10-11-2016, 09:40 AM
Hallo liebes Forum,
habe auch eine Abmahnung von BH bekommen und mich schon ein bisschen mit der Thematik auseinander gesetzt und eingelesen. Jedoch weiss ich bei meinem speziellen Fall nicht so recht weiter und hoffe ihr könnt mir Tipps geben.
Ich bin Inhaber einer DK, somit ist das Ticket ja personalisiert.
Die DK habe ich über ebäh Kleinanzeigen für einen Spieltag zum regulären Tageskartenpreis angeboten, da ich an diesem Spieltag im Urlaub war. In der Abmahnung wird sich auch lediglich auf diese eine Anzeige bezogen.
Jetzt wird mir in der Abmahnung wie bei den meisten vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Dauerkarte ist öffentlich bei "ebäh Kleinanzeigen" zum Verkauf angeboten worden.
Diese Vorwürfe treffen lt. meiner Einschätzung so erstmal zu.
Ich soll 250€ zahlen und die UE unterschreiben, was ich natürlich beides nicht tue.
In der beigefügten UE von BH steht nichts bzgl der Nutzung des Vereinslogos, also ist das nur Mittel zum Zweck um über ebäh an meine Daten kommen.
Macht eine mod. UE denn überhaupt Sinn, wenn sie durch BH sowieso nicht angenommen wird? Dann kann BH doch trotzdem eine einstweilige Verfügung beantragen, oder?
Mich würde auch interessieren, was es bei den Fällen gab die überhaupt nicht auf die Abmahnung reagiert haben? Muss man dem "Druck" nur Stand halten bis die 3 Jahre um sind?
Ist überhaupt ein Fall bekannt wo seitens BH geklagt wurde oder eine einstweilige Verfügung erlassen wurde ?
Ich denke die DK bin ich los...aber wenn man ein Ticket zum regulären Tageskartenpreis veräußert und dafür ne Abmahnung bekommt vergeht einem sowieso die Lust auf den Verein.
habe auch eine Abmahnung von BH bekommen und mich schon ein bisschen mit der Thematik auseinander gesetzt und eingelesen. Jedoch weiss ich bei meinem speziellen Fall nicht so recht weiter und hoffe ihr könnt mir Tipps geben.
Ich bin Inhaber einer DK, somit ist das Ticket ja personalisiert.
Die DK habe ich über ebäh Kleinanzeigen für einen Spieltag zum regulären Tageskartenpreis angeboten, da ich an diesem Spieltag im Urlaub war. In der Abmahnung wird sich auch lediglich auf diese eine Anzeige bezogen.
Jetzt wird mir in der Abmahnung wie bei den meisten vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Dauerkarte ist öffentlich bei "ebäh Kleinanzeigen" zum Verkauf angeboten worden.
Diese Vorwürfe treffen lt. meiner Einschätzung so erstmal zu.
Ich soll 250€ zahlen und die UE unterschreiben, was ich natürlich beides nicht tue.
In der beigefügten UE von BH steht nichts bzgl der Nutzung des Vereinslogos, also ist das nur Mittel zum Zweck um über ebäh an meine Daten kommen.
Macht eine mod. UE denn überhaupt Sinn, wenn sie durch BH sowieso nicht angenommen wird? Dann kann BH doch trotzdem eine einstweilige Verfügung beantragen, oder?
Mich würde auch interessieren, was es bei den Fällen gab die überhaupt nicht auf die Abmahnung reagiert haben? Muss man dem "Druck" nur Stand halten bis die 3 Jahre um sind?
Ist überhaupt ein Fall bekannt wo seitens BH geklagt wurde oder eine einstweilige Verfügung erlassen wurde ?
Ich denke die DK bin ich los...aber wenn man ein Ticket zum regulären Tageskartenpreis veräußert und dafür ne Abmahnung bekommt vergeht einem sowieso die Lust auf den Verein.

