05-30-2016, 08:22 AM
ldb, post: 23720, member: 19842 schrieb:http://@LuisTrenker
Für den Stadionplan muss ich eine modUE schicken, wie hier im Forum schon oft beschrieben. Ich erkläre kurz meine Situation, verweise auf das BGH Urteil und zahle nichts. Bisher wissen wir hier nichts von jemandem der verklagt wurde.
Also ich hab mir das jetzt gerade nochmal im Detail angeschaut. Unter II/1. wird mir vorgeworfen, dass ich zum einen die ATGB nicht abgebildet und zum anderen eine Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplanes.
In der vorgefertigten UE ist aber von der Abbildung des Stadionplanes keine Rede mehr.
1. es zu unterlassen Tickets mit der Absicht einen wesentl. höheren Preis zu erzielen übers Internet anzubieten
2. bei jeder Weiterveräußerung die ATGB anzugeben
3. bei schuldhafter Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen
4. 250 Euro zu überweisen
zu 1. habe ich gar nicht getan, sondern ohne Preis bei ebay Kleinanzeigen eingestellt
zu 2. habe ich tatsächlich nicht angegeben
Soll ich jetzt eine UE für das Abbilden des Stadionplanes trotzdem schicken?
Oder nur einen Brief schreiben in dem ich auf das BGH Urteil verweise?

