04-26-2016, 07:56 AM
noergelman, post: 23653, member: 20529 schrieb:Wie gesagt, bislang wurde mir das NUR per e-Mail zugestellt. Und eine Lesebestätigung gab´s dazu von mir nicht.
Ein offizielles Schreiben auf dem Postweg per Einschreiben ist mir bislang nicht zugegangen. Wie wollen die denn nachweisen das ich das bekommen habe???
Auf sowas muss man doch gar nicht reagieren dann?
Wenn man davon ausgehen kann das du regelmäßig in dein Postfach schaust, dann sind Abmahnungen per E-Mail zulässig. Die haben deine Daten von ebay bekommen, das reicht um dir eine regelmäßige Nutzung des Postfachs nachzuweisen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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