03-22-2017, 01:41 PM
Hallo Leute. Weiß jemand wie weit sie eigentlich zurückgreifen dürfen mit verkäufen? Bei mir in dem schreiben ist eine Auktion von April 2013 mit aufgelistet. Gibt es da auch eine verjährungsfrist?
In dem Fall schreiben sie nämlich das die Auktion zwar mit aufgezählt wird aber kein Bestandteil der Abmahnung ist.
Vielen dank
In dem Fall schreiben sie nämlich das die Auktion zwar mit aufgezählt wird aber kein Bestandteil der Abmahnung ist.
Vielen dank

