10-13-2016, 09:06 AM
Das mit dem separaten Schreiben ist eine gute Idee, das würde ich auch so machen.
Zu den ATGB:
Korrekt, sie gelten nur zwischen dem Erstkäufer und dem BVB. Da sie aber niemals eine Gültigkeit zwischen dem Zweitkäufer und dem BVB erlangen können, brauche ich sie auch nicht abbilden. Das steht auch in dem BGH Urteil drin.
Zu dem Punkt das die Tickets öffentlich im Internet angeboten wurden, sagt das Urteil auch etwas: "Es gibt insbesondere kein Gesetz, welches den Verkauf von Eintrittskarten verbietet".
Man sieht hier aus meiner Sicht schon sehr deutlich das die Vereine mit Kanonen auf Spatzen schießen, alles unter dem Deckmantel der Sicherheit. Ich persönlich glaube das man sich sehr über die Zusatzeinnahmen freut und das primäre Ziel es auch nicht ist, den Verkauf im Internet auszurotten. Dafür sind hier zu viele Mächte im Spiel und sie alle wollen schnelles Geld.
Zu den ATGB:
Korrekt, sie gelten nur zwischen dem Erstkäufer und dem BVB. Da sie aber niemals eine Gültigkeit zwischen dem Zweitkäufer und dem BVB erlangen können, brauche ich sie auch nicht abbilden. Das steht auch in dem BGH Urteil drin.
Zu dem Punkt das die Tickets öffentlich im Internet angeboten wurden, sagt das Urteil auch etwas: "Es gibt insbesondere kein Gesetz, welches den Verkauf von Eintrittskarten verbietet".
Man sieht hier aus meiner Sicht schon sehr deutlich das die Vereine mit Kanonen auf Spatzen schießen, alles unter dem Deckmantel der Sicherheit. Ich persönlich glaube das man sich sehr über die Zusatzeinnahmen freut und das primäre Ziel es auch nicht ist, den Verkauf im Internet auszurotten. Dafür sind hier zu viele Mächte im Spiel und sie alle wollen schnelles Geld.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

