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Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig?
#2
Nein, aus meiner Sicht muss ich hinterher niemandem beweisen das ich vor Ort war. Viel mehr sollte mir der Verein beweisen das ich es nicht war und vor allem aus welchem Grund das ein Indiz für etwas sein soll, was dem Verein nicht passt.
Aufbewahrungspflicht gibt es für sowas natürlich nicht. Schildere doch mal deinen Fall..
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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RE: Eintrittskarten aufbewahrungspflichtig? - von ldb - 01-22-2017, 11:43 AM

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