03-22-2017, 03:30 PM
So, hier mal mein Fall...
Habe mich hier schon ordentlich durchgearbeitet und hoffentlich nix übersehen.
Der FC Köln macht es jetzt leider auch. Da die Anwaltskanzlei die Gleiche ist, dachte ich, hier ist der richtige Platz dafür. Falls nicht, bitte verschieben...
Ich habe eine Auktion in der Bucht laufen gehabt mit Stadionplan als Bild. Wie blöd von mir.. Diese jedoch aus eigenem Antrieb am Montag um 07:30 Uhr abgebrochen, da ein anderer User mir dazu geraten hatte (danke dafür...)
Erst Nachmittags dann die Nachricht von Ebay, dass das Angebot gelöscht wurde (obwohl es ja bereits gelöscht war). Aber auch egal.
Jetzt Post von meinen neuen Kumpels von B&H bekommen.
Vorwurf:
- keine ATGB
- unautorisierte Nutzung Stadionplan
- Angebot bei Ebay
soweit sogut.
Hier ist mein Anschreiben an die Halsabschneider:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom 21.03.2017 und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:
Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Ich leide an einer Knieverletzung, was ich vor Gericht auch belegen kann.
Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar.
Zudem habe ich bereits am 20.03. um 07:37 selbstständig die Auktion abgebrochen.
Beigefügt erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich der nicht autorisierten Abbildung des Stadionplans.
Eine Zahlung an Sie werde ich nicht leisten.
Mit freundlichen Grüßen....
und hier die UE:
Becker Haumann Mankel Gursky PartG |
Kaiserstraße 21 - 23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen
(....)
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
(......)
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen .....
Hat jemand daran was auszusetzen?
Hat eigentlich schon mal wer davon gehört, dass die Herren wirklich klagen?
Oder ist das wirklich alles heiße Luft?
Habe mich hier schon ordentlich durchgearbeitet und hoffentlich nix übersehen.
Der FC Köln macht es jetzt leider auch. Da die Anwaltskanzlei die Gleiche ist, dachte ich, hier ist der richtige Platz dafür. Falls nicht, bitte verschieben...
Ich habe eine Auktion in der Bucht laufen gehabt mit Stadionplan als Bild. Wie blöd von mir.. Diese jedoch aus eigenem Antrieb am Montag um 07:30 Uhr abgebrochen, da ein anderer User mir dazu geraten hatte (danke dafür...)
Erst Nachmittags dann die Nachricht von Ebay, dass das Angebot gelöscht wurde (obwohl es ja bereits gelöscht war). Aber auch egal.
Jetzt Post von meinen neuen Kumpels von B&H bekommen.
Vorwurf:
- keine ATGB
- unautorisierte Nutzung Stadionplan
- Angebot bei Ebay
soweit sogut.
Hier ist mein Anschreiben an die Halsabschneider:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom 21.03.2017 und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:
Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Ich leide an einer Knieverletzung, was ich vor Gericht auch belegen kann.
Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar.
Zudem habe ich bereits am 20.03. um 07:37 selbstständig die Auktion abgebrochen.
Beigefügt erhalten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich der nicht autorisierten Abbildung des Stadionplans.
Eine Zahlung an Sie werde ich nicht leisten.
Mit freundlichen Grüßen....
und hier die UE:
Becker Haumann Mankel Gursky PartG |
Kaiserstraße 21 - 23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen
(....)
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
(......)
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen .....
Hat jemand daran was auszusetzen?
Hat eigentlich schon mal wer davon gehört, dass die Herren wirklich klagen?
Oder ist das wirklich alles heiße Luft?

