02-01-2017, 09:40 PM
Heute kam Brief Nr, 3
"in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere Schreiben vom 28.09.2016 und 11.11.2016. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind. Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 20.02.2017, die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen. Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht."
Würdest ihr nochmal irgendwie reagieren? Auf das erste Schreiben hatte ich ja bereits reagiert. Hatte auf das Urteil verwiesen und den Inhalt der Abmahnung bestritten. UE habe ich keine eingereicht da ich auch keine Bildrechte verletzt hatte
"in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere Schreiben vom 28.09.2016 und 11.11.2016. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind. Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 20.02.2017, die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen. Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht."
Würdest ihr nochmal irgendwie reagieren? Auf das erste Schreiben hatte ich ja bereits reagiert. Hatte auf das Urteil verwiesen und den Inhalt der Abmahnung bestritten. UE habe ich keine eingereicht da ich auch keine Bildrechte verletzt hatte

