10-13-2016, 10:47 AM
Ja, das dachte ich mir gerade auch!
Nicht das die noch denken ich komme in Freundschaft! :p
Thema ATGB und das ich nicht zahlen werde lasse ich dann also weg, richtig?!
Ich habe das Anschreiben jetzt nochmal ein wenig angepasst. So sollte es dann auch okay sein...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung. Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich beruflich verhindert gewesen bin, den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf hin raus genommen habe. Dadurch, dass das Angebot von eBay vorzeitig beendet wurde, kam erst gar kein Verkauf zustande. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.
Außerdem habe ich bereits einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informiert und werde – wenn nötig - alles weitere nur noch über den Rechtsanwalt laufen lassen.
(Den Anwalt habe ich mal einfach mit rein genommen, auch wenn ich ihn natürlich noch nicht kontaktiert habe. Aber das weiß BH ja nicht. Aber So ist es besser oder?)
Einen Zusatz noch, da dieser Thread ja mittlerweile ziemlich lang ist. Kam es immer noch nicht vor das jemand Post vom Gericht bekommen hat? Also bezogen darauf das man mal einmalig Tickets verkaufen wollte und im Grunde Sie dir nur wegen Logo, Namen oder Sitzplan was anhängen konnten...
Vielen vielen Dank nochmal [USER=19842]@ldb[/USER] ...Sehr nett!!!
Nicht das die noch denken ich komme in Freundschaft! :pThema ATGB und das ich nicht zahlen werde lasse ich dann also weg, richtig?!
Ich habe das Anschreiben jetzt nochmal ein wenig angepasst. So sollte es dann auch okay sein...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung. Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich beruflich verhindert gewesen bin, den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf hin raus genommen habe. Dadurch, dass das Angebot von eBay vorzeitig beendet wurde, kam erst gar kein Verkauf zustande. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.
Außerdem habe ich bereits einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informiert und werde – wenn nötig - alles weitere nur noch über den Rechtsanwalt laufen lassen.
(Den Anwalt habe ich mal einfach mit rein genommen, auch wenn ich ihn natürlich noch nicht kontaktiert habe. Aber das weiß BH ja nicht. Aber So ist es besser oder?)
Einen Zusatz noch, da dieser Thread ja mittlerweile ziemlich lang ist. Kam es immer noch nicht vor das jemand Post vom Gericht bekommen hat? Also bezogen darauf das man mal einmalig Tickets verkaufen wollte und im Grunde Sie dir nur wegen Logo, Namen oder Sitzplan was anhängen konnten...
Vielen vielen Dank nochmal [USER=19842]@ldb[/USER] ...Sehr nett!!!

