11-18-2016, 12:16 PM
ldb, post: 23923, member: 19842 schrieb:Hier sind in der Regel nur echte Privatverkäufer die aus der Not heraus ihre Karten verkaufen mussten. Die wurden, soweit wir wissen, noch nie verklagt.
Ob eine Verkaufsplattform autorisiert ist oder nicht, kann gegenüber Privatverkäufern erstmal egal sein. Denn vom Verein aus ist nicht autorisiert außer ihnen selbst und ihren Vorverkaufsstellen. Als Privatverkäufer kann ich sie also nur auf anderem Wege verkaufen. Die ATGB Abbildung kann ich bei Viagogo meines Wissens gar nicht steuern.
Die Frage die ich mir jetzt stelle: Wie kommt BH an die Daten von dir? Wenn dein Sohn die Karten bei Viagogo verkauft hat (der Account dort auf ihn läuft), du aber der Besteller der Karten bist, wie begründen die ihre Abmahnung dir gegenüber? Nur weil du Ersterwerber bist muss es ja nicht heißen dass du auch der Verkäufer warst.
Wie viele Käufer gab es denn insgesamt für diese 8 Karten? Nur einen, oder mehrere? Kann mir erstmal nur vorstellen das jemand gepetzt hat und/oder von den Käufern jemand die Karte nochmal bei ebay oder ähnlichem weiterverkauft hat.
Ich bin übrigens auch der Meinung dass dein Rechtsverdreher dir Angst machen will. Denn: Wenn du die Karten an deinen Sohn weiterverkauft hast, dann bist du aus der Sache raus. B+H kann ja auch einfach seine Arbeit richtig machen und die Daten des echten Verkäufers herausfinden. Ich würde an deiner Stelle B+H einfach mitteilen das ich die Karten privat weiterverkauft habe und nicht der Verkäufer auf Viagogo war. Deinen Sohn würde ich da erstmal nicht beim Namen nennen. Wenn er als nächstes die Abmahnung bekommt (was ich nicht glaube), dann wieder hier melden.
Eine modUE brauche ich übrigens nicht, mir wird ja kein Verstoß gegen das Urheberrecht (Logo, Stadionplan, ...) vorgeworfen.
[USER=19842]@ldb[/USER]
Mal aus reinem Interesse...
Was würde denn passieren, sollte das Urteil, welches das private Anbieten vom Tickets (Notsituationen) erlaubt, kippen und damit BH in die Karten spielen? Könnte BH eine neues Urteil zu Ihren Gunsten dann nur auf neue Fälle ab dem Datum der neuen Urteilsverkündung anwenden oder auch auf jene Fälle, die sich auf das jetzige Urteil beziehen ?!

