04-27-2016, 06:53 PM
CarpHunter, post: 23642, member: 20527 schrieb:Hallo zusammen,
nun hat es auch mich erwirtschaft. Anbei möchte ich auch meinen Fall schildern, da dieser wieder etwas anders ist.
Ich habe aufgrund eines beruflichen Termins das Spiel Dortmund gegen Liverpool nicht wahrnehmen können. Somit habe ich die Karten auf Ebay eingestellt. Dort habe ich auch das Logo des BvB verwendet aber dann nach einem Hinweis (das ich das Logo nicht verwenden darf) die Auktion abgebrochen. Der Angebotspreis war dort bereits bei 360 Euro. Also neu eingestellt und aufgrund der kurzen Zeit bis zum Spiel mit einem Sofortkauf von 400,- welche auch direkt gekauft wurde....
Dann kam auf die abgebrochene Auktion folgende Mail von Ebay
Jetzt kam die Post von BH in welcher sich auf die Beendete Auktion bezogen wird. Es wird jedoch auch im Anschreiben die abgebrochene Auktion erwähnt welche Ebay mir per Nachricht mitgeteilt hat.
Verletzt wurden somit laut postalischem Schreiben folgendes. Vom Logo/Marke ist hier nicht die Rede?!
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen,
verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
In der UE steht folgendes:
- Eintritts bzw. Dauerkarten nicht über 15% verkaufen etc.
- ATGB
- schuldhaften Zuwiderhandlung etc.
Was soll ich nun tun? ModUE oder Zahlung? Viele Grüße
- und 250 Euro bezahlen...
Kann jemand vielleicht meinen Fall noch bewerten? Die Zeit rennt langsam davon.
Danke und viele Grüße!

