03-22-2017, 09:28 PM
Ryn-air, post: 24089, member: 20652 schrieb:Hallo Leute. Weiß jemand wie weit sie eigentlich zurückgreifen dürfen mit verkäufen? Bei mir in dem schreiben ist eine Auktion von April 2013 mit aufgelistet. Gibt es da auch eine verjährungsfrist?
In dem Fall schreiben sie nämlich das die Auktion zwar mit aufgezählt wird aber kein Bestandteil der Abmahnung ist.
Vielen dank
Es sind 3 Jahre, immer zum Jahresende. Wenn der Verkauf aus 2013 ist, dann ist er seit Ende 2016 verjährt. Die Frage ist aber auch ob damals ünerhaupt Urheberrecht verletzt wurde oder es um sowas wie Atgb nicht abgebildet o.ä. geht. Da gelten erstens die Atgb von damals und zweitens war es damals schon nicht unterlassungspflichtig seine Karten unter gewissen Umständen auch zu einem höheren Preis zu versteigern, genau wie heute auch noch (BGH Urteil!)
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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