10-13-2016, 09:11 AM
ldb, post: 23839, member: 19842 schrieb:Das mit dem separaten Schreiben ist eine gute Idee, das würde ich auch so machen.
Zu den ATGB:
Korrekt, sie gelten nur zwischen dem Erstkäufer und dem BVB. Da sie aber niemals eine Gültigkeit zwischen dem Zweitkäufer und dem BVB erlangen können, brauche ich sie auch nicht abbilden. Das steht auch in dem BGH Urteil drin.
Zu dem Punkt das die Tickets öffentlich im Internet angeboten wurden, sagt das Urteil auch etwas: "Es gibt insbesondere kein Gesetz, welches den Verkauf von Eintrittskarten verbietet".
Man sieht hier aus meiner Sicht schon sehr deutlich das die Vereine mit Kanonen auf Spatzen schießen, alles unter dem Deckmantel der Sicherheit. Ich persönlich glaube das man sich sehr über die Zusatzeinnahmen freut und das primäre Ziel es auch nicht ist, den Verkauf im Internet auszurotten. Dafür sind hier zu viele Mächte im Spiel und sie alle wollen schnelles Geld.
Super,
damit wären meine Fragen soweit erst einmal beantwortet. Super Sache das ihr das hier macht. Wäre es okay wenn ich die modUE und mein Anschreiben hier gleich einstelle und du mir nen kurzes GO geben kannst, ob das so weg kann? Das wäre sehr nett. Kann es dir natürlich auch als PN schicken. Wie du magst ldb. :-)

