01-26-2017, 11:28 AM
Hallo zusammen.
Mich hat es letzte Woche auch erwischt und ich lese jetzt schon seit ein paar Tagen hier mit. Erstmal finde ich es echt super, wie ihr hier helft.
Ich hatte zwei Tickets Eintracht Frankfurt – Dortmund eingestellt, aber die dann wieder gelöscht, weil die vielen Anrufe nervig waren und ich dann doch konnte. Das war das erste und einzigste mal überhaupt, wo ich Karten zum Verkauf angeboten hatte und dann das…
Hab auch Schreiben vom Becker u. Haumann bekommen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
- Die Tickets sind öffentlich bei „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten worden.
Und soll bis zum 3.2.2017 eine UE unterschreiben und 250,-EUR bezahlen, was ich natürlich beides nicht mache.
Geht das in Ordnung wenn ich das von [url]Hummels5000[/url] #3880 hier so übernehme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich lhnen meinen Fall, bezogen auf lhre Abmahnung.
lch habe eine private Weitergabe der Tickets geplant, weil ich ursprünglich beruflich verhindert
gewesen bin. Da ich den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf
hin raus genommen habe und dadurch das Angebot von eBay Kleinanzeigen beendet wurde, kam
erst gar kein Verkauf zustande, wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen
konnte.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches
das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich
verhindert war) nicht untersagt.
Des Weiteren sehe ich keinen Grund einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem
Schuldeingeständnis gleichkäme.
Oder ist der letzte Satz, mit dem Schadenersatz, zu viel und ich soll ihn lieber weg lassen und gar nicht mehr auf die Vorderung eingehen?
Als Unterlassungserklärung wollte ich das noch mit schicken da ich ja den Sitzplan abgebildet hatte:
Hiermit verpflichte ich
Name………………
Straße……………..
Wohnort…………….
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der
Eintracht Frankfurt FußballAG, vertreten durch den Vorstand, Mörfelder Landstraße 352, D-50528
Frankfurt
- nachfolgend ,,Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall
durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den/die urheberrechtlich geschützten Stadionplan und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder
teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im lnternet oder auf sonstige Art und
Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was meint Ihr, geht das so in Ordnung?
Will es erst Faxen und dann per Einschreiben schicken.
Wer hat denn danach nochmal Nachricht bekommen, oder was ist dann zu tun?
Mich hat es letzte Woche auch erwischt und ich lese jetzt schon seit ein paar Tagen hier mit. Erstmal finde ich es echt super, wie ihr hier helft.
Ich hatte zwei Tickets Eintracht Frankfurt – Dortmund eingestellt, aber die dann wieder gelöscht, weil die vielen Anrufe nervig waren und ich dann doch konnte. Das war das erste und einzigste mal überhaupt, wo ich Karten zum Verkauf angeboten hatte und dann das…
Hab auch Schreiben vom Becker u. Haumann bekommen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
- Die Tickets sind öffentlich bei „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten worden.
Und soll bis zum 3.2.2017 eine UE unterschreiben und 250,-EUR bezahlen, was ich natürlich beides nicht mache.
Geht das in Ordnung wenn ich das von [url]Hummels5000[/url] #3880 hier so übernehme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich lhnen meinen Fall, bezogen auf lhre Abmahnung.
lch habe eine private Weitergabe der Tickets geplant, weil ich ursprünglich beruflich verhindert
gewesen bin. Da ich den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf
hin raus genommen habe und dadurch das Angebot von eBay Kleinanzeigen beendet wurde, kam
erst gar kein Verkauf zustande, wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen
konnte.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches
das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich
verhindert war) nicht untersagt.
Des Weiteren sehe ich keinen Grund einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem
Schuldeingeständnis gleichkäme.
Oder ist der letzte Satz, mit dem Schadenersatz, zu viel und ich soll ihn lieber weg lassen und gar nicht mehr auf die Vorderung eingehen?
Als Unterlassungserklärung wollte ich das noch mit schicken da ich ja den Sitzplan abgebildet hatte:
Hiermit verpflichte ich
Name………………
Straße……………..
Wohnort…………….
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der
Eintracht Frankfurt FußballAG, vertreten durch den Vorstand, Mörfelder Landstraße 352, D-50528
Frankfurt
- nachfolgend ,,Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall
durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den/die urheberrechtlich geschützten Stadionplan und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder
teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im lnternet oder auf sonstige Art und
Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was meint Ihr, geht das so in Ordnung?
Will es erst Faxen und dann per Einschreiben schicken.
Wer hat denn danach nochmal Nachricht bekommen, oder was ist dann zu tun?

