08-14-2016, 11:11 AM
Hallo liebe Forumuser.
Mich beschäftigt das Thema auch schon seit über einem Jahr. Ich musste damals 2 Karten für ein Heimspiel von Werder Bremen aus einer Notlage heraus verkaufen, da ich leider nicht zum Spiel fahren konnte. Dabei habe ich die Karten für den Originalpreis verkauft. Nach einiger Zeit kam ein Schreiben von BH, indem mir vorgeworfen wird, dass ich die ATGB nicht abgebildet habe und sie 250€ sowie ihre UE unterschrieben zurück haben wollen. Habe mich hier dann im Forum ein bisschen eingelesen und nichts bezahlt, sondern eine modUE abgeschickt. Anschließend war dann auch erstmal Ruhe, es kam ein zweiter Brief mit denselben Forderungen und der Mitteiliung, dass man sich keine modUE aus dem Internet kopieren soll. Nachdem ich dann wieder Ruhe bewahrt habe, kam nun wieder Post von BH. "Um hier die Forderung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die - wie wir Ihnen versichern können - ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache für zweckmäßig erachtet". Wie soll ich nun vorgehen??? Ruhe bewahren? Eine Anwaltskanzlei einschalten, die sich mit BH auskennt? Ich bitte um Rückmeldungen. Schönen Sonntag noch!
Mich beschäftigt das Thema auch schon seit über einem Jahr. Ich musste damals 2 Karten für ein Heimspiel von Werder Bremen aus einer Notlage heraus verkaufen, da ich leider nicht zum Spiel fahren konnte. Dabei habe ich die Karten für den Originalpreis verkauft. Nach einiger Zeit kam ein Schreiben von BH, indem mir vorgeworfen wird, dass ich die ATGB nicht abgebildet habe und sie 250€ sowie ihre UE unterschrieben zurück haben wollen. Habe mich hier dann im Forum ein bisschen eingelesen und nichts bezahlt, sondern eine modUE abgeschickt. Anschließend war dann auch erstmal Ruhe, es kam ein zweiter Brief mit denselben Forderungen und der Mitteiliung, dass man sich keine modUE aus dem Internet kopieren soll. Nachdem ich dann wieder Ruhe bewahrt habe, kam nun wieder Post von BH. "Um hier die Forderung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die - wie wir Ihnen versichern können - ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache für zweckmäßig erachtet". Wie soll ich nun vorgehen??? Ruhe bewahren? Eine Anwaltskanzlei einschalten, die sich mit BH auskennt? Ich bitte um Rückmeldungen. Schönen Sonntag noch!

