11-02-2016, 05:15 PM
Schwimmnudel, post: 23901, member: 20538 schrieb:[USER=20593]@wolfenstein[/USER]
Die moUE brauchst Du nur, wenn Dir Verletzung der Bildrechte etc. vorgeworfen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, reicht es aus, ein Schreiben aufzusetzen mit Verweis auf private persönliche Notlage... BGH. So haben ich das auch gemacht. Rückmeldung geben fällt schwer, bei mir war es so, dass ich Anfang Mai das erste Schreiben erhielt, Mitte Juni gab ich hier eine Rückmeldung, dass noch nichts passiert ist. Ich erhielt jedoch später noch das "zweite" Schreiben der Kanzlei, welches wohl jeder irgendwann erhält, mit der Bitte, in der Kanzlei anzurufen. Dieses habe ich dann ignoriert. Bis jetzt ist nichts weiter passiert.. aber es scheint ja noch ein drittes Schreiben zu geben...

