionen" unter (2) ist festgehalten das : "Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittpreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten."

Da ich ja vom Ticketerwerb bereits ausgeschlossen wurde denke ich das auch andere erwähnte Sanktionen greifen werden.

Sollte ich diesbezüglich bei BD anrufen um Klarheit über die Tickets zu bekommen oder dies über BuH klären?

Zu Abschnitt 2:
Wie sähe eine solche modifizierte Unterlassungserklärung genau aus?
Muss diese Unterlassungserklärung per Post an BuH geschickt werden oder kann ich dies auch per eMail schicken?
Hab leider keine Ahnung von solchen Dingen...
Könnte ich es so verwenden wie in dem Post #2055 beschrieben? Natürlich mit Abänderung meiner persönlichen Notsituation auf Seite 1.

Zum letzten Abschnitt:
Die Mitgliedschaft würde ich gerne nicht kündigen da ich gerne ins Stadion gehe und nach Ablauf der Sperrfrist wieder an dem Kartenverkauf teilnehmen möchte. Aber dies ist ja eine persönliche Entscheidung. Deswegen lasse ich die aufgeführten rechtlichen Schritte einmal außenvor. Trotzdem Danke dafür!
Oder sind dort auch rechtliche Schritte nötig?
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Persönliche Anmerkung:
Bin auch Mitglied bei BD. Würden die mit mir so eine Sch*** abziehen, sähen die mich niemals wieder. Solche Methoden unterstütze ich dann sicher nicht mit über 60€/Jahr an Beitrag, nur um mir eine Karte kaufen zu können. Einzig der Austritt aus dem Verein schmerzt BD. Die Karten kauft ein anderer, aber die Mitgliedschaften sind nicht nach oben begrenzt. Klar, 60€ merken die gar nicht, aber es ist nicht länger mein Geld was dort in den Rachen geworfen wird. Für den Großteil in 2015 kannst du sowieso keine Karten kaufen, also weg mit der Mitgliedsnummer und nach Ablauf der Sperre (niemand garantiert dir die Freischaltung nach 12 Monaten!) neu anmelden. Keine Freischaltung - keine Kohle.

Wie schon geschrieben: Eintrittskarten sind sogenannte "kleine Inhaberpapiere" (Stichwort Inhaberschuldverschreibung). Gestützt auch durch dieses Urteil (Absatz "Einstweilige Verfügung gegen Schalke 04"): http://www.aufrecht.de/news-und-beitraeg...sagen.html

Es ist nun also bekannt das Eintrittskarten nicht gesperrt werden dürfen. Wenn doch: Klage einreichen.

Eine modUE für ein genutztes Logo findest du einige Mal auf den letzten Seiten.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Die modUE findest Du unten in meiner Signatur. Grüne Schrift deutet auf Links hin.
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Vielen Dank ihr 2! Echt spitze von euch!

Werde dann nochmal hier rein schreiben wie es ausgegangen ist oder wenn weitere Komplikationen auftauchen.

Ihr habt mir echt sehr geholfen.

Danke
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ldb, post: 21242, member: 19842 schrieb:@[USER=20205]Volli[/USER]

Witzig, das BH ebenfalls versucht dieses Urteil für seine Zwecke zu missbrauchen. Dummerweise steht dort aber genau drin, wann ich eine Eintrittskarte verkaufen darf. Nämlich dann, wenn ich aus einer Notsituation heraus handeln muss, dazu zählt auch die Verhinderung an der Teilnahme, ganz egal aus welchen Gründen. Das BGH Urteil besagt auch, das Eintrittskarten keinem Weiterveräußerungsverbot unterliegen. Ganz Schlaue Kerle werden nun daher kommen und sagen "Ja, aaaaber: Das Urteil bezieht sich darauf das den Karteninhabern damals nicht gestattet wurde die Karten weiter zu verkaufen, aber in den ATGB steht drin das sie es dürfen, aber bloß mit max. 15% Aufschlag zur Deckelung der Kosten".
Das Argument zieht aber nicht. Denn Eintrittskarten unterliegen keiner Preisbindungspflicht, ihr Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Auch der BGH sieht Eintrittskarten als frei handelbare Wertpapiere an, ähnlich wie Aktien. Da fällt manchmal der Kurs, mal steigt er.
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Den Passus bzgl. des BGH Urteils hat BH vor etlichen Monaten noch anders formuliert.

"Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,“bundesligakarten.de“), welches sich allerdings in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit dieser Thematik befasst, bereits höchstrichterlich bestätigt."

