10-20-2016, 09:35 AM
Hallo liebe Forummitglieder,
Mich hat es nun auch erwischt
Folgende Nachricht habe ich erhalten:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Frank Baumann, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Franz-Böhmert-Straße 1c - 28205 Bremen,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von SV Werder Bremen, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden) und den Sitzplan des Weser Stadions ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.werder.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto .......
Ich habe die Karten über Ebay zuvor gekauft und wollte Sie wegen Krankheit verkaufen, ohne irgendwelche Gewinne zu erzielen.
Letztendlich war ich doch im Stadion.
Die Karten habe ich für 50 Eur inseriert. Ich dachte es wäre der Normalpreis. Der Normalpreis lag aber bei 45 Eur.
Des Weiteren habe ich bei Google einen Stadionplan geladen und den Block auf diesem Bild gekennzeichnet.
Ich habe nie Karten verkauft oder die Absicht gehabt Gewinne zu erzielen. Ich gehe vielleicht alle zwei Jahre mal ins Stadion und habe keinerlei Vorstrafen.
Ich würde nun gerne eine modifizierte Erklärung abgeben, weiß aber nicht genau wie ich diese formulieren soll.
Wie gehe ich weiter vor?
Vielen Dank im vorraus!!
Mich hat es nun auch erwischt
Folgende Nachricht habe ich erhalten:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Frank Baumann, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Franz-Böhmert-Straße 1c - 28205 Bremen,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von SV Werder Bremen, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden) und den Sitzplan des Weser Stadions ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung zu verwenden;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.werder.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto .......
Ich habe die Karten über Ebay zuvor gekauft und wollte Sie wegen Krankheit verkaufen, ohne irgendwelche Gewinne zu erzielen.
Letztendlich war ich doch im Stadion.
Die Karten habe ich für 50 Eur inseriert. Ich dachte es wäre der Normalpreis. Der Normalpreis lag aber bei 45 Eur.
Des Weiteren habe ich bei Google einen Stadionplan geladen und den Block auf diesem Bild gekennzeichnet.
Ich habe nie Karten verkauft oder die Absicht gehabt Gewinne zu erzielen. Ich gehe vielleicht alle zwei Jahre mal ins Stadion und habe keinerlei Vorstrafen.
Ich würde nun gerne eine modifizierte Erklärung abgeben, weiß aber nicht genau wie ich diese formulieren soll.
Wie gehe ich weiter vor?
Vielen Dank im vorraus!!

