02-03-2017, 05:20 PM
Hallo!
Auch ich habe Post von der Anwaltskanzlei bekommen. Mir wird vorgeworfen 2 Karten über eine Internetplattform (nicht ibäh) weitergegeben zu haben. Jetzt soll auch ich besagte 250 Euro zahlen und die Erklärung unterzeichnen.
Ich habe dort aber überhaupt keine 2 Karten verkauft. Ein Ticket wurde als Notverkauf auf einem anderen Weg an eine dritte Person weitergegeben, die restlichen vorhandenen Tickets wurden selber genutzt und liegen hier im Original vor.
Ich habe zunächst nur ein Schreiben aufgesetzt in dem ich schlichtweg erkläre die 2 Karten nicht über besagtes Portal weitergegeben zu haben und habe einen Nachweis über den Verkauf der Tickets aus der angegebenen Bestellung angefordert.
Das ganze ist doch haltlos wenn mir unterstellt wird zwei Karten weitergegeben zu haben wobei sich 4/5 Karten aus der Bestellung noch in meinem Besitz befinden. Wie ist das einzuschätzen?
Ich denke der Käufer der 5. Karte hat diese zusammen mit einer anderen Karte dann zu einem sehr überteuerten Betrag weiter angeboten hat - aber dafür kann ich doch letztendlich nicht belangt werden oder?
Ist es ratsam die modUe trotzdem hinzuschicken?
Danke für Ratschläge zur Vorgehensweise, booster
Auch ich habe Post von der Anwaltskanzlei bekommen. Mir wird vorgeworfen 2 Karten über eine Internetplattform (nicht ibäh) weitergegeben zu haben. Jetzt soll auch ich besagte 250 Euro zahlen und die Erklärung unterzeichnen.
Ich habe dort aber überhaupt keine 2 Karten verkauft. Ein Ticket wurde als Notverkauf auf einem anderen Weg an eine dritte Person weitergegeben, die restlichen vorhandenen Tickets wurden selber genutzt und liegen hier im Original vor.
Ich habe zunächst nur ein Schreiben aufgesetzt in dem ich schlichtweg erkläre die 2 Karten nicht über besagtes Portal weitergegeben zu haben und habe einen Nachweis über den Verkauf der Tickets aus der angegebenen Bestellung angefordert.
Das ganze ist doch haltlos wenn mir unterstellt wird zwei Karten weitergegeben zu haben wobei sich 4/5 Karten aus der Bestellung noch in meinem Besitz befinden. Wie ist das einzuschätzen?
Ich denke der Käufer der 5. Karte hat diese zusammen mit einer anderen Karte dann zu einem sehr überteuerten Betrag weiter angeboten hat - aber dafür kann ich doch letztendlich nicht belangt werden oder?
Ist es ratsam die modUe trotzdem hinzuschicken?
Danke für Ratschläge zur Vorgehensweise, booster

