05-10-2016, 02:30 PM
ldb, post: 23692, member: 19842 schrieb:Damit machst du dich dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig, das würde ich keinesfalls tun. BH wird trotzdem die Abmahnung versenden, ich würde wie hier im Forum darauf beschrieben, reagieren. Den Käufer würde ich aber nicht verärgern, das kann dann nochmal Forderungen nach sich ziehen.
Naja, aber ebay hat die Auktion ja offiziell entfernt. Und das per Mail sowohl mir als Verkäufer als auch dem Käufer mitgeteilt.
Zwar erst nachdem die Auktion beendet war - aber sie ist auch nicht mehr in "Mein ebay" enthalten.
Insofern ist doch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen....oder?
Hab' halt die Sorge, dass die Karten gesperrt sind und der Käufer nicht ins Stadion kommt.....jemand damit schon Erfahrung gemacht?

