01-12-2017, 10:58 AM
Hallo zusammen,
bin ja sprachlos, welchen Umfang diese ganze Abmahnwelle einnimmt und mit welchem Engagement Ihr hier Euch drum kümmert
.
Ich habe heute auch eine Abmahnung von BH bekommen wegen nicht Abbildens der ATGB und Anbieten bei ibäh-Kleinanzeigen.
Da es bei mir etwas anders lief als bei den Fällen, die hier bislang geschildert wurden hier eine kurze Schilderung:
Wir sind ein Unternehmen und haben Karten für ein Spiel Kölle - Leverkusen an Kunden verschenkt. Anscheinend waren die keine FC- oder Leverkusen-Fans und haben die Tickets verkaufen wollen/verkauft.
Insofern, so denke ich, sind wir als Käufer der Tickets erstmal raus, da wir ja Nichts angeboten oder verkauft haben.
Daher würde ich BH folgendes per Mail antworten wollen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Weg möchte ich mich recht herzlich für Ihr erfreuliches Schreiben bedanken.
Die besagten Tickets, durch uns erworben, wurden verschenkt. Inwiefern der Beschenkte Selbige weiterveräußert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
Den Sachverhalt hätten Sie auch selbst klären können, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, unsere Daten mit denen des Veräußerers auf der von Ihnen benannten Online-Plattform abzugleichen.
Ich wünsche Ihnen noch weiterhin viel Erfolg bei Ihrem ehrenwerten Auftrag.
Was meint Ihr, reicht das?
Danke vorab und Gruß, Burki
bin ja sprachlos, welchen Umfang diese ganze Abmahnwelle einnimmt und mit welchem Engagement Ihr hier Euch drum kümmert
.Ich habe heute auch eine Abmahnung von BH bekommen wegen nicht Abbildens der ATGB und Anbieten bei ibäh-Kleinanzeigen.
Da es bei mir etwas anders lief als bei den Fällen, die hier bislang geschildert wurden hier eine kurze Schilderung:
Wir sind ein Unternehmen und haben Karten für ein Spiel Kölle - Leverkusen an Kunden verschenkt. Anscheinend waren die keine FC- oder Leverkusen-Fans und haben die Tickets verkaufen wollen/verkauft.
Insofern, so denke ich, sind wir als Käufer der Tickets erstmal raus, da wir ja Nichts angeboten oder verkauft haben.
Daher würde ich BH folgendes per Mail antworten wollen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Weg möchte ich mich recht herzlich für Ihr erfreuliches Schreiben bedanken.
Die besagten Tickets, durch uns erworben, wurden verschenkt. Inwiefern der Beschenkte Selbige weiterveräußert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
Den Sachverhalt hätten Sie auch selbst klären können, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, unsere Daten mit denen des Veräußerers auf der von Ihnen benannten Online-Plattform abzugleichen.
Ich wünsche Ihnen noch weiterhin viel Erfolg bei Ihrem ehrenwerten Auftrag.
Was meint Ihr, reicht das?
Danke vorab und Gruß, Burki