Ich möchte nicht wissen, wie viele RAe ihm diesen Nebensatz um die Ohren gehauen haben Big Grin
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@[USER=20202]svwole[/USER] Wir haben uns nochmal mit der allgemeinen Thematik beschäftigt und denken, dass es auch weiterhin sinnvoll ist eine modUE abzugeben, sofern urheberrechtliche Verstöße begangen wurden. Bitte schick demnach eine modUE an BH hinterher, wegen der Nutzung des Logos. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wir wollen hier keine Risiken eingehen. Falls du Hilfe bezgl. der modUE benötigst, findest du auf den letzten 2 Seiten einige Beispiele oder du nutzt den Link in meiner Signatur (falls die Signaturen nicht angezeigt werden, gibt es in deinen account-Einstellungen eine Option, mit der du die Anzeige der Signaturen einschalten kannst)
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Hallo an euch alle,

ich bin gerade etwas schokiert und brauche eure Hilfe.
Ich bin Mitglied bei BD ebenso wie mein Sohn, der allerdings erst 1Jahr alt ist :-)
Nun ist es so: ich habe mir über meine Mitgliedschaft zwei Karten gekauft für das Spiel BVB-Gala und über die Mitgliedschaft meines Sohnes eine Karte.
Da die dritte Person die mitkommen wollte abgesagt hat habe ich die Karte in das bekannte Auktionshaus gestellt.
Da ich mich damit überhaupt nicht auskenne und noch nie Tickets verkauft hab, habe ich Fehler gemacht.
Ich habe den Preis für das Ticket nicht bei Sofort Kauf eingegeben sondern beim Startpreis, ebenfalls habe ich ein Bild von dem Stadionsitzplan reingestellt.
Gestern habe ich zufällig erfahren dass das nicht erlaubt ist. Habe dann das Angebot gelöscht und es nochmal reingestellt mit einem eigenen Bild vom Ticket.Ich muss zugeben dass mich die Preise die ich dort gesehen habe dazu verleitet haben dann Preiss dann auf 100 euro zu setzen.

Heute also einen Tag später habe ich eine Email von Ebay bekommen...Verstoß Grundsatz Urheberrechtsverletzung,und dass diese Anzeige gelöscht wurde.
Diese Anzeige habe ich aber gestern schon selber gelöscht als ich mitbekommen habe dass es nicht erlaubt ist.
Ebenso habe ich auch heute bevor ich die email von Ebay bekommen habe, den preis von 100euro auf 50 gesenkt und sofort kauf gewählt. Also zum Orginalpreis(44euro).Wirklich aus dem Grund weil ich selbst schon so oft überteuerte Tickets gekauft habe und es dann selber einfach nicht wollte.

Die KArte war dann auch gleich weg zum dem Preis und sofort kauf.
In meiner Wut Hab ich dann eine Email verfasst an BH an die Emailadresse wo in der Ebayemail angegeben war und das Problem geschildert(eigentlich so wie euch nur in Kurzform und die 100 Euro hab ich nicht erwähnt)

Was kommt denn jetzt auf mich zu? Gilt die Karte die ich verkauft hab oder wird sie gesperrt? Was passiert mit meiner Mitgliedschaft?

MFG und Danke im Voraus
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@[USER=20206]emil288[/USER] Ein Ticket zu verkaufen ist nicht immer verboten. Wenn es so wie bei dir ist, dass eine Person verhindert ist und du das Ticket deshalb zum Verkauf angeboten hast, dann ist das nicht verboten und durch das Urteil I ZR 74/06 des BGH gedeckt. Es ist dann auch ganz egal, ob jemand das Ticket dann für 1€ oder für 10.000€ kauft. Tickets unterliegen keiner Preisbindungspflicht, Der Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Am besten liest du dir mal die letzten 2 Seiten durch, da gibt es ähnliche Fälle und @[USER=19842]ldb[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER] haben da eigentlich sehr verständlich erklärt, wie die Sachlage in Notsituationen, so wie bei dir, zu beurteilen ist.

Allerdings würde ich jetzt erst einmal abwarten, was BH dir auf deine E-Mail antwortet, bzw. was dir vorgeworfen wird, wenn du von BH eine Abmahnung erhälst. Sofern du dort Neuigkeiten erhälst, meld dich doch wieder.
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ERst mal abwarten, ob was von BH kommt. Mit dem Verkauf mit Festpreis bei 50€ habe ich eigentlich alles richtig gemacht.
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Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich davor warnen, BH per Mail oder Telefon zu kontaktieren. Ich verstehe jeden, der geschockt ist, wenn er von eBay die Mitteilung über die Beendigung erhält oder die Abmahnung vorab per E-Mail erhält. Wichtig ist, dass man in dieser Schocksituation Ruhe bewahrt, sich informiert und Hilfe sucht, sich z. B. hier im Forum meldet, denn in diesen Schocksituationen handelt man oft falsch und gibt im schlimmsten Fall Erklärungen ab, die man sein Leben lang bereuen kann, obwohl man eigentlich etwas getan hat, was nicht verboten ist.
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Ok..danke
Die Karte bleibt gültig?
Meine Mitgliedschaft bzw die von meinem Sohn?
Ich könnt mir in den A... beißen dafür
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@[USER=20206]emil288[/USER] Die Karten bleiben gültig, bitte lies die Beiträge der letzten Seiten, dort ist alles genau erklärt.
Mit deiner Mitgliedschaft passiert nichts, jedoch kann es passieren, dass du für 12 Monate vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst und somit auch keine Karten aus dem für Mitglieder gesonderten Kontingent erwerben kannst. Bitte lies die Beiträge zuvor und melde dich, wenn du wieder von BH hörst.
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Ok, mach ich.
Danke
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In der ModUE steht:

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung

Was muss ich da eintragen? (Ein Beispiel wäre schön)
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Nichts. Davor trägst du ja die Unterlassungsgläubigerin ein, z.B WB.
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Hier wäre ein Beispiel einer modUE, bei der die Unterlassungsgläubigerin BD ist:

http://www.rechti.de/thread/abmahnungen-...post-21099
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Danke für die Hilfe Aikon.
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Also, bei BD ist es so, dass BH und der Vorstand ,nach den Insiderinfos , die hier gelegentlich im Background aufschlagen, gemeinsam Tennis spielen.

