10-11-2016, 12:19 PM
Hi,
also die modUE würde ich auf jeden Fall abgeben da ja der Plan/Logo genutzt wurde. Die anderen Punkte aus der Abmahnung würden mich erstmal nicht interessieren. Es ist völlig in Ordnung eine Kleinanzeige zu schalten, zumal sie ja auch nicht bindend ist wie zB eine Auktion. Man sucht sich hier lediglich einen potentiellen Kaufvertragspartner und handelt die Details im Anschluss aus. Daher muss ich hier auch keine ATGB abbilden. Das kann ich ja hinterher alles mit meinem "Geschäftspartner" im Detail geklärt haben.
Eine Klage oder Einstweilige Verfügung von BH gegen echte Privatverkäufer ist uns hier nicht bekannt. Ich würde daher ganz locker bleiben, denn auch der Verein muss die Sperre erstmal umsetzen. Wenn das so kommt, kann man ja mal alle Umstände erläutern. So ganz würde ich die DK daher nicht abschreiben.
Wenn es hart auf hart kommt kann ich auch eine negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Hier wird dann ein Gericht die Abmahnung vollständig prüfen, ebenso die Dauerkarten ATGB. Hierbei wird dann meiner Meinung nach festgestellt, dass sich BH auf sehr dünnem Eis bewegt und die Abmahnung für nicht wirksam erklärt wird. Das hat natürlich auch Folgen für alle weiteren Abmahnungen dieser Kanzlei. Kurz gesagt: Das können die gar nicht wollen.
Die Abmahnung selbst verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende, also Ende 2019.
also die modUE würde ich auf jeden Fall abgeben da ja der Plan/Logo genutzt wurde. Die anderen Punkte aus der Abmahnung würden mich erstmal nicht interessieren. Es ist völlig in Ordnung eine Kleinanzeige zu schalten, zumal sie ja auch nicht bindend ist wie zB eine Auktion. Man sucht sich hier lediglich einen potentiellen Kaufvertragspartner und handelt die Details im Anschluss aus. Daher muss ich hier auch keine ATGB abbilden. Das kann ich ja hinterher alles mit meinem "Geschäftspartner" im Detail geklärt haben.
Eine Klage oder Einstweilige Verfügung von BH gegen echte Privatverkäufer ist uns hier nicht bekannt. Ich würde daher ganz locker bleiben, denn auch der Verein muss die Sperre erstmal umsetzen. Wenn das so kommt, kann man ja mal alle Umstände erläutern. So ganz würde ich die DK daher nicht abschreiben.
Wenn es hart auf hart kommt kann ich auch eine negative Feststellungsklage auf den Weg bringen. Hier wird dann ein Gericht die Abmahnung vollständig prüfen, ebenso die Dauerkarten ATGB. Hierbei wird dann meiner Meinung nach festgestellt, dass sich BH auf sehr dünnem Eis bewegt und die Abmahnung für nicht wirksam erklärt wird. Das hat natürlich auch Folgen für alle weiteren Abmahnungen dieser Kanzlei. Kurz gesagt: Das können die gar nicht wollen.
Die Abmahnung selbst verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende, also Ende 2019.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

