01-27-2017, 08:05 AM
Ok, danke, dann lasse ich den Satz mit dem Schadenersatz weg.
Ich denke schon das die Abmahnung im Auftrag von Eintracht Frankfurt kahm, den das stand so im Anschreiben:
Sehr geehrter Herr .....
wir zeigen an, dass uns die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Mörfelder Landstraße 362, D-60528 Frankfurt, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend „Eintracht Frankfurt"), in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11).
werde dann bescheid geben, was draus geworden ist.....hab schon ein bischen angst
Ich denke schon das die Abmahnung im Auftrag von Eintracht Frankfurt kahm, den das stand so im Anschreiben:
Sehr geehrter Herr .....
wir zeigen an, dass uns die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Mörfelder Landstraße 362, D-60528 Frankfurt, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend „Eintracht Frankfurt"), in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11).
werde dann bescheid geben, was draus geworden ist.....hab schon ein bischen angst

