04-26-2016, 08:05 AM
ldb, post: 23655, member: 19842 schrieb:Wenn man davon ausgehen kann das du regelmäßig in dein Postfach schaust, dann sind Abmahnungen per E-Mail zulässig. Die haben deine Daten von ebay bekommen, das reicht um dir eine regelmäßige Nutzung des Postfachs nachzuweisen.
Das LG Hamburg hat dazu 2009 ein Urteil gesprochen das Abmahnungen via Email zulässig sind.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...O%20142/09
http://www.gulli.com/news/12409-lg-hambu...2010-02-03

