04-21-2016, 06:17 PM
Hallo zusammen,
nun hat es auch mich erwirtschaft. Anbei möchte ich auch meinen Fall schildern, da dieser wieder etwas anders ist.
Ich habe aufgrund eines beruflichen Termins das Spiel Dortmund gegen Liverpool nicht wahrnehmen können. Somit habe ich die Karten auf Ebay eingestellt. Dort habe ich auch das Logo des BvB verwendet aber dann nach einiges Hinweisen die Auktion abgebrochen und neu ohne Logo eingestellt. Der Angebotspreis war dort bereits bei 360 Euro. Also neu eingestellt und aufgrund der kurzen Zeit bis zum Spiel mit einem Sofortkauf von 400,- welche auch direkt gekauft wurde....
Dann kam auf die abgebrochene Auktion folgende Mail von Ebay
Jetzt kam die Post von BH in welcher sich auf die Beendete Auktion bezogen wird. Es wird jedoch auch im Anschreiben die abgebrochene Auktion erwähnt welche Ebay mir per Nachricht mitgeteilt hat.
Verletzt wurden somit laut postalischem Schreiben folgendes. Vom Logo/Marke ist hier nicht die Rede?!
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen,
verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
In der UE steht folgendes:
nun hat es auch mich erwirtschaft. Anbei möchte ich auch meinen Fall schildern, da dieser wieder etwas anders ist.
Ich habe aufgrund eines beruflichen Termins das Spiel Dortmund gegen Liverpool nicht wahrnehmen können. Somit habe ich die Karten auf Ebay eingestellt. Dort habe ich auch das Logo des BvB verwendet aber dann nach einiges Hinweisen die Auktion abgebrochen und neu ohne Logo eingestellt. Der Angebotspreis war dort bereits bei 360 Euro. Also neu eingestellt und aufgrund der kurzen Zeit bis zum Spiel mit einem Sofortkauf von 400,- welche auch direkt gekauft wurde....
Dann kam auf die abgebrochene Auktion folgende Mail von Ebay
Zitat:Guten Tag XYZ,
beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.
Ihr Angebot wurde geprüft, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber, um zu erfahren, warum er die Prüfung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.
Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html
Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.
Der Rechteinhaber Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A. oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Borussia Dortmund GmbH & Co.KG.a.A..
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
info@becker-haumann.de
Jetzt kam die Post von BH in welcher sich auf die Beendete Auktion bezogen wird. Es wird jedoch auch im Anschreiben die abgebrochene Auktion erwähnt welche Ebay mir per Nachricht mitgeteilt hat.
Zitat:Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit
noch von folgender Auktion mit der Artikelnummer xxxxxxxxxxxx Kenntnis erlangt, die
allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht wird.
Verletzt wurden somit laut postalischem Schreiben folgendes. Vom Logo/Marke ist hier nicht die Rede?!
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen,
verkauft worden.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
In der UE steht folgendes:
- Eintritts bzw. Dauerkarten nicht über 15% verkaufen etc.
- ATGB
- schuldhaften Zuwiderhandlung etc.
- und 250 Euro bezahlen...

