11-09-2016, 04:29 PM
Super vielen Dank für deine Antwort.
" hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.
Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Weiterhin hatte ich einen hohen persönlichen Aufwand, um die Eintrittskarten zu erstehen. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt.
Somit bestreite ich alle von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung."
Wäre das so in Ordnung als Begleitschreiben?
" hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.
Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Weiterhin hatte ich einen hohen persönlichen Aufwand, um die Eintrittskarten zu erstehen. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt.
Somit bestreite ich alle von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung."
Wäre das so in Ordnung als Begleitschreiben?

