01-05-2017, 02:39 PM
Hallo zusammen, ich hatte ebenfalls eine Abmahnung erhalten gehabt für das DFB Pokalspiel von Dortmund - Union Berlin, da ich ein Ticket bei Kleinanzeigen angeboten hatte.
Vorgeworfen wurde mir das nicht Abbilden der ATGB und dass ich die Karte im Internet bei E-Kleinanzeigen verkaufen wollte.
Daraufhin habe ich dieses Schreiben hier hingeschickt:
Daraufhin kam die Bitte, mich telefonisch bei denen zu melden, das hatte ich dann getan und dort meinen Fall geschildert. Das Ticket hatte ich dann übrigens vor Ort verkaufen können. Der Herr Anwalt meinte dann zu mir, ich solle die 250€ aus deren UE rausstreichen und die UE unterschrieben zurücksenden. Nach dem was ich gelesen habe, sollte ich das jedoch nicht machen, da ich beim nächsten mal dann dran wäre und nichts mehr retten könnte. Ist es jetzt problematisch dass ich mich per Telefon bei denen gemeldet habe oder kann ich das nun ebenfalls getrost ignorieren?
Vorgeworfen wurde mir das nicht Abbilden der ATGB und dass ich die Karte im Internet bei E-Kleinanzeigen verkaufen wollte.
Daraufhin habe ich dieses Schreiben hier hingeschickt:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung (Aktennummer: .... ).
Ich habe eine private Weitergabe des Tickets geplant, weil ich ursprünglich zeitlich verhindert gewesen bin. Dadurch, dass ich das Angebot auf Ebay-Kleinanzeigen unmittelbar nach Erhalt ihres Schreibens beendet habe, kam allerdings gar kein Verkauf zustande, wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen konnte. Ich hatte/habe keinesfalls die Absicht, dem Verein Borussia Dortmund in irgendeiner Hinsicht zu schaden oder mich am Verkauf des Tickets zu bereichern.
Ich bitte Sie daher, weitere Vorgehen zu unterlassen.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Ich möchte von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus den oben genannten gründen Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin kam die Bitte, mich telefonisch bei denen zu melden, das hatte ich dann getan und dort meinen Fall geschildert. Das Ticket hatte ich dann übrigens vor Ort verkaufen können. Der Herr Anwalt meinte dann zu mir, ich solle die 250€ aus deren UE rausstreichen und die UE unterschrieben zurücksenden. Nach dem was ich gelesen habe, sollte ich das jedoch nicht machen, da ich beim nächsten mal dann dran wäre und nichts mehr retten könnte. Ist es jetzt problematisch dass ich mich per Telefon bei denen gemeldet habe oder kann ich das nun ebenfalls getrost ignorieren?