Das hat doch irgendwie ein schräges Geschmäckle
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Sehrgeehrter Herr Haumann,

grundsätzlich habe ich erst einmal nichts Verbotenes getan. Ich hab Tickets zum Verkauf angeboten, welche ich mit einem Freund nutzen wollte. Leider war mein Freund verhindert, sodass ich die Tickets angeboten habe um sie nicht umsonst gekauft zu haben. Dies ist laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH erlaubt. In einer Notsituation darf ich meine Tickets egal wo und egal zu welchem Preis anbieten.


Es ist nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erlaubt eine derartige Preisfestschreibung (http://vertikale Preisbindung) vorzunehmen. Da auch Fussballtickets http://Inhaberschuldverschreibungen (Kleine Inhaberpapiere) sind und diese somit eine frei handelbare Ware darstellen wird auch noch gegen die Grundsätze des freien Handels verstoßen. Insbesondere, wenn Fussballvereine hingehen und über Internetplattformen gehandelte Tickets sperren.


Auf Grund dieser Tatsache gehe ich trotz der ATGB Punkt 8.Sanktionen (2) davon aus, dass der Zutritt mit den Tickets nicht verwehrt wird.

Ich bitte sie mir dies schriftlich zu bestätigen.



Beigefügt übersende ich Ihnen eine unterschriebene Unterlassungserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich das so schreiben oder sollte ich die Sache mit den Tickets raus lassen?

In der modifizierten UE steht folgendes :
nach bekanntem Anschreiben..., zu unterlassen, die Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne die Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Dies wurde mir vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Muss ich noch mehr in die UE mit reinnehmen?
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Kann ich so machen und hier informieren, wie es angekommen ist.Smile
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@[USER=20205]Volli[/USER] Ich würde das mit den Tickets rauslassen, also dass er dir das bestätigen soll

a) Die Tickets werden eh nicht gesperrt
b) Er wird nen Teufel tun und dir das schriftlich bestätigen, dass sie nicht gesperrt werden

Ansonsten kann ich das so machen
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Ich würde es drin lassen. Denn BH weis genau so gut wie Du und ich, dass Schalke 04 ein LG-Urteil kassiert hat, weil sie Tickets gesperrt haben und dem Kläger Schadenersatz zugesprochen wurde.

Das mit den Inhaberpapieren ist spitze. Denn Inhaberschuldverschreibungen berechtigen den Inhaber die geschuldete Leistung nach Vorlage des Papiers einzufordern.
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@[USER=16]Krennz[/USER] Naja das mit dem LG Urteil und Schalke. Das OLG hat die ganze Sache dann wieder aufgehoben, allerdings wegen formal-juristischen Gründen. Wichtiger finde ich da den Punkt mit den Inhaberpapieren, der in dem Brief ja gut geschildert wird.
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Wir kommen langsam mit dem Thema auf einen neuen Rekord.

Heute sind es schon 93123 aufrufe in diesem Forum. Vlt schafen wir ja die 104000 Aufrufe von Vision Communication.

Wenn jeder, der hier Aufruft, BH (oder anders gesagt, dem Becker mit dem Hau-Mann) die hier aufgezeigten Möglickeiten um die Ohren haut, tut das schon richtig weh. Und wenn dann auch noch jeder seine Mitgliedschaft bei den Vereinen ruhen lässt, oder ganz kündigt, tut das noch weher.

solange man Zahlt hat man Freunde, wenn dann die Not am grössten ist haben einen die Freunde verlassen. Echte Fründe giv et nur in dr Noot.

Ich hofe, dass ihr Das Team hier @[USER=19842]ldb[/USER], @[USER=20127]Aikon[/USER] und mich @[USER=16]Krennz[/USER] als echte Freunde betrachtet.

In dem Sinne.

Auf gehts.
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Ein kurzes Update zu meinem Fall:

Ich habe das Schreiben und die UE an meinen RA übergeben.
Dieser hat BH nun ein Schreiben geschickt, dass sein Mandant - Ich :-) - laut dem Urteil I ZR 74/06 des BGH rechtens gehandelt habe.
Weiterhin hat er geschrieben dass sein Mandant deswegen nicht bereit ist 250 Euro zu zahlen, aber eine UE unterzeichnen würde.
Geht BH darauf ein werde ich eine mod. UE unterzeichnen und weiterhin nichts tun.
Wird diese UE nicht anerkannt, ignoriere ich weiteres? Richtig oder falsch?
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