05-04-2016, 02:35 PM
Sehr geehrtes Forum,
auch ich habe mich durch alle Forenbeiträge gewuselt, weil ich einen Brief von Borussia Mönchengladbach erhalten habe zwecks Verstoß ggn. ATGB und Verkauf von 2x 2Karten. Dabei geht es darum das ich die Karten geschenkt bekommen habe und der eigentliche Käufer von Borussia mit einem Mahnschreiben angeschrieben wurde.
Wir haben dann in seinem Namen die UE nicht akzeptiert auf das BHG Urteil verwiesen und zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass die Karten aus freien Stücken verschenkt wurden und zwischen dem eigentlichen Verkäufer und Borussia keine ATGB gelten.
Nun bekam er wieder eine Email (Heute) mit einer Frist bis morgen den 05.05.2016, dass er den Namen nennen soll an welche Person er die Karten verschenkt hat ?
Nun meine Frage soll er den Namen Preis geben oder nicht ? und wenn ja können die mir (ich bin der 2te Käufer der die Karten auf eBay angeboten hat, weil ich leider arbeiten muss am besagten Spieltag) etwas vorwerfen ?? Oder gelten dann einfach für mich wieder die Verweise auf das BGH Urteil ??
In deren ATGB steht sogar drinnen das ein Zweitkäufer auf die ATGB hingewiesen werden muss und diese dann auch für ihn gelten.
Grüße
Andreas
auch ich habe mich durch alle Forenbeiträge gewuselt, weil ich einen Brief von Borussia Mönchengladbach erhalten habe zwecks Verstoß ggn. ATGB und Verkauf von 2x 2Karten. Dabei geht es darum das ich die Karten geschenkt bekommen habe und der eigentliche Käufer von Borussia mit einem Mahnschreiben angeschrieben wurde.
Wir haben dann in seinem Namen die UE nicht akzeptiert auf das BHG Urteil verwiesen und zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass die Karten aus freien Stücken verschenkt wurden und zwischen dem eigentlichen Verkäufer und Borussia keine ATGB gelten.
Nun bekam er wieder eine Email (Heute) mit einer Frist bis morgen den 05.05.2016, dass er den Namen nennen soll an welche Person er die Karten verschenkt hat ?
Nun meine Frage soll er den Namen Preis geben oder nicht ? und wenn ja können die mir (ich bin der 2te Käufer der die Karten auf eBay angeboten hat, weil ich leider arbeiten muss am besagten Spieltag) etwas vorwerfen ?? Oder gelten dann einfach für mich wieder die Verweise auf das BGH Urteil ??
In deren ATGB steht sogar drinnen das ein Zweitkäufer auf die ATGB hingewiesen werden muss und diese dann auch für ihn gelten.
Grüße
Andreas

